.ac.nz-Domain (Neuseeland)

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WAS IST EINE .AC.NZ-DOMAIN

.ac.nz Domain: die akademische Endung Neuseelands

.ac.nz ist die akademische Zone innerhalb der neuseeländischen Länderendung .nz und die vertraute Adresse der Universitäten und Hochschulen des Landes. Eine eigene Registry gibt es nicht: Die Delegation hält InternetNZ in Wellington, schreibt die Regeln und führt sämtliche .nz Namen in einem einzigen gemeinsam genutzten Registrysystem; die Durchsetzung liegt bei der unabhängig handelnden Domain Name Commission. Die Zone läuft mindestens seit 1998 — Einträge aus diesem Jahr wurden per Messung gefunden. Im gesamten .nz Namensraum standen am 31. März 2025 genau 750.909 Namen unter Verwaltung.

Anders als der Name nahelegt, ist diese Zone nicht geschlossen. Das Regelwerk führt die moderierten Zonen als abschließende Aufzählung — .cri.nz, .govt.nz, .health.nz, .iwi.nz, .mil.nz und .parliament.nz —, und .ac.nz gehört nicht dazu; im selben Text steht sie an erster Stelle der «nicht moderierten Second-Level-Domains». Es gibt daher weder Moderator noch Moderationsrichtlinie noch einen Nachweis akademischer Zugehörigkeit. Die Messung bestätigt das: Namen dieser Zone werden über Massenmarkt-Registrare gehalten.

Für Bildungsadressen gibt es in Neuseeland keine Zone .edu.nz; das Regelwerk verbietet Namen mit dieser Endung ausdrücklich, das akademische Gegenstück ist .ac.nz. Die Verlängerung erfolgt standardmäßig automatisch und lässt sich binnen 45 Tagen zurücknehmen, während ein gekündigter Name sofort nicht mehr auflöst, aber 90 Tage lang wiederherstellbar bleibt. Liegt Ihr Projekt außerhalb einer Institution und wollen Sie allgemeine Zonen vergleichen, sehen Sie sich .org.nz an und prüfen den Wunschnamen über die Domainabfrage.

«ac» ist hier Konvention, keine Beschränkung: In vielen Ländern unseres Bestands steht .ac.* nur Hochschulen offen und Anträge laufen über einen Moderator. Neuseeland weicht davon ab: Die Seite der Aufsicht mit der Überschrift «vollständige Liste aller moderierten Second-Level-Domains in .nz» nennt sechs Zonen, .ac.nz ist keine davon. Eine Messung am 14. August 2026 fand in der Zone einen Ein-Buchstaben-Namen, der über Porkbun registriert wurde, und einen dreibuchstabigen über Crazy Domains. Die akademische Assoziation ist stark, eine bindende Zugangsvoraussetzung ist sie nicht.
Logo der Domain-Endung .ac.nz

.AC.NZ-Domain auf einen Blick

  • Registrierungsstelle InternetNZ (Wellington); Durchsetzung durch die unabhängige Domain Name Commission
  • Stellung der Zone Nicht moderierte Second-Level-Zone innerhalb von .nz
  • Geltendes Regelwerk .nz Rules Version 3.2, 17. März 2026
  • Alter der Zone Per Messung wurden Einträge aus dem Jahr 1998 gefunden
  • Nach der Kündigung Der Name löst sofort nicht mehr auf, ist aber 90 Tage lang wiederherstellbar
  • Automatische Verlängerung Sie ist der Standard; das Rücknahmefenster beträgt 45 Tage
  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .ac.nz
  • Land Neuseeland
  • Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 1 - 10 Stück

Beliebte Domain-Endungen für Neuseeland

Wenn Sie denselben Namen mit mehreren Endungen registrieren, kann niemand sonst Ihre Marke belegen.

.ac.nz-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren

Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.

  • Verlängerung

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  • Späte Verlängerung

    $19.00

Bei jeder .ac.nz-Domain inklusive

  • Kostenlose DNS-Verwaltung

    A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.

  • Domain-Weiterleitung

    Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.

  • Kostenloser WHOIS-Schutz

    Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.

Lebenszyklus einer .ac.nz-Domain

Aktive Registrierungsdauer 1 - 10 Jahre Sie wählen ihn bei der Registrierung
Karenzzeit 45 Tage Erstes Zeitfenster zur Verlängerung nach Ablauf
Wiederherstellungsfrist 90 Tage In dieser Zeit noch durch Verlängerung zurückholbar

Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert

Tag 0 ist das Ablaufdatum der Domain

Kurz gesagt: Bei .ac.nz legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .ac.nz gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.

Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert Lebenszyklus-Diagramm für .ac.nz, von links nach rechts: Zuerst ist der Name frei; nach der Registrierung gehört er Ihnen für die gewählte Laufzeit, Website und E-Mail laufen; Tag 0 ist das Ablaufdatum. Danach folgen: Wiederherstellung (90 Tage). Am Ende von Tag 90 ist der Name wieder für jeden frei. Verlängerung möglich Rückholung möglich Für alle frei Frei Registriert 1 - 10 Jahre Wiederherstellung 90 Tage Wieder frei ABLAUF Tag 0 Ablaufdatum Tag 90 Name wird frei Website und E-Mail laufen Abgelaufen – Sie müssen sie zurückholen
Wischen Sie zur Seite, um die ganze Zeitleiste zu sehen

Domain ist registrierbar (Available)

Unbefristet

Eine .ac.nz-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.

