.org.ht Domain: die institutionelle Zone Haitis
.org.ht ist die institutionelle Zone unter der haitianischen Länderendung .ht; die Namenscharta beschreibt sie als Adresse «für gemeinnützige Organisationen und NGOs». Verwaltet wird die Endung weder von einem Unternehmen noch von einem Ministerium, sondern von einer gemeinsamen Struktur zweier Institutionen: dem Consortium FDS/RDDH aus der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Haitis und der Stiftung für ein Netzwerk nachhaltiger Entwicklung in Port-au-Prince. .ht kam am 6. März 1997 in die Root-Zone.
Die Einschränkung, die das Label nahelegt, existiert nicht. Die Charta listet die Zonen mit Nachweispflicht in einer eigenen Tabelle — edu.ht braucht eine Genehmigung des Bildungsministeriums, gouv.ht ein offizielles Regierungsdokument, rel.ht eine Freigabe des Kultusministeriums, med.ht des Gesundheitsministeriums, coop.ht des Nationalen Genossenschaftsrats — und org.ht steht nicht darin. Artikel 17 nennt die Folge: in einer freien Zone wird kein Nachweis verlangt, die Zuteilung wird mit der Zahlung endgültig.
Die Registrierung ist offen: Artikel 4 nennt «ob Haitianer oder nicht, ob mit rechtlicher Präsenz in Haiti oder ohne». Die Mindestlänge beträgt ein Zeichen; erlaubt sind A-Z, 0-9 und der Bindestrich, Akzentbuchstaben sind untersagt. Da das Konsortium nicht als Registrar auftreten darf, läuft die Registrierung über einen akkreditierten Dienstleister. Für ein kommerzielles Signal steht .com.ht offen, die kürzere Form bietet .ht. Prüfen Sie Ihre Kandidaten in der Domainabfrage.
.ORG.HT-Domain auf einen Blick
- Registry Consortium FDS/RDDH — Fakultät für Naturwissenschaften (UEH) + Fondation RDDH
- Status der Zone Kategorie zwei, aber FREI; Nachweise nur bei edu/gouv/rel/med/coop.ht
- Gemessene Belegung 19 Namen in Zertifikatslogs; einbuchstabiges c.org.ht am 16. Juni 2025 vergeben
- Streitbeilegung PARL — WIPO Arbitration and Mediation Center; kein anderes Verfahren
- Abfragekanäle whois.nic.ht und ein RDAP-Endpunkt; technische Plattform CoCCA
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .org.ht
- Land Haiti
- Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 5 Jahre
- Anzahl der Nameserver 1 - 13 Stück
.org.ht-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$36.00 / Jahre -
Transfer
$36.00 / Jahre -
Verlängerung
$39.60 / Jahre -
Rückgängig machen
$109.90 -
Späte Verlängerung
$7.20
Bei jeder .org.ht-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .org.ht-Domain
Domain-Lebenszyklus
Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur FreigabeDomain ist registrierbar (Available)
Eine .org.ht-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Löschsperrfrist (Pending Delete Period)
Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.org.ht-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.org.ht Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .org.ht
- Land Haiti
- Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 5 Jahre
- Anzahl der Nameserver 1 - 13 Stück
.org.ht Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
.org.ht Domain-Registrierzeiten
- Registrierzeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
- Verlängerungszeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9 Jahre
- Vorregistrierung 1 Tage
- Abrechnungszeitraum 45 Tage
- Abschlussfrist 1 Tage
- Fehlerfrist 45 Tage
- Zahlungsfrist 45 Tage
- Wiederherstellungsfrist 30 Tage
- Löschsperrfrist 30 Tage
- Verlängerungszeitpunkt 30 Tag
Häufige Fragen zur .org.ht-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. Die Namenscharta beschreibt org.ht als Adresse für gemeinnützige Organisationen, führt die Zone aber nicht in ihrer Tabelle der nachweispflichtigen Zonen; dort stehen nur edu.ht, gouv.ht, rel.ht, med.ht und coop.ht. Artikel 17 nennt die Folge: in einer freien Zone wird kein Nachweis verlangt, die Zuteilung wird mit der Zahlung endgültig. Die Messung bestätigt es — der einbuchstabige Name der Zone gehört keinem Verein, sondern ist von einem Registrar geparkt.
