.us Domain - United States Länder-Domain

Den Markt in United States mit einer .US-Domain erschließen.

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WAS IST EINE .US-DOMAIN

.us Domain: Länderendung der USA und die Nexus-Regel

.us ist die Länderendung der Vereinigten Staaten und seit dem 15. Februar 1985 in der Root-Zone delegiert — eine der ältesten Länderendungen des Internets. Betrieben wird sie heute von Registry Services, LLC mit Sitz in Arizona, und zwar nicht auf eigene Rechnung, sondern im Auftrag des US-Handelsministeriums. Ein Detail schreibt die Registry ausdrücklich: Als Länderendung ist .us nicht an ICANN-Richtlinien gebunden; die Organisation ist ccNSO-Mitglied und hat einzelne Praktiken freiwillig übernommen. Die freie Registrierung besteht seit April 2002.

Den Charakter der Endung prägt die Nexus-Voraussetzung: Der Inhaber muss eine echte Verbindung zu den USA haben, und zwar in einer von drei Kategorien — eine natürliche Person mit US-Staatsangehörigkeit, dauerhafter Aufenthaltsberechtigung oder Hauptwohnsitz dort; eine in den USA gegründete juristische Person; oder ein ausländisches Unternehmen mit echter Präsenz im Land. Für ein Unternehmen aus der Türkei führt der Weg über die dritte Kategorie. Die Voraussetzung gilt fortlaufend und wird von der Registry stichprobenartig geprüft.

Bei der Anmeldung sind keine Unterlagen hochzuladen, doch drei Erklärungen sind zwingend, und fehlt eine davon, wird der Antrag abgelehnt: dass Sie Nexus erfüllen, auf welche Kategorie Sie sich stützen und dass die angegebenen Nameserver in den USA stehen. Bei einer Prüfung werden je Kategorie Nachweise verlangt; von einem ausländischen Unternehmen genügt ein Kaufvertrag mit einem US-Käufer oder eine Urkunde beziehungsweise ein Mietvertrag mit US-Adresse. Ist die Voraussetzung nicht erfüllt, ruht der Name dreißig Tage und wird ohne Korrektur ohne Erstattung gelöscht. Prüfen Sie Ihren Namen auf der Seite Domain-Check.

Privacy-Dienste sind in dieser Zone verboten: Die geltende Datenschutzrichtlinie untersagt anonyme und Proxy-Registrierungsdienste ausdrücklich: Weder ein Registrar noch seine Wiederverkäufer dürfen etwas anbieten, das die Registry daran hindert, die echten Registrierungsdaten zu führen; auch die eigenen Kontaktdaten des Registrars dürfen nicht als Registrierungsdaten dienen. Die Registry begründet das mit zwei Zwecken — eine vollständige Whois-Datenbank zu führen und Nexus durchsetzen zu können — und setzt es auch um: Ein Algorithmus spürt solche Registrierungen auf. Die Folge ist eindeutig: Bei einer .us Adresse lässt sich die Identität nicht verbergen, und die Zulassungsprüfung ist nicht auf einen Mittler übertragbar.
Logo der Domain-Endung .us

.US-Domain auf einen Blick

  • Registry Registry Services, LLC — im Auftrag des US-Handelsministeriums
  • Delegation in der Root-Zone 15. Februar 1985
  • Voraussetzung Nexus — eine von drei Kategorien, fortlaufend
  • Bei Verstoß 30 Tage Sperre, dann Löschung ohne Erstattung
  • Streitbeilegung usDRP, usRS und die Nexus Dispute Policy
  • IDN-Unterstützung Keine — die Registry bietet keine IDN-Registrierungen
  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .us
  • Land United States
  • Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 1 - 13 Stück

Beliebte Domain-Endungen für United States

Wenn Sie denselben Namen mit mehreren Endungen registrieren, kann niemand sonst Ihre Marke belegen.

.us-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren

Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.

  • Transfer

    $12.00 / Jahre
  • Verlängerung

    $14.99 / Jahre
  • Rückgängig machen

    $134.90
  • Späte Verlängerung

    $3.00
  • Domain Treuhand Service

    $1.00

Bei jeder .us-Domain inklusive

  • Kostenlose DNS-Verwaltung

    A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.

