.ni Domain: Die offizielle Länderendung Nicaraguas
.ni ist die Länderendung der Republik Nicaragua und wurde am 13. Oktober 1989 in die Root-Zone eingetragen — sie gehört damit zu den ältesten Länderendungen weltweit. Betrieben wird sie weder von einem Ministerium noch von einem Unternehmen, sondern von der Universidad Nacional de Ingeniería (UNI) in der Hauptstadt Managua; die Registrierungsdienste erbringt die IT-Abteilung der Universität unter dem Namen NIC.NI, und das Kundenbüro liegt auf dem Campus Simón Bolívar. Registriert wird sowohl direkt auf zweiter Ebene als auch in Sektorzonen wie com.ni.
Die zweite Ebene steht allen offen; die Registry beschreibt sie als «ideal für Unternehmen, Organisationen und Projekte, die eine nationale Identität wünschen». Für die Registrierung müssen Sie mindestens achtzehn Jahre alt sein, einen gültigen Ausweis vorlegen und vollständige Unterlagen einreichen: die zum Antragstellertyp passende Registrierungsvorlage, ein unterschriebenes Verpflichtungsschreiben sowie einen Ausweis oder eine Steuernummer. Bei steuerpflichtigen Einrichtungen muss das Schreiben auf Briefpapier gedruckt sein und den offiziellen Stempel tragen; stellt ein Firmenvertreter den Antrag, kommt eine Vollmacht hinzu.
Für Anträge aus dem Ausland veröffentlicht die Registry einen eigenen Weg: Es gibt ein gesondertes Antragsformular und ein gesondertes Verpflichtungsschreiben für autorisierte internationale Registrare. Dass dieser Weg funktioniert, lässt sich messen — google.ni ist heute auf Google LLC mit Sitz in Mountain View registriert. Registriert wird jährlich, verlängert manuell oder automatisch; nach Ablauf öffnet sich ein Verlängerungsfenster mit Säumniszuschlägen, danach wird der Name frei. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen unter Domain-Check.
.NI-Domain auf einen Blick
- Registry Universidad Nacional de Ingeniería (UNI) — NIC.NI, Managua
- Eintrag in der Root-Zone 13. Oktober 1989
- Weg aus dem Ausland Eigenes Antragsformular für autorisierte internationale Registrare
- Bearbeitungsdauer 3-5 Tage Prüfung, Aktivierung 24 Stunden nach den Schritten
- Gültigkeit Jährlich, manuelle oder automatische Verlängerung
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Nicaragua
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.ni-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$829.90 / Jahre -
Transfer
$909.99 / Jahre -
Verlängerung
$979.99 / Jahre -
Rückgängig machen
$799.00
Bei jeder .ni-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
.ni-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.ni Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Nicaragua
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.ni Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Nein
Erforderliche Dokumente für eine .ni-Domain
.COM.NI or .NI:
In order to register in these extensions, the domain owner
must be a company (from any country) and the domain name must match the company
name.
Häufige Fragen zur .ni-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Ja. Die Registry veröffentlicht keine Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzbedingung und hat für Anträge aus dem Ausland einen eigenen Weg definiert: Für autorisierte internationale Registrare gibt es ein gesondertes Antragsformular und ein gesondertes Verpflichtungsschreiben. Das Formular fragt getrennt die Daten des Registrars, seines gesetzlichen Vertreters und der Person oder Firma ab, die die Domain nutzen wird, samt Länderfeld. Dass dieser Weg funktioniert, lässt sich messen: google.ni ist auf Google LLC mit Sitz in Mountain View registriert.
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Drei Unterlagen sind zwingend. Erstens die Registrierungsvorlage mit Domainname, Kontakten sowie IP- und DNS-Angaben; sie liegt in Varianten je Antragstellertyp vor. Zweitens das Verpflichtungsschreiben; die Registry begründet es damit, dass «der Antragsteller, ob Firma oder Privatperson, eine Verpflichtung zu Verantwortung und Regeltreue unterschreiben muss», und verlangt bei steuerpflichtigen Einrichtungen Briefpapier mit offiziellem Stempel. Drittens ein Ausweisdokument oder eine Steuernummer. Stellt ein Firmenvertreter den Antrag, kommt eine Vollmacht hinzu.
