.gd Domain: Die offizielle Länderendung Grenadas
.gd ist die Länderendung Grenadas in der Karibik und steht seit dem 3. Juni 1992 in der Root-Zone. Zuständig für die Endung ist die Telekommunikations-Regulierungsbehörde des Landes, die NTRC; ihre Befugnis stützt sich auf Abschnitt 52 des Telecommunications Act Nr. 31 aus dem Jahr 2000 und erlaubt ihr, .gd Registrierungen zu genehmigen, zu verwalten und zu regulieren. Den laufenden Registry-Betrieb führt ein Betreiber im Auftrag und mit Lizenz der NTRC unter dem Handelsnamen Nic.GD. Anträge nimmt die Registry nicht selbst entgegen: Registriert wird über einen akkreditierten Registrar, den Sie während der Laufzeit jederzeit wechseln dürfen.
Bei den Voraussetzungen stellt .gd Ihnen nichts in den Weg. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 15. August 2013 stellen keine Bedingung an Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder gewerbliche Eigenschaft; Unternehmen, Einzelunternehmer und Privatpersonen registrieren zu denselben Konditionen, ohne lokale Adresse, Zustellungsbevollmächtigten oder notarielle Unterlagen. Die Laufzeit wählen Sie zwischen einem und zehn Jahren; zum Ablauf verlängert sich die Registrierung standardmäßig automatisch. Ein Name besteht aus Buchstaben, Ziffern und Bindestrichen, darf nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden und ist in nichtlateinischer Schrift nicht möglich. Zwei inhaltliche Regeln gelten: Namen mit einer Stadt, Region oder offiziell anerkannten Stelle können die schriftliche Zustimmung dieser Stelle erfordern, und der Weiterverkauf von Subdomains ist untersagt.
Zwei Details wirken sich unmittelbar auf Ihre Bestellung aus. Erstens die Länge: Die Regelung lässt einzeichige Namen zu, doch die Messung zeigt, dass jeder einbuchstabige und jeder einstellige .gd Name bereits vergeben ist, Sie beginnen praktisch also bei zwei Zeichen. Zweitens der Ablauf: Wird ein Name gelöscht, kann Ihr früherer Registrar ihn auf Ihren Wunsch innerhalb von dreißig Tagen wiederherstellen, danach gibt es keinen Weg zurück. Bei der Abfrage veröffentlicht die Registry keine personenbezogenen Daten, Name und Anschrift bleiben also aus dem öffentlichen Datensatz heraus. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.
.GD-Domain auf einen Blick
- Zuteilende Behörde NTRC — Telekommunikations-Regulierungsbehörde Grenadas
- Registry-Betrieb Nic.GD, mit Lizenz der NTRC
- Aufnahme in die Root-Zone 3. Juni 1992
- Geltende Regelung Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 15. August 2013
- Streitbeilegung UDRP (ICANN)
- Wiederherstellung nach Löschung 30 Tage über den bisherigen Registrar
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .gd
- Land Grenada
- Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 1 - 10 Stück
.gd-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$50.00 / Jahre -
Transfer
$50.00 / Jahre -
Verlängerung
$55.00 / Jahre -
Rückgängig machen
$139.90 -
Späte Verlängerung
$11.00
Bei jeder .gd-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .gd-Domain
Domain-Lebenszyklus
Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur FreigabeDomain ist registrierbar (Available)
Eine .gd-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Löschsperrfrist (Pending Delete Period)
Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.gd-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.gd Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .gd
- Land Grenada
- Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 1 - 10 Stück
.gd Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
.gd Domain-Registrierzeiten
- Registrierzeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
- Verlängerungszeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9 Jahre
- Vorregistrierung 1 Tage
- Abrechnungszeitraum 45 Tage
- Abschlussfrist 1 Tage
- Fehlerfrist 45 Tage
- Zahlungsfrist 45 Tage
- Wiederherstellungsfrist 30 Tage
- Löschsperrfrist 30 Tage
- Verlängerungszeitpunkt 30 Tag
Häufige Fragen zur .gd-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Registry vom 15. August 2013 stellen keinerlei Bedingung an Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder gewerbliche Eigenschaft des Inhabers. Ein Unternehmen, ein Einzelunternehmer und eine Privatperson registrieren zu identischen Konditionen; eine lokale Adresse, ein örtlicher Vertreter oder ein Treuhänder sind nicht erforderlich, und eine gewöhnliche Registrierung verlangt keine Unterlagen. Die einzige Ausnahme betrifft den Namen selbst: Enthält er die Bezeichnung einer Stadt, einer Region oder einer offiziell anerkannten Stelle, kann die Registry deren schriftliche Zustimmung verlangen, und Sie müssen das Dokument binnen sieben Tagen nach Aufforderung vorlegen. Registriert wird ausschließlich über einen akkreditierten Registrar.
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Zwischen einem und zehn Jahren, in ganzen Jahren. Die Regelung definiert die Laufzeit als diese Spanne, ohne Stufen oder Blöcke dazwischen, eine zwei-, drei- oder siebenjährige .gd Registrierung ist also ebenso möglich. Zum Ablauf gilt als Standard die automatische Verlängerung: Die Registrierung läuft einfach weiter, sofern der Registrar keinen ausdrücklichen Löschbefehl sendet oder sein Prepaid-Konto zum Ablaufdatum nicht ausreichend gedeckt ist. Die praktische Folge lohnt die Aufmerksamkeit: Bei .gd geht ein Name in der Regel nicht durch eine vergessene Verlängerung verloren, sondern durch ein Kontoproblem beim Registrar. Halten Sie Zahlungsdaten und Guthaben aktuell.
