.org.uk Domain: Großbritanniens Raum für Organisationen
.org.uk ist eine der Second-Level-Zonen unterhalb von .uk, der Länderendung des Vereinigten Königreichs, und steht dort für Zivilgesellschaft, Berufsverbände und Gemeinschaftsprojekte. Registry ist Nominet UK in Oxford, eine gemeinnützig ausgerichtete Public-Benefit-Gesellschaft, in England unter der Nummer 3203859 eingetragen. .uk wurde am 24. Juli 1985 in die Root-Zone eingetragen; nach eigener Veröffentlichung der Registry gehörte die .uk-Familie 2025 mit über zehn Millionen registrierten Namen zu den drei größten Länderendungen.
Das häufigste Missverständnis gehört hier korrigiert: Gemeinnützigkeit ist keine Voraussetzung. Das Regelwerk erklärt .org.uk zur «Open SLD» und stellt keine Anforderungen an den Status des Antragstellers. Die Charta der Zone sagt, Inhaber seien «vorgesehen» als gemeinnützige oder dem öffentlichen Dienst nahe Unternehmungen, und nennt als nicht abschließende Beispiele Wohltätigkeitsorganisationen, Gewerkschaften, Parteien, Gemeinschaftsgruppen und Berufsverbände — dasselbe Regelwerk hält jedoch fest, dass die Registry gegen abweichende Registrierungen nicht vorgeht.
Der Kalender nach Fristende ist tagegenau veröffentlicht: die ersten 30 Tage funktioniert der Name vollständig, von Tag 30 bis Tag 90 löst er nicht mehr auf, lässt sich aber verlängern, von Tag 90 bis Tag 95 ist die Verlängerung geschlossen, und an Tag 95 fällt er zu der in der öffentlichen Tagesliste angekündigten Zeit. Auch die Abfrageinfrastruktur ändert sich: Der WHOIS-Dienst für .uk schließt am 9. Februar 2027 und weicht RDAP. Wer eine gewerbliche Identität aufbaut, vergleicht den Bestand unter .co.uk; prüfen Sie Ihren Wunschnamen über die Domainabfrage.
.ORG.UK-Domain auf einen Blick
- Registrierungsstelle Nominet UK — Public-Benefit-Gesellschaft, Nr. 3203859, Oxford
- Zonenstatus Open SLD — keine Anforderungen an den Status des Antragstellers
- Gemeinnützigkeit Erwartung der Charta; die Registry geht bei Abweichung nicht vor
- Nach Ablauf 30 Tage voll funktionsfähig, bis Tag 90 ohne Auflösung verlängerbar, Löschung an Tag 95
- Datenprüfung Die Registry gleicht Name und Anschrift des Inhabers mit Drittquellen ab
- Abfrageinfrastruktur WHOIS schließt am 9. Februar 2027 und wird durch RDAP ersetzt
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .org.uk
- Land England
- Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 1 - 10 Stück
.org.uk-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$20.00 / Jahre -
Transfer
$20.00 / Jahre -
Verlängerung
$22.00 / Jahre -
Rückgängig machen
$64.90 -
Späte Verlängerung
$4.00
Bei jeder .org.uk-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .org.uk-Domain
Domain-Lebenszyklus
Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur FreigabeDomain ist registrierbar (Available)
Eine .org.uk-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Löschsperrfrist (Pending Delete Period)
Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.org.uk-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.org.uk Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .org.uk
- Land England
- Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 1 - 10 Stück
.org.uk Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
.org.uk Domain-Registrierzeiten
- Registrierzeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
- Verlängerungszeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9 Jahre
- Vorregistrierung 1 Tage
- Abrechnungszeitraum 45 Tage
- Abschlussfrist 1 Tage
- Fehlerfrist 45 Tage
- Zahlungsfrist 45 Tage
- Wiederherstellungsfrist 30 Tage
- Löschsperrfrist 30 Tage
- Verlängerungszeitpunkt 30 Tag
Häufige Fragen zur .org.uk-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. Das Regelwerk erklärt .org.uk zur «Open SLD» und stellt keine Anforderungen an den Status des Antragstellers. Die Charta sagt, Inhaber seien «vorgesehen» als gemeinnützige oder dem öffentlichen Dienst nahe Unternehmungen, doch dieselbe Ziffer ergänzt, dass die Registry Anträge nicht untersagt und gegen abweichende Registrierungen nicht vorgeht. Ein Nachweis über Vereins-, Stiftungs- oder Gemeinnützigkeitsstatus wird nicht verlangt, und auch Privatpersonen können den Namen halten.
