.bi Domain: Die offizielle Länderendung Burundis
.bi ist die Länderendung Burundis und steht seit dem 21. Oktober 1996 in der Root-Zone. Betrieben wird die Registry aus der Hauptstadt Bujumbura vom Centre National de l'Informatique (CNI): 1973 gegründet und heute in privater Hand, übernahm das Unternehmen die Verwaltung der Endung mit einer 2002 mit der ICANN geschlossenen Vereinbarung. Bis dahin wurde die Zone technisch aus dem Ausland betrieben. Anträge nimmt die Registry nicht selbst entgegen; registriert wird über akkreditierte Registrare, und auf der veröffentlichten Liste stehen burundische neben internationalen Anbietern.
Bei der Frage, wer registrieren darf, ist die Tür weit: Das veröffentlichte Verfahren lädt Organisationen, staatliche Stellen, Schulen sowie alle interessierten Personen und Einrichtungen gleichermaßen ein. Ein ausländischer Antragsteller muss weder einen Nameserver noch einen administrativen Kontakt in Burundi unterhalten, und die Zahl der Namen pro Inhaber ist nicht begrenzt. Geprüft wird vor allem der Name selbst: Er muss der Wahrheit entsprechen und dem Namen des Unternehmens oder einer seiner Marken gleichen; Zeichenfolgen wie gov oder com auf der zweiten Ebene brauchen eine amtliche Befürwortung. Der dritte Level für kommerzielle Namen ist .com.bi, beide Ebenen sind voneinander unabhängig.
Der Verlängerungskalender läuft hier anders als bei generischen Endungen, und das sollten Sie vor der Bestellung wissen. Die Registry schickt die Jahresrechnung zum Jahrestag der Registrierung an die hinterlegte Adresse und danach keine zweite Erinnerung; ein unbezahlter Name wird zwei Wochen später gelöscht und wieder freigegeben. Die aus generischen Domains bekannte Kette aus dreißig Tagen Gnadenfrist und Redemption existiert hier nicht — eine Verzögerung von deutlich mehr als zwei Wochen kostet Sie den Namen endgültig. Die Zone selbst ist DNSSEC-signiert, ihr DS-Eintrag steht in der Root. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.
.BI-Domain auf einen Blick
- Zuteilende Stelle Centre National de l'Informatique (CNI) s.a., Bujumbura
- Aufnahme in die Root-Zone 21. Oktober 1996
- Betrieb ins Land geholt 2002, per Vereinbarung mit der ICANN
- Registrierte Namen Über 3.000 laut eigenem Zähler der Registry (Stand 2026)
- Unbezahlte Registrierung Nach zwei Wochen gelöscht; keine Gnadenfrist, keine Redemption
- Zonensicherheit DNSSEC-signiert; DS-Eintrag in der Root veröffentlicht
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .bi
- Land Burundi
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.bi-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$175.00 / Jahre -
Transfer
$175.00 / Jahre -
Verlängerung
$192.50 / Jahre
Bei jeder .bi-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
.bi-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.bi Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .bi
- Land Burundi
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.bi Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Nein
Häufige Fragen zur .bi-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. Das veröffentlichte Verfahren der Registry lädt Organisationen, staatliche und nichtstaatliche Stellen, Schulen sowie alle interessierten Personen und Einrichtungen zur Registrierung ein und stellt ausländischen Antragstellern keine gesonderte Hürde. Der Text sagt es ausdrücklich: Ausländische Stellen müssen weder einen Nameserver noch einen administrativen Kontakt im Land unterhalten. Ein Unternehmen mit Sitz im Ausland, ein Einzelunternehmen und eine Privatperson registrieren zu denselben Bedingungen; ein Bevollmächtigter, ein Treuhänder oder eine lokale Adresse sind nicht erforderlich. Auch die Zahl der Namen pro Inhaber ist nicht gedeckelt. Die einzige echte Bedingung betrifft den Namen selbst: Er muss der Wahrheit entsprechen und dem Firmennamen oder einer Marke gleichen.
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Drei Zeichen. Die Regeln der Registry halten das in einem einzigen Satz fest und stellen ein- oder zweizeichige Namen unter den Vorbehalt einer vorherigen gesonderten Absprache mit der Registry. Die Messung zeigt dieselbe Grenze: Ein- und zweibuchstabige Zeichenfolgen kommen aus der Whois-Abfrage weder als registriert noch als frei zurück, sondern mit dem Hinweis, sie stünden auf einer Sperrliste und bedürften im Fall einer Registrierung einer Freigabe; eine dreibuchstabige Folge kommt ohne diesen Hinweis als frei zurück. Ein zweibuchstabiger .bi Name ist also nicht unmöglich — in der Zone existiert einer —, über den normalen Bestellweg aber nicht erhältlich.