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Nein. Artikel 4 der Charta öffnet die Zuteilung für jeden Antragsteller, «ob Haitianer oder nicht, ob mit rechtlicher Präsenz in Haiti oder ohne»; Wohnsitz, lokaler Ansprechpartner oder Nachweise sind nicht nötig. Die Messung stützt das: das einbuchstabige c.org.ht wurde am 16. Juni 2025 über einen spanischen Registrar registriert. Die Nutzung des Namens untersteht vorrangig haitianischem Recht, und die Registry prüft vor der Registrierung keine älteren Rechte.
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Die Charta kennt nur eine Laufzeit: nach Artikel 41 gilt eine Domain 12 Monate ab dem letzten dem Registrar in Rechnung gestellten Vorgang. Ein anderer Zeitraum steht nicht im Text, und die Gebührenordnung ist jährlich angelegt. Die Messung stützt das: c.org.ht wurde am 16. Juni 2025 registriert, und das Ablaufdatum liegt ein Jahr später. Der Verlängerungskalender muss also jedes Jahr laufen.
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Er gehört zu den dünnsten in diesem Katalog. Am 15. August 2026 wurde er über Zertifikatstransparenz-Logs gemessen: 19 verschiedene Namen unter org.ht besaßen ein gültiges Zertifikat, darunter Haitis Handelskammer, Gesundheits- und Juristenverbände sowie die eigene Stiftung der Registry. Ein einbuchstabiger Name ist vergeben (c.org.ht), während a.org.ht weiterhin frei ist — kurze Labels sind also nicht aufgebraucht.
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Insgesamt sechzig Tage, und die Charta rechnet selbst vor. Nach Artikel 42 haben Sie ab dem Ablaufdatum 15 Tage zur Verlängerung; bleibt sie aus, wird die Domain 45 Tage gesperrt und danach automatisch von der Verwaltungsplattform gelöscht. Den Schluss zieht der Text selbst: die Löschung fällt 60 Tage nach dem Ablauf. Ein gelöschter Name fällt an die Allgemeinheit zurück und kann neu registriert werden.
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Nein. Artikel 24 der Charta verbietet Akzentzeichen und ergänzt eine ungewöhnliche Regel: wird ein Buchstabe mit Akzent eingegeben, wird nur der Grundbuchstabe gespeichert, aus ñ wird «n» und aus ë wird «e». Artikel 22 begrenzt den erlaubten Zeichensatz auf A-Z, 0-9 und den Bindestrich. Trägt Ihr Organisationsname französische oder kreolische Akzente, planen Sie die akzentfreie Schreibweise von Anfang an ein.
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Die Charta trennt zwei Vorgänge. Für den Inhaberwechsel ist Artikel 30 eindeutig: die Registry erkennt keine freiwillige Übertragung an, solange nicht beide Parteien zugestimmt haben. Der Anbieterwechsel ist davon getrennt; die Artikel 32 bis 34 halten fest, dass der Inhaber jederzeit den Dienstleister wechseln darf, sofern er seine vertraglichen Pflichten gegenüber dem bisherigen erfüllt. Starten Sie den Vorgang auf der Seite Domain Transfer.
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Es gibt genau einen Weg. Artikel 51 behandelt den Inhaber so, als habe er sich dem vom WIPO Arbitration and Mediation Center geführten PARL-Verfahren unterworfen, und ergänzt: «das Konsortium ist an kein anderes alternatives Streitbeilegungsverfahren gebunden». Die Alternative sind die Gerichte. Während des Verfahrens bleibt der Name blockiert, und ein Sachverständigenentscheid kann zu einer Zwangsübertragung führen.
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