.org.ge-Domain (Georgia)

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WAS IST EINE .ORG.GE-DOMAIN

.org.ge Domain: die Zone Georgiens für Organisationen

.org.ge ist die institutionelle Zone innerhalb von .ge, der Länderendung Georgiens. Die Registry ist dieselbe wie bei .ge: die private Caucasus Online LLC mit Sitz in Tiflis. Das Regelwerk zählt org.ge zu den elf Zonen, die es «General Domains» nennt, und regelt sie alle in einem einzigen Text. Der Namensraum .ge wurde am 2. Dezember 1992 in die Root-Zone eingetragen; Registrierungsdaten belegen, dass org.ge mindestens seit dem Jahr 2000 in Betrieb ist. Das heute geltende Regelwerk ist Version 6.0 vom 3. November 2025.

Was diese Zone von ihren Nachbarn trennt, ist eindeutig: org.ge wird ausschließlich auf den Namen einer juristischen Person registriert. Als Privatperson können Sie keine auf Ihren eigenen Namen anmelden — die Informationsseite der Registry zieht die Grenze sogar noch enger und bindet die Zone an nicht-kommerzielle Organisationen. Registrieren Sie für ein Unternehmen, einen Verein oder eine Stiftung, verlangen die Regeln, dass Sie dem Registrar elektronisch Nachweise oder Angaben zu Ihrer Zulassung übermitteln. Für private Vorhaben stehen .com.ge oder .ge offen; eine Staatsangehörigkeitsbedingung kennt keine davon.

org.ge ist die engste Zone dieser Gruppe, und das folgt unmittelbar aus der Zulassungsregel: Am 15. August 2026 waren unter org.ge 248 verschiedene Namen mit gültigem Zertifikat aktiv, unter com.ge am selben Tag 965. Ein Label darf schon zwei Zeichen kurz sein; bk.org.ge und tm.org.ge sind vergeben. Ländernamen sowie Namen georgischer Städte, Flüsse und Seen sind reserviert, weshalb batumi.org.ge oder germany.org.ge als nicht verfügbar zurückkommen. Suchen Sie den passenden Namen für Ihre Organisation in der Domainabfrage.

Die Zulassung endet nicht mit der Registrierung — sie wird auch danach geprüft: Das Regelwerk erlaubt die Sperre einer Domain, sobald sich zeigt, dass die Bedingungen einer General Domain nicht erfüllt sind; bei org.ge lautet diese Bedingung: juristische Person. Eine gesperrte Domain bedient weder Website noch Mail, und wird der Grund nicht binnen dreißig Tagen ausgeräumt, wird die Registrierung gelöscht. Dieselbe Regel greift bei der Übertragung: Auch wer eine org.ge-Domain übernimmt, muss die Bedingung erfüllen, an eine Privatperson kann sie also nicht übergehen. Halten Sie den Eintrag aktuell, wenn sich Name oder Rechtsform Ihrer Organisation ändern.
Logo der Domain-Endung .org.ge

.ORG.GE-Domain auf einen Blick

  • Registry Caucasus Online LLC — nic.ge, Tiflis
  • Geltendes Regelwerk Version 6.0, 3. November 2025
  • Streitbeilegung WIPO Arbitration and Mediation Center; Verfahrenssprache Englisch
  • Aktiv genutzte Namen 248 Namen mit gültigem Zertifikat (15. August 2026)
  • Abfragekanal whois.nic.ge
  • Dokumentenanforderung Dokumentation für Domainregistrierung erforderlich .org.ge
  • Land Georgia
  • Zeichenanzahl 2 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück

Beliebte Domain-Endungen für Georgia

Wenn Sie denselben Namen mit mehreren Endungen registrieren, kann niemand sonst Ihre Marke belegen.

.org.ge-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren

Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.

  • Transfer

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  • Verlängerung

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  • Rückgängig machen

    $179.90

Bei jeder .org.ge-Domain inklusive

  • Kostenlose DNS-Verwaltung

    A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.

  • Domain-Weiterleitung

    Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.

Lebenszyklus einer .org.ge-Domain

Aktive Registrierungsdauer 1 Jahre Sie wählen ihn bei der Registrierung
Karenzzeit 30 Tage Erstes Zeitfenster zur Verlängerung nach Ablauf

Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert

Tag 0 ist das Ablaufdatum der Domain

Kurz gesagt: Bei .org.ge legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .org.ge gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.

Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert Lebenszyklus-Diagramm für .org.ge, von links nach rechts: Zuerst ist der Name frei; nach der Registrierung gehört er Ihnen für die gewählte Laufzeit, Website und E-Mail laufen; Tag 0 ist das Ablaufdatum, danach ist der Name wieder für jeden frei. Verlängerung möglich Für alle frei Frei Registriert 1 Jahre Wieder frei ABLAUF Tag 0 Ablaufdatum Website und E-Mail laufen
Wischen Sie zur Seite, um die ganze Zeitleiste zu sehen

Domain ist registrierbar (Available)

Unbefristet

Eine .org.ge-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.

Domain ist aktiv (Active Period)

1 Jahre

Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.

Domain ist wieder frei

Unbefristet

Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.

