.com.et Domain - Äthiopien Länder-Domain

Den Markt in Äthiopien mit einer .COM.ET-Domain erschließen.

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WAS IST EINE .COM.ET-DOMAIN

.com.et Domain: Die kommerzielle Zone Äthiopiens

.com.et ist der kommerzielle Namensraum unterhalb von .et, der Länderendung Äthiopiens. Vergeben werden die Namen von Ethio telecom, dem staatlichen Telekommunikationsbetreiber des Landes; die Regulierung der elektronischen Kommunikation liegt bei einer eigenen Behörde, der Ethiopian Communications Authority (ECA). .et kam 1995 in die Root-Zone, und 2019 wechselte die Registry auf eine moderne EPP-Plattform. Technisch wird com.et nicht aus der übergeordneten Zone bedient: Es ist eine eigenständige Delegation mit eigenem SOA-Eintrag und eigener DNSSEC-Signatur, registriert wird auf der dritten Ebene.

Was diese Zone von ihrer Schwester trennt, ist die Eignungsklasse. Der Endkundenvertrag von Ethio telecom ordnet com.et ausdrücklich gewerblichen Einheiten zu und hält fest, dass solche Endungen nur von den im Text genannten Arten von Organisationen registriert werden dürfen; auch die Wissensdatenbank der Registry führt com.et unter den eingeschränkten Endungen. Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder eine im Land eingetragene Firma tauchen dagegen in keinem Text auf, und es gilt die Reihenfolge des Eingangs. Die Schwesterzone ganz ohne Klassenbindung ist .et.

Wer etwas Kurzes sucht, trifft hier auf eine eigene Regel: Alle zweistelligen Labels hält die Registry zurück, und abgefragt erscheinen sie weder als registriert noch als verfügbar. Bei den einstelligen Namen wurde am 24. Oktober 2025 das gesamte Alphabet gesammelt auf einen einzigen Inhaber registriert, in dieser Länge ist also kaum noch etwas zu holen. Stellen Sie sich auch auf die Öffentlichkeit der Daten ein: Die Registry gibt Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail für alle sichtbar aus. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.

Die gewerbliche Eigenschaft ist eine Klassifizierung — und nachträglich prüfbar: Der Vertrag von Ethio telecom ordnet com.et gewerblichen Einheiten zu und bestimmt, dass die eingeschränkten und die übrigen Endungen nur von den im Vertrag bezeichneten Arten von Organisationen registriert werden dürfen. Registriert ein Kunde außerhalb dieser Klasse den Namen oder nutzt ihn zu einem anderen als dem vorgesehenen Zweck, haftet er allein für den entstehenden Schaden, und die Registry behält sich jede im Vertrag vorgesehene Maßnahme vor — darunter Widerruf und Löschung der Registrierung. Eine Prüfung im Moment der Registrierung wurde in der Messung nicht beobachtet, vertraglich bleibt eine spätere Prüfung jedoch möglich. Ohne gewerbliche Eigenschaft ist .et die sicherere Seite.
Logo der Domain-Endung .com.et

.COM.ET-Domain auf einen Blick

  • Vergebende Stelle Ethio telecom — staatlicher Telekommunikationsbetreiber Äthiopiens
  • Regulierungsbehörde Ethiopian Communications Authority (ECA)
  • Eignungsklasse Gewerbliche Einheiten (Registry-Vertrag)
  • Zonenstruktur Eigene, DNSSEC-signierte Delegation unterhalb von .et
  • Frist nach Ablauf 90 Tage, danach wird der Name freigegeben
  • Streitweg Äthiopische Gerichte; UDRP gilt nicht
  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .com.et
  • Land Äthiopien
  • Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 1 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück

Beliebte Domain-Endungen für Äthiopien

Wenn Sie denselben Namen mit mehreren Endungen registrieren, kann niemand sonst Ihre Marke belegen.

.com.et-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren

Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.

  • Transfer

    $169.00 / Jahre
  • Verlängerung

    $218.90 / Jahre

Bei jeder .com.et-Domain inklusive

  • Kostenlose DNS-Verwaltung

    A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.

