org.mg Domain: Madagaskars Zone für Organisationen
org.mg ist die für Organisationen und Vereine definierte Domainzone Madagaskars; verwaltet wird sie von NIC-MG (Network Information Center Madagascar) in Antananarivo. Maßgeblich ist die .MG-Namenscharta vom 29. Mai 2023. Wenn Artikel 5 der Charta die Zonen samt Zweck aufführt, definiert er org.mg für Organisationen und Vereine — genau darin unterscheidet sich die Zone vom kommerziellen Paar com.mg und co.mg. Registry-Einträge zeigen die Anlage der Zone am 18. Juni 2009, und die Registrierung läuft über einen akkreditierten Registrar.
Für einen Verein oder eine Stiftung stehen die beiden wertvollsten Details in den Artikeln 8.3 und 15 der Charta. Artikel 8.3 behandelt die Namen von Institutionen, Gemeinschaften und internationalen Organisationen als reservierte Begriffe und verlangt von einem Antragsteller die vorherige Zustimmung der betreffenden Stelle; wer unter dem eigenen institutionellen Namen registriert, beschleunigt das Verfahren mit einer bereitliegenden Vollmacht. Artikel 15 bestimmt, dass für Streitfälle die UDRP gilt und das Schieds- und Mediationszentrum der WIPO die einzige zuständige Stelle ist; der Name bleibt dabei aktiv und gesperrt. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen über die Domainabfrage.
.ORG.MG-Domain auf einen Blick
- Registry NIC-MG (Network Information Center Madagascar), Antananarivo
- Definition in der Charta «.org.mg für Organisationen und Vereine» (Art. 5)
- Anlage der Zone 18. Juni 2009 (Registry-Eintrag)
- Anforderung örtlicher Präsenz Keine; Antragsteller und administrativer Kontakt dürfen im Ausland ansässig sein
- Streitverfahren UDRP; das Schieds- und Mediationszentrum der WIPO ist die einzige Stelle
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .org.mg
- Land Madagaskar
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 5 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 13 Stück
.org.mg-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$159.00 / Jahre -
Transfer
$190.19 / Jahre -
Verlängerung
$182.49 / Jahre -
Rückgängig machen
$579.90 -
Späte Verlängerung
$32.20
Bei jeder .org.mg-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .org.mg-Domain
Domain-Lebenszyklus
Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur FreigabeDomain ist registrierbar (Available)
Eine .org.mg-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Löschsperrfrist (Pending Delete Period)
Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.org.mg-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.org.mg Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .org.mg
- Land Madagaskar
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 5 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 13 Stück
.org.mg Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
.org.mg Domain-Registrierzeiten
- Registrierzeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
- Verlängerungszeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9 Jahre
- Vorregistrierung 1 Tage
- Abrechnungszeitraum 45 Tage
- Abschlussfrist 1 Tage
- Fehlerfrist 45 Tage
- Zahlungsfrist 45 Tage
- Wiederherstellungsfrist 30 Tage
- Löschsperrfrist 30 Tage
- Verlängerungszeitpunkt 30 Tag
Häufige Fragen zur .org.mg-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Artikel 5 der Namenscharta definiert org.mg für Organisationen und Vereine; derselbe Artikel verweist kommerzielle Einrichtungen auf com.mg und co.mg und natürliche Personen auf nom.mg. Die Charta hält fest, dass diese Definitionen eine Tätigkeit oder Eigenschaft beschreiben sollen, und sieht keinen belegbasierten Eignungstest vor; über die zwei Bedingungen aus Artikel 3 hinaus werden keine Unterlagen verlangt.
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Ja. Artikel 2 der Namenscharta bestimmt, dass der Antragsteller eine natürliche oder juristische Person sein kann, dass der Antragsteller im Ausland ansässig sein darf und dass der eine juristische Person vertretende administrative Kontakt sich nicht in Madagaskar befinden muss. Eine Gründung in Madagaskar oder ein dortiger Vertreter sind also nicht nötig. Die Registrierung erledigen Sie über einen akkreditierten Registrar.
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Ja, doch ein Vorschritt kann nötig sein. Artikel 8.3 der Charta behandelt die Namen von Institutionen, Gemeinschaften und internationalen Organisationen als reservierte Begriffe und lässt sie nur der betroffenen Einrichtung zuteilen; der Antragsteller muss eine vorherige Zustimmung der zuständigen Stelle vorlegen. Beantragen Sie den Namen der eigenen Organisation, halten Sie Gründungsurkunde und Vertretungsbefugnis bereit — das verkürzt das Verfahren.
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Artikel 15 der Charta nennt einen Weg: Verletzen Registrierung und missbräuchliche Nutzung eines .mg-Namens das Markenrecht eines Dritten, gilt die UDRP, und das Schieds- und Mediationszentrum der WIPO ist die einzige zuständige Stelle. Der Name bleibt während des Verfahrens aktiv und gesperrt; NIC-MG nimmt keine Änderungen vor. Der UDRP-Weg schließt ein zuständiges Gericht nicht aus, und eine endgültige Entscheidung wird umgesetzt.
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Grundsätzlich nein. Artikel 3 der Charta verlangt für die Zulässigkeit nur zwei Dinge: zwei Nameserver mit ihren IP-Adressen und vollständige Kontaktdaten des administrativen und des technischen Kontakts. Satzung, Gründungsurkunde oder Vereinsregistereintrag fordert keine Bestimmung. Die eine Ausnahme sind die reservierten Namen aus Artikel 8.3: Beantragen Sie einen Institutions- oder Gemeinschaftsnamen, ist die Zustimmung jener Stelle erforderlich.
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Artikel 9 der Charta versteht eine Registrierung als Abonnement von mindestens einem Jahr, das stillschweigend verlängert wird; einen Verlängerungsauftrag müssen Sie nicht erteilen. Zum Stoppen muss Ihre Kündigung NIC-MG spätestens zum Ablaufdatum erreichen. Ist die Gebühr einen Monat nach Ablauf offen, darf die Registry den Namen deaktivieren; frei wird er drei Monate später. Für Vereine erleichtert das, das Verlängerungsdatum am Beitragsjahr auszurichten.
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Zwei Zeichen. Artikel 8.1 der Charta bestimmt, dass Namen mit weniger als zwei Zeichen nicht zugelassen sind; das Maximum liegt bei 63 Zeichen je Label. Erlaubt sind die Buchstaben a bis z, die Ziffern 0 bis 9 und der Bindestrich, der nicht am Anfang oder Ende stehen darf. Derselbe Artikel ergänzt: Ein Name darf nicht ausschließlich aus Ziffern bestehen. Für Vereine, die ein Kürzel führen, ist eine Untergrenze von zwei Zeichen praktisch.
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Ja. Artikel 13 der Charta bestimmt, dass ein Inhaber die Übertragung der Verwaltung seines Namens von einem Registrar zu einem anderen verlangen kann und der alte Registrar nicht widersprechen darf; nur eine offene Forderung oder ein Streit kann entgegenstehen. Artikel 11 regelt ein weiteres Risiko: Kündigt ein Registrar seinen eigenen Vertrag, muss er die Kunden mindestens 15 Tage vorher informieren. Starten können Sie über Domain Transfer.
Hilfe bei der .org.mg Domainregistrierung erhalten
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