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Nein. In offenen Zonen begrenzt die Registry weder den Kreis der Antragsteller noch die Namen oder deren Anzahl, und weder britische Gesellschaft noch Anschrift oder Vertreter sind nötig. Eine Ortsbindung gilt nur in den geschlossenen Zonen — .ltd.uk und .plc.uk verlangen eine bei Companies House eingetragene Gesellschaft, .net.uk einen Internetdiensteanbieter und .me.uk eine natürliche Person. Dieselbe Offenheit gilt für die direkte Ebene .uk.
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Der Kalender ist tagegenau veröffentlicht. In den ersten 30 Tagen funktioniert der Name vollständig und lässt sich verlängern. Von Tag 30 bis Tag 90 löst der Name nicht mehr auf — Website und E-Mail öffnen nicht —, eine Verlängerung bleibt jedoch möglich. Von Tag 90 bis Tag 95 ist die Verlängerung geschlossen. An Tag 95 wird der Name zu der UTC-Zeit freigegeben, die in der öffentlichen Tagesliste der Registry steht. Das zufällige Löschen wurde 2022 abgeschafft.
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Standardmäßig nicht. Die Felddefinitionen der Registry sagen es deutlich: Name und Anschrift des Inhabers werden standardmäßig nicht offengelegt; zur Veröffentlichung müssen die betreffenden Felder mit Zustimmung des Inhabers freigeschaltet werden. Der Vertrag ergänzt, dass Personendaten im WHOIS nur bei erteilter Einwilligung erscheinen. Institutionelle Inhaber bevorzugen oft Sichtbarkeit, Pflicht ist sie nicht. Einen echten Eintrag sehen Sie über die WHOIS-Suche.
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Nicht nach der UDRP, sondern über den Dispute Resolution Service der Registry. Der Beschwerdeführer muss zweierlei zugleich nachweisen: Rechte an einem ähnlichen Namen oder Zeichen und eine missbräuchliche Registrierung in der Hand des Inhabers. Vor jeder Expertenentscheidung steht eine kostenlose Mediation der Registry. «Rechte» sind nicht auf eingetragene Marken beschränkt und können beschreibende Begriffe mit erworbener Verkehrsgeltung umfassen — für Namen von Einrichtungen und Kampagnen ein wichtiges Detail.
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Auf der Regelseite ist der Unterschied nahezu null: Beide sind «Open SLDs», beide unterliegen demselben Vertrag, demselben Lebenszyklus und demselben Streitverfahren. Einziger Unterschied ist die in der Charta formulierte Erwartung — .co.uk nennt gewerbliche Zwecke, .org.uk gemeinnützige Unternehmungen — und keine von beiden ist sanktionsbewehrt. Praktisch unterscheidet sich, wie die Adresse gelesen wird; die Wahl folgt der Identität, die sie nahelegen soll.
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Die Obergrenze für das Third-Level-Label liegt bei 63 Zeichen; die Untergrenze bei einem Zeichen, und einbuchstabige Namen sind in dieser Zone registriert. Erlaubt sind die Buchstaben a-z, die Ziffern 0-9 und Bindestriche; der Name darf nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden. Internationalisierte Namen werden nicht unterstützt — Namen, die mit «xn--» beginnen, sind ausgeschlossen. Ebenfalls gesperrt sind Labels bestehender Second-Level-Zonen (ac, co, gov, net, org, plc und weitere) sowie «com» und «uk».
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