.cu Domain: Die offizielle Länderendung von Kuba
.cu ist die Länderendung der Republik Kuba und seit 1992 in der Root-Zone eingetragen. Betrieben wird sie von CUBANIC, dem Network Information Center des Unternehmens CITMATEL, das dem Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Umwelt untersteht; die Namensserver der Zone betreibt CENIAInternet, das Netz derselben Organisation. Die Registry veröffentlicht laufende Zahlen: Eine Messung vom 13. August 2026 ergab insgesamt 8.425 Domainnamen unter .cu, davon 2.345 direkt auf der zweiten Ebene.
Die Endung steht ausländischen Unternehmen offen, und die Regeln sagen es ausdrücklich: Anträge dürfen «kubanische und ausländische juristische Personen sowie im Land ansässige natürliche Personen» stellen. Ein in der Türkei gegründetes Unternehmen kann .cu also direkt registrieren, eine im Ausland lebende Privatperson dagegen nicht — für natürliche Personen gilt eine Wohnsitzbedingung. Der eigentliche Engpass ist nicht die Zulassung, sondern die Namenswahl: Gattungsbegriffe, geografische Namen und reine Ziffernfolgen werden nicht vergeben.
Registriert wird für ein Jahr, verlängerbar um gleich lange Zeiträume. Fünfzehn Tage nach Ablauf wird der Name gesperrt, dreißig Tage nach Ablauf widerrufen und wieder zur Registrierung freigegeben; diese dreißig Tage sind das einzige Fenster, den Namen zurückzuholen. Zwei praktische Punkte sollten Sie vorher kennen: Der gesamte Schriftverkehr mit der Registry läuft auf Spanisch, und die MINCOM-Resolution 93/2003 verlangt, dass kubanische Websites unter einem .cu-Namen auf Servern in Kuba liegen. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen unter Domain-Check.
.CU-Domain auf einen Blick
- Registry CUBANIC — CITMATEL, Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Umwelt
- Eintrag in der Root-Zone 3. Juni 1992
- Gemessene Größe Am 13. August 2026 insgesamt 8.425 Domainnamen unter .cu
- Verfahrenssprache Antrag, Schriftverkehr und Streitfälle auf Spanisch
- Hosting-Regel MINCOM 93/2003: .cu-Websites müssen auf Servern in Kuba liegen
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Kuba
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 1 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.cu-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$1.199.00 / Jahre -
Transfer
$749.00 / Jahre -
Verlängerung
$1.318.90 / Jahre
Bei jeder .cu-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
.cu-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.cu Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Kuba
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 1 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.cu Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Nein
- Unterstützung für späte Verlängerung Nein
Erforderliche Dokumente für eine .cu-Domain
Häufige Fragen zur .cu-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Als Unternehmen ja, als Privatperson nein. Die Regeln nennen die Antragsberechtigten in einem Satz: kubanische und ausländische juristische Personen sowie im Land ansässige natürliche Personen. Ein im Ausland gegründetes Unternehmen kann .cu also direkt registrieren; ausländische juristische Personen sind zusätzlich unter com.cu zugelassen. Für natürliche Personen gilt dagegen die Bedingung des Wohnsitzes in Kuba, und diese Bedingung schließt im Ausland lebende Privatpersonen aus. Vergeben wird an den ersten Antragsteller, der die Bedingungen erfüllt.
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Die Namenswahl ist nicht frei, und das ist die strengste Regel dieser Endung. Bei juristischen Personen muss der Name entweder auf einer beim kubanischen Amt für gewerbliches Eigentum eingetragenen Marke oder auf dem eigenen Namen, Akronym, Kürzel oder rechtlich anerkannten Alias beruhen. Dazu kommt eine Verbotsliste: Gattungsbegriffe sowie gebräuchliche oder übliche Bezeichnungen, geografische Namen und Einwohnerbezeichnungen, Namen mit Verwechslungsgefahr zum Landesnamen, Top-Level-Domains und Internet-Terminologie, Namen anderer Personen sowie reine Ziffernfolgen werden nicht vergeben.
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Möglicherweise ja. Die Regeln geben der Registry eine ausdrückliche Befugnis: Um zu prüfen, ob ein Name gegen die Vorschriften verstößt, kann sie vom Antragsteller Nachweise anfordern. Bei juristischen Personen kommen dafür ein Markeneintrag beim Amt für gewerbliches Eigentum, ein Handelsregister- oder Einrichtungsregisterauszug oder eine Eintragung im Presse- beziehungsweise Vereinsregister in Betracht; passt nichts davon, stützt sich die Registry auf eine Kollisionsauskunft des Markenamts. Die Antragsseite zählt Nachweise als einen von vier Schritten: Name wählen, Formular ausfüllen, Unterlagen einreichen, Gebühr zahlen.
