.th Domain registrieren: Thailands Premium-Endung per Antrag
.th ist die Länderendung von Thailand. Die IANA-Rootzone-Datenbank nennt als Registrierungsdatum den 7. September 1988; verwaltet wird die Endung von THNIC, der Thai Network Information Center Foundation, die Registrierungen übernimmt ihr bevollmächtigter Registrar T.H.NIC Co., Ltd. Sieben Kategorien dritter Ebene wie .co.th, .or.th und .in.th stehen dauerhaft zur Registrierung offen; direkte Namen zweiter Ebene nach dem Muster ihremarke.th gelten nach der seit 1. Juli 2024 geltenden Richtlinie als Premium-Domains und werden nur in festgelegten Antragsrunden vergeben. Laut THNIC-Mitteilung für 2026 läuft das Programm im zehnten Jahr, bislang sind 269 SLD.th-Namen registriert.
Antragsberechtigt sind Organisationen nach thailändischem Recht, thailändische Staatsangehörige und ausländische Markeninhaber. Den Namen wählen Sie nicht frei: Er muss exakt dem englischen Namen Ihrer Organisation, Ihrer Marke oder Ihrem eigenen Namen entsprechen, ohne geänderte Reihenfolge und ohne zusätzliche Buchstaben oder Ziffern. Beantragen mehrere Berechtigte denselben Namen, hat zuerst der Inhaber einer in Thailand eingetragenen Marke Vorrang, dann ein ausländischer Markeninhaber mit bevollmächtigtem Vertreter in Thailand, dann der Inhaber desselben Namens auf dritter Ebene (außer .in.th) und zuletzt weitere thailändische Bürger und Organisationen. Wer ohne Antragsrunde eine thailändische Adresse braucht, findet in der .co.th Domain eine ganzjährig offene Alternative.
Im THNIC-Kalender 2026 läuft die letzte Runde vom 1. Oktober bis 30. November 2026; die bewilligten Namen veröffentlicht das Komitee am 15. Dezember 2026. Ihr Antrag geht zusammen mit Ihren Unterlagen in die laufende oder die nächste Runde. Prüfen Sie den .th-Namen, der Ihrer Firmierung oder Marke entspricht, jetzt im Domain-Check.
.TH-Domain auf einen Blick
- Registry THNIC — Thai Network Information Center Foundation
- Registrar T.H.NIC Co., Ltd. (einzige Stelle für SLD.th-Anträge)
- In Betrieb seit 7. September 1988 (IANA-Rootzone)
- Antragskalender Drei Runden pro Jahr; 2026: Feb.–März, Juni–Juli, Okt.–Nov.
- Thailändisches Pendant Anspruch auf einen .ไทย-Namen je .th-Name
- Registrierte SLD.th-Namen 269 (THNIC, Mitteilung 2026)
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Thailand
- Zeichenanzahl 2 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 8 Stück
.th-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$5,000.00 /Jahr -
Verlängerung
$5,000.00 /Jahr -
Domain Treuhand Service
$149.00
Bei jeder .th-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
Lebenszyklus einer .th-Domain
Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert
Tag 0 ist das Ablaufdatum der DomainKurz gesagt: Bei .th legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .th gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.
Domain ist registrierbar (Available)
Eine .th-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Löschsperrfrist (Pending Delete Period)
Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.th-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.th Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Thailand
- Zeichenanzahl 2 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 8 Stück
.th Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Nein
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
Erforderliche Dokumente für eine .th-Domain
Welche Unterlagen ein .th-Antrag braucht, hängt vom Antragsteller ab (THNIC-Richtlinie .th und .ไทย, Ziffer 6; SLD.th-Leitfaden, Ziffer 4.2):
• In Thailand gegründetes Unternehmen oder Organisation: die amtliche thailändische Registrierungsurkunde (bei Unternehmen der Eintrag beim Department of Business Development – DBD).
• Inhaber einer in Thailand eingetragenen Marke: die Markeneintragungsurkunde des thailändischen Department of Intellectual Property (DIP).
• Thailändische Staatsangehörige: ein Ausweisdokument, das die thailändische Staatsangehörigkeit belegt.
• Ausländisches Unternehmen oder ausländischer Markeninhaber: Reisepass oder Handelsregisterauszug, dazu die ausländische Markeneintragungsurkunde und ein Schreiben zur Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters in Thailand oder eine Vollmacht.
Der Domainname muss exakt der Firmierung oder Marke im Nachweis entsprechen. Nach der Bestellung laden Sie Ihre Unterlagen im Dokumenten-Upload Ihres Kundenbereichs hoch; sie werden mit Ihrem Antrag beim THNIC-Komitee eingereicht.
Häufige Fragen zur .th-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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.th-Namen werden nicht sofort registriert, sondern in den von THNIC geöffneten Antragsrunden mit Zustimmung eines Komitees vergeben. So läuft es ab:
- Sie geben Ihre Bestellung auf; wir fordern die Nachweise zu Organisation, Marke oder Identität an.
- Ihr Antrag geht über T.H.NIC Co., Ltd. in die laufende oder die nächste Runde.
- Nach Rundenschluss prüft das von THNIC bestellte Komitee alle Anträge gemeinsam; in Runde 3/2026 vom 1. bis 15. Dezember 2026.
- Die bewilligten Namen werden am 15. Dezember 2026 veröffentlicht, danach wird die Registrierung abgeschlossen.
Prüfen Sie zum Start Ihren Namen im Domain-Check.
