.co.nz Domain: die kommerzielle Adresse Neuseelands
.co.nz ist die kommerzielle Zone innerhalb der neuseeländischen Länderendung .nz und gilt im Land als Standardadresse für Unternehmen. Eine eigene Registry gibt es nicht: Die Delegation hält InternetNZ in Wellington, schreibt die Regeln und führt sämtliche .nz Namen in einem einzigen gemeinsam genutzten Registrysystem; die Durchsetzung liegt bei der unabhängig handelnden Domain Name Commission. Die Zone läuft mindestens seit 1997 — eine Messung fand dort Ein-Buchstaben-Namen mit Anlagedatum 1997 und 1998. Im gesamten .nz Namensraum standen am 31. März 2025 genau 750.909 Namen unter Verwaltung.
Die Zone wird nicht moderiert: Das Regelwerk zählt die sechs moderierten Zonen einzeln auf, .co.nz gehört nicht dazu. Es gibt daher weder Moderator noch Moderationsrichtlinie noch einen Nachweis gewerblicher Tätigkeit; es bleibt die allgemeine Regel, die Namen nach dem Prinzip «wer zuerst kommt» vergibt. Weder neuseeländische Gesellschaft noch Anschrift oder Vertreter sind nötig; einzige Bedingung ist, dass der Antragsteller eine identifizierbare natürliche Person über 18 Jahre oder eine rechtmäßig errichtete juristische Person ist. Den Wunschnamen prüfen Sie über die Domainabfrage.
Auf der kommerziellen Seite sind zwei Punkte wichtig. Erstens gibt es in Neuseeland keine Zone .com.nz — das Regelwerk verbietet Namen mit dieser Endung ausdrücklich, das kommerzielle Gegenstück ist .co.nz. Zweitens erfolgt die Verlängerung standardmäßig automatisch und lässt sich binnen 45 Tagen zurücknehmen, während ein gekündigter Name sofort nicht mehr auflöst, aber 90 Tage lang wiederherstellbar bleibt. Wer eine kürzere Adresse sucht, vergleicht den Bestand unter .nz.
.CO.NZ-Domain auf einen Blick
- Registrierungsstelle InternetNZ (Wellington); Durchsetzung durch die unabhängige Domain Name Commission
- Stellung der Zone Nicht moderierte Second-Level-Zone innerhalb von .nz
- Geltendes Regelwerk .nz Rules Version 3.2, 17. März 2026
- Alter der Zone Per Messung wurden Einträge aus dem Jahr 1997 gefunden
- Nach der Kündigung Der Name löst sofort nicht mehr auf, ist aber 90 Tage lang wiederherstellbar
- Automatische Verlängerung Sie ist der Standard; das Rücknahmefenster beträgt 45 Tage
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .co.nz
- Land Neuseeland
- Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 1 - 10 Stück
.co.nz-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$46.99 /Jahr -
Verlängerung
$49.99 /Jahr -
Rückgängig machen
$71.58 -
Späte Verlängerung
$13.00
Bei jeder .co.nz-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .co.nz-Domain
Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert
Tag 0 ist das Ablaufdatum der DomainKurz gesagt: Bei .co.nz legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .co.nz gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.
Domain ist registrierbar (Available)
Eine .co.nz-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.co.nz-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.co.nz Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .co.nz
- Land Neuseeland
- Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 1 - 10 Stück
.co.nz Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Jawohl
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
Häufige Fragen zur .co.nz-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. .co.nz gehört nicht zu den moderierten Zonen — das Regelwerk zählt die sechs moderierten Zonen einzeln auf, .co.nz ist nicht darunter. Ein Nachweis gewerblicher Tätigkeit, eine örtliche Gesellschaft oder ein Vertreter werden nicht verlangt. Es bleibt die allgemeine Regel: Jeder freie Name wird nach dem Prinzip «wer zuerst kommt» registriert. Die einzige Bedingung betrifft die Person; Antragsteller muss eine identifizierbare natürliche Person über 18 Jahre oder eine rechtmäßig errichtete juristische Person sein.
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Weil es diese Zone nicht gibt, und das ist eine geschriebene Regel. Das Regelwerk verbietet ausdrücklich, dass ein .nz Name auf .com.nz, .edu.nz, .gov.nz, .government.nz oder .nic.nz endet. Das kommerzielle Gegenstück heißt in Neuseeland .co.nz und ist dort die Standardadresse für Unternehmen. Die Suche nach .com.nz ist der häufigste Irrtum von Interessenten aus dem Ausland. Wer eine kurze Alternative sucht, sieht sich den Bestand unter .nz an.
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Die Zone ist alt und gut gefüllt, die Erwartung an kurze Namen sollte niedrig bleiben. Eine Messung am 14. August 2026 fand seit Langem registrierte Ein-Buchstaben-Namen: Bei einem lag das ursprüngliche Anlagedatum im Jahr 1997, bei einem weiteren 1998. Der Bestand an ein- und zweibuchstabigen Namen ist in .co.nz praktisch geschlossen. Eine Mindestlänge nennt das Regelwerk nicht, die Obergrenze liegt bei 63 Zeichen. Am schnellsten prüfen Sie einen Wunschnamen über die Domainabfrage.
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Bei den meisten gewerblichen Registrierungen nicht. Die Datenschutzoption verlangt zwei Bedingungen zugleich: Der Inhaber muss eine natürliche Person sein und darf den Namen nicht in nennenswertem Umfang im «Handel» im Sinne des Fair Trading Act 1986 nutzen wollen. Bei einer Registrierung auf eine Firma scheitert schon die erste Bedingung. Greift die Option doch, zeigt eine Abfrage nur Name und Land. Einen bestehenden Eintrag prüfen Sie über die Whois-Suche.
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Wird der Registrar bei Ablauf nicht tätig, verlängert die Registry automatisch; dieser Schritt lässt sich in einem Fenster von 45 Tagen zurücknehmen. Wird die Registrierung tatsächlich gekündigt, verschwindet der Name sofort aus der an das DNS übergebenen Zonendatei — Website und E-Mail funktionieren nicht mehr —, bleibt aber 90 Tage lang wiederherstellbar. In dieser Zeit dürfen Sie ihn zu einem anderen Registrar mitnehmen. Nach 90 Tagen wird er gelöscht und freigegeben.
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Ja. Das Regelwerk führt DNSSEC unter den zusätzlichen Sicherheitsfunktionen der Registry auf und beschreibt den Zweck so, dass die Öffentlichkeit die DNS-Einträge eines .nz Namens authentifizieren kann. Eine Messung am 14. August 2026 ergab, dass die Zone .co.nz in der übergeordneten Zone DS-Einträge trägt und damit eine signierte Delegation ist. Das Regelwerk zieht auch eine Grenze: Die Registry bietet den Dienst nicht selbst an und verpflichtet Registrare nicht dazu — fragen Sie die Unterstützung daher bei Ihrem Registrar ab.
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Nicht über die UDRP, sondern über das eigene Streitbeilegungsschema der Registry, dessen Durchführung die Aufsicht dem New Zealand Dispute Resolution Centre übertragen hat. Der Beschwerdeführer muss zwei Dinge zugleich nachweisen: dass ihm Rechte zustehen und dass der Name in der Hand des Gegners eine «unfaire Registrierung» ist. Das Verfahren hat drei Stufen: zuerst Mediation, dann Expertenentscheidung und bei Bedarf ein Rechtsbehelf. Endet die Mediation mit einer Einigung, schließt der Fall mit einer Vereinbarung.
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