.org.am Domain: Armeniens dritte Ebene für Organisationen
.org.am ist eine der Zonen dritter Ebene unterhalb von .am, der Länderendung Armeniens. Die Registry ist dieselbe wie bei .am: die Nichtregierungsorganisation «Internet Society» in Jerewan, den technischen Betrieb führt das von ihr beauftragte Armenia Network Information Centre. Die Registrierungsrichtlinie nennt .org.am als eine von sechs Zonen dritter Ebene, neben .com.am, .co.am, .net.am und .commune.am; eine eigene Registry oder Top-Level-Endung ist sie nicht.
Trotz der Bezeichnung gibt es keine Gemeinnützigkeitspflicht. Die Registrierungsrichtlinie weist keiner Zone dritter Ebene einen Zweck zu, und der Inhaber muss nicht einmal Verein, Stiftung oder juristische Person sein. Einzige Bedingung ist die Fähigkeit, einen zivilrechtlichen Vertrag zu schließen; eine armenische Gesellschaft, ein Vertreter oder eine Anschrift werden nicht verlangt. Gesperrt sind nur zwei Namensgruppen: armenia.org.am und armenian.org.am gehören Staatsorganen, einstellige Namen stehen auf der Reserveliste der Registry.
Der Ablauf nach Fristende entspricht der zweiten Ebene: Es läuft eine Zusatzfrist von 45 Tagen, der Name hört an deren erstem Tag auf zu funktionieren, und nach Fristablauf wird er gelöscht. Streitigkeiten gehen an das Schiedsgericht der armenischen Handels- und Industriekammer, nicht an die UDRP. Wer die institutionelle Identität auf eine kürzere Adresse stellen möchte, findet die zweite Ebene .am stärker genutzt. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen über die Domainabfrage.
.ORG.AM-Domain auf einen Blick
- Registrierungsstelle Nichtregierungsorganisation «Internet Society» (ISOC AM), Jerewan
- Ebene Dritte Ebene unterhalb von .am; keine eigene Top-Level-Endung
- Verwendungszweck In der Richtlinie nicht festgelegt — keine Gemeinnützigkeit, keine juristische Person nötig
- Reservierte Namen armenia.org.am und armenian.org.am sind Staatsorganen vorbehalten
- Nach Ablauf 45 Tage Zusatzfrist; der Name wird ab deren erstem Tag nicht mehr aufgelöst
- Streitbeilegung Schiedsgericht der armenischen Handels- und Industriekammer, Sprache Armenisch
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .org.am
- Land Armenien
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 5 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.org.am-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$99.90 /Jahr -
Verlängerung
$109.99 /Jahr -
Rückgängig machen
$239.90 -
Späte Verlängerung
$20.00
Bei jeder .org.am-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
Lebenszyklus einer .org.am-Domain
Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert
Tag 0 ist das Ablaufdatum der DomainKurz gesagt: Bei .org.am legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .org.am gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.
Domain ist registrierbar (Available)
Eine .org.am-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.org.am-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.org.am Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .org.am
- Land Armenien
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 5 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.org.am Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
Häufige Fragen zur .org.am-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. Die Registrierungsrichtlinie weist keiner Zone dritter Ebene einen Zweck zu; für .org.am gibt es weder eine Gemeinnützigkeitsbedingung noch einen Vereins- oder Stiftungsstatus, und nicht einmal eine juristische Person ist nötig. Es gibt nur eine Definition des Inhabers: eine Person, die einen zivilrechtlichen Vertrag schließen kann. Auch Privatpersonen können registrieren. Die Bezeichnung weckt eine Erwartung, ihr steht auf der Regelseite aber keine Pflicht gegenüber.
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Nein. Weder Gesellschaft noch Vertreter oder Anschrift in Armenien werden verlangt, und die Ziffer mit den Ablehnungsgründen enthält nichts zur Ortsansässigkeit. Die Ortsbindung trifft den Vermittler: ein Registrar muss eine in Armenien eingetragene juristische Person sein. Die Länderstatistik der Registry zeigt dasselbe Bild — am 13. August 2026 wurden rund 37 Prozent der Namen aus dem Ausland gehalten. Dieselbe Regel gilt für .am.
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Die Messung vom 13. August 2026 verlangt einen Hinweis. Ein .org.am Name, der im WHOIS der Registry als aktiv geführt wurde, Nameserver gesetzt hatte und bis 2027 lief, war in der .am-Zone nicht als Delegation veröffentlicht: alle vier autoritativen Server für .am antworteten mit «kein solcher Name». Ein Kontrollname der zweiten Ebene wurde auf denselben Servern korrekt beantwortet. Testen Sie nach Abschluss der Registrierung, ob die Adresse wirklich auflöst, und lassen Sie sie andernfalls über Ihren Registrar in der Zone veröffentlichen.
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Nach Fristende läuft eine Zusatzfrist von 45 Tagen, in der eine Verlängerung möglich ist. Der Name hört jedoch am ersten Tag dieser Frist auf zu funktionieren: laut Richtlinie wird er nicht mehr in eine IP-Adresse übersetzt. In den letzten 15 Tagen verschwindet zusätzlich der WHOIS-Eintrag. Verlängern Sie innerhalb der Zusatzfrist, zählt die neue Laufzeit ab deren erstem Tag; sonst wird der Name gelöscht und wieder zur Registrierung freigegeben.
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Die UDRP gilt nicht. Ziffer 44 der Registrierungsrichtlinie verweist jeden Streit an das Schiedsgericht bei der Handels- und Industriekammer der Republik Armenien; Schiedsort ist Jerewan, Verfahrenssprache Armenisch, der Spruch endgültig und bindend. Es gilt armenisches Recht. Inhaber einer Marke, eines Handelsnamens, einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe können wegen eines Vorrangrechts die Löschung verlangen; bleibt der Inhaber ein gleichwertiges Argument schuldig, wird der Name gelöscht.
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