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THNIC öffnet Namen zweiter Ebene unter .th dreimal im Jahr zur Registrierung. Der Kalender 2026:
- Runde 1: 1. Februar – 31. März 2026
- Runde 2: 3. Juni – 31. Juli 2026
- Runde 3: 1. Oktober – 30. November 2026
In Runde 3/2026 startet die Antragsannahme am 1. Oktober 2026 um 09:00 Uhr thailändischer Zeit und endet am 30. November 2026 um Mitternacht. Die Vorauswahl folgt am 1. Dezember, die bewilligten Namen am 15. Dezember 2026; Einsprüche sind vom 15. Dezember 2026 bis 15. Januar 2027 möglich. Bestellungen außerhalb einer Runde werden für die nächste vorbereitet.
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Ja, wenn Sie eine Marke besitzen. THNIC kennt für ausländische Antragsteller zwei Wege:
- In Thailand eingetragene Marke: Sie beantragen mit einer beim thailändischen Department of Intellectual Property (DIP) eingetragenen Marke; dieser Weg hat bei Konkurrenz den ersten Rang.
- Im Ausland eingetragene Marke: Sie beantragen mit einer in Deutschland oder einem anderen Land eingetragenen Marke über einen bevollmächtigten Vertreter in Thailand; dieser Weg steht an zweiter Stelle.
Ohne Firma oder Vertreter in Thailand übernimmt unser Treuhand-Service die lokale Vertretung. Ausländer ohne Marke führt der SLD.th-Leitfaden nicht als berechtigte Antragsteller.
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.co.th ist eine Kategorie dritter Ebene unter .th für gewerbliche Unternehmen und Marken; sie steht jederzeit zur Registrierung offen, Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. .th ist die zweite Ebene selbst: Sie öffnet nur in Antragsrunden, durchläuft eine Komiteeprüfung und gilt nach der THNIC-Richtlinie als Premium-Domain. Muss Ihre Adresse sofort online gehen, ist die .co.th Domain der schnellere Weg. Wer denselben Namen unter .co.th hält, erhält bei einem .th-Antrag zudem den dritten Rang – beide Namen gemeinsam zu planen, ist daher sinnvoll.
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Nein. Nach dem SLD.th-Leitfaden muss der Name der englische Name einer Organisation, einer Marke oder einer natürlichen Person sein. Eine Organisation darf den vollen Namen, eine Abkürzung oder einen Namensteil verwenden, aber weder die Reihenfolge ändern noch Buchstaben oder Ziffern ergänzen. Ein aus einer Marke abgeleiteter Name muss der Marke in Buchstaben und Ziffern exakt entsprechen.
Erlaubt sind nur englische Buchstaben, Ziffern und Bindestriche; ein Bindestrich darf weder am Anfang oder Ende noch doppelt stehen. Namen von Gemeinschaften und Orten, öffentliche Namen wie Parks oder Naturräume, Namen der thailändischen Schlüsselindustrien und Kultur sowie Namen, die bestehenden .th-Namen ähnlich klingen, gehen an Fachleute; die Prüfung kann dann länger dauern.
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Berechtigte Anträge einer Runde werden gemeinsam geprüft, der Vorrang folgt dieser Reihenfolge (THNIC-Richtlinie Ziffer 20.2):
- Inhaber einer beim thailändischen Department of Intellectual Property eingetragenen Marke
- Inhaber einer im Ausland eingetragenen Marke mit Antrag über einen bevollmächtigten Vertreter in Thailand
- Inhaber desselben Namens auf dritter Ebene (außer .in.th)
- Weitere thailändische Bürger und Organisationen nach thailändischem Recht
Bei gleichen Rechten kann das Komitee den Antrag mit dem größten Nutzen für die thailändische Internet-Community wählen oder den Namen versteigern (Ziffer 20.3). Ob Sie am ersten oder letzten Tag der Runde beantragen, spielt keine Rolle.
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Ja. Nach Ziffer 4.5 des SLD.th-Leitfadens berechtigt jeder .th-Name zur Registrierung eines .ไทย-Namens; die THNIC-Richtlinie definiert diese als ergänzende Domainnamen, die eins zu eins an .th gebunden sind. Der thailändische Name muss zu Ihrem englischen Namen in Transliteration, Aussprache oder Bedeutung passen, bewertet nach den Grundsätzen der Königlichen Akademie Thailands. Eine Adresse in thailändischer Schrift führt Nutzer, die Thai tippen, direkt zu Ihrer Marke.
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Ja. Wer ein Prüfergebnis anfechten will, reicht innerhalb der festgelegten Frist über die Website des Registrars eine Petition mit Nachweisen seiner Rechte ein (THNIC-Richtlinie Ziffer 21). Der Registrar setzt innerhalb von 30 Tagen nach Fristende ein Gremium aus Fachleuten ein, das Ergebnis erscheint auf derselben Website. Für Runde 3/2026 werden Einsprüche vom 15. Dezember 2026 bis 15. Januar 2027 angenommen.
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Nur in den Fällen, die Ziffer 13 der THNIC-Richtlinie nennt:
- wenn der Inhaber der eingetragenen Marke wechselt
- bei Fusion, Übernahme oder einer ähnlichen Änderung der Rechtsform
- wenn ein ausländischer Inhaber seinen bevollmächtigten Vertreter in Thailand wechselt
- beim Tod des Inhabers oder wenn ein Gericht ihn für geschäftsunfähig erklärt
Über andere Anträge entscheidet der Registrar nach eigenem Ermessen, wobei der Schutz des bisherigen Inhabers Vorrang hat. Eine .th Domain ist deshalb kein frei handelbares Wirtschaftsgut.
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Geben Sie einen Namen ein und sehen Sie in Sekunden, ob er unter .th frei ist. Ist er vergeben, zeigen wir sofort ähnliche Alternativen.
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