.do Domain: Die Länderendung der Dominikanischen Republik
.do ist die Länderendung der Dominikanischen Republik und steht seit dem 25. August 1991 in der Root-Zone. Betrieben wird die Zone weder von einem Unternehmen noch von einer Behörde, sondern von einer Universität: dem Büro NIC .DO innerhalb der Pontificia Universidad Católica Madre y Maestra. Anträge nimmt die Registry nicht selbst entgegen, registriert wird über akkreditierte Registrare, und die Anträge werden nach dem Prinzip der zeitlichen Priorität abgearbeitet. Die Registrierung direkt auf der zweiten Ebene ist dagegen deutlich jünger: Ein kurzer Name der Form beispiel.do ist erst seit Dezember 2009 möglich.
Bei den Voraussetzungen ist .do eine weit offene Tür: Natürliche wie juristische Personen dürfen registrieren, ganz gleich ob sie in der Dominikanischen Republik ansässig sind, und weder lokale Adresse noch Zustellungsbevollmächtigter oder Nachweis werden verlangt. Unterlagen fordern allein die Klassifikationen für staatliche und militärische Stellen. Die etablierten Marken des Landes liegen weiterhin eine Ebene tiefer, unter .com.do; da die Registry beide Ebenen getrennt regelt, können Sie denselben Namen doppelt halten. Kurz und einprägsam wird es mit .do, gewachsene Handelsidentität bietet .com.do.
Zwei Details wirken unmittelbar auf Ihre Bestellung. Erstens der Ablauf: Der Name wird sofort abgeschaltet, zunächst laufen 30 Tage Sperre, danach 15 Tage Redemption, und am 45. Tag ist der Name für jeden frei — in dieser ganzen Zeit sind Website und E-Mail nicht erreichbar. Zweitens der Transfer: Ein Registrarwechsel bringt eine automatische Verlängerung um ein Jahr mit sich, der Anbieterwechsel verlängert Ihre Laufzeit also. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.
.DO-Domain auf einen Blick
- Registry-Betrieb NIC .DO — Pontificia Universidad Católica Madre y Maestra
- Aufnahme in die Root-Zone 25. August 1991
- Registrierung zweite Ebene Offen seit Dezember 2009
- Nach dem Ablauf 30 Tage Sperre, danach 15 Tage Redemption
- Streitbeilegung WIPO Arbitration and Mediation Center
- Geltende Regelung NIC .DO Delegationsrichtlinie, zuletzt geändert Mai 2017
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .do
- Land Dominikanische Republik
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.do-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$115.00 /Jahr -
Transfer
$115.00 /Jahr -
Verlängerung
$126.50 /Jahr
Bei jeder .do-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .do-Domain
Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert
Tag 0 ist das Ablaufdatum der DomainKurz gesagt: Bei .do legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .do gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.
Domain ist registrierbar (Available)
Eine .do-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.do-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.do Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .do
- Land Dominikanische Republik
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.do Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Nein
Häufige Fragen zur .do-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. Die Richtlinie der Registry beschreibt den Antragsteller als «natürliche oder juristische Person» und verlangt an keiner Stelle Wohnsitz, Firma, Steuernummer oder einen lokalen Kontakt in der Dominikanischen Republik. Ein in der Türkei ansässiges Unternehmen, ein Einzelunternehmer und eine Privatperson registrieren zu denselben Bedingungen. In der Klassifikationstabelle der Registry steht in der Zeile .do «jede Branche oder Person», die Spalte für zusätzliche Anforderungen bleibt leer. Unterlagen verlangen ausschließlich die Endungen für staatliche und militärische Stellen, die über ein eigenes Portal laufen. Worauf die Registry besteht, sind Daten: unvollständige oder veraltete Kontaktangaben sind ein Sperrgrund.
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Von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Die Richtlinie legt die Laufzeit auf «mindestens ein (1) Jahr und höchstens zehn (10) Jahre» fest und schränkt die Werte dazwischen nicht ein; zwei, drei oder fünf Jahre sind ebenso möglich. Die Verlängerung muss spätestens am Ablauftag eingereicht werden — die Rückholung danach ist ein eigenes, kostenpflichtiges Verfahren. Es gibt einen zweiten Weg, die Laufzeit zu verlängern: Ein Registrarwechsel enthält nach den Regeln eine automatische Verlängerung um ein Jahr, der Anbieterwechsel schiebt Ihr Ablaufdatum also nach hinten. Lange Laufzeiten sind in Unternehmensprojekten beliebt, weil sie Verwaltungsaufwand und Verfallsrisiko senken.
