.sr Domain: Die offizielle Länderendung Surinames
.sr ist die Länderendung Surinames und steht seit dem 3. September 1991 in der Root-Zone. Zugeteilt werden die Namen von Telesur, dem staatlichen Telekommunikationsunternehmen des Landes, mit vollem Namen Telecommunicatiebedrijf Suriname. Den Registrierungsbetrieb führt in der Praxis dessen Internetsparte Datasur, die Caribbean Communication Services N.V. Die Regeln sind kein kommerzieller Registry-Vertrag, sondern eine Verordnung, die beim Kantongericht erster Instanz in Paramaribo unter der allgemeinen Registernummer 094373 hinterlegt wurde; der geltende Text trägt das Datum 31. Oktober 2009 und bestimmt die Zone bis heute.
Die Zugangshürde ist niedrig: Die Verordnung erlaubt den Antrag im Namen jeder Person mit Sitz oder Wohnsitz an jedem Ort der Welt, eine surinamische Gesellschaft oder ein Wohnsitz im Land sind also nicht nötig. Eine Bedingung kommt allerdings hinzu. Wer nicht in Suriname wohnt oder ansässig ist, muss eine Adresse in Suriname benennen, an die Schriftstücke zugestellt und gegebenenfalls Ladungen ausgebracht werden können. Ein Treuhänder ist das nicht, der Name läuft auf Ihren eigenen Namen. Verkauft wird ausschließlich die zweite Ebene; Namen der dritten Ebene wie com.sr bietet der eigene Shop der Registry nicht an.
Zwei Punkte betreffen unmittelbar die Zeit nach der Bestellung. Erstens die automatische Verlängerung: Der Vertrag läuft mit derselben Laufzeit weiter, sofern Sie nicht widersprechen, und die Kündigung müssen Sie selbst spätestens einen Monat vor Ablauf einreichen. Zweitens die Nameserver-Prüfung: Die Verordnung verlangt einen primären und mindestens einen sekundären Nameserver, prüft beide vor der Registrierung und hält diese Pflicht während der gesamten Laufzeit aufrecht. Fallen Ihre Server aus, steht nicht nur die Website still, sondern die Registrierung selbst kann gelöscht werden. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.
.SR-Domain auf einen Blick
- Zuteilende Stelle Telesur — Telecommunicatiebedrijf Suriname, Paramaribo
- Registrierungsbetrieb Datasur (Caribbean Communication Services N.V.), Wanica
- Aufnahme in die Root-Zone 3. September 1991
- Geltende Regelung Registrierungsverordnung vom 31. Oktober 2009, Paramaribo allgemeine Registernummer 094373
- Streitweg Dreiköpfiges Schiedsgericht nach Artikel 500 ff. der surinamischen Zivilprozessordnung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .sr
- Land Suriname
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 2 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.sr-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$149.00 / Jahre -
Transfer
$149.00 / Jahre -
Verlängerung
$163.90 / Jahre
Bei jeder .sr-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
.sr-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.sr Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .sr
- Land Suriname
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 2 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.sr Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Nein
- Unterstützung für späte Verlängerung Nein
Häufige Fragen zur .sr-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. Die Registrierungsverordnung von Telesur bestimmt, dass ein Domainname im Namen jeder Person mit Sitz oder Wohnsitz an jedem Ort der Welt beantragt werden kann. Eine Firma im Ausland, ein Einzelunternehmen und eine Privatperson registrieren also zu denselben Bedingungen; ein lokaler Partner, ein Treuhänder oder eine surinamische Gesellschaft sind nicht nötig, und die Messung bestätigt das: .sr Namen ausländischer Inhaber sind seit Jahren registriert. Eine Bedingung steht in einer eigenen Klausel. Wer nicht in Suriname wohnt oder ansässig ist, muss eine Adresse in Suriname benennen, an die Schriftstücke zugestellt und gegebenenfalls Ladungen ausgebracht werden können. Am Eigentum ändert diese Adresse nichts.
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Drei Zeichen. Der Anhang mit den technischen Anforderungen hält ausdrücklich fest, dass ein Domainname aus mindestens drei Zeichen bestehen muss, und nennt den Grund: um Verwechslungen mit Top-Level-Domains zu vermeiden. Dieselbe Klausel setzt die Obergrenze bei dreiundsechzig Zeichen. Ein Hinweis lohnt sich: Manche Abfragemasken melden einen zweibuchstabigen .sr Namen als frei, weil die Abfrageebene diese Längenregel nicht durchsetzt — bei der Registrierung wird ein solcher Name jedoch abgewiesen. Der Anhang enthält zwei weitere Verbote: Ein Name darf nicht ausschließlich aus Ziffern bestehen, und ein Bindestrich darf nur zwischen zwei Buchstaben oder Ziffern stehen, nie am Anfang oder Ende.