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Die Registry nennt zwei Zeiträume, die nacheinander laufen. Die Seite mit den Voraussetzungen schätzt 3 bis 5 Tage für die Prüfung der Unterlagen; die Ablaufbeschreibung sagt, dass die Domain nach Abschluss aller Schritte binnen 24 Stunden aktiviert wird und sich der Status über WHOIS bestätigen lässt. Der Unterschied liegt im Papier: unvollständige oder unleserliche Unterlagen halten den Vorgang an. Vorlage und Verpflichtungsschreiben gleich beim ersten Mal vollständig einzureichen macht aus Tagen Stunden.
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Für ein Jahr. Die Voraussetzungsseite der Registry sagt es in einer Zeile: jährliche Gültigkeit mit manueller oder automatischer Verlängerung. Die Messung stützt das: Über den eigenen Abfragedienst der Registry tragen kommerzielle Registrierungen keine Ablaufdaten, die mehr als ein Jahr in der Zukunft liegen. Mehrjährige Registrierungen kommen in keinem der veröffentlichten Texte vor, deshalb ist es sicherer, mit jährlicher Verlängerung zu planen. Ihr Ablaufdatum verfolgen Sie über das WHOIS-System der Registry.
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Eine Zeit lang ja. Die Registry kennt ein Fenster nach Ablauf und schreibt: In diesem Zeitraum können Sie noch verlängern, es fallen jedoch Säumniszuschläge an; ist der Zeitraum vorbei, wird der Name freigegeben und kann von jedem neu registriert werden. Die Länge dieses Fensters ist nicht veröffentlicht, deshalb hilft kein Tagezählen, sondern nur die Verfolgung des Ablaufdatums. Die Registry sagt dasselbe: Prüfen Sie vor Beginn der Verlängerung Ihr Ablaufdatum per WHOIS und planen Sie rechtzeitig.
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Die Zahlung hängt an einem Auftrag, und diesen stellt die Registry aus. Der Ablauf: Sie schreiben NIC.NI an und bitten um die Ausstellung einer Zahlungsaufforderung beziehungsweise eines Zahlungsauftrags; nach der Zahlung entsteht ein amtlicher Kassenbeleg (ROC); mit diesem Beleg wird die Registrierung oder Verlängerung abgeschlossen, und eine Bestätigung geht an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse. Neben Bargeld und Scheck akzeptiert die Registry Überweisungen und Bareinzahlungen. Auskunft erhalten nur die in der Datenbank hinterlegten Kontakte, halten Sie diese also aktuell.
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Ja, vollständig. Der Abfragedienst der Registry gibt für eine Domain offen folgende Felder aus: Name oder Firmenbezeichnung des Inhabers, das Ablaufdatum, die vollständige Postanschrift sowie Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Kontaktperson. Einen Maskierungs- oder Proxy-Dienst bietet die Registry nicht, eine Datenschutzoption gibt es also nicht. Auch einen WHOIS-Server auf Port 43 gibt es nicht; abgefragt wird über die eigene Weboberfläche. Eine geschäftliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer im Antrag sind deshalb ein praktischer Schutz.
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Nein. Eine Messung vom 13. August 2026 fand in der Root-Zone keinen DS-Eintrag für .ni, die Zone ist also unsigniert; auch auf der Website der Registry gibt es weder eine DNSSEC-Seite noch ein entsprechendes Verfahren. Das hindert Ihren Namen nicht daran aufzulösen, bedeutet aber, dass die Schicht für die kryptografische Prüfung von DNS-Antworten bei dieser Endung fehlt. Handeln können Sie auf der Registrierungsseite: Kontaktdaten aktuell halten und das Ablaufdatum konsequent verfolgen.
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Die Registry hat kein veröffentlichtes Streitbeilegungsverfahren, und das sollte man klar sagen: Es gibt weder ein Schiedsverfahren noch einen Verweis auf die UDRP noch ein eigenes Regelwerk. Die Erklärung im Antragsformular verlagert die Verantwortung auf den Antragsteller — «Ich erkläre, dass der beantragte Domainname frei von Rechtskonflikten ist» — nebst der Zusage, das Immaterialgüterrecht einzuhalten. Im konkreten Fall bleibt der direkte Schriftwechsel mit der Registry und die Prüfung des Rechtswegs nach nationalem Recht; über Kontakt erreichen Sie auch uns.
Hilfe bei der .ni Domainregistrierung erhalten
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