.ae-Domain (Vereinigte Arabische Emirate)

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WAS IST EINE .AE-DOMAIN

.ae Domain: Die offizielle Länderendung der Emirate

.ae ist die Länderendung der Vereinigten Arabischen Emirate und steht seit dem 1. Dezember 1992 in der Root-Zone. Registry und Regulierungsbehörde sind hier ein und dieselbe Stelle: Zugeteilt und betrieben wird die Zone von der .ae Domain Administration (.aeDA), einer Abteilung, die TDRA — die Telekommunikationsbehörde des Landes — 2007 in Dubai eingerichtet hat. Auch die Regeln stecken nicht in einem einzigen Vertrag, sondern verteilen sich auf fünfzehn getrennte Policy-Dokumente der aeDA; das maßgebliche darunter ist die «.ae Domain Name Policy». Anträge nimmt die Registry nicht selbst entgegen — registriert wird über akkreditierte Registrare.

Auf der zweiten Ebene ist .ae eine offene Zone. Eine eigene Klausel der Policy hält fest, dass Antragsteller unter .ae keinerlei Nachweise beibringen und außer den Namensregeln keine weitere Voraussetzung erfüllen müssen; es gilt zeitliche Priorität, und die Zahl der Namen pro Inhaber ist nicht begrenzt. Die Gewerbelizenz, für die die Emirate bekannt sind, wird eine Ebene höher verlangt: Namen der dritten Ebene wie co.ae, net.ae und org.ae setzen eine gültige VAE-Handelslizenz, eine Marke oder ein Ministerschreiben voraus und sind nur über Registrare mit Sitz in den VAE erhältlich. Unter .ae treten Zusicherungen an die Stelle von Papieren: Erweisen sich Ihre Angaben als falsch, wird die Lizenz widerrufen.

Ein Detail wirkt sich unmittelbar auf Ihre Bestellung aus. Sobald das Ablaufdatum überschritten ist, werden die Nameserver-Einträge aus dem DNS entfernt — Website und E-Mail stehen also schon am ersten Tag der Verzögerung still, und für die Verlängerung bleiben Ihnen dreißig Tage. Auch rechtlich erwerben Sie etwas anderes: Die Policy sagt ausdrücklich, dass es am Domainnamen kein Eigentum gibt, sondern nur eine befristete ausschließliche Nutzungslizenz. Zudem trägt die Zone an der Wurzel keine DNSSEC-Signatur, Vertrauen muss also auf Anwendungsebene entstehen. Notieren Sie sich das Ablaufdatum und prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.

Am Ablauftag ist die Seite offline, für die Verlängerung bleiben dreißig Tage: Die Ablaufregelung der aeDA läuft in zwei Schritten, und der erste ist hart. Sobald das Ablaufdatum überschritten ist, werden die Nameserver-Einträge aus dem DNS-Dienst entfernt, die Domain wird auf Hold gesetzt und die einzig verbleibende Aktion ist die Verlängerung — Website und E-Mail stehen noch am selben Tag still. Der zweite Schritt fällt auf Tag dreißig: Verlängerungen werden nicht mehr angenommen, und an Tag einunddreißig wird der Name aus der Registry gelöscht und wieder für jedermann freigegeben. Die aus generischen Endungen bekannte Kette aus Gnadenfrist und Redemption samt gesonderter Gebühr existiert hier nicht. Am sichersten fahren Sie mit aktivierter automatischer Verlängerung und aktueller Kontaktadresse.
Logo der Domain-Endung .ae

.AE-Domain auf einen Blick

  • Zuteilende Stelle .aeDA — Registry-Abteilung der Behörde TDRA, Dubai
  • Aufnahme in die Root-Zone 1. Dezember 1992
  • Voraussetzungsfreie Ebene Nur .ae zweiter Ebene; co.ae und net.ae sind beschränkt
  • Verlängerung nach Ablauf 30 Tage, danach wird der Name gelöscht und freigegeben
  • Streitbeilegung UAE DRP — allein zuständig ist das WIPO-Zentrum
  • Zonensignierung Keine DNSSEC-Eintragung an der Wurzel (Messung 16.08.2026)
  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .ae
  • Land Vereinigte Arabische Emirate
  • Zeichenanzahl 2 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 5 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 1 - 13 Stück

Ähnliche Domain-Endungen

Wenn Sie denselben Namen mit mehreren Endungen registrieren, kann niemand sonst Ihre Marke belegen.

.ae-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren

Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.

  • Transfer

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  • Verlängerung

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  • Rückgängig machen

    $134.90
  • Späte Verlängerung

    $14.00

Bei jeder .ae-Domain inklusive

  • Kostenlose DNS-Verwaltung

    A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.

