.gf Domain: Die Länderendung von Französisch-Guayana
.gf ist die Länderendung von Französisch-Guayana, dem französischen Überseedepartement im Nordosten Südamerikas; die Zone kam am 25. Juli 1996 in die Root-Zone. Registry ist heute CANAL+ TELECOM, tätig unter der Marke DOM-eNIC; derselbe Betreiber führt auch die Zonen von Guadeloupe und Martinique. Ein eigenes Regelwerk veröffentlicht die Registry nicht: Verbindlich sind die Informationsseite der Endung und der Vertrag über besondere Bedingungen vom 2. Februar 2024.
Die Endung ist professionellen Kunden vorbehalten — so formuliert es die Registry selbst, und darüber hinaus stellt sie keine geografische Bedingung. Eine Niederlassung in Französisch-Guayana, eine dortige Adresse oder ein örtlicher Vertreter werden nicht verlangt; am 12. August 2026 gelesene Whois-Einträge zeigen zudem, dass im Ausland ansässige Inhaber akzeptiert werden. Unterlagen werden ebenfalls nicht erhoben: Laut Informationsseite werden für die Anlage einer .gf-Domain keine besonderen Angaben verlangt. Namen brauchen jedoch mindestens vier Zeichen — ein Zeichen mehr als bei vergleichbaren Endungen.
Das kommende Jahr verläuft für diese Endung nicht gewöhnlich. Mit Ministerialdekret vom 22. Juni 2026 hat die französische Regierung Afnic zur Registry der Zone bestimmt; die technische und rechtliche Übergabe erfolgt vor Ende 2026, wobei alle erworbenen Rechte bestehender Inhaber erhalten bleiben. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Übergangsregeln der Afnic, die Konsultationsphase endet spätestens am 30. September 2027. Wie die Zulässigkeitsbedingungen danach aussehen, steht heute nicht fest; bei langfristiger Planung bestätigen Sie den Stand über die Seite Kontakt.
.GF-Domain auf einen Blick
- Aktuelle Registry CANAL+ TELECOM (DOM-eNIC), Pointe-à-Pitre
- Root-Zone-Eintrag 25. Juli 1996
- Geltendes Regelwerk Informationsseite der Endung + besondere Bedingungen, 2. Februar 2024
- Übergabeentscheidung Ministerialdekret vom 22. Juni 2026; künftige Registry Afnic
- Ende der Übergangsphase Spätestens 30. September 2027
- Streitbeilegung Kein veröffentlichtes alternatives Streitbeilegungsverfahren
- Dokumentenanforderung Dokumentation für Domainregistrierung erforderlich .gf
- Land Französisch-Guayana
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.gf-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$188.00 /Jahr -
Transfer
$188.00 /Jahr -
Verlängerung
$206.80 /Jahr -
Rückgängig machen
$254.90 -
Späte Verlängerung
$41.36
Bei jeder .gf-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
Lebenszyklus einer .gf-Domain
Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert
Tag 0 ist das Ablaufdatum der DomainKurz gesagt: Bei .gf legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .gf gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.
Domain ist registrierbar (Available)
Eine .gf-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.gf-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.gf Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Dokumentation für Domainregistrierung erforderlich .gf
- Land Französisch-Guayana
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.gf Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
Häufige Fragen zur .gf-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nach den heutigen Regeln ja, sofern Sie professioneller Kunde sind. Die Seite der Registry zu dieser Endung behält die Zuteilung professionellen Kunden mit Konto vor und stellt darüber hinaus keine geografische Bedingung: weder Niederlassung in Französisch-Guayana noch dortige Adresse noch örtlicher Vertreter werden verlangt. Am 12. August 2026 gelesene Whois-Einträge zeigen ebenfalls im Ausland ansässige Inhaber. Ein Vorbehalt: Die Zone geht an Afnic über, und ob sich die Zulässigkeitsprüfung danach ändert, ist noch offen.
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Nein. Die Seite der Registry formuliert das als positive Aussage: Für die Anlage einer .gf-Domain werden keine besonderen Angaben verlangt. Das ist eine Erklärung, kein Schweigen. Der Vertrag legt dafür zwei Pflichten fest: Das vollständige Ausfüllen des Antragsformulars ist Zulässigkeitsvoraussetzung, ein unvollständiges Formular lässt die Registrierung scheitern; zudem erklären Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben, und der Betreiber behält sich vor, Einträge mit offensichtlich erfundenen Daten jederzeit auszusetzen.
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Vier Zeichen. Die Seite der Registry sagt es in einer Zeile: Domaingröße 4 bis 63 Zeichen. Diese Untergrenze liegt ein Zeichen höher als in den von Afnic geführten Überseezonen, ein dreibuchstabiger Name aus einer anderen französischen Endung wird hier also abgelehnt. Die Namenswahl begrenzen zusätzlich drei Listen: verbotene Begriffe, reservierte Begriffe und das online geführte Verzeichnis der grundlegenden Begriffe. Namen von Gemeinden und Ortslagen werden gar nicht mehr angenommen.
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Für ein bis zehn Jahre, die Verlängerung im selben Rahmen. Die Seite der Registry nennt außerdem eine Bearbeitungszeit von 24 bis 48 Stunden. Artikel 3 des Vertrags bestimmt, dass die Bedingungen für die gesamte gewählte Registrierungsdauer einschließlich einer etwaigen Verlängerung gelten. Der Bereich ist durchgehend, eine Registrierung über zwei, drei oder fünf Jahre ist also ebenso möglich; eine Klausel, die Zwischenjahre ausschließt, ist nicht veröffentlicht.
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Es gibt ein kurzes Zeitfenster. Die Seite der Registry hält fest, dass ein nicht rechtzeitig verlängerter Name in eine 30-tägige Redemption-Phase eintritt, in der ihn der Inhaber über den Kundendienst reaktivieren kann; danach wird er endgültig gelöscht und fällt an die Allgemeinheit zurück. Warnmails gehen 60, 30, 15, 7 und 3 Tage vor Ablauf heraus. Artikel 2.6 des Vertrags ergänzt, dass der Dienst ab dem siebten Tag nach dem Jahrestag abgeschaltet werden kann: Der Name ist womöglich noch zu retten, die Website aber bereits offline.
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Für diese Zone ist kein alternatives Streitbeilegungsverfahren veröffentlicht. Der Vertrag berührt das Thema zweimal, aber nur mittelbar: Ein Registrierungsantrag schließe die Annahme der Streitregeln ein, „soweit sie bestehen“, und der Kunde verpflichte sich, das für die betroffene Domain geltende außergerichtliche Verfahren einzuhalten — ohne eines zu benennen. Artikel 13 regelt nur die Befugnisse des Betreibers. Ob nach der Übergabe an Afnic SYRELI gilt, ist Gegenstand der Konsultation.
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Zwei Verbote stehen ab dem Übergabetag fest: keine Neuregistrierung von Namen mit einem oder zwei Zeichen und keine Neuregistrierung unter den bestehenden Namenszonen innerhalb der Endung. Für vor der Übergabe registrierte Namen ist ausdrücklich zugesichert, dass sie nutzbar und verlängerbar bleiben. Unklar ist die Zulässigkeit: Afnic beschränkt die Registrierung in eigenen Zonen auf die EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, der heutige Betreiber prüft die Geografie nicht. Diese Differenz klärt die Konsultation bis spätestens 30. September 2027.
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