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Die Richtlinie setzt die Mindestlänge auf der zweiten Ebene auf zwei Zeichen und auf der dritten Ebene auf ein Zeichen. Die Obergrenze liegt in beiden Fällen bei dreiundsechzig Zeichen. Ein .do Name aus einem einzigen Buchstaben oder einer Ziffer ist nicht zu bekommen: Die Abfrage der Registry meldet solche Namen nicht als frei, sondern weist sie ausdrücklich als nach der Registry-Richtlinie unzulässig zurück. Zweizeichige Namen sind dagegen tatsächlich registriert und seit Jahren in Gebrauch. Achten Sie bei kurzen Namen zusätzlich auf die Bindestrichregel: Ein Bindestrich darf weder am Anfang noch am Ende stehen und nicht gleichzeitig an dritter und vierter Position.
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Insgesamt fünfundvierzig Tage. Nach dem Ablauftag geht der Name zuerst in eine 30-tägige Sperre; er gehört weiterhin Ihnen, wird aber nicht mehr aufgelöst — die Website lädt nicht und E-Mails kommen nicht an. Verlängern Sie in dieser Zeit nicht, wandert der Name für weitere 15 Tage in die Löschwarteschlange, und die Rückholung kostet dort ein zusätzliches Entgelt über die normale Verlängerung hinaus; ausgeführt wird sie von Ihrem Registrar. Am Ende des fünfundvierzigsten Tages wird der Name endgültig freigegeben. Eine Verzögerung von deutlich mehr als sechs Wochen kostet den Namen also unwiederbringlich.
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Beide liegen bei derselben Registry unter derselben Richtlinie; der Unterschied liegt in Ebene und Geschichte. .do wird direkt auf der zweiten Ebene registriert und ist erst seit Dezember 2009 geöffnet. .com.do ist dagegen der kommerzielle Raum auf der dritten Ebene, der seit den Anfängen des Landes im Netz genutzt wird — Banken, Zeitungen und alteingesessene Marken finden sich überwiegend dort. Die Registry regelt beide Ebenen getrennt: Wer den Namen auf einer Ebene hält, hat ihn auf der anderen nicht automatisch reserviert. Wenn Markenschutz für Sie zählt, ist der Doppelerwerb der direkte Weg.
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Es sind zwei Schritte. Zuerst müssen Sie die Transfersperre des Namens aufheben; die Registry aktiviert sie bei der Registrierung standardmäßig, gerade um unbefugte Umzüge zu verhindern. Danach fordern Sie den Autorisierungscode an — ausgestellt wird er nicht von der Registry, sondern von dem Registrar, den Sie verlassen. Geben Sie den Code an Ihren neuen Anbieter weiter, und der Transfer beginnt. Die Regeln knüpfen daran eine dokumentierte Nebenwirkung: Der Vorgang verlängert den Namen automatisch um ein weiteres Jahr. Starten können Sie auf der Seite Domain-Transfer.
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Nein. Die Richtlinie zählt den erlaubten Zeichensatz abschließend auf: Ziffern, die Buchstaben des englischen Alphabets und der Bindestrich. Obwohl Spanisch die Amtssprache des Landes ist, schließt diese Formulierung das ñ und sämtliche Akzentvokale aus; deutsche Umlaute wie ä, ö und ü sowie das ß sind ebenso ausgeschlossen. Die Regeln versperren den Weg noch ein zweites Mal: Ein Bindestrich darf nicht gleichzeitig an dritter und vierter Position stehen, und als Beispiel für dieses Verbot nennt die Richtlinie ausgerechnet das Punycode-Präfix. Da die Punycode-Form nicht in die Zone gelangt, ist ein internationalisierter .do Name auch technisch ausgeschlossen.
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Teilweise. Die Registry hält die Whois-Veröffentlichung für den Betrieb ihrer Dienste für verbindlich, und Sie stimmen ihr bei der Registrierung zu. Sichtbar sind der Domainname, Anlage- und Ablaufdatum, der Statuscode, die Nameserver, die Angaben des Registrars sowie Name und Organisation des Inhabers. Die Felder Straße, Stadt, Land, Telefon, Fax und E-Mail werden dagegen nach der Registry-Richtlinie maskiert und durch einen Schwärzungshinweis ersetzt. Ein käuflicher Privacy-Dienst existiert also nicht, Ihre Kontaktdaten werden aber standardmäßig nicht veröffentlicht. Prüfen können Sie das auf der Seite Whois-Suche.
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