  • Domain-Weiterleitung

    Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.

Lebenszyklus einer .ae-Domain

Aktive Registrierungsdauer 1 - 5 Jahre Sie wählen ihn bei der Registrierung
Karenzzeit 29 Tage Erstes Zeitfenster zur Verlängerung nach Ablauf
Wiederherstellungsfrist 1 Tag In dieser Zeit noch durch Verlängerung zurückholbar
Zahlungsfrist 61 Tage Zusätzliche Frist nach Ablauf

Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert

Tag 0 ist das Ablaufdatum der Domain

Kurz gesagt: Bei .ae legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .ae gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.

Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert Lebenszyklus-Diagramm für .ae, von links nach rechts: Zuerst ist der Name frei; nach der Registrierung gehört er Ihnen für die gewählte Laufzeit, Website und E-Mail laufen; Tag 0 ist das Ablaufdatum. Danach folgen: Wiederherstellung (1 Tag), Löschsperre (5 Tage). Am Ende von Tag 6 ist der Name wieder für jeden frei. Verlängerung möglich Rückholung möglich Nichts möglich Für alle frei Frei Registriert 1 - 5 Jahre Wiederherstellung 1 Tag Löschsperre 5 Tage Wieder frei ABLAUF Tag 0 Ablaufdatum Tag 1 Rückholung endet Tag 6 Name wird frei Website und E-Mail laufen Abgelaufen – Sie müssen sie zurückholen
Wischen Sie zur Seite, um die ganze Zeitleiste zu sehen

Domain ist registrierbar (Available)

Unbefristet

Eine .ae-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.

Domain ist aktiv (Active Period)

1 - 5 Jahre

Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.

Wiederherstellungsphase (Redemption Period)

Tag 0 – 1

Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.

Löschsperrfrist (Pending Delete Period)

Tag 1 – 6

Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.

Domain ist wieder frei

Ab Tag 6

Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.

.ae-Domain: Daten und Registrierungsregeln

Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.

.ae Domain-Registrierung

  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .ae
  • Land Vereinigte Arabische Emirate
  • Zeichenanzahl 2 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 5 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 1 - 13 Stück

.ae Domain-Unterstützung

  • IDN-Unterstützung Nein
  • Transfer-Unterstützung Jawohl
  • Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl

.ae Domain-Registrierzeiten

  • Registrierzeiträume 1,2,3,4,5 Jahre
  • Verlängerungszeiträume 1,2,3,4,5 Jahre
  • Vorregistrierung 1 Tage
  • Abrechnungszeitraum 1 Tage
  • Abschlussfrist 1 Tage
  • Fehlerfrist 29 Tage
  • Zahlungsfrist 61 Tage
  • Wiederherstellungsfrist 1 Tage
  • Löschsperrfrist 5 Tage
  • Verlängerungszeitpunkt 5 Tage

Häufige Fragen zur .ae-Domain

Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.

  • Nein. Die Regelung der aeDA widmet der zweiten Ebene von .ae eine eigene Klausel und hält fest, dass Antragsteller keinerlei Nachweise beibringen und außer den Namensregeln keine weitere Voraussetzung erfüllen müssen. Eine in der Türkei ansässige Firma und ein Freiberufler beantragen zu identischen Bedingungen; eine lokale Adresse, ein Zustellungsbevollmächtigter oder ein Treuhänder sind nicht nötig. Es gilt zeitliche Priorität, und die Zahl der Namen pro Inhaber ist unbegrenzt. Die Handelslizenz, für die die Emirate bekannt sind, wird erst eine Ebene höher verlangt: Namen wie co.ae, net.ae und org.ae setzen eine gültige VAE-Lizenz voraus und sind nur über Registrare mit Sitz in den VAE erhältlich.

  • Auf der zweiten Ebene nicht. Die Regelung sagt es in einem Satz: Wer unter .ae registriert, muss keinerlei Nachweise vorlegen. An ihre Stelle tritt ein System von Zusicherungen — Sie erklären, dass Ihre Angaben wahr und vollständig sind, dass Sie den Namen nicht zu rechtswidrigen Zwecken nutzen und keine Rechte Dritter verletzen. Diese Zusicherungen gelten an jedem einzelnen Tag der Lizenzlaufzeit als neu abgegeben. Die Folge ist hart: Erweist sich eine Erklärung als falsch, unvollständig oder irreführend, kann die aeDA die Lizenz widerrufen, und Sie verlieren den Namen dauerhaft. Papiere verlangt erst die dritte Ebene.

