.ba Domain: Die offizielle Endung Bosnien-Herzegowinas
.ba ist die Länderendung von Bosnien und Herzegowina und steht seit dem 14. August 1996 in der Root-Zone. Betrieben wird die Registry weder von einem Unternehmen noch von einer Aufsichtsbehörde, sondern von UTIC, dem tele-informatischen Zentrum der Universität Sarajevo. Auch die Regeln stammen aus den Gremien der Universität: Die Allgemeinen Bedingungen wurden vom Senat der Universität am 19. April 2019 beschlossen und vom Verwaltungsrat am 15. Dezember 2021 geändert; in Kraft treten sie mit der Veröffentlichung im Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina. Die Registry tritt zugleich als Registrar auf.
Die Voraussetzungen sind weiter gefasst, als viele erwarten. Artikel 6 der Allgemeinen Bedingungen nennt drei registrierungsberechtigte Gruppen: in den einschlägigen Registern eingetragene juristische Personen, volljährige natürliche Personen sowie internationale Organisationen, die in Bosnien und Herzegowina tätig sind. Nur die dritte Gruppe trägt eine territoriale Bedingung — weder Ihr Unternehmen noch Ihr Wohnsitz muss also im Land liegen. Für einen .ba Namen auf zweiter Ebene sind keine Dokumente nötig, und die Zahl der Namen pro Inhaber ist unbegrenzt. Nachweise verlangen nur .edu.ba, .org.ba, .net.ba, .gov.ba und .mil.ba; .com.ba liegt bei einem anderen Betreiber.
Zwei Details wirken sich unmittelbar auf Ihre Bestellung aus. Erstens der Zeichensatz: .ba erlaubt nur die 26 Buchstaben des englischen Alphabets, Ziffern und den Bindestrich, weshalb č, ć, ž, š und đ nicht registrierbar sind — eine Marke mit diesen Buchstaben müssen Sie in vereinfachter Schreibweise sichern. Zweitens gilt die Registrierung rechtlich als Miete, und der Verwendungszweck des Namens ist ein verpflichtend hinterlegtes Datum; wird der Name zweckwidrig genutzt, setzt die Registry zunächst eine Frist von zehn Tagen. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.
.BA-Domain auf einen Blick
- Registry-Betrieb UTIC — Tele-informatisches Zentrum der Universität Sarajevo
- Aufnahme in die Root-Zone 14. August 1996
- Aktive Registrierungen 34.855 (eigener Zähler der Registry, 16. August 2026)
- Ablaufkette 30 Tage Ruhephase + 30 Tage Quarantäne, dann Löschung
- Streitweg Gerichte in Bosnien und Herzegowina; keine UDRP
- Geltende Regelung Allgemeine Bedingungen vom 19. April 2019, geändert am 15. Dezember 2021
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .ba
- Land Bosnien und Herzegowina
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 5 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.ba-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$89.99 /Jahr -
Verlängerung
$99.99 /Jahr -
Rückgängig machen
$124.90
Bei jeder .ba-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
Lebenszyklus einer .ba-Domain
Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert
Tag 0 ist das Ablaufdatum der DomainKurz gesagt: Bei .ba legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .ba gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.
Domain ist registrierbar (Available)
Eine .ba-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.ba-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.ba Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .ba
- Land Bosnien und Herzegowina
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 5 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.ba Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Nein
- Unterstützung für späte Verlängerung Nein
Häufige Fragen zur .ba-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. Artikel 6 der Allgemeinen Bedingungen zählt die Berechtigten abschließend auf: in den einschlägigen Registern eingetragene juristische Personen, volljährige natürliche Personen sowie internationale Organisationen, die in Bosnien und Herzegowina tätig sind. Die territoriale Bedingung betrifft ausschließlich diese letzte Gruppe; für Unternehmen und Privatpersonen gibt es weder eine Niederlassungspflicht noch eine lokale Adresse, einen Zustellungsbevollmächtigten oder einen Treuhänder. Eine in der Türkei ansässige Firma, ein Einzelunternehmen und eine volljährige Privatperson registrieren zu denselben Bedingungen. Auch die Zahl der Namen pro Inhaber ist unbegrenzt. Für einen .ba Namen der zweiten Ebene sind keine Dokumente nötig; Nachweise verlangen nur .edu.ba, .org.ba, .net.ba, .gov.ba und .mil.ba.
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Von einem Jahr bis höchstens fünf Jahre. Die Laufzeitvorschrift der Allgemeinen Bedingungen erlaubt die Miete des Namens für ein bis fünf Jahre, die Hilfeseiten der Registry nennen dieselbe Spanne, und die veröffentlichte Preisliste führt ausschließlich Positionen für ein, zwei, drei, vier und fünf Jahre. Eine Registrierung über sechs Jahre oder länger ist nicht möglich. Bei der Verlängerung arbeitet ein Detail für Sie: Die verlängerte Miete beginnt am Ablaufdatum der laufenden Registrierung und nicht am Tag Ihres Antrags. Frühzeitiges Verlängern kostet Sie also keinen einzigen Tag — es gibt keinen Grund, bis kurz vor die Frist zu warten.
