.sc Domain: Die offizielle Länderendung der Seychellen
.sc ist die Länderendung der Seychellen und steht seit dem 9. Mai 1997 in der Root-Zone. Betrieben wird die Registry von VCS (Pty) Ltd mit Sitz in der Hauptstadt Victoria; im eigenen Registrierungsvertrag tritt das Unternehmen als NIC.SC auf und hält fest, die Endung treuhänderisch für die Gemeinschaft der Seychellen zu verwalten. Der Regelrahmen stammt von CoCCA, dem gemeinsamen Verband der Länderendungs-Verwalter; technisch läuft die Zone auf der Infrastruktur von Identity Digital. Anträge nimmt die Registry nicht selbst entgegen — registriert wird über akkreditierte Registrare, nach zeitlicher Priorität.
Bei den Voraussetzungen verlangt .sc so gut wie nichts. Registrieren darf jede identifizierbare natürliche Person über achtzehn Jahren und jede rechtlich anerkannte juristische Person; ein Sitz auf den Seychellen, eine lokale Adresse, ein Treuhänder oder Nachweisdokumente sind nicht erforderlich. Die Registry prüft Anträge nicht vorab, die Kontrolle greift erst nachträglich und auf Beschwerde hin. Der für gewerbliche Tätigkeit vorgesehene Schwesterraum ist .com.sc, und beide Ebenen laufen unabhängig voneinander: Sie können denselben Namen doppelt halten, der eine blockiert den anderen nicht.
Zwei Details wirken sich unmittelbar auf Ihre Bestellung aus. Erstens kurze Namen: Ein- und zweistellige Namen sind unter .sc möglich, die Registry vertreibt sie jedoch über einen eigenen Premium-Kanal, dessen Betrag Sie bei der Bestellung sehen. Zweitens der Ablauf: Der Name wird nicht sofort freigegeben, wenn er ausläuft. Er wandert zuerst in eine Nachfrist und dann in eine Wiederherstellungsphase — in dieser Zeit löst Ihre Adresse nicht mehr auf, der Name lässt sich aber zurückholen. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.
.SC-Domain auf einen Blick
- Vergebende Stelle VCS (Pty) Ltd — "NIC.SC", Victoria, Mahé
- Aufnahme in die Root-Zone 9. Mai 1997
- Regelrahmen CoCCA-Mitglied; bei Markenstreit gilt die UDRP
- Technischer Betrieb Infrastruktur von Identity Digital
- Kurze Namen Ein- und zweibuchstabige Namen laufen über den Premium-Kanal der Registry
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .sc
- Land Seychellen
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 1 - 13 Stück
.sc-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$129.90 /Jahr -
Transfer
$125.90 /Jahr -
Verlängerung
$142.90 /Jahr -
Rückgängig machen
$319.90 -
Späte Verlängerung
$27.50
Bei jeder .sc-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .sc-Domain
Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert
Tag 0 ist das Ablaufdatum der DomainKurz gesagt: Bei .sc legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .sc gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.
Domain ist registrierbar (Available)
Eine .sc-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Löschsperrfrist (Pending Delete Period)
Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.sc-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.sc Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .sc
- Land Seychellen
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 1 - 13 Stück
.sc Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
Häufige Fragen zur .sc-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. Der Registrierungsvertrag der Registry definiert den Inhaber in zwei Klassen: eine identifizierbare natürliche Person über achtzehn Jahren oder eine rechtlich anerkannte juristische Person. Keine Vorschrift verlangt eine bestimmte Staatsangehörigkeit, einen Sitz auf den Seychellen, eine lokale Adresse, einen Treuhänder oder beglaubigte Unterlagen; die Registry hat ausländische Firmen und internationale Gesellschaften von Anfang an als eigene Antragstellerklasse geführt. Eine in der Türkei ansässige Firma, ein Einzelunternehmen und eine Privatperson registrieren zu denselben Bedingungen. Verlangt werden nur korrekte Kontaktdaten: rechtlicher Name, gültige Postanschrift, funktionierende E-Mail-Adresse und Telefonnummer mit Ländervorwahl.
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Ein Zeichen. Die schriftlichen Regeln der Registry führen ein- und zweibuchstabige Namen zwar weiterhin als reserviert, doch die Messung im August 2026 zeigt, dass dieses Regime praktisch aufgehoben ist: Einstellige .sc Namen sind heute über Registrare in mehreren Ländern registriert und in Gebrauch. Die noch nicht vergebenen ein- und zweistelligen Namen melden sich aber auch nicht als regulär frei; die Registry kennzeichnet sie als Premium und verkauft sie auf gesondertem Weg. Namen ab drei Zeichen fallen nicht unter diese Trennung. Die Obergrenze liegt bei dreiundsechzig Zeichen aus Buchstaben, Ziffern und Bindestrich, der weder am Anfang noch am Ende stehen darf.