  • Sie haben dreißig Tage, offline ist die Seite aber schon am ersten. Ist das Ablaufdatum überschritten, wird die Domain auf Hold gesetzt und ihre Nameserver-Einträge werden aus dem DNS-Dienst entfernt; Änderungen werden abgelehnt, die einzig verbleibende Aktion ist die Verlängerung. An Tag dreißig werden auch Verlängerungen nicht mehr angenommen, an Tag einunddreißig wird der Name aus der Registry gelöscht und ist wieder für jeden registrierbar. Die aus generischen Endungen bekannte Kette aus dreißig Tagen Gnadenfrist plus Redemption samt gesonderter Gebühr gibt es hier nicht. Ein Monat Verzug kostet den Namen endgültig — und der Ausfall beginnt sofort.

  • Der Registrarwechsel läuft über ein Passwort. Jede .ae Domain erhält bei der Registrierung ein Domain-Passwort, das Sie dem übernehmenden Anbieter übergeben. Ein ordnungsgemäß autorisierter Transfer wird zwei Kalendertage nach seiner Einleitung durch den übernehmenden Registrar wirksam. Der abgebende Registrar schickt Ihnen in dieser Zeit genau eine Benachrichtigung, und wie deren Wortlaut klarstellt, müssen Sie nicht antworten, wenn Sie den Wechsel veranlasst haben — Schweigen gilt als Zustimmung. Widersprechen Sie also sofort, falls eine solche Mitteilung unerwartet eintrifft. Der Inhaberwechsel ist ein eigenes Verfahren mit schriftlichem Antrag, Bestätigung beider Seiten und Nachweisen. Starten Sie auf der Seite Domain-Transfer.

  • Ebene und Voraussetzung. .ae wird direkt auf der zweiten Ebene registriert und fragt den Antragsteller nach keiner Eigenschaft. co.ae ist dagegen eine der von der aeDA reservierten beschränkten Zonen für Registrierungen der dritten Ebene und Unternehmen vorbehalten, die in den VAE Handel treiben: verlangt werden eine gültige VAE-Handelslizenz, eine Freihandelszonen-Lizenz oder eine Markenanmeldung beziehungsweise -eintragung in den VAE. Auch der Name ist nicht frei wählbar — er muss dem Firmen-, Handels- oder Markennamen des Inhabers exakt entsprechen, dessen Abkürzung sein oder eng damit verbunden. Zudem sind beschränkte Namen nur über Registrare mit Sitz in den VAE erhältlich.

  • Unter .ae nicht. Die Regelung definiert den zulässigen Zeichensatz abschließend: erlaubt sind ausschließlich Buchstaben des englischen Alphabets, Ziffern und Bindestriche. Dieselbe Klausel verbietet außerdem einen Bindestrich an dritter und vierter Stelle, womit das Punycode-Präfix internationalisierter Namen ausgeschlossen ist. Die arabische Schrift hat eine eigene Top-Level-Zone: .امارات wird von derselben Registry betrieben, ist in der Root aber eine unabhängige Endung mit eigenen Regelwerken. Eine arabische Marke lässt sich unter .ae also nicht in arabischen Buchstaben schreiben — auf dieser Seite registrieren Sie die lateinische Schreibweise des Namens.

  • Weniger, als Sie erwarten. Bei einer Messung am 16. August 2026 lieferte der Abfragedienst der Registry: den Domainnamen, Kennung und Namen des Registrars, die Statuscodes, Kennung und Namen des Inhaber- und des technischen Kontakts, bei Einträgen aus beschränkten Zonen den Eignungstyp, sowie die Nameserver. Keine E-Mail-Adresse, keine Postanschrift, keine Telefonnummer und kein Erstellungs-, Ablauf- oder Änderungsdatum war in irgendeinem Eintrag zu sehen. Einen käuflichen Datenschutzdienst gibt es ebenfalls nicht. Die Registry begrenzt zudem die Abfragen pro Stunde; in der Messung wurde unsere Adresse nach mehreren Abfragen vorübergehend gesperrt. Abfragen können Sie über die Whois-Suche.

  • Über eine nationale Anpassung der UDRP. Die «UAE Domain Name Dispute Resolution Policy» der aeDA übernimmt die drei klassischen Voraussetzungen: Der Name ist mit einer Marke, an der der Beschwerdeführer Rechte hält, identisch oder verwechselbar ähnlich, der Inhaber hat daran kein Recht und kein berechtigtes Interesse, und der Name wurde bösgläubig registriert oder wird bösgläubig genutzt — alle drei muss der Beschwerdeführer beweisen. Ein Unterschied zu generischen Endungen zählt: Es gibt keine Auswahl des Anbieters, allein zuständig ist das WIPO-Zentrum für Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation. Die Kosten trägt grundsätzlich der Beschwerdeführer, und die Entscheidung beschränkt sich auf Löschung oder Übertragung, nie auf Schadensersatz.

Hilfe bei der .ae Domainregistrierung erhalten

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