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Drei Zeichen. Die Vorschrift über die technischen Bedingungen legt den Namen auf mindestens drei und höchstens dreiundsechzig Zeichen fest. Dieselbe Vorschrift senkt die Untergrenze für fünf Unterzonen auf zwei — .edu.ba, .org.ba, .net.ba, .gov.ba und .mil.ba —, nicht jedoch für .ba auf der zweiten Ebene. In der Zone begegnen Ihnen einige zweibuchstabige Namen; die Messung zeigt, dass von eintausendzweihundertsechsundneunzig möglichen Zweizeichen-Kombinationen nur sechs existieren, allesamt Altbestände aus der Zeit vor der geltenden Regelung. Die Allgemeinen Bedingungen schützen solche älteren Registrierungen ausdrücklich, doch ein neuer zweizeichiger .ba Name lässt sich heute nicht mehr anlegen. Einzeichige Namen existieren überhaupt nicht.
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Nein. Die Allgemeinen Bedingungen begrenzen den zulässigen Zeichensatz ausdrücklich auf die 26 Buchstaben des englischen Alphabets, die Ziffern null bis neun und den Bindestrich. Groß- und Kleinschreibung werden nicht unterschieden, ein Bindestrich darf weder am Anfang noch am Ende stehen, und zwei Bindestriche dürfen nicht aufeinanderfolgen. Weder IDN noch Punycode noch ein Bündelverfahren für Varianten tauchen in der Regelung auf, und das Prüfmuster der registryeigenen Suchmaske akzeptiert allein Kleinbuchstaben, Ziffern und den Bindestrich. Die praktische Folge: Eine Marke mit lokalen Sonderzeichen sichern Sie unter .ba nur in vereinfachter Schreibweise — z statt ž, c statt č und ć, s statt š, d statt đ.
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Rund sechzig Tage, in zwei Stufen. Zuerst folgt eine dreißigtägige Ruhephase, in der der Name gar nicht deaktiviert wird: Website und E-Mail laufen weiter, möglich ist aber ausschließlich die Verlängerung. Danach wird der Name deaktiviert und in einen Quarantänestatus von höchstens dreißig weiteren Tagen überführt; ihn dort zurückzuholen verlangt eine Verlängerung plus ein gesondertes Reaktivierungsentgelt, und die anschließende Propagierung kann bis zu zweiundsiebzig Stunden dauern. Dreißig Tage nach Beginn der Quarantäne wird der Name gelöscht und für jeden frei. Ein feiner Punkt noch: Ein gelöschter Name ist erneut registrierbar, aber nicht am Tag der Löschung selbst.
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Es sind zwei getrennte Vorgänge, die leicht verwechselt werden. Für den Registrarwechsel fordern Sie einen AuthInfo-Code an; er geht ausschließlich an die bei der Registry hinterlegte E-Mail-Adresse des Domaininhabers und genügt zusammen mit dem Domainnamen, um den Wechsel abzuschließen. Der Inhaberwechsel ist ein eigenes Verfahren: Er erfolgt durch einvernehmliche Zustimmung beider Seiten, durch einen Mediationsvergleich oder durch Gerichtsentscheidung und berührt die Laufzeit nicht, Sie verlieren also keinen Tag. Die Registry selbst weist darauf hin, dass beides gleichzeitig zwei getrennte Entgelte auslöst. Starten können Sie auf der Seite Domain-Transfer.
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Bei natürlichen Personen nicht. Die Allgemeinen Bedingungen halten fest, dass die Registry ein öffentliches Verzeichnis führt und einen Teil der Daten auf ihrer Website veröffentlicht; die Hilfeseiten der Registry stellen klar, dass die Angaben bei einer natürlichen Person nur mit Zustimmung des Domainnutzers zu erhalten sind. Darüber hinaus hat jeder Inhaber das Recht zu verlangen, dass seine Daten überhaupt nicht auf der Registry-Website erscheinen; die Regelung behandelt dies als zusätzliche, antragspflichtige Leistung. Wichtig außerdem: Diese Zone betreibt keinen klassischen Whois-Server auf Port dreiundvierzig und keinen RDAP-Dienst. Ihre eigenen Einträge prüfen Sie auf der Seite Whois-Suche.
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Nein. Die Messung ist eindeutig: Die Root-Zone veröffentlicht keinen DS-Eintrag für .ba, und die Zone selbst ist nicht signiert. Für Inhaber hat das eine konkrete Folge — selbst wenn Sie Ihre eigene Zone signieren, lässt sich die Vertrauenskette nicht schließen, weil die übergeordnete Zone unsigniert ist und keine Möglichkeit zur Hinterlegung eines DS-Eintrags bietet; die Validierung funktioniert damit schlicht nicht. Tatsächlich veröffentlicht einer der geprüften .ba Namen einen eigenen Schlüssel, ohne dass in der übergeordneten Zone ein passender DS-Eintrag existiert. DNSSEC kommt in den Allgemeinen Bedingungen nicht vor und hat keine Position in der Preisliste. Stattdessen bietet die Registry einen gesonderten Domain-Sperrdienst an.
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Ja, und das ist eine ungewöhnliche Pflicht. Die Allgemeinen Bedingungen zählen den Verwendungszweck zu den verpflichtend erfassten Daten jedes Namens, und der Inhaber ist gehalten, den Namen ausschließlich für den angegebenen Zweck zu nutzen. Eine zweckwidrige Nutzung ist ein ausdrücklich genannter Deaktivierungsgrund — abrupt geht es allerdings nicht zu: Die Registry räumt zunächst zehn Tage zur Behebung ein und deaktiviert erst, wenn sich in dieser Frist nichts ändert. Praktisch heißt das: Beschreiben Sie den Zweck bei der Registrierung realistisch und ausreichend weit, und aktualisieren Sie die hinterlegten Daten, wenn Ihr Projekt später die Richtung wechselt. Auch unterlassene Aktualisierungen sind ein Deaktivierungsgrund.
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