  • Domain-Sperre

    Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.

  • Domain-Weiterleitung

    Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.

  • Kostenloser WHOIS-Schutz

    Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.

Lebenszyklus einer .us-Domain

Aktive Registrierungsdauer 1 - 10 Jahre Sie wählen ihn bei der Registrierung
Karenzzeit 45 Tage Erstes Zeitfenster zur Verlängerung nach Ablauf
Wiederherstellungsfrist 30 Tage In dieser Zeit noch durch Verlängerung zurückholbar
Zahlungsfrist 45 Tage Zusätzliche Frist nach Ablauf

Domain-Lebenszyklus

Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur Freigabe
Verfügbar Vor der Registrierung
Aktiv 1 - 10 Jahre
Wiederherstellung 30 Tage
Löschsperre 30 Tage
Verfügbar Wieder frei

Domain ist registrierbar (Available)

Unbefristet

Eine .us-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.

Domain ist aktiv (Active Period)

1 - 10 Jahre

Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.

Wiederherstellungsphase (Redemption Period)

30 Tage

Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.

Löschsperrfrist (Pending Delete Period)

30 Tage

Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.

Domain ist wieder frei

Unbefristet

Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.

.us-Domain: Daten und Registrierungsregeln

Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.

.us Domain-Registrierung

  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .us
  • Land United States
  • Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 1 - 13 Stück

.us Domain-Unterstützung

  • IDN-Unterstützung Nein
  • Transfer-Unterstützung Jawohl
  • Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl

.us Domain-Registrierzeiten

  • Registrierzeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
  • Verlängerungszeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9 Jahre
  • Vorregistrierung 1 Tage
  • Abrechnungszeitraum 45 Tage
  • Abschlussfrist 1 Tage
  • Fehlerfrist 45 Tage
  • Zahlungsfrist 45 Tage
  • Wiederherstellungsfrist 30 Tage
  • Löschsperrfrist 30 Tage
  • Verlängerungszeitpunkt 30 Tag

Treuhandpflicht für .us-Domains

Häufige Fragen zur .us-Domain

Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.

  • Ja, aber unter Bedingungen. Die dritte Nexus-Kategorie erfasst ausländische Unternehmen mit echter Präsenz in den USA; der Antragsteller versichert dies auf der Grundlage «echter und wesentlicher rechtmäßiger Verbindungen zu den USA oder dort ausgeübter rechtmäßiger Tätigkeiten». Eine US-Gesellschaft ist also nicht nötig, wohl aber eine konkrete geschäftliche Verbindung, die sich auf Nachfrage belegen lässt. Unterlagen verlangt die Registry bei der Anmeldung nicht; sie prüft ausgewählte Einträge stichprobenartig, und dann genügt einem ausländischen Unternehmen ein Kaufvertrag mit einem US-Käufer oder eine Urkunde beziehungsweise ein Mietvertrag mit US-Adresse.

  • Eine von drei Kategorien, die die Verbindung des Inhabers zu den USA belegt. Kategorie 1: eine natürliche Person mit US-Staatsangehörigkeit, dauerhafter Aufenthaltsberechtigung oder Hauptwohnsitz in den USA. Kategorie 2: eine in einem der fünfzig Bundesstaaten, im District of Columbia oder in einem US-Territorium gegründete juristische Person — einschließlich Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie US-ansässiger gemeinnütziger Organisationen. Kategorie 3: ein ausländisches Unternehmen mit echter Präsenz im Land. Die Voraussetzung gilt nicht einmalig: Die Richtlinie verlangt ausdrücklich, dass Inhaber sie während der gesamten Registrierung erfüllen.

  • Der Name wird für dreißig Tage gesperrt. In dieser Zeit wird der Registrar benachrichtigt und erhält Gelegenheit, die Angaben gemeinsam mit dem Inhaber zu korrigieren. Unternimmt der Registrar binnen dreißig Tagen nichts, wird die Registrierung gelöscht, der Name kehrt in den verfügbaren Status zurück, und die Gebühr wird nicht erstattet. Weist der Registrar die Erfüllung nach und berichtigt die Daten, wird die Sperre aufgehoben. Fehlt bei der Anmeldung eine der drei Erklärungen — Nexus, Kategorie oder Nameserver-Erklärung —, wird der Antrag von vornherein abgelehnt.