  • Domain-Sperre

    Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.

  • Domain-Weiterleitung

    Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.

  • Kostenloser WHOIS-Schutz

    Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.

Lebenszyklus einer .com.et-Domain

Aktive Registrierungsdauer 1 - 1 Jahre Sie wählen ihn bei der Registrierung
Karenzzeit 1 Tage Erstes Zeitfenster zur Verlängerung nach Ablauf
Wiederherstellungsfrist 1 Tage In dieser Zeit noch durch Verlängerung zurückholbar
Zahlungsfrist 1 Tage Zusätzliche Frist nach Ablauf

Domain-Lebenszyklus

Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur Freigabe
Verfügbar Vor der Registrierung
Aktiv 1 - 1 Jahre
Wiederherstellung 1 Tage
Löschsperre 1 Tage
Verfügbar Wieder frei

Domain ist registrierbar (Available)

Unbefristet

Eine .com.et-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.

Domain ist aktiv (Active Period)

1 - 1 Jahre

Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.

Wiederherstellungsphase (Redemption Period)

1 Tage

Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.

Löschsperrfrist (Pending Delete Period)

1 Tage

Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.

Domain ist wieder frei

Unbefristet

Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.

.com.et-Domain: Daten und Registrierungsregeln

Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.

.com.et Domain-Registrierung

  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .com.et
  • Land Äthiopien
  • Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 1 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück

.com.et Domain-Unterstützung

  • IDN-Unterstützung Nein
  • Transfer-Unterstützung Nein
  • Unterstützung für späte Verlängerung Nein

.com.et Domain-Registrierzeiten

  • Registrierzeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
  • Verlängerungszeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
  • Vorregistrierung 1 Tage
  • Abrechnungszeitraum 1 Tage
  • Abschlussfrist 1 Tage
  • Fehlerfrist 1 Tage
  • Zahlungsfrist 1 Tage
  • Wiederherstellungsfrist 1 Tage
  • Löschsperrfrist 1 Tage
  • Verlängerungszeitpunkt 1 Tag

Häufige Fragen zur .com.et-Domain

Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.

  • Der Vertrag der Registry ordnet diese Zone gewerblichen Einheiten zu und hält fest, dass die eingeschränkten und die übrigen Endungen nur von den im Text genannten Arten von Organisationen registriert werden dürfen; die Wissensdatenbank führt com.et ebenfalls unter den eingeschränkten Endungen und schreibt, solche Namen könnten nur Antragsteller erwerben, die bestimmte Kriterien erfüllen oder eine Autorisierung besitzen. Die Kriterien selbst sind nicht veröffentlicht. Eine geografische Bedingung gibt es dagegen nicht: Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder eine äthiopische Firma tauchen in keinem Text auf, und die Messung fand in der Zone Namen mit Inhabern im Ausland.

  • Beide sind Zonen derselben Registry unter demselben Endkundenvertrag; der Unterschied liegt in der Eignungsklasse und in der Ebene. .et wird direkt auf der zweiten Ebene registriert und verlangt vom Antragsteller keinerlei Eigenschaft. .com.et ist im Vertrag gewerblichen Einheiten zugeordnet und wird auf der dritten Ebene registriert. Auch technisch unterscheiden sie sich: com.et ist eine eigenständige Zone unterhalb von .et mit eigenem SOA-Eintrag und eigener DNSSEC-Signatur, gemeinsame Nameserver ändern daran nichts. Denselben Namen in beiden Zonen zu halten, ist möglich.

  • Für den Registrierungsablauf ist keine verbindliche Dokumentenliste veröffentlicht, und in der Messung war zum Zeitpunkt der Registrierung keine Eignungsprüfung zu beobachten. Der Vertrag räumt jedoch zwei getrennte Befugnisse ein: Die Registry behält sich vor, Ihre Identität mit Dokumenten überprüfen zu lassen, und sie legt die Eignungskriterien für die eingeschränkte Zone selbst fest. Der Text dieser Kriterien ist nicht öffentlich. Praktisch heißt das: Beim Antrag werden womöglich keine Unterlagen verlangt, doch eine ohne gewerbliche Eigenschaft gehaltene Registrierung lässt sich später hinterfragen. Eine Registrierung auf den Firmennamen senkt dieses Risiko von Anfang an.

