.vu Domain: Die offizielle Länderendung von Vanuatu
.vu ist die Länderendung von Vanuatu und steht seit dem 10. April 1995 in der Root-Zone. Zugeteilt werden die Namen von TRBR, der unabhängigen Regulierungsbehörde des Landes (Telecommunications Radiocommunications and Broadcasting Regulator, Port Vila); technisch betrieben wird die Zone von GoDaddy Registry. Die Regeln stehen in der behördeneigenen Richtlinie «.vu Operations and Procedures», die drei Funktionen bewusst trennt: Regulierung, Registry-Betrieb und Vertrieb liegen bei verschiedenen Stellen. Anträge nimmt die Registry nicht selbst entgegen — registriert wird ausschließlich über akkreditierte Registrare.
Bei den Voraussetzungen ist die Tür weit offen: Ein Sitz in Vanuatu, eine lokale Adresse, ein Zustellungsbevollmächtigter oder Nachweisdokumente sind nicht erforderlich, und es gilt das Prinzip der zeitlichen Priorität. Sie erwerben kein Eigentum, sondern eine Lizenz zur Nutzung, solange die Registrierung aufrechterhalten wird — so steht es wörtlich in der Richtlinie. Auch auf die zweite Ebene ist der Namensraum nicht beschränkt: Die Behörde führt com.vu, net.vu, org.vu, edu.vu und gov.vu, wobei allein gov.vu und edu.vu die Zustimmung eines Moderators verlangen. Passt eine kommerzielle Kennung besser, läuft .com.vu bei derselben Registry nach denselben Regeln.
Zwei Details unterscheiden .vu von generischen Endungen. Erstens das Verhalten beim Ablauf: Nach der Richtlinie verfällt ein Name nicht schon deshalb, weil seine Laufzeit endet, sondern erst, wenn er gekündigt wird; ein gekündigter Name bleibt dann neunzig Tage lang gesperrt und ist in dieser Zeit aus der Zonendatei entfernt, Website und E-Mail funktionieren also nicht mehr. Zweitens der Streitweg: Die UDRP gilt hier nicht, über Rechte an einem Namen entscheiden die Gerichte Vanuatus, und die Behörde setzt lediglich die ergangene Entscheidung um. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.
.VU-Domain auf einen Blick
- Zuteilende Behörde TRBR — Telekommunikations- und Rundfunkregulierer Vanuatus
- Registry-Betrieb GoDaddy Registry (Registry Services, LLC)
- Aufnahme in die Root-Zone 10. April 1995
- Geltende Regelung Richtlinie «.vu Operations and Procedures» der TRBR
- Streitweg Gerichte Vanuatus — die UDRP gilt nicht
- Sperrfrist nach Kündigung 90 Tage, erst danach ist der Name wieder frei
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .vu
- Land Vanuatu
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.vu-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$125.00 /Jahr -
Transfer
$125.00 /Jahr -
Verlängerung
$137.50 /Jahr -
Rückgängig machen
$243.75
Bei jeder .vu-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .vu-Domain
Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert
Tag 0 ist das Ablaufdatum der DomainKurz gesagt: Bei .vu legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .vu gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.
Domain ist registrierbar (Available)
Eine .vu-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.vu-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.vu Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .vu
- Land Vanuatu
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.vu Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Nein
Häufige Fragen zur .vu-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. In den Regeln der Behörde findet sich an keiner Stelle die Pflicht, in Vanuatu ansässig zu sein, eine lokale Adresse nachzuweisen, einen örtlichen Vertreter zu benennen oder Dokumente einzureichen; alle fünf veröffentlichten Richtlinien führen zum selben Ergebnis. Eine in der Türkei ansässige Firma und eine Organisation anderswo registrieren zu identischen Bedingungen, und die Richtlinie erhebt es sogar zum Grundsatz, dass Registrare durch ihren Standort innerhalb oder außerhalb Vanuatus weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Die Priorität richtet sich rein nach der Zeit: Ist der Name frei, erhält ihn, wer zuerst beantragt. Ein Reservierungsverfahren oder eine Warteliste existiert nicht.
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Der Schlüssel ist der Autorisierungscode, hier UDAI genannt. Sie fordern ihn bei Ihrem bisherigen Registrar an und übergeben ihn dem neuen; die Regeln untersagen es dem Registrar ausdrücklich, Ihren Transferwunsch abzulehnen oder ihn durch Zurückhalten des Codes zu verzögern, und wird der Code gar nicht herausgegeben, kann die Behörde ihn selbst bereitstellen. Aus Sicherheitsgründen verfällt ein UDAI nach einer bestimmten Frist, warten Sie nach Erhalt also nicht zu lange. Zwei weitere Klauseln arbeiten für Sie: Weder abgebender Registrar noch Registry dürfen ein Transferentgelt verlangen, und das Register ändert sich sofort mit der Transaktion des aufnehmenden Registrars. In den ersten fünf Tagen nach der Registrierung ist kein Transfer möglich. Starten können Sie auf der Seite Domain-Transfer.
