.lk Domain: Sri Lankas Endung im Betrieb seit 1990
.lk ist die Länderendung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka, verwaltet von der LK Domain Registry. Diese beschreibt sich selbst als die nationale Stelle, die Namen mit der Endung .lk registriert, und als alleinige Verwalterin seit 1990. Der IANA-Root-Zone-Eintrag datiert die Endung auf den 15. Juni 1990, womit .lk zu den ältesten Länderendungen Asiens zählt. Dieselbe Registry betreibt zwei internationalisierte Endungen: Singhalesisch «.ලංකා» und Tamil «.இலங்கை».
Die Registrierung aus dem Ausland steht offen. Die Fragen-und-Antworten-Seite der Registry formuliert es in einem Satz: «Derzeit besteht keine Anforderung an eine örtliche Präsenz. Ausländische Personen und Unternehmen ohne örtliche Präsenz können ihre Domains daher entweder direkt bei der LK Domain Registry oder über Agenten in Sri Lanka registrieren.» Die Registrierungsrichtlinie führt den Reisepass ausdrücklich als Identitätsnachweis, bei Anträgen für eine Organisation wird eine Gewerberegisternummer verlangt.
Namen, die nicht direkt unter .lk registrierbar sind, listet die Richtlinie ausführlich auf: Personennamen, Ländernamen, Namen von Städten und Provinzen, Bezeichnungen von Internetdiensten, lizenzpflichtige Tätigkeiten und Namen aus einem einzigen Zeichen. Die Ausnahmeklausel zeigt den Ausweg: Ein Teil dieser Namen ist unter offenen Zonen zweiter Ebene wie com.lk registrierbar. Auf welcher Ebene Ihr Name frei ist, zeigt die Domainsuche.
.LK-Domain auf einen Blick
- Registry LK Domain Registry — alleinige Verwalterin seit 1990
- Eintrag in der Root-Zone 15. Juni 1990 (IANA-Eintrag)
- Örtliche Präsenz Nicht erforderlich — ausdrücklich in der FAQ der Registry
- Mögliche Laufzeiten 1, 2, 5 oder 10 Jahre — nichts dazwischen
- Verkauf und Übertragung Untersagt; Inhaberwechsel nur bei triftigem Grund
- Internationalisierte Pendants Singhalesisch .ලංකා und Tamil .இலங்கை sind eigene Top-Level-Zonen
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Sri Lanka
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.lk-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$36.99 /Jahr -
Transfer
$37.69 /Jahr -
Verlängerung
$40.69 /Jahr -
Rückgängig machen
$86.90
Bei jeder .lk-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
Lebenszyklus einer .lk-Domain
Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert
Tag 0 ist das Ablaufdatum der DomainKurz gesagt: Bei .lk legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .lk gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.
Domain ist registrierbar (Available)
Eine .lk-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.lk-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.lk Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Sri Lanka
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.lk Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Nein
Erforderliche Dokumente für eine .lk-Domain
Häufige Fragen zur .lk-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Ja. Die Fragen-und-Antworten-Seite der Registry beantwortet das direkt: «Derzeit besteht keine Anforderung an eine örtliche Präsenz. Ausländische Personen und Unternehmen ohne örtliche Präsenz können ihre Domains daher entweder direkt bei der LK Domain Registry oder über Agenten in Sri Lanka registrieren.» Die Registrierungsrichtlinie nennt NIC, Reisepass oder Führerscheinnummer als Identitätsangabe; dass der Reisepass in dieser Liste steht, zeigt, dass ausländische Antragsteller von Anfang an vorgesehen waren. Für Organisationen kommt eine Gewerberegisternummer hinzu.
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Es gibt vier Möglichkeiten: ein, zwei, fünf oder zehn Jahre. Die Seite zum Registrierungsablauf und die FAQ der Registry nennen dieselbe Liste und halten fest, dass auch die Verlängerung in diesen vier Zeiträumen über das aktuelle Ablaufdatum hinaus erfolgt. Wichtig ist: Die Laufzeit ist kein durchgehender Bereich von eins bis zehn — Registrierungen über drei, vier, sechs, sieben, acht oder neun Jahre existieren nicht. Zehn Jahre schieben den Verlängerungstermin am weitesten hinaus.
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Es gibt zwei Ebenen. Die Identitätsebene gilt für jeden Antrag: Name, E-Mail, NIC-, Reisepass- oder Führerscheinnummer und Telefon des Inhabers; bei einer Organisation deren Name, Gewerberegisternummer, Adresse und Telefon. Die Kategorienebene greift nur bei regulierten Themen: Zentralbanklizenz im Bankwesen, Lizenz des Versicherungsrats bei Versicherungen, Schreiben der Schulleitung bei Schulen, des Rektors bei Universitäten, des Generalsekretärs bei Parteien. Ein gewöhnlicher Handelsname braucht kein Kategoriendokument.
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Nein. Der Transferabschnitt der Registrierungsrichtlinie formuliert ein klares Verbot: Domains dürfen weder verkauft noch zum Verkauf angeboten werden, und eine solche Domain kann gelöscht werden; der Inhaber hat kein Recht, den Namen zu verkaufen oder zu übertragen, weder gewinnorientiert noch anderweitig. Die Richtlinie hält zudem fest, dass ein Nutzungs-, aber kein Eigentumsrecht besteht. Einen Inhaberwechsel erlaubt die Registry nur bei triftigem Grund: Firmenumbenennung, Betriebsübergang oder eine neue Gesellschaft derselben Person.
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Praktisch zwei. Die Registrierungsrichtlinie formuliert die Untergrenze nicht als Zahl, sondern als Verbot: Der letzte Punkt auf der Liste nicht registrierbarer Namen lautet «Namen, die aus einem einzigen Zeichen bestehen» — zweistellige Namen bleiben also möglich. Die Preisstufen der Registry bestätigen das unabhängig, denn zwei- und dreibuchstabige Namen sind dort eigene Positionen. Erlaubt sind die Buchstaben a-z, die Ziffern 0-9 und der Bindestrich; er darf nicht am Anfang oder Ende stehen, und Namen mit «xn--» sind ausgeschlossen.
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Ja, während der Aussetzungsphase. Die Registrierungsrichtlinie beschreibt die Kette: Vor dem Ablaufdatum gehen E-Mail-Erinnerungen an den Abrechnungskontakt, am Ablauftag geht eine letzte Mitteilung an alle Kontakte, und bleibt die Zahlung aus, wird der Name ausgesetzt. Während dieser Phase kann «der ursprüngliche Inhaber die Domain durch Begleichung aller offenen Beträge reaktivieren»; geschieht das nicht, folgt die Löschung. Wie viele Tage die Aussetzung dauert, veröffentlicht die Registry nirgends.
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Unter .lk selbst nicht. Die Registry bietet singhalesische und tamilische Namen in zwei eigenen Top-Level-Zonen an: «.ලංකා» und «.இலங்கை». Die IDN-Richtlinie verlangt, dass ein beantragter Name ausschließlich aus Zeichen der Sprachtabellen dieser beiden Zonen besteht, und hält fest, dass ein Name «keine Kombination aus englischen und IDN-Zeichen sein kann». Zudem sind mindestens zwei Buchstaben und gültige Unicode-Codepunkte vorgeschrieben. .lk selbst bleibt damit auf lateinische Zeichen beschränkt.
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