.je Domain: die offizielle Länderendung von Jersey
.je ist die Länderendung der Vogtei Jersey auf den Kanalinseln und wird seit 1996 von Island Networks mit Sitz auf Alderney betrieben; Vertragspartner der Registrierung ist die C I Domain Registry Ltd, die ihre Abfrageantworten als CIDR zeichnet. Der IANA-Rootzone-Eintrag datiert die Delegation auf den 8. August 1996. Das Kürzel JE war zunächst vom Weltpostverein reserviert und wurde 2006 auf Wunsch der Regierungen der Kronbesitzungen vollständig in die Norm ISO 3166 übernommen.
Wohnsitz, Firmensitz oder ein örtlicher Vertreter auf Jersey sind nicht erforderlich: Die Regeln enthalten keine geografische Zulassungsvoraussetzung, Namen werden nach dem Windhundprinzip vergeben, und Ausweispapiere werden im Regelfall nicht verlangt. Zwei Grenzen bleiben bestehen. Die Registrierungsstelle darf einen Antrag ohne Begründung ablehnen und behandelt jede Registrierung drei Werktage lang als vorläufig; außerdem gilt eine Nutzung, die dem Ruf der Kanalinseln schaden könnte, ausdrücklich als Kündigungsgrund.
Das Laufzeitmodell weicht ab: Es gibt kein festes Ablaufdatum, sondern einen jährlichen, unbefristeten Vertrag. Die Gebühr wird jedes Jahr zum Jahrestag der Registrierung fällig, und in der Abfrage erscheint statt eines Ablaufdatums der Hinweis, dass der Name bis zur Kündigung registriert bleibt. Auf dritter Ebene stehen .co.je für gewerbliche und .org.je für gemeinnützige Nutzung bereit. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen in der Domainabfrage.
.JE-Domain auf einen Blick
- Registrierungsstelle Island Networks Limited (Alderney); Vertragsregistry C I Domain Registry Ltd
- Rootzone-Eintrag 8. August 1996; das Kürzel JE kam 2006 vollständig in ISO 3166
- Geltendes Regelwerk Terms and Conditions for Domain Name Registration (GG/JE)
- Laufzeitmodell Kein festes Ablaufdatum; jährlicher unbefristeter Vertrag, Gebühr zum Jahrestag
- Abfrage und Datenschutz Namen natürlicher Personen erscheinen nie; nur ein eingetragener Organisationsname
- Streitbeilegung CI-DRS: zunächst kostenlose Mediation, danach unabhängiger Schiedsrichter
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .je
- Land Jersey
- Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 2 Jahre
- Anzahl der Nameserver 1 - 8 Stück
.je-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
-
Neuregistrierung
$88.99 / Jahre -
Transfer
$88.99 / Jahre -
Verlängerung
$97.99 / Jahre -
Rückgängig machen
$179.14 -
Späte Verlängerung
$19.58
Bei jeder .je-Domain inklusive
-
Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
-
Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
-
Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
-
Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .je-Domain
Domain-Lebenszyklus
Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur FreigabeDomain ist registrierbar (Available)
Eine .je-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Löschsperrfrist (Pending Delete Period)
Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.je-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.je Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .je
- Land Jersey
- Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 2 Jahre
- Anzahl der Nameserver 1 - 8 Stück
.je Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
.je Domain-Registrierzeiten
- Registrierzeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
- Verlängerungszeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9 Jahre
- Vorregistrierung 1 Tage
- Abrechnungszeitraum 45 Tage
- Abschlussfrist 1 Tage
- Fehlerfrist 45 Tage
- Zahlungsfrist 45 Tage
- Wiederherstellungsfrist 30 Tage
- Löschsperrfrist 30 Tage
- Verlängerungszeitpunkt 30 Tag
Häufige Fragen zur .je-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
-
Nein. Das Regelwerk der Registrierungsstelle kennt keine Anforderung an Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Inselbezug; Namen werden nach dem Windhundprinzip vergeben, und Sie brauchen weder eine Gesellschaft noch eine Anschrift oder einen Vertreter auf der Insel. Ausweisdokumente werden im Regelfall ebenfalls nicht verlangt. Zwei Punkte sollten Sie vorher kennen: Die Registrierungsstelle darf einen Antrag ohne Begründung ablehnen, und eine neue Registrierung gilt drei Werktage lang als vorläufig. Verstreicht diese Frist, ist die Registrierung endgültig.