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In dieser Zone entfernt der bloße Ablauf einen Namen nicht. Die Regeln bestimmen, dass Namen automatisch verlängert werden und nur dann verfallen, wenn sie gekündigt werden; damit Ihnen der Name verlorengeht, muss Ihr Registrar ihn kündigen, und bei Zahlungsverzug darf er das erst nach vierzehn Tagen Vorankündigung tun. Ist die Kündigung erfolgt, erhält der Name den Status «zur Freigabe vorgemerkt» und bleibt neunzig Tage für Neuregistrierungen gesperrt. Betrachten Sie dieses Fenster nicht als Polster, sondern als Blackout: Der Name fällt mit der Kündigung aus der Zonendatei, Website und E-Mail funktionieren also nicht mehr. Nach neunzig Tagen wird er aus dem Register gelöscht und ist für jeden frei.
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Ja, standardmäßig. Die Regeln zählen die Felder einer Whois-Antwort einzeln auf, und diese Liste umfasst die Kontaktdaten des Inhabers sowie des administrativen und technischen Ansprechpartners — begründet damit, dass man den Inhaber wegen seines Namens erreichen können muss. In Abfragen erschienen Inhabername, Organisation, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail im Klartext; die aus generischen Endungen bekannte automatische Schwärzung gibt es hier nicht. Wollen Sie Ihre persönlichen Daten heraushalten, müssen Sie den Privacy-Dienst Ihres Registrars buchen; er funktioniert bei .vu, und so geführte Einträge zeigen stattdessen eine Treuhandorganisation. Wie Ihr Eintrag aussieht, prüfen Sie auf der Seite Whois-Suche.
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Beide liegen bei derselben Registry unter demselben Regelwerk; der Unterschied ist die Ebene. .vu wird direkt auf der zweiten Ebene registriert, .com.vu dagegen auf der dritten, unterhalb eines gemeinsamen Labels der zweiten Ebene, das die Behörde führt. Kommerziell entscheidend ist: Eine Moderation ist ausschließlich für gov.vu und edu.vu vorgesehen, .com.vu verlangt also weder eine Erklärung gewerblicher Tätigkeit noch eine Freigabe. Zwischen den Ebenen besteht auch keine Rechtsverbindung — wer foo.vu hält, hat foo.com.vu damit nicht reserviert, und umgekehrt gilt dasselbe. Wollen Sie Ihren Namen im Markt Vanuatus schließen, nehmen Sie am besten beide.
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Vor Gericht. Die Regeln lassen daran keinen Zweifel: Wer das bessere Recht an einem Namen hat, gehört vor das Rechtssystem der Republik Vanuatu, die Behörde hat dabei keinerlei Rolle und wird erst auf Anordnung eines vanuatuischen Gerichts oder eines zuständigen Tribunals tätig. Das aus generischen Endungen bekannte schnelle Verwaltungsverfahren UDRP existiert in dieser Zone somit nicht. Derselbe Text nimmt die Behörde auch aus Fragen der rechtswidrigen Nutzung, der Website-Inhalte und möglicher Gesetzesverstöße heraus. Praktisch bedeutet das: Eine Markenbeschwerde beginnt hier mit rechtlicher Beratung und nicht mit einem Antragsformular.
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Nein. Die Regeln schließen den Zeichensatz ausdrücklich: Erlaubt sind allein Kleinbuchstaben a bis z, die Ziffern 0 bis 9 und der Bindestrich — Umlaute und nichtlateinische Zeichen fallen damit vollständig heraus. Dieselbe Klausel schließt eine zweite Tür, indem sie Bindestriche an dritter und vierter Stelle zugleich verbietet, also genau dort, wo das kodierte Präfix internationalisierter Namen steht. Beginnen oder enden darf ein Name ebenfalls nicht mit einem Bindestrich. Auch die Organisationen in der Betriebskette veröffentlichen seit Jahren denselben Hinweis: Die Registry unterstützt internationalisierte Namen nicht. Sie müssen Ihren Namen also in ASCII-Schreibweise bilden.
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Ja. Die Zone ist signiert: Für .vu ist in der Root ein DS-Eintrag veröffentlicht, und validierende Resolver kennzeichnen die Antworten als authentifiziert. Auch die Inhaberseite ist in den Regeln ausführlich geregelt. Die Schlüssel zu erzeugen, den DS-Eintrag zu bilden und über die Häufigkeit der Rollovers zu entscheiden, liegt bei Ihnen beziehungsweise Ihrem DNS-Operator; der DS-Eintrag gehört zu den Feldern, die bereits bei der Registrierung übergeben und später aktualisiert werden können. Für den Wechsel des DNS-Operators bei einem signierten Namen ist ein schrittweises Schlüsselübergabeverfahren festgelegt, damit der Name während der Umstellung validierbar bleibt. Die Whois-Ausgabe weist in einem eigenen Feld aus, ob ein Name signiert ist.
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Geben Sie einen Namen ein und sehen Sie in Sekunden, ob er unter .vu frei ist. Ist er vergeben, zeigen wir sofort ähnliche Alternativen.
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