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In Ein-Jahres-Perioden. Die Registry rechnet jährlich ab: Die Rechnung geht zum Jahrestag des Namens hinaus, und mit jeder Zahlung läuft die Registrierung ein weiteres Jahr. Die Messung stützt das. Neu registrierte Namen der Zone laufen genau ein Jahr nach ihrem Anlagedatum ab, während lange bestehende Namen sich über aufeinanderfolgende Verlängerungen fortschreiben. Eine ältere Gebührentabelle auf der Seite der Registry nennt für Neuregistrierungen eine Zwei-Jahres-Periode, doch der geltende Richtlinientext derselben Seite und die gemessenen Einträge weisen beide auf einen jährlichen Zyklus. Welche Laufzeiten für Sie wählbar sind, sehen Sie im Bestellvorgang bei Atak Domain.
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Sie haben ein Fenster von zwei Wochen, danach nichts mehr. Die Registry schickt die Jahresrechnung zum Jahrestag des Namens und — so der Wortlaut der Richtlinie — danach keine Erinnerung mehr; ein unbezahlter Name wird zwei Wochen später gelöscht und erneut zur Registrierung freigegeben. Die aus generischen Endungen bekannte dreißigtägige Gnadenfrist, die anschließende Redemption-Phase und der Pending-Delete-Status existieren hier nicht. Die praktische Folge ist hart: Eine Verzögerung von mehr als zwei Wochen kostet den Namen unwiederbringlich, und er kann an jemand anderen gehen. Halten Sie die hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse deshalb stets funktionsfähig und beobachtet.
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Beide liegen bei derselben Registry unter denselben Richtlinientexten; der Unterschied liegt in der Ebene. .bi wird direkt auf der zweiten Ebene registriert. .com.bi ist die dritte Ebene unterhalb von com.bi, einer Zone, die die Registry selbst hält, und traditionell der Raum für kommerzielle Namen. Ein Detail ist wichtig: In den veröffentlichten Texten der Registry verlangt nichts eine Eigenschaft, ein Dokument oder eine Erklärung gewerblicher Tätigkeit für eine Registrierung unter .com.bi, die Voraussetzungen beider Räume sind also identisch. Ein Name auf .bi blockiert .com.bi nicht; für den vollen Markenschutz im burundischen Markt brauchen Sie beide.
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Ja, auf Seiten der Registry ist die Veröffentlichung der Standard. Der Service-Vertrag verlangt vom Inhaber, der Registry das Recht einzuräumen, seine Registrierungsdaten über eine öffentlich zugängliche Abfragedatenbank an Dritte weiterzugeben; erfasst sind der Name, die Postanschrift sowie Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern der administrativen und technischen Kontakte. Die Messung bestätigt es: In den abgefragten Einträgen erscheinen alle vier Blöcke — Inhaber, Admin, Technik und Rechnungsstellung — vollständig. Die Registry verkauft kein Datenschutzprodukt, ob Ihre Angaben maskiert werden, hängt allein von Ihrem Registrar ab. Was Ihr Eintrag zeigt, sehen Sie auf der Seite Whois-Suche.
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Der Registrarwechsel ist in dieser Zone ein funktionierender Vorgang: Die Registry setzt die übliche Transfersperre ein, ist Ihr Name also gesperrt, muss die Sperre zuerst aufgehoben werden. Die Registry veröffentlicht eine Liste akkreditierter Registrare, auf der burundische neben internationalen Anbietern stehen. Nicht veröffentlicht ist dagegen ein Verfahren für den Autorisierungscode; Code und Zeitpunkt laufen praktisch über Ihren bisherigen Registrar. Der Inhaberwechsel ist ein eigener Weg und kann nur von den bereits eingetragenen Kontakten angestoßen werden. Starten können Sie auf der Seite Domain-Transfer; bei Unklarheiten schreiben Sie uns über Kontakt.
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Es gibt zwei Wege. Der erste ist der internationale: Der Service-Vertrag der Registry übernimmt die einheitliche Streitbeilegungsrichtlinie der ICANN durch Verweis, und der Text sagt offen, dass die Registry keine eigene, gesonderte Streitbeilegungsrichtlinie hat. Sobald eine Beschwerde bei einer gerichtlichen oder behördlichen Stelle anhängig ist, darf der Inhaber den Eintrag nicht ohne Zustimmung der Registry ändern. Der zweite ist eine behördliche Abkürzung: Der Richtlinientext wertet die Registrierung einer fremden Marke ohne Zustimmung des Inhabers als unerwünschten Namen und hält fest, dass ein solcher Name auf Verlangen des Markeninhabers sofort gelöscht wird.
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