-
Im üblichen Sinn läuft sie nicht ab. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, der Vertrag läuft jedoch weiter, bis eine Seite ihn beendet, und die Gebühr wird jedes Jahr vor dem Jahrestag der Registrierung fällig. Deshalb zeigt die Abfrage statt eines Ablaufdatums den Hinweis bis zur Kündigung registriert und eine Zeile mit dem jährlichen Fälligkeitstag. Eine mehrjährige Vorauszahlung gibt es damit nicht; entscheidend ist, dass die jährliche Zahlung pünktlich erfolgt.
-
Zunächst kann die Namensauflösung ausgesetzt werden, Website und E-Mail funktionieren dann nicht mehr. Sollen alle Namen desselben Inhabers gesperrt werden, kündigt die Registrierungsstelle dies in der Regel 30 Tage vorher an. Steht ein Betrag 30 Tage nach Fälligkeit weiterhin offen, kann der Registrierungsvertrag gekündigt werden und der Name fällt aus dem Register. Die Reaktivierung eines gesperrten Namens ist zusätzlich kostenpflichtig, deshalb sollte der Jahrestag im Kundenkonto überwacht werden.
-
Eine Kündigung ist jederzeit möglich, die Frist ist jedoch verbindlich: Sie muss mindestens einen vollen Tag vor Ende der laufenden Jahresperiode bei der Registrierungsstelle eingehen. Kommt sie zu spät, wird die Gebühr für das Folgejahr in voller Höhe fällig. Bei Namen über einen akkreditierten Registrar kann eine zusätzliche Frist gelten. Ein gekündigter Name ist anschließend für jedermann frei; die Registrierungsstelle kann dem früheren Inhaber ein kurzes Vorrecht einräumen, muss es aber nicht.
-
Ja, und zwar als wesentliche Vertragsbedingung, nicht als Empfehlung. Wird der Name für eine gewerblich genutzte Website verwendet, müssen dort Identitätsangaben an gut sichtbarer Stelle veröffentlicht werden. Das Regelwerk nennt den Mindestumfang: Firmenname, Post- und E-Mail-Adresse, Registernummer, Ort der Gründung, ein nicht-elektronischer Kontaktweg sowie Berufsverbände oder Kammern, denen das Unternehmen angehört. Die Pflicht besteht, solange die Website online ist, und nicht nur im Moment der Registrierung.
-
Namen natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht. Das Veröffentlichungsschema umfasst Domainname, Status, Erstellungsdatum, Nameserver, Registrar und — sofern ausgefüllt — den Organisationsnamen. Ist dieses Feld leer, erscheint der Inhaber als aus Datenschutzgründen geschwärzt; E-Mail-Adressen werden grundsätzlich nie veröffentlicht. Umgekehrt sind Privacy-Dienste Dritter ausdrücklich untersagt: Gegenüber der Registrierungsstelle selbst dürfen Sie Ihre Identität nicht verbergen. Einträge lassen sich über die Whois-Suche prüfen.
-
Den Ablauf steuert der neue Registrar, der Sie in der Regel nach einem Transfer-Autorisierungscode fragt. Bei Namen, die direkt bei der Registrierungsstelle liegen, finden Sie diesen Code im erweiterten Bereich Ihres Kontos. Registrare sind verpflichtet, Inhaber bei der Wahl ihres Anbieters zu unterstützen; scheitert ein Wechsel über längere Zeit, kann die Registrierungsstelle gegen eine Verwaltungsgebühr eingreifen. Die Gegenrichtung ist versperrt: Ein über einen Registrar gehaltener Name kann nur in Ausnahmefällen direkt übernommen werden. Starten Sie über Domaintransfer.
Hilfe bei der .je Domainregistrierung erhalten
Wir sind jederzeit für Sie da!