.pm Domain: Die Endung von Saint-Pierre und Miquelon
.pm ist die Länderendung von Saint-Pierre und Miquelon, der französischen Überseegemeinschaft im Nordatlantik vor Neufundland. Die Zone kam am 20. August 1997 in die Root-Zone und wurde im Dezember 2011 für Registrierungen geöffnet. Registry ist Afnic, der französische gemeinnützige Verein, der .fr seit 1986 betreibt. Die Zone läuft über dieselben Nameserver wie das Festland-.fr und trägt einen eigenen DS-Eintrag in der Root, sodass die DNSSEC-Kette bis nach oben schließt.
Geprüft wird die Zulässigkeit in Europa, nicht auf dem Archipel. Artikel 5.1 der Naming Policy öffnet die Registrierung natürlichen Personen mit Wohnsitz und juristischen Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz; eine Adresse auf Saint-Pierre und Miquelon wird nicht verlangt. Die Türkei steht nicht auf dieser Liste, deshalb kann eine dort ansässige Person oder Firma nicht selbst Inhaberin sein. Artikel 5.2 wendet dieselbe Prüfung auf den administrativen Kontakt an, beide Rollen sind gemeinsam zu lösen.
Bei der Registrierung werden keine Unterlagen erhoben; Artikel 3.2 hält fest, dass Afnic keine Prüfbefugnis besitzt. Die Kontrolle folgt später nach festem Zeitplan: Wird ein Nachweisverfahren eröffnet, ist Ihr Portfolio bis zu 7 Tage ausgesetzt, danach bis zu 30 Tage gesperrt und wird ohne Nachweis gelöscht. Namen brauchen mindestens drei Zeichen und dürfen weder mit Bindestrich beginnen noch enden. Streitfälle laufen nur über SYRELI und PARL EXPERT. Prüfen Sie die Verfügbarkeit auf der Seite Domain-Check.
.PM-Domain auf einen Blick
- Registry Afnic (Association Française pour le Nommage Internet en Coopération)
- Registrierung eröffnet Dezember 2011 (Root-Zone-Eintrag: 20. August 1997)
- Zulässigkeitsgebiet EU-Mitgliedstaaten + Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
- Geltendes Regelwerk Afnic Naming Policy, Fassung vom 6. Juli 2026
- Streitbeilegung Nur SYRELI und PARL EXPERT; UDRP gilt nicht
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .pm
- Land Saint Pierre und Miquelon
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.pm-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$14.90 / Jahre -
Transfer
$14.99 / Jahre -
Verlängerung
$16.99 / Jahre -
Rückgängig machen
$52.83 -
Späte Verlängerung
$3.30 -
Domain Treuhand Service
$9.00
Bei jeder .pm-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .pm-Domain
Domain-Lebenszyklus
Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur FreigabeDomain ist registrierbar (Available)
Eine .pm-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Löschsperrfrist (Pending Delete Period)
Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.pm-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.pm Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .pm
- Land Saint Pierre und Miquelon
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.pm Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
.pm Domain-Registrierzeiten
- Registrierzeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
- Verlängerungszeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9 Jahre
- Vorregistrierung 1 Tage
- Abrechnungszeitraum 45 Tage
- Abschlussfrist 1 Tage
- Fehlerfrist 45 Tage
- Zahlungsfrist 45 Tage
- Wiederherstellungsfrist 30 Tage
- Löschsperrfrist 30 Tage
- Verlängerungszeitpunkt 30 Tag
Treuhandpflicht für .pm-Domains
Häufige Fragen zur .pm-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nicht im eigenen Namen. Artikel 5.1 der Naming Policy öffnet die Registrierung nur natürlichen Personen mit Wohnsitz und juristischen Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz; die Türkei fällt aus diesem Gebiet heraus. Artikel 5.2 wendet dieselbe Prüfung auf den administrativen Kontakt an, beide Rollen müssen die Bedingung erfüllen. Mit einer europäischen Gesellschaft beantragen Sie direkt; ohne sie übernimmt eine zulässige Partei beide Rollen, deren Preis bei der Bestellung erscheint.
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Bei der Registrierung keine. Artikel 3.2 nennt den Grund: Das französische Post- und Telekommunikationsgesetz gibt Afnic keine Befugnis, Unterlagen wie einen Handelsregisterauszug oder eine Markenbestätigung zu prüfen. Verbindlich bleibt die Bedingung trotzdem, die Kontrolle folgt später. Geht die Sache in ein Nachweisverfahren über, wird Ihr Portfolio bis zu 7 Tage ausgesetzt und danach bis zu 30 Tage gesperrt und ohne Nachweis gelöscht. Startet das Verfahren bei der Registrierung, wird stattdessen die Veröffentlichung im DNS ausgesetzt.
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Das hängt vom Löschgrund ab. Artikel 6.8 kennt zwei Regime. Wurde der Name auf Wunsch des Registrars gelöscht, läuft eine Redemption-Frist, und die Löschung wird erst nach deren Ablauf endgültig; in diesem Fenster lässt sich der Name mit derselben Konfiguration reaktivieren. Folgt die Löschung dagegen einer Gerichtsentscheidung, einer gescheiterten Zulässigkeitsprüfung oder einer Streitentscheidung, gibt es gar keine Redemption-Frist. Artikel 2.8 macht die Verlängerung zudem stillschweigend, der Name verfällt also nicht von selbst.
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Drei Zeichen. Artikel 2.2 §21 nennt die fünf Überseeendungen ausdrücklich und erlaubt keine Registrierung von Namen mit einem oder zwei Zeichen: .pm, .re, .tf, .wf, .yt. Da solche Namen unter dem Festland-.fr möglich sind, wird die Ausnahme leicht übersehen. Die Obergrenze liegt bei 63 Zeichen; ein Name darf nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden und an dritter und vierter Stelle keinen Doppelbindestrich tragen (außer bei xn--kodierten IDN-Formen). Französische Akzentbuchstaben sind dagegen ausdrücklich zulässig.
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Den Registrarwechsel regelt Artikel 6.6: Der Inhaber wählt den neuen Registrar frei, dieser muss sicherstellen, dass die Inhaberschaft unberührt bleibt. Den Inhaberwechsel regelt Artikel 6.4, und er wiegt schwerer: Registrare müssen vorab die Zustimmung beider Parteien einholen, in der Insolvenz darf sie nur der bestellte Verwalter erteilen. Auch der neue Inhaber muss die Zulässigkeitsprüfung bestehen. Den Umzug starten Sie auf der Seite Domain-Transfer.
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Bei natürlichen Personen nicht. Artikel 8.4 bestimmt, dass auf Verlangen der CNIL und nach der DSGVO von natürlichen Personen registrierte Namen standardmäßig unter die eingeschränkte Veröffentlichung fallen: Im Whois werden keine personenbezogenen Daten veröffentlicht, es bleiben nur technische Angaben, und Sie sind per E-Mail erreichbar, ohne dass Ihre Kontaktdaten offengelegt werden. Firmenregistrierungen werden veröffentlicht, denn die Option gilt nur für natürliche Personen als Inhaber. Einen Eintrag prüfen Sie über die Whois-Suche.
Hilfe bei der .pm Domainregistrierung erhalten
Wir sind jederzeit für Sie da!