Domain ist aktiv (Active Period)

1 - 10 Jahre

Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.

Wiederherstellungsphase (Redemption Period)

Tag 0 – 90

Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.

Domain ist wieder frei

Ab Tag 90

Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.

.ac.nz-Domain: Daten und Registrierungsregeln

Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.

.ac.nz Domain-Registrierung

  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .ac.nz
  • Land Neuseeland
  • Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 1 - 10 Stück

.ac.nz Domain-Unterstützung

  • IDN-Unterstützung Jawohl
  • Transfer-Unterstützung Jawohl
  • Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl

Häufige Fragen zur .ac.nz-Domain

Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.

  • Nein. Das Regelwerk führt die moderierten Zonen als abschließende Aufzählung — .cri.nz, .govt.nz, .health.nz, .iwi.nz, .mil.nz und .parliament.nz —, und .ac.nz steht nicht auf dieser Liste; im selben Text erscheint sie als erste der nicht moderierten Zonen. Es gibt daher keine Freigabe durch einen Moderator, keinen Nachweis akademischer Zugehörigkeit und keinen einzelnen autorisierten Registrar. Es bleibt die allgemeine Regel: Jeder freie Name wird nach dem Prinzip «wer zuerst kommt» registriert, und der Antragsteller muss über 18 oder eine rechtmäßig errichtete juristische Person sein.

  • Weil es diese Zone nicht gibt. Das Regelwerk verbietet ausdrücklich, dass ein .nz Name auf .edu.nz, .com.nz, .gov.nz, .government.nz oder .nic.nz endet. Für Bildungs- und Hochschuladressen wird in Neuseeland .ac.nz verwendet, für Schulen existiert mit .school.nz eine eigene Zone. Diese Aufteilung ist landesspezifisch und gehört zu den Punkten, bei denen Nutzer aus dem Ausland sich am häufigsten irren.

  • Ja, und das wurde gemessen. Abfragen beim WHOIS-Server der Registry am 14. August 2026 zeigten in der Zone einen Ein-Buchstaben-Namen, der am 17. Dezember 2025 über Porkbun registriert wurde, und einen dreibuchstabigen über Crazy Domains. Das sind Massenmarkt-Registrare; ein Hochschul-Antragsverfahren führen sie nicht. Gleichwohl ist die akademische Assoziation stark — für ein Projekt außerhalb einer Institution senden .org.nz oder .co.nz womöglich das treffendere Signal.

  • Die Zone ist nicht so voll wie .co.nz. In derselben Messung war ein Ein-Buchstaben-Name registriert, während die geprüften zweibuchstabigen Namen als frei zurückkamen. Eine Mindestlänge nennt das Regelwerk nicht; die Obergrenze liegt bei 63 Zeichen, und ein Name darf nicht mit Bindestrich beginnen oder enden. Die Suche nach einem kurzen Namen ist hier also aussichtsreicher als in .co.nz. Am schnellsten prüfen Sie einen Wunschnamen über die Domainabfrage.

  • Wird der Registrar bei Ablauf nicht tätig, verlängert die Registry automatisch; dieser Schritt lässt sich in einem Fenster von 45 Tagen zurücknehmen. Wird die Registrierung tatsächlich gekündigt, verschwindet der Name sofort aus der an das DNS übergebenen Zonendatei — Website und E-Mail funktionieren nicht mehr —, bleibt aber 90 Tage lang wiederherstellbar. In dieser Zeit dürfen Sie ihn zu einem anderen Registrar mitnehmen. Nach 90 Tagen wird er gelöscht und freigegeben.

  • Nur in einem engen Fall. Die Datenschutzoption verlangt zwei Bedingungen zugleich: Der Inhaber muss eine natürliche Person sein und darf den Namen nicht in nennenswertem Umfang im «Handel» im Sinne des Fair Trading Act 1986 nutzen wollen. Bei einer Registrierung auf eine Institution oder Firma scheitert schon die erste Bedingung. Greift die Option doch, zeigt eine Abfrage nur Name und Land. Einen bestehenden Eintrag prüfen Sie über die Whois-Suche.

  • Nicht über die UDRP, sondern über das eigene Streitbeilegungsschema der Registry, dessen Durchführung die Aufsicht dem New Zealand Dispute Resolution Centre übertragen hat. Der Beschwerdeführer muss zwei Dinge zugleich nachweisen: dass ihm Rechte zustehen und dass der Name in der Hand des Gegners eine «unfaire Registrierung» ist. Das Verfahren hat drei Stufen: zuerst Mediation, dann Expertenentscheidung und bei Bedarf ein Rechtsbehelf. Endet die Mediation mit einer Einigung, schließt der Fall mit einer Vereinbarung.

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