  • Nein, und das ist keine Frage der Wahl, sondern ein Verbot. Die geltende Datenschutzrichtlinie untersagt Registraren, ihren Wiederverkäufern, verbundenen Unternehmen und Auftragnehmern ausdrücklich, anonyme oder Proxy-Registrierungsdienste anzubieten; auch die eigenen Kontaktdaten des Registrars dürfen nicht als Registrierungsdaten dienen. Zwei Gründe werden genannt: eine vollständige Whois-Datenbank und die Durchsetzbarkeit von Nexus. Die Registry beschreibt auch die Durchsetzung — ein Algorithmus spürt solche Registrierungen auf. Die sichtbaren Daten Ihres Eintrags prüfen Sie auf der Seite Whois-Suche.

  • Die Regeln kennen keinen solchen Weg. Die Nexus-Voraussetzung haftet am Inhaber selbst: Sie erfüllen sie, Sie versichern sie, und Sie legen im Prüffall die Nachweise vor. Hinzu kommt, dass Proxy-Registrierungsdienste durch die Datenschutzrichtlinie eigens verboten sind. «Die Zulassungsprüfung an einen Mittler abgeben und dahinterstehen» ist hier also nicht bloß ungeregelt, sondern richtlinienwidrig. Ohne Verbindung zu den USA liegt die Lösung nicht in einem Mittler, sondern in einer Alternative ohne Zulassungsprüfung, etwa .us.com.

  • Bis zu zehn Jahre. Die Grenze steht in der Transfer-Richtlinie der Registry: Ein Transfer verlängert die Registrierung um ein Jahr, «wobei die gesamte Restlaufzeit in keinem Fall zehn (10) Jahre überschreiten darf». Die Preisgestaltung ist als Jahresabonnement angelegt, mehrjährige Abonnements werden ebenfalls angeboten. Ein praktisches Detail beim Transfer: Ist ein vom Inhaber autorisierter Registrarwechsel abgeschlossen, verlängert sich die Registrierung automatisch um ein Jahr. Starten können Sie auf der Seite Domain-Transfer.

  • Nein. Die Registry sagt es in ihrer eigenen FAQ direkt: .us bietet derzeit keine IDN-Registrierungen und empfiehlt, die offizielle Seite auf Aktualisierungen zu prüfen. Eine .us Adresse mit Zeichen wie ä, ö, ü, ß oder ş lässt sich daher nicht registrieren; Namen bestehen ausschließlich aus ASCII-Buchstaben, Ziffern und dem Bindestrich. Für Marken mit solchen Zeichen ist das eine echte Einschränkung — planen Sie die ASCII-Schreibweise Ihrer Marke, bevor Sie kaufen.

  • Es gibt drei Wege, und ICANNs UDRP gehört nicht dazu — die Registry hält ausdrücklich fest, dass .us als Länderendung nicht an ICANN-Richtlinien gebunden ist. Der erste ist usDRP, das klassische markenbasierte Verfahren; der zweite usRS, die schnelle Sperrung; der dritte die zonenspezifische Nexus Dispute Policy. Letztere ist anderer Natur: Der Beschwerdeführer macht nicht die Verletzung einer Marke geltend, sondern dass der Inhaber die Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt. Die Liste der zugelassenen Anbieter veröffentlicht die Registry gesondert.

  • Entscheidet ein Panelist gegen den Inhaber, setzt die Registry die Entscheidung nicht sofort um: Sie wartet zehn Werktage. Legt der Inhaber in dieser Frist offizielle Unterlagen vor — etwa eine von der Geschäftsstelle des Gerichts abgestempelte Klageschrift —, aus denen hervorgeht, dass er gegen den Beschwerdeführer bei einem zuständigen US-Gericht Klage erhoben hat, wird die Entscheidung nicht vollzogen. Das Verwaltungsverfahren verschließt den Gerichtsweg also nicht; beide Seiten können den Streit vor oder nach dem obligatorischen Verfahren vor ein zuständiges US-Gericht bringen.

Hilfe bei der .us Domainregistrierung erhalten

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