.am Domain: die offizielle Länderendung Armeniens
.am ist die länderspezifische Top-Level-Domain Armeniens und wurde am 26. August 1994 in die Root-Zone eingetragen. Registry ist die Nichtregierungsorganisation «Internet Society» mit Sitz in Jerewan; den technischen Betrieb führt das von der Registry beauftragte Armenia Network Information Centre, das Kundinnen und Kunden als AM NIC kennen. Registrierungen laufen über akkreditierte Registrare — im offiziellen Verzeichnis der Registry waren am 13. August 2026 81 davon gelistet.
Die Endung steht Antragstellern aus dem Ausland offen. Die Registrierungsrichtlinie beschreibt den Inhaber lediglich als «Person, die einen zivilrechtlichen Vertrag schließen kann», und verlangt weder eine armenische Gesellschaft noch einen Vertreter oder Wohnsitz. Die Ortsbindung trifft allein die Registrare: sie müssen in Armenien eingetragene juristische Personen sein. Die Registry misst das Ergebnis selbst — am 13. August 2026 wurden 63 Prozent von rund 50.000 Namen aus Armenien gehalten, der Rest aus den USA, China, Russland, Deutschland und dem Vereinigten Königreich.
Ein Detail im Verlängerungskalender kann teuer werden: Mit Ablauf der Laufzeit beginnt eine Zusatzfrist von 45 Tagen, doch der Name hört genau dann auf zu funktionieren. Die Adresse wird ab dem ersten Tag dieser Frist nicht mehr aufgelöst, in den letzten 15 Tagen verschwindet auch der WHOIS-Eintrag; läuft die Frist ab, wird der Name gelöscht und wieder freigegeben. Streitigkeiten gehen nicht an die UDRP, sondern an das Schiedsgericht der armenischen Handels- und Industriekammer. Die kürzere Schwesterzone finden Sie auf der Seite .com.am; prüfen Sie Ihren Wunschnamen anschließend über die Domainabfrage.
.AM-Domain auf einen Blick
- Registrierungsstelle Nichtregierungsorganisation «Internet Society» (ISOC AM), Jerewan
- Technischer Betreiber AM NIC — Armenia Network Information Centre
- Eintrag in die Root-Zone 26. August 1994
- Nach Ablauf 45 Tage Zusatzfrist; der Name wird ab deren erstem Tag nicht mehr aufgelöst
- Streitbeilegung Schiedsgericht der armenischen Handels- und Industriekammer, Verfahrenssprache Armenisch
- Registrierte Namen Rund 50.000 (Angabe der Registry, 13. August 2026)
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .am
- Land Armenien
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 5 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.am-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$78.99 /Jahr -
Transfer
$98.99 /Jahr -
Verlängerung
$98.99 /Jahr -
Rückgängig machen
$83.85 -
Späte Verlängerung
$19.80
Bei jeder .am-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
Lebenszyklus einer .am-Domain
Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert
Tag 0 ist das Ablaufdatum der DomainKurz gesagt: Bei .am legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .am gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.
Domain ist registrierbar (Available)
Eine .am-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.am-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.am Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .am
- Land Armenien
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 5 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.am Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
Häufige Fragen zur .am-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. Die Registrierungsrichtlinie stellt für den Inhaber nur eine Bedingung: fähig zu sein, einen zivilrechtlichen Vertrag zu schließen. Weder eine Gesellschaft in Armenien noch ein Vertreter oder eine Adresse im Land werden verlangt, und die Ziffer mit den Ablehnungsgründen enthält nichts zur Ortsansässigkeit. Die Ortsbindung trifft stattdessen den Vermittler: ein Registrar muss eine in Armenien eingetragene juristische Person sein. Die Statistik der Registry bestätigt das — am 13. August 2026 wurden rund 37 Prozent der Namen aus dem Ausland gehalten.
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Nach Ende der Laufzeit läuft eine Zusatzfrist von 45 Tagen, in der Sie verlängern können. Der Name hört jedoch am ersten Tag dieser Frist auf zu funktionieren: laut Richtlinie wird er nicht mehr in eine IP-Adresse übersetzt, Website und E-Mail öffnen also nicht mehr. In den letzten 15 Tagen verschwindet zusätzlich der WHOIS-Eintrag. Verlängern Sie innerhalb der Zusatzfrist, zählt die neue Laufzeit ab deren erstem Tag. Läuft die Frist ab, wird der Name gelöscht und wieder zur Registrierung freigegeben.
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Zwei Vorgänge sollten nicht verwechselt werden. Der Registrarwechsel läuft über einen Transfercode; die Registry bietet dafür einen eigenen Dienst zum Erzeugen und Zurücksetzen dieses Passworts. Der Inhaberwechsel wird gar nicht als Übertragung geführt, sondern als «Registrierung auf Initiative des Inhabers», und verlangt dreierlei: den unterschriebenen Antrag des bisherigen Inhabers, den unterschriebenen Antrag der übernehmenden Partei und die Kündigung des bisherigen Dienstvertrags. Ausgeführt wird er vom registrierenden Registrar. Den Vorgang starten Sie über die Seite Domain Transfer.
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Ja. Ziffer 40 der Registrierungsrichtlinie sieht vor, dass Name, Anschrift und Kontaktdaten auf Wunsch des Inhabers nicht im WHOIS veröffentlicht werden; dieselbe Ziffer verpflichtet den Registrar, die Veröffentlichungsentscheidung des Inhabers sowie des administrativen, finanziellen und technischen Kontakts jeweils gesondert einzuholen. Der WHOIS-Hilfetext der Registry formuliert die Regel umgekehrt: Daten werden veröffentlicht, «sofern der Inhaber nichts anderes verlangt». Wie ein echter Eintrag aussieht, sehen Sie über die WHOIS-Suche.
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Die UDRP gilt nicht. Ziffer 44 der Registrierungsrichtlinie verweist jeden Streit an das Schiedsgericht bei der Handels- und Industriekammer der Republik Armenien; Schiedsort ist Jerewan, Verfahrenssprache Armenisch, der Spruch endgültig und bindend. Anwendbar ist armenisches Recht. Wer Rechte an einer Marke, einem Handelsnamen, einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe hat, kann die Löschung wegen eines Vorrangrechts verlangen; bringt der Inhaber kein gleichwertiges Argument vor, wird der Name gelöscht.
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Beide gehören derselben Registry und unterliegen demselben Regelwerk, das ihnen keinen eigenen Verwendungszweck zuweist. Der Unterschied liegt in der Ebene und zeigt sich in der Praxis: .am steht auf der zweiten Ebene, .com.am auf der dritten. Die Messung zeigt, wo das Gewicht liegt — das Registrarverzeichnis der Registry führt Akkreditierungen nur für .am und das armenisch geschriebene .հայ, und die kommerzielle Nutzung hat sich weitgehend auf der zweiten Ebene gesammelt.
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Bei Neuregistrierungen zwei Zeichen. Die Registrierungsrichtlinie setzt einstellige Namen der zweiten Ebene auf die Liste der für den Eigenbedarf der Registry reservierten Namen; einbuchstabige Namen, die vor der Richtlinie in fremder Hand waren, wandern in dem Moment auf dieselbe Liste, in dem sie frei werden. Die Messung bestätigt das Bild: einige einbuchstabige Namen sind bei ihren früheren Inhabern weiterhin aktiv, zweistellige lassen sich normal registrieren. Die Obergrenze liegt bei 63 Zeichen; ein Name darf nicht mit einem Bindestrich beginnen und keine zwei aufeinanderfolgenden Bindestriche enthalten.
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