.gr Domain: Die offizielle Länderendung Griechenlands
.gr ist die Länderendung Griechenlands und steht seit dem 19. Februar 1989 in der Root-Zone. Zugeteilt werden die Namen von EETT, der unabhängigen Regulierungsbehörde des Landes; betrieben wird die Registry vom Forschungsinstitut ICS-FORTH in Heraklion auf Kreta, das diese Aufgabe seit 1989 wahrnimmt. Die Regeln sind kein Unternehmensvertrag, sondern eine im Staatsanzeiger veröffentlichte Verwaltungsentscheidung: In Kraft ist der Beschluss 1110/6 der EETT vom 29. April 2024, geändert durch den Beschluss 1178/5 vom 15. Dezember 2025. Anträge nimmt die Registry nicht selbst entgegen — registriert wird ausschließlich über akkreditierte Registrare.
Bei den Voraussetzungen ist .gr nahezu ein leeres Blatt: Jede natürliche oder juristische Person, ob griechisch oder ausländisch, darf registrieren, auch ohne Sitz oder Wohnsitz in Griechenland, und die Anzahl der Namen pro Inhaber ist nicht begrenzt. Es gilt das Prinzip der zeitlichen Priorität; ein Reservierungsverfahren oder eine Warteliste gibt es nicht. Die Laufzeit läuft in Zwei-Jahres-Perioden und wird durch Renewal verlängert. Der dritte Level, der eine gewerbliche Eigenschaft verlangt, ist .com.gr; da die Regeln beide Ebenen als unabhängig behandeln, können Sie denselben Namen doppelt halten. .gr.com gehört dagegen nicht zur griechischen Registry.
Zwei Details wirken sich unmittelbar auf Ihre Bestellung aus. Erstens die Mindestlänge: Die Regeln lassen das variable Feld bei zwei Zeichen beginnen, ein zweibuchstabiger .gr Name ist also möglich; die Registry führt solche Namen als eigenen Gebührenposten, dessen Betrag Sie bei der Bestellung sehen. Zweitens der Ablauf: Die lange Redemption-Kette generischer Endungen existiert hier nicht, der Name bleibt nach Ablauf nur fünfzehn Tage für Sie reserviert. Namen in griechischer Schrift sind seit 2005 möglich. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.
.GR-Domain auf einen Blick
- Zuteilende Behörde EETT — griechische Telekommunikations- und Postkommission
- Registry-Betrieb ICS-FORTH, Heraklion, Kreta
- Aufnahme in die Root-Zone 19. Februar 1989
- Registrierte Namen Über 500.000 (Registry-Mitteilung, 22. April 2021)
- Frist nach Ablauf 15 Tage, danach für jeden frei
- Geltende Regelung EETT-Beschluss 1110/6/29-04-2024, geändert durch 1178/5/15-12-2025
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .gr
- Land griechisch
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 2 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 1 - 13 Stück
.gr-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$76.00 /2 Jahre -
Transfer
$38.00 /Jahr -
Verlängerung
$79.99 /2 Jahre -
Rückgängig machen
$90.22 -
Späte Verlängerung
$0.00
Bei jeder .gr-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
Lebenszyklus einer .gr-Domain
Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert
Tag 0 ist das Ablaufdatum der DomainKurz gesagt: Bei .gr legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .gr gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.
Domain ist registrierbar (Available)
Eine .gr-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Löschsperrfrist (Pending Delete Period)
Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.gr-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.gr Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .gr
- Land griechisch
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 2 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 1 - 13 Stück
.gr Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
.gr Domain-Registrierzeiten
- Registrierzeiträume 2,4,6,8,10 Jahre
- Verlängerungszeiträume 2,4,6,8,10 Jahre
- Vorregistrierung 1 Tage
- Abrechnungszeitraum 1 Tage
- Abschlussfrist 1 Tage
- Fehlerfrist 14 Tage
- Zahlungsfrist 15 Tage
- Wiederherstellungsfrist 0 Tage
- Löschsperrfrist 1 Tage
- Verlängerungszeitpunkt 1 Tag
Häufige Fragen zur .gr-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. Die Registry formuliert es unmissverständlich: .gr Namen werden «inländischen oder ausländischen natürlichen und juristischen Personen unabhängig von ihrer Niederlassung in Griechenland oder anderswo» zugeteilt. Eine in der Türkei ansässige Firma, ein Einzelunternehmen und eine Privatperson registrieren zu denselben Bedingungen; eine lokale Adresse, ein Zustellungsbevollmächtigter oder ein Treuhänder sind nicht erforderlich. Auch die Zahl der Namen pro Inhaber ist nicht begrenzt. Die Priorität richtet sich rein nach der Zeit: Treffen mehrere Anträge für denselben Namen ein, reiht die Registry sie sekundengenau, teilt den ersten zu und weist die übrigen ab. Ein Reservierungsverfahren oder eine Warteliste existiert nicht.