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Mindestens ein Jahr, auf Wunsch länger. Der Registrierungsvertrag legt die Laufzeit nicht auf eine feste Zahl fest: Die Zuteilung gilt für den im angenommenen Antrag genannten Zeitraum und lässt sich für aufeinanderfolgende Perioden verlängern. Die Messung zeigt beide Muster — einjährige Registrierungen sind verbreitet, es gibt aber auch einzelne Laufzeiten von bis zu sechs Jahren. Bei der Verlängerung beginnt die neue Periode am Ende der vorherigen und nicht am Tag der Beauftragung, frühzeitiges Verlängern kostet Sie also keinen Tag. Welche Laufzeiten tatsächlich offenstehen, sehen Sie im Bestellvorgang aufgelistet.
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Der Name wird nicht sofort freigegeben. Zuerst läuft eine Nachfrist, danach geht der Name in eine Wiederherstellungsphase über. Beide Stufen lassen sich an den Statuscodes der Registry ablesen: Abgelaufene .sc Namen erscheinen in der Wiederherstellung, und in dieser Phase löst der Name nicht mehr auf — Website und E-Mail stehen praktisch still, während der Name Ihnen noch gehört und zurückgeholt werden kann. Endet auch diese Phase, wird der Name gelöscht und ist wieder allgemein registrierbar. Die Registry veröffentlicht die Tagesfristen nicht, verlassen Sie sich deshalb nicht auf eigene Berechnungen und verlängern Sie vor dem Ablaufdatum.
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Beide liegen bei derselben Registry unter demselben Regelwerk; der Unterschied liegt in der Ebene und in der Behandlung kurzer Namen. .sc wird direkt auf der zweiten Ebene registriert. .com.sc ist die Unterzone, die die Registry für gewerbliche Organisationen geöffnet hat, mit Registrierung auf der dritten Ebene. Der messbare Unterschied: Unter .sc landen ein- und zweistellige Namen im Premium-Kanal, unter .com.sc sind dieselben Zeichenfolgen gewöhnlich und melden sich in der normalen Abfrage als frei. Die beiden Ebenen blockieren sich nicht gegenseitig — beide zu halten schließt Ihren Namen im seychellischen Markt am direktesten.
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Nein. In der Whois-Ausgabe der Registry kommen sämtliche Felder der Inhaber-, Verwaltungs- und technischen Kontaktblöcke — Name, Organisation, Anschrift, Telefon, E-Mail — geschwärzt zurück. Öffentlich bleiben nur die Domain selbst, die Angaben des Registrars, Erstellungs- und Ablaufdatum, die Statuscodes, die Nameserver und das DNSSEC-Kennzeichen. Das ist kein zugekauftes Datenschutzprodukt, sondern das voreingestellte Datenregime des Betreibers; der Zugang zu den zurückgehaltenen Daten läuft über ein eigenes, begründungspflichtiges Verfahren. Was Ihr eigener Eintrag preisgibt, prüfen Sie auf der Seite Whois-Suche.
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Über das übliche Verfahren mit Autorisierungscode. Trägt Ihr Name eine Transfersperre — in den Statuscodes sichtbar —, bitten Sie zuerst Ihren aktuellen Registrar, sie aufzuheben, und dann, Ihnen den Autorisierungscode auszuhändigen; mit der Übergabe an den neuen Anbieter startet der Transfer. Bei den gemessenen .sc Namen ist diese Sperre sehr verbreitet, überspringen Sie den ersten Schritt also nicht. Ein Transfer setzt die Laufzeit nicht zurück. Kurz vor dem Ablauf zu wechseln kann riskant sein; dann verlängern Sie besser zuerst und ziehen danach um. Starten können Sie auf der Seite Domain-Transfer.
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Es gibt zwei getrennte Wege. Markenrechtliche Streitigkeiten laufen nach der UDRP: Obwohl .sc eine Länderendung ist, hat die Registry die UDRP und die ergänzenden WIPO-Regeln durch Verweis in ihren Registrierungsvertrag übernommen, das aus generischen Endungen bekannte Verfahren greift hier also ebenfalls. Missbrauchsbeschwerden ohne Markenbezug laufen dagegen über die eigene Nutzungsrichtlinie der Registry: Es wird ein Beschwerdeformular eingereicht, und wenn die Sache nicht eilt, sucht die Registry zunächst mit beiden Seiten nach Abhilfe, bevor sie den Namen sperrt oder löscht. Da Anträge nie vorab geprüft werden, kann ein Anspruch jederzeit nachträglich auftauchen.
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