.org.ge-Domain: Daten und Registrierungsregeln

Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.

.org.ge Domain-Registrierung

  • Dokumentenanforderung Dokumentation für Domainregistrierung erforderlich .org.ge
  • Land Georgia
  • Zeichenanzahl 2 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück

.org.ge Domain-Unterstützung

  • IDN-Unterstützung Nein
  • Transfer-Unterstützung Jawohl
  • Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl

Häufige Fragen zur .org.ge-Domain

Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.

  • Nur juristische Personen. Das geltende Regelwerk begrenzt die Zone in einem Satz: org.ge kann auf den Namen jeder juristischen Person registriert werden. Die Informationsseite der Registry zieht die Grenze noch enger und bindet die Zone an nicht-kommerzielle Organisationen; beide Texte stimmen darin überein, dass eine Privatperson keine org.ge-Domain auf den eigenen Namen anmelden kann. Eine Staatsangehörigkeitsbedingung gibt es nicht, auch eine außerhalb Georgiens gegründete Organisation darf beantragen. Für private Vorhaben stehen .com.ge und .ge offen.

  • Ja, es gibt einen Zulassungsschritt. Die Regeln verlangen, dass der Inhaber einer General Domain dem Registrar elektronisch Nachweise und/oder Angaben übermittelt, die belegen, dass die Bedingung der Zone erfüllt ist; bei org.ge lautet sie: juristische Person. Der Registrar ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Unterlagen zu prüfen. Zusätzlich kann die Registry zur Identitätsprüfung eine Registernummer und eine Kopie der Registrierungsbescheinigung anfordern; bleiben die Angaben länger als sieben Werktage aus, wird die Domain gesperrt. Für ausländische Dokumente können Apostille und beglaubigte georgische Übersetzung verlangt werden.

  • Beide gehören derselben Registry und unterliegen demselben Regelwerk; getrennt werden sie durch die Zulassung. .com.ge kann jede natürliche oder juristische Person registrieren, org.ge steht nur juristischen Personen offen. Das hat eine messbare Folge: Am 15. August 2026 waren unter org.ge 248 Namen mit gültigem Zertifikat aktiv, unter com.ge dagegen 965. org.ge ist also die engere, aber ausgewähltere Zone, und eine Adresse dort zeigt schon durch die Registrierung selbst, dass hinter ihr eine Organisation steht.

  • Zwei Zeichen. Das Regelwerk setzt das Minimum auf 2 und das Maximum auf 63 Zeichen und hält gesondert fest, dass die Anforderung auch für die General Domains gilt. Die Messung bestätigt es: Zweibuchstabige Namen wie bk.org.ge und tm.org.ge sind vergeben, und bk.org.ge wurde im Dezember 2025 angelegt, also nach Veröffentlichung des geltenden Regelwerks. Erlaubt sind nur lateinische Buchstaben, Ziffern und Bindestrich; Namen in georgischer Schrift lassen sich in dieser Zone nicht registrieren. Einstellige Namen erscheinen als nicht verfügbar.

  • Die Domain wird am Ablaufdatum gesperrt; da die Sperre die Verbindung zwischen Name und Nameservern trennt, stehen Website und Mail noch am selben Tag still. Danach läuft ein einziges Fenster von dreißig Tagen, und wird darin nicht verlängert, muss die Registry die Registrierung löschen und den Namen entfernen. Eine zweite Wiederherstellungsphase oder eine gesonderte Rückholgebühr sieht das Regelwerk nicht vor. Bei org.ge kommt ein weiterer Sperrgrund hinzu: Zeigt sich, dass die Organisation die Bedingung der juristischen Person nicht mehr erfüllt, kann die Domain auch deshalb gesperrt werden.

  • Eine Übertragung ist möglich, unterliegt hier aber einer besonderen Bedingung: Auch die übernehmende Seite muss die Zulassungsvoraussetzung von org.ge erfüllen, also juristische Person sein. Deshalb kann eine org.ge-Domain nicht an eine Privatperson übergehen. Die Registry darf von beiden Seiten eine schriftliche Zustimmung verlangen, und eine Übertragung kann auch aufgrund einer Gerichts- oder Schiedsentscheidung erfolgen. Nach der Übertragung bleibt die Domain dreißig Tage gesperrt. Der Registrarwechsel ist ein eigener Vorgang mit einem dreißig Tage gültigen Authorization Code — starten Sie ihn auf der Seite Domain Transfer.

  • Der Abfrageserver liefert den Namen, Erstellungs- und Ablaufdatum, den Registrar, die Statuscodes und die Nameserver. Da org.ge nur juristischen Personen offensteht, ist Transparenz hier die Voreinstellung: Das Regelwerk veröffentlicht Name, E-Mail, Telefonnummer und Anschrift des Inhabers. Die für natürliche Personen vorgesehene Datenschutzoption greift in dieser Zone nicht. Eine juristische Person kann eine Verbergung jedoch über ihren Registrar beantragen; dann bleiben nur dessen Angaben sichtbar, und der Dienst kann zusätzlich berechnet werden. Die Abfrage starten Sie über die Whois-Suche.

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