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In Zwei-Jahres-Blöcken. Die Laufzeitvorschrift der Regelung bestimmt, dass das mit der Zuteilung erworbene ausschließliche Nutzungsrecht zwei Jahre ab Eingang der Registrierungserklärung bei der Registry dauert; dieselbe Vorschrift erlaubt die fortlaufende Verlängerung für aufeinanderfolgende Perioden und ausdrücklich auch die Verlängerung mehrerer Perioden auf einmal. Praktisch heißt das: Eine ein-, drei-, fünf- oder siebenjährige .gr Registrierung gibt es nicht, die Laufzeit läuft in zwei, vier und sechs Jahren. Bei der Verlängerung beginnt die neue Periode am Ende der vorherigen und nicht am Tag der Beantragung — frühzeitiges Verlängern kostet Sie also keinen Tag.
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Zwei Zeichen. Die Vorschrift zur Namensbildung definiert das variable Feld mit «zwei (2) bis dreiundsechzig (63) Zeichen», und in diese Zählung fließen weder die Endung .gr noch gemeinsame Endungen der zweiten Ebene wie com.gr ein. Die Messung bestätigt es: Zweibuchstabige .gr Namen sind registriert und seit Jahren in Gebrauch, während einzeichige Abfragen vom System der Registry als ungültiger Domainname zurückgewiesen und nicht etwa als frei gemeldet werden. Zweizeichige Namen bilden einen eigenen Gebührenposten und werden abweichend bepreist; den Betrag sehen Sie bei der Bestellung. Bei Namen in griechischer Schrift gilt die Grenze von 63 für die Punycode-Form.
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Ja, seit dem 4. Juli 2005. Die Regelung sieht ausdrücklich vor, dass das variable Feld aus griechischen Buchstaben bestehen darf; der Name gelangt in Punycode-Form in die Zonendatei (aus ονομα.gr wird xn--mxavchb.gr), und die akzentuierte Form wird über einen DNAME-Eintrag an die unakzentuierte gebunden. Das System arbeitet in Bündeln: Registrieren Sie eine akzentuierte Form, wird Ihnen die unakzentuierte Kleinschreibform kostenfrei mit zugeteilt, ebenso die Varianten mit Schluss-Sigma. Formen mit anders gesetzten Akzenten sowie Homographen, die in Großschreibung identisch aussehen, werden automatisch für Sie reserviert und auf gesonderte Erklärung hin gegen Entgelt aktiviert.
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Beide liegen bei derselben Registry unter derselben Verwaltungsentscheidung; der Unterschied liegt in der Voraussetzung und in der Ebene. .gr wird direkt auf der zweiten Ebene registriert und fragt niemanden nach einer Eigenschaft. .com.gr liegt unter einem vom Regulierer festgelegten gemeinsamen Namen der zweiten Ebene und verlangt seit dem 22. Dezember 2025 vom Antragsteller die Erklärung, gewerblich tätig zu sein; eine Registrierung, deren Erklärung später nicht belegt werden kann, ist löschbar. Wichtig ist außerdem: Die Regeln behandeln beide Ebenen als unabhängig, der Inhaber von foo.gr kann foo.com.gr also nicht blockieren.
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Sie haben fünfzehn Tage. Mit dem Ende des ausschließlichen Nutzungsrechts wird der Name abgeschaltet, und während dieser fünfzehn Tage kann niemand außer Ihnen die Verlängerung einreichen. Danach wird der Name endgültig deaktiviert und freigegeben; jede interessierte Person darf ihn registrieren, die Freigabe läuft täglich zwischen 00:00 und 01:00 UTC. Die aus generischen Endungen bekannte Kette aus dreißig Tagen Gnadenfrist plus Redemption existiert hier nicht — eine Verzögerung von deutlich mehr als zwei Wochen kostet Sie den Namen unwiederbringlich. Die Registry warnt per E-Mail 91, 61, 31, 16, 6, 3 und 1 Tag vor Ablauf.
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Bei natürlichen Personen nicht. Die seit dem 22. Dezember 2025 geltende Entscheidung des Regulierers bestimmt, dass personenbezogene Daten natürlicher Personen als Domaininhaber weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden. Ausnahmen sind Justiz- und Strafverfolgungsbehörden sowie Behörden im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung; eine Weitergabe an Private setzt eine staatsanwaltschaftliche Anordnung voraus, und Sie werden vorab per E-Mail informiert. Registrierungsdaten juristischer Personen werden Dritten dagegen auf Anfrage mitgeteilt. Die öffentliche Abfrage der Registry zeigt ohnehin kein Inhaberfeld: sichtbar sind Name, Daten, Nameserver und die Angaben des Registrars. Prüfen können Sie das auf der Seite Whois-Suche.
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Es sind zwei getrennte Vorgänge, die leicht verwechselt werden. Für den Registrarwechsel fordern Sie den von der Registry erzeugten Autorisierungscode an; er geht ausschließlich an die bei der Registry hinterlegte E-Mail-Adresse, ist zeitlich begrenzt gültig, und Sie übergeben ihn dem neuen Anbieter. Die Laufzeit der Registrierung bleibt davon unberührt, Sie verlieren keinen Tag. Der Inhaberwechsel ist ein eigenes Verfahren: Die Übertragungsunterlagen erhalten Sie von Ihrem Registrar, und der Vorgang ist entgeltpflichtig. Solange eine Inhaberwechsel-Erklärung anhängig ist, kann der Name nicht verlängert werden. Starten können Sie auf der Seite Domain-Transfer.
Hilfe bei der .gr Domainregistrierung erhalten
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