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Laut Regelung ein Zeichen. Ein Name darf ein bis dreiundsechzig Zeichen umfassen, besteht aus Buchstaben, Ziffern und Bindestrichen, darf nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden, und Groß- und Kleinschreibung werden nicht unterschieden. Die Messung bestätigt die Regel, ergänzt sie aber um eine Warnung: Sämtliche einbuchstabigen und einstelligen .gd Namen sind bereits registriert, heute ist also kein einzeichiger .gd Name frei. Auch zweizeichige Namen sind seit Jahren in Gebrauch und weitgehend vergeben. Wer es kurz möchte, startet realistisch bei drei Zeichen. Die Verfügbarkeit sehen Sie in Echtzeit auf der Seite Domain-Check.
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Sie fordern beim bisherigen Registrar einen Transfercode an und übergeben ihn dem neuen Anbieter; anstoßen darf den Transfer nur der Inhaber oder der administrative Kontakt. In dieser Zone bringt der Umzug zusätzlich einen Gewinn: Die Regelung bestimmt, dass bei einem Wechsel zwischen akkreditierten Registraren oder zu einem anderen Inhaber ein Jahr zur Laufzeit hinzukommt, sofern die Höchstlaufzeit nicht überschritten wird. Ein Transfer kürzt Ihr Ablaufdatum also nicht, er schiebt es nach vorn. Die einzige Grenze ist eine Wartezeit: Nach einem erfolgreichen Transfer ist dreißig Tage lang kein weiterer möglich. Starten können Sie auf der Seite Domain-Transfer.
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Im Regelfall nichts: Die Registrierung verlängert sich zum Laufzeitende automatisch. Gelöscht wird ein Name nur, wenn der Registrar einen ausdrücklichen Löschbefehl sendet oder sein Konto zum Ablaufdatum nicht gedeckt ist. Nach der Löschung gibt es genau ein Rückholfenster, das die Regelung als Zahl nennt: dreißig Tage. In dieser Zeit kann allein Ihr bisheriger Registrar den Namen auf Ihren Wunsch wiederherstellen; die aus generischen Endungen bekannte Kette aus Gnadenfrist plus Redemption ist für diese Zone nicht veröffentlicht. Nach Ablauf des dreißigsten Tages ist der Name nicht mehr zurückzuholen. Bei Missbrauch kann die Registry zudem ohne Vorankündigung sperren.
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Nein. Die Messung zeigt, dass die Registry in ihren Abfragediensten keine personenbezogenen Daten veröffentlicht: Weder Name noch Organisation, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail des Inhabers erscheinen in der Antwort. Stattdessen gibt die Registry die Adresse eines Web-Kontaktformulars aus, über das der Inhaber erreichbar bleibt, und die RDAP-Antwort listet Feld für Feld auf, was zurückgehalten wurde, mit der Registry-Richtlinie als Begründung. Administrativer und Rechnungskontakt fehlen vollständig. Praktisch heißt das: Einen separaten Privacy-Dienst brauchen Sie nicht, die Nichtveröffentlichung ist der Standard. Einen Eintrag prüfen Sie auf der Seite Whois-Suche.
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Über die UDRP der ICANN. Die Regelung hält fest, dass der Inhaber jede Streitigkeit um einen .gd Namen nach der von der ICANN fortentwickelten Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy beilegt; ein eigenes lokales Schiedsverfahren existiert nicht. Ordnet ein Verwaltungspanel Löschung oder Übertragung an, setzt der Registrar dies um, sofern der Inhaber nicht binnen zehn Tagen nachweist, dass er gegen den Beschwerdeführer Klage erhoben hat. Zur Zuständigkeit nennt die Regelung drei Foren: die Gerichte am Wohnsitz des Inhabers, am rechtlichen Sitz des Registrars und in Grenada. Für Missbrauchsmeldungen veröffentlicht die Registry eine gesonderte Adresse.
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Die Telekommunikations-Regulierungsbehörde Grenadas, die NTRC. Ihre Befugnis stützt sich auf Abschnitt 52 des Telecommunications Act Nr. 31 aus dem Jahr 2000 und umfasst das Genehmigen, Verwalten und Regulieren von .gd Registrierungen. Zur heutigen Zuständigkeit kam es über eine Neudelegierung: .gd wurde 1992 delegiert, die Registrierungstätigkeit lief jahrelang außerhalb des Landes, und ein Verfahren mit der Begründung, die Endung werde nicht im nationalen Interesse betrieben, endete 2006 mit der Freigabe der Übertragung an die NTRC durch das ICANN-Board. Den laufenden Betrieb führt ein Registry-Betreiber mit NTRC-Lizenz unter dem Handelsnamen Nic.GD; die NTRC ist zugleich selbst akkreditierter Registrar.
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Nein. Die Regelung zählt den zulässigen Zeichensatz abschließend auf: Buchstaben, Ziffern und den Bindestrich. Umlaute, das Eszett und Zeichen anderer Schriften werden nicht angenommen, und die Registry betreibt weder ein Punycode- noch ein Bündel-Verfahren für Schriftvarianten. Eine zweite, unabhängige Quelle bestätigt das: Im IANA-Verzeichnis der Praktiken für internationalisierte Domainnamen ist für .gd keine einzige Zeichentabelle hinterlegt. Praktisch bedeutet das: Eine Marke mit Umlaut muss auf der .gd Seite in einer umschriebenen Schreibweise geführt werden, und diese Schreibweise früh zu registrieren erspart Ihnen später Verwechslungen.
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