com.om Domain: Omans Zone für eingetragene Firmen
com.om ist die Zone des Sultanats Oman für gewerbliche Antragsteller und hat keinen eigenen Betreiber: Auch sie wird von der Telecommunications Regulatory Authority (TRA) verwaltet. Artikel 10 der Domainnamen-Verordnung definiert com.om und co.om in einem einzigen Satz mit einer einzigen Bedingung — der Antragsteller muss ein lizenzierter Handelsbetrieb oder eine Gesellschaft sein. Der Unterschied zwischen beiden Zonen liegt also nicht in der Regel, sondern im Vorrat freier Namen.
Die Lizenz muss nicht aus Oman stammen. Die «Regeln für die Registrierung von Domainnamen aus dem Ausland» vom 30. Dezember 2025 nennen com.om ausdrücklich und öffnen die Zone für ausländische Unternehmen; Maßstab ist ein Handelsregistereintrag, der im Gründungsland online überprüfbar ist, oder eine globale Marke in Oman oder bei der WIPO. Ein türkisches Unternehmen kann sich mit seinem eigenen Handelsregisterauszug bewerben. Für private Nutzung gibt es eine eigene Zone: me.om.
Die Verordnung schützt auch die Käuferseite. Artikel 35 macht Betriebsentgelte über 100 % der Registrierungs- oder Verlängerungsgebühr von der vorherigen Zustimmung der Behörde abhängig, und Artikel 22 gibt dem abgebenden Registrar beim Wechsel weder ein Widerspruchsrecht noch ein Recht auf Gebühren. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domainsuche.
.COM.OM-Domain auf einen Blick
- Registry Telecommunications Regulatory Authority (TRA) — Maskat
- Zweck der Zone Lizenzierte Handelsbetriebe und Gesellschaften (Verordnung, Artikel 10)
- Zwillingszone co.om — im selben Artikel, im selben Satz und unter derselben Bedingung definiert
- Öffnung für das Ausland 30. Dezember 2025, «Regeln für die Registrierung aus dem Ausland», Version 1.0
- Prüfung der Unterlagen Der Registrar prüft Ihren amtlichen Registerlink binnen drei Tagen
- Geltende Regelung Domainnamen-Verordnung, Beschluss 1152/2/3/2022-5; in Kraft seit 23. März 2023
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Oman
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.com.om-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$299.90 / Jahre -
Transfer
$324.99 / Jahre -
Verlängerung
$349.99 / Jahre -
Domain Treuhand Service
$149.00
Bei jeder .com.om-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .com.om-Domain
Domain-Lebenszyklus
Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur FreigabeDomain ist registrierbar (Available)
Eine .com.om-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Löschsperrfrist (Pending Delete Period)
Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.com.om-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.com.om Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Oman
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.com.om Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Nein
- Unterstützung für späte Verlängerung Nein
.com.om Domain-Registrierzeiten
- Registrierzeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
- Verlängerungszeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
- Vorregistrierung 1 Tage
- Abrechnungszeitraum 5 Tage
- Abschlussfrist 1 Tage
- Fehlerfrist 1 Tage
- Zahlungsfrist 1 Tage
- Wiederherstellungsfrist 1 Tage
- Löschsperrfrist 1 Tage
- Verlängerungszeitpunkt 1 Tag
Erforderliche Dokumente für eine .com.om-Domain
The owner must have a trademark or a registered company, where the name must match the name of the requested domain. The trademark or company must be from the same country as the owner.
The owner must have a local administrative contact in Oman.
If you do not meet the last requirement, we can register the domain in the name of our local representatives and then make it available to you. This option has an additional cost
Häufige Fragen zur .com.om-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Ja. Die «Regeln für die Registrierung von Domainnamen aus dem Ausland» der TRA vom 30. Dezember 2025 nennen com.om ausdrücklich und öffnen die Zone für Einrichtungen und Unternehmen außerhalb Omans. Sie müssen eine von zwei Bedingungen erfüllen: Ihre amtlichen Registerdaten müssen auf Arabisch oder Englisch in der Handelsregistersuche Ihres Gründungslandes abrufbar sein, oder Sie besitzen eine globale Marke beim omanischen Handelsministerium oder bei der WIPO. Eine omanische Gesellschaft oder ein lokaler Vertreter sind nicht nötig.
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Vier Punkte: eine gültige Kopie des Handelsregistereintrags im Gründungsland, bei Markeninhabern die gültige Markenurkunde, den elektronischen Link zu der Behörde, die den Handelsregisterauszug online bereitstellt, sowie ergänzende Rechtsdokumente zum Nachweis der Gültigkeit. Apostille und konsularische Beglaubigung entfallen. Der dritte Punkt ist entscheidend: Der Registrar prüft Sie über genau diesen Link und muss die Prüfung binnen drei Tagen nach Antragstellung abschließen.
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Nein. Artikel 10 der Verordnung behält com.om und co.om lizenzierten Handelsbetrieben und Gesellschaften vor. Für Privatpersonen gibt es eine eigene Zone: Artikel 16 öffnet me.om für Omaner und in Oman ansässige Personen. Wer keinen gewerblichen Status hat, aber dennoch im omanischen Namensraum sichtbar sein möchte, kann auch .om der zweiten Ebene prüfen, denn Artikel 8 verlangt dort keine gewerbliche Eigenschaft.
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Artikel 19 gilt für alle Zonen gleich: Die Laufzeit beträgt mindestens ein und höchstens fünf Jahre, verlängert wird auf Antrag des Inhabers, und der akkreditierte Registrar muss eine Verlängerung binnen 24 Stunden bearbeiten. Die Gebührentabelle führt com.om in derselben Jahresposition wie .om der zweiten Ebene; auf Registry-Ebene gibt es zwischen beiden Zonen also keinen Preisunterschied.
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Ja, über ein zweistufiges Fenster. Nach Artikel 20 kann die Behörde bei Ablauf ohne Verlängerung bis zu 30 zusätzliche Tage gewähren; verstreicht auch diese Frist, wird der Name für bis zu weitere 30 Tage gesperrt, und erst danach endet die Registrierung. Während der Sperre funktioniert der Name nicht, Website und E-Mail stehen also still. Den Ablauftermin im eigenen Kalender zu führen ist sicherer, als sich auf das Rettungsfenster zu verlassen.
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Ja. Artikel 22 regelt den Registrarwechsel: Sie stellen einen Antrag mit Ihrem Passwort, der abgebende Registrar muss binnen drei Tagen entscheiden, darf nicht widersprechen und keinerlei Gebühr dafür verlangen. Der Inhaberwechsel steht getrennt in Artikel 21 und verlangt Passwort und Begründung, ein Annahmeschreiben des neuen Inhabers und die Transfergebühr. Starten können Sie auf der Seite Domaintransfer.
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Nein. Weder die Domainnamen-Verordnung noch die Regeln vom Dezember 2025 sagen etwas zum Hosting-Standort; Ihre Server dürfen in jedem Land stehen. In einem verwandten Punkt sind die Regeln dagegen eindeutig: Sie müssen der Veröffentlichung Ihrer Registrierungsdaten im WHOIS zustimmen. Einen Inhaberdatensatz können Sie über die Whois-Suche abfragen.
Hilfe bei der .com.om Domainregistrierung erhalten
Wir sind jederzeit für Sie da!