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Für ein Jahr. Die Regeln sagen es in einem Satz: Die Zuteilung eines Domainnamens ist ein Jahr gültig und kann fortlaufend um gleich lange Zeiträume verlängert werden. Die Registry erhebt zwei Gebührenarten, und jede deckt zwölf Monate ab, gerechnet ab dem Monat, der als Zuteilungsdatum vermerkt ist: eine Zuteilungsgebühr für einen neuen Namen und eine Verlängerungsgebühr, um einen bestehenden Namen um ein Jahr zu verlängern. Mehrjährige Registrierungen sind nicht vorgesehen. Die Verlängerung setzt fortgesetzte Regelkonformität voraus.
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Innerhalb von dreißig Tagen ja, danach nicht mehr. Der Ablauf ist festgelegt: Die Registry kann bis zu dreißig Tage vor Ablauf eine Zahlungserinnerung senden, ist dazu aber nicht verpflichtet; Sie hingegen müssen Ihre Zahlungsabsicht mindestens fünfzehn Tage vorher anzeigen. Ist fünfzehn Tage nach Ablauf nicht gezahlt, wird der Name gesperrt und löst nicht mehr auf; dreißig Tage nach Ablauf wird er widerrufen und für Dritte freigegeben. Während der Sperre kann niemand anderes den Namen nehmen, weshalb diese dreißig Tage ein echtes Rückholfenster sind.
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Ein Inhaberwechsel ist möglich, und das Verfahren steht in den Regeln. Den Antrag reicht der administrative Kontakt bei der Registry ein; das Dokument muss den bisherigen Inhaber vollständig bezeichnen, das Passwort des zu übertragenden Namens enthalten, den Übertragungswillen und die Bedingungen ausdrücklich nennen und die Angaben des neuen Inhabers aufführen. Der Empfänger muss die Antragsbedingungen erfüllen, das Zuteilungsformular mit neuem Passwort ausfüllen und die Verlängerungsgebühr fristgerecht zahlen, sonst wird nicht übertragen. Starten Sie über die Seite Domain Transfer.
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Teilweise. Die Regeln zählen die zulässigen Zeichen auf: die Buchstaben a-z, die Ziffern 0-9, der Bindestrich und die Buchstaben á é í ó ú ü ñ; Namen mit dieser letzten Gruppe werden im Text ausdrücklich als internationalisierte Domainnamen bezeichnet. Deutsche Umlaute wie ä, ö und ü stehen nur insoweit zur Verfügung, als ü in dieser Liste vorkommt; ß fehlt. Ein Name darf nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden und keine zwei aufeinanderfolgenden Bindestriche enthalten; die Länge reicht von drei bis dreiundsechzig Zeichen.
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Nur mit Ihrer Zustimmung. Die Regeln verpflichten die Registry, einen Web-Informationsdienst zu betreiben, in dem Vorschriften, Tarife und die Liste der zugeteilten Domainnamen veröffentlicht werden — einschließlich der Daten der Inhaber und ihrer Kontakte —, knüpfen dies im selben Satz aber an «deren vorherige Zustimmung». Datenschutz ist hier also kein kostenpflichtiger Zusatzdienst; zustimmungsbedürftig ist die Veröffentlichung selbst. Einen WHOIS-Server auf Port 43 gibt es nicht; abgefragt wird über die eigene Weboberfläche der Registry, die auch laufende Anträge anzeigt.
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Nicht ausschließlich. Nach den von der Registry veröffentlichten Informationen bestimmt die Resolution 93/2003 des Kommunikationsministeriums, dass alle kubanischen Websites unter einer .cu Domain auf Servern in Kuba liegen müssen, unabhängig davon, ob sie zusätzlich auf Servern außerhalb des Landes gehostet werden. Hosting im Ausland ist also nicht verboten, ein Serverstandbein in Kuba aber zwingend. Das ist keine technische Fußnote, sondern ein Kostenfaktor, der die Kaufentscheidung prägt und vor der Registrierung eingeplant werden sollte.
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Der Weg ist national und einsprachig. Die Regeln bestimmen, dass eine Auseinandersetzung vor kubanischen Schlichtungs- und Schiedsstellen oder gerichtlich im Staatsgebiet ausgetragen wird, dass kubanisches Recht gilt und dass die Verfahrenssprache Spanisch ist. Jede natürliche oder juristische Person, die ihre Rechte verletzt sieht, kann den Widerruf des Namens beantragen. Das Verfahren beginnt an dem Tag, an dem die Registry förmlich unterrichtet wird; ab diesem Zeitpunkt sind Übertragung sowie Kontakt- und DNS-Änderungen gesperrt. Eine Gerichts- oder Schiedsentscheidung wird sofort umgesetzt.
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