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Ja, und das ist die vertragliche Grundeinstellung. Die Bedingungen von Telesur bestimmen, dass sich der Vertrag jeweils automatisch um die bei der Anmeldung gewählte Laufzeit verlängert. Wer das nicht möchte, muss aktiv kündigen: Die Kündigung muss Telesur spätestens einen Monat vor Ende der Registrierungsperiode erreichen, Ihre Kundennummer nennen und von Ihnen persönlich per Brief, Fax oder E-Mail eingereicht werden. Eine vorzeitige Kündigung begründet keinen Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beträge. Praktisch heißt das: Ohne eine Erinnerung etwa sechs Wochen vor Ablauf ist eine Rechnung für eine neue Periode auf einen längst aufgegebenen Namen völlig normal.
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Mindestens zwei: ein primärer und mindestens ein sekundärer Server. Der Anhang mit den technischen Anforderungen wünscht, dass beide möglichst in verschiedenen Netzen stehen, und verlangt, dass sie aus dem gesamten Internet erreichbar sind. Der Text hält ausdrücklich fest, dass die Server vor der Registrierung geprüft werden und dass SOA-, NS- und MX-Einträge nur auf Hosts mit einem A-Record zeigen dürfen, niemals auf einen CNAME. Die Pflicht gilt über die gesamte Laufzeit. Erfüllt ein Name die technischen Anforderungen nicht mehr, darf die Registry die Nutzung untersagen und die Registrierung löschen — ausgefallene Server gefährden also den Namen selbst.
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Nein. In den Whois- und RDAP-Antworten der Registry erscheinen sämtliche personenbezogenen Felder — Name, Adresse, Stadt, Land, E-Mail und Telefon des Inhabers — als REDACTED FOR PRIVACY, und die Antwort schließt mit dem Hinweis, sich für weitere Auskünfte an den Registrar zu wenden. Das ist kein zubuchbarer Datenschutzdienst, sondern das Standardverhalten der Registry; ein zusätzliches Produkt brauchen Sie also nicht. Zwei Folgen ergeben sich daraus: Ihre eigenen Daten erscheinen nie in öffentlichen Abfragen, und umgekehrt lässt sich der Inhaber eines fremden .sr Namens über Whois nicht ermitteln. Ihre Einträge prüfen Sie auf der Seite Whois-Suche.
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Einen Registrarwechsel im Sinne generischer Endungen gibt es hier nicht. Die Verordnung enthält keine Klausel zu Autorisierungscodes, Transfersperren oder einem Verfahren für den Umzug zwischen Anbietern, und die Messung zeigt einen einzigen Registrierungskanal: Alle untersuchten Namen liegen beim selben Betreiber. Übertragbar ist das Eigentum, und dafür gilt ein eigener Weg. Das von Telesur vorgeschriebene Formular zum Inhaberwechsel wird vom bisherigen und vom neuen Inhaber unterzeichnet, und der neue Inhaber reicht zusätzlich einen unterschriebenen Registrierungsvertrag ein. Schreiben Sie uns über die Seite Kontakt, wenn Sie die Einzelheiten benötigen.
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Nicht über die UDRP, sondern über ein Schiedsverfahren nach surinamischem Recht. Die Verordnung sieht vor, dass Streitigkeiten durch Schiedsspruch nach den Artikeln 500 ff. der surinamischen Zivilprozessordnung beigelegt werden: Binnen vierzehn Tagen nach der Anzeige einigen sich die Parteien auf ein dreiköpfiges Schiedsgericht, andernfalls bestellt es der Kantonrichter. Wer den Namen beansprucht, muss drei Punkte gemeinsam nachweisen: dass der Name einer nach surinamischem Recht geschützten Marke oder Handelsbezeichnung verwechselbar ähnlich ist, dass der Inhaber kein berechtigtes Interesse daran hat und dass er bösgläubig registriert oder genutzt wird. Während des Verfahrens ist der Name gesperrt.
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Nein. Der Anhang mit den technischen Anforderungen zählt den erlaubten Zeichenvorrat abschließend auf: ausschließlich Buchstaben, Ziffern und der Bindestrich. In der gesamten Verordnung findet sich keine Bestimmung zu lokalen Schriften, zu Punycode oder zu internationalisierten Domainnamen, und die Registry veröffentlicht auch keine Zeichentabelle. Namen mit ä, ö, ü oder ß lassen sich unter dieser Endung also nicht registrieren. Praktisch fällt die Einschränkung kaum ins Gewicht, denn die Amtssprache Surinames ist Niederländisch, und Niederländisch kommt mit reinen ASCII-Buchstaben aus. Schreiben Sie Umlaute daher wie üblich aus, etwa ue statt ü.
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