  • Nein. Alle zweistelligen Labels dieser Zone hält die Registry zurück. In der Messung wurden Buchstabe-Buchstabe, Buchstabe-Ziffer und Ziffer-Ziffer kombiniert abgefragt, und keiner dieser Namen kam als verfügbar zurück: Der Server meldete weder eine Registrierung noch einen freien Namen, sondern lieferte eine eigene Antwort für eingeschränkte Namen. Da Kontrollnamen mit drei und mehr Zeichen in derselben Sitzung als frei erschienen, handelt es sich um eine echte Listenunterscheidung und nicht um eine Serverstörung. Die Reserveliste selbst ist nicht veröffentlicht, weshalb die Suche praktisch bei drei Zeichen beginnt.

  • Sie haben neunzig Tage. Die Registry beginnt fünfundvierzig Tage vor dem Ablauftermin mit Benachrichtigungen und hält den Namen danach neunzig Tage, damit Sie noch verlängern können; nach Ablauf dieser Frist geht der Name an den Registry-Dienst zurück und wird zur Freigabe eingeplant. Der Vertrag formuliert dieselbe Kette schärfer: Der unbezahlte Dienst wird neunzig Tage ausgesetzt, danach darf Ethio telecom den Namen löschen oder einem anderen Kunden übertragen. Die aus generischen Endungen bekannte Kette aus Gnadenfrist und Redemption ist für diese Zone nicht veröffentlicht.

  • Ja, und zwar vollständig. Der Whois-Server der Registry maskiert auch in dieser Zone nicht pauschal: Die Blöcke für Inhaber, administrativen und technischen Kontakt erscheinen mit Name, Organisation, Straße, Ort, Postleitzahl, Land, Telefon, Fax und E-Mail. In der Messung fand sich ein Eintrag, dessen drei Kontakte dieselbe Privatperson waren, mit offen veröffentlichter Mobilnummer und privater E-Mail-Adresse. Ein Firmenpostfach und eine Zentralnummer bei der Registrierung halten Ihre privaten Daten deshalb von den Sammellisten fern. Ihren Eintrag sehen Sie auf der Seite Whois-Suche.

  • In dem von der Registry beschriebenen Ablauf wird die Bestellung online abgeschlossen, anschließend entsteht ein Beleg, und gezahlt wird per Banküberweisung oder über die angebotenen Online-Zahlungswege. Nach bestätigter Zahlung schalten Mitarbeiter von Ethio telecom das Konto manuell frei und benachrichtigen den Kunden per Kurznachricht und E-Mail. Die Aktivierung läuft also nicht automatisch, sondern hängt an diesem Prüfschritt. Die Registry garantiert außerdem nicht, dass ein gewünschter Name registrierbar ist oder registriert wird. Bestellen Sie über Atak Domain, übernehmen wir die Verfolgung dieser Schritte.

  • Einen administrativen Schiedsweg, wie ihn generische Endungen bieten, gibt es hier nicht. Die Streitklausel des Vertrags sieht zunächst eine gütliche Einigung vor und verweist die Sache andernfalls an das zuständige Gericht nach den einschlägigen Gesetzen Äthiopiens; es gilt äthiopisches Recht. Von außen kommende Entscheidungen setzt die Registry durch: Auf Entscheidung eines Gerichts, einer Regulierungsbehörde oder eines anerkannten Gremiums zur alternativen Streitbeilegung kann sie eine Registrierung ohne Vorankündigung widerrufen. Ein zweiter Hebel ist zonenspezifisch — eine Registrierung außerhalb der Eignungsklasse kann auch ohne Markenstreit Maßnahmen auslösen.

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