.nz Domain: die offizielle Länderendung Neuseelands
.nz ist die länderspezifische Top-Level-Domain Neuseelands und wurde am 19. Januar 1987 in die Root-Zone eingetragen. Die Delegation hält InternetNZ in Wellington: Die Organisation schreibt die Regeln und betreibt das .nz Register, ein einziges gemeinsam genutztes Registrysystem. Für die Durchsetzung ist eine eigene Stelle zuständig, die InternetNZ-Tochter Domain Name Commission, und das Regelwerk benennt die Trennung ausdrücklich: Die Kommission handelt unabhängig und ist InternetNZ für die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht verantwortlich. Nach dem Jahresbericht 2024-25 der Kommission standen am 31. März 2025 genau 750.909 .nz Namen unter Verwaltung.
Die Registrierung ist offen und streng nach Reihenfolge geregelt: Jeder freie Name kann nach dem Prinzip «wer zuerst kommt» registriert werden, und das Regelwerk fügt einen Satz hinzu — «InternetNZ befasst sich nicht mit der Nutzung einer .nz Domain». Weder neuseeländische Gesellschaft noch Anschrift oder Vertreter sind nötig; Antragsteller muss allerdings eine identifizierbare natürliche Person über 18 Jahre oder eine rechtmäßig errichtete juristische Person sein. Ein Verbot prägt die Namenswahl: Ein .nz Name darf nicht auf «.com.nz» oder «.edu.nz» enden. Das kommerzielle Gegenstück ist .co.nz, das akademische .ac.nz.
Die Verlängerung erfolgt standardmäßig automatisch: Wird der Registrar am Ablauftag nicht tätig, verlängert die Registry selbst und räumt ein Fenster von 45 Tagen ein, in dem sich das rückgängig machen lässt. Ein gekündigter Name wird dagegen sofort aus der an das DNS übergebenen Zonendatei entfernt — Website und E-Mail funktionieren ab dem ersten Tag nicht mehr —, lässt sich aber 90 Tage lang wiederherstellen. Das Regelwerk berücksichtigt zudem te reo Māori und erlaubt Vokale mit Makron. Den Wunschnamen prüfen Sie über die Domainabfrage.
.NZ-Domain auf einen Blick
- Registrierungsstelle InternetNZ (Wellington); Durchsetzung durch die unabhängige Domain Name Commission
- Eintrag in die Root-Zone 19. Januar 1987
- Geltendes Regelwerk .nz Rules Version 3.2, 17. März 2026
- Registrierte Namen 750.909 am 31. März 2025 (Jahresbericht der Domain Name Commission)
- Nach der Kündigung Der Name löst sofort nicht mehr auf, ist aber 90 Tage lang wiederherstellbar
- Automatische Verlängerung Sie ist der Standard; das Rücknahmefenster beträgt 45 Tage
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .nz
- Land Neuseeland
- Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.nz-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$29.90 /Jahr -
Verlängerung
$38.99 /Jahr -
Rückgängig machen
$49.96 -
Späte Verlängerung
$7.70
Bei jeder .nz-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .nz-Domain
Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert
Tag 0 ist das Ablaufdatum der DomainKurz gesagt: Bei .nz legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .nz gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.
Domain ist registrierbar (Available)
Eine .nz-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.nz-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.nz Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .nz
- Land Neuseeland
- Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.nz Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Jawohl
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
Häufige Fragen zur .nz-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. Das Regelwerk sagt, dass jeder freie Name nach dem Prinzip «wer zuerst kommt» registriert werden kann, und hält fest, dass sich die Registry nicht mit der Nutzung des Namens befasst. Weder neuseeländische Gesellschaft noch Anschrift oder örtlicher Vertreter sind nötig. Die einzige Bedingung betrifft die Person: Antragsteller muss eine identifizierbare natürliche Person über 18 Jahre oder eine rechtmäßig errichtete juristische Person sein. Die Aufsicht darf diese Identität später prüfen und Ausweis oder Gründungsurkunde verlangen.
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Registry, Regelwerk, Streitbeilegung und Lebenszyklus sind bei beiden gleich; der Unterschied liegt in der Ebene. .nz steht direkt auf der zweiten Ebene (beispiel.nz), .co.nz ist eine Zone darin (beispiel.co.nz). .co.nz ist ein weit älterer und weit vollerer Bestand — eine Messung fand dort seit 1997 registrierte Ein-Buchstaben-Namen. Direktes .nz liefert die kürzere Adresse. Entschieden wird meist nach Verfügbarkeit und Markenpräferenz.
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Weil das Regelwerk sie ausdrücklich verbietet. Ein .nz Name darf nicht auf folgende Endungen lauten: .com.nz, .edu.nz, .gov.nz, .government.nz und .nic.nz. beispiel.com.nz lässt sich also nicht registrieren; das ist eine geschriebene Regel, keine Marktgewohnheit. Das kommerzielle Gegenstück heißt in Neuseeland .co.nz, das akademische .ac.nz. Das ist der häufigste Irrtum von Interessenten aus dem Ausland.
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Es gibt zwei Stufen. Wird der Registrar bei Ablauf nicht tätig, verlängert die Registry automatisch; dieser Schritt lässt sich in einem Fenster von 45 Tagen zurücknehmen. Wird die Registrierung tatsächlich gekündigt, verschwindet der Name sofort aus der an das DNS übergebenen Zonendatei und Website wie E-Mail funktionieren nicht mehr — wiederherstellbar bleibt er aber 90 Tage lang. In dieser Zeit dürfen Sie ihn sogar zu einem anderen Registrar mitnehmen. Nach 90 Tagen wird er gelöscht und freigegeben.
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Standardmäßig ja, es gibt jedoch eine Datenschutzoption. Sie verlangt zwei Bedingungen zugleich: Der Inhaber muss eine natürliche Person sein und darf den Namen nicht in nennenswertem Umfang im «Handel» im Sinne des Fair Trading Act 1986 nutzen wollen. Bei Firmenregistrierungen und kommerzieller Nutzung ist die Option daher verschlossen. Greift sie, zeigt eine Abfrage nur Name und Land. Einen bestehenden Eintrag prüfen Sie über die Whois-Suche.
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Ja, aber das Verfahren ist streitig und der Inhaber wird einbezogen. Jede Person darf verborgene Daten anfordern; die Aufsicht trifft eine vorläufige Entscheidung unter Berücksichtigung des Privacy Act 2020 und etwaigen früheren Missbrauchs durch den Anfragenden. Dann erfährt der Inhaber drei Dinge auf einmal: dass seine Daten angefordert wurden, Name und E-Mail-Adresse des Anfragenden sowie die Gründe des Antrags. Beide Seiten erhalten zehn Werktage für eine Stellungnahme, danach ergeht eine begründete schriftliche Endentscheidung.
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Nicht über die UDRP, sondern über das eigene Streitbeilegungsschema der Registry, dessen Durchführung die Aufsicht dem New Zealand Dispute Resolution Centre übertragen hat. Der Beschwerdeführer muss zwei Dinge zugleich nachweisen: dass ihm Rechte zustehen und dass der Name in der Hand des Gegners eine «unfaire Registrierung» darstellt. Das Verfahren hat drei Stufen: zuerst Mediation, dann Expertenentscheidung und bei Bedarf ein Rechtsbehelf. Einigen sich die Parteien in der Mediation, endet der Fall mit einer Vereinbarung.
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