.sx Domain: Die offizielle Länderendung von Sint Maarten
.sx ist die Länderendung von Sint Maarten und steht seit dem 20. Dezember 2010 in der Root-Zone. Sint Maarten ist ein autonomes Land innerhalb des Königreichs der Niederlande und umfasst die südliche Hälfte der Insel Saint Martin. Betrieben wird die Zone von SX Registry SA B.V., einem Unternehmen mit Sitz auf der Insel, dessen technischer Betrieb bei CIRA in Kanada liegt und dessen Geschäftsführung sich in Luxemburg befindet. Weltweit geöffnet wurde die Endung am 15. November 2012 als Nachfolgerin der stillgelegten Endung .an. Anträge nimmt die Registry nicht selbst entgegen — registriert wird über akkreditierte Registrare.
Eine Zulassungsvoraussetzung gibt es bei .sx nicht, und die Registry schreibt das in ihrer eigenen Startmitteilung: Sie ordnet die Endung den «offenen» Registries neben .de, .us und .co zu und hält ausdrücklich fest, dass keine lokale Präsenz auf der Insel verlangt wird. Sie müssen dort weder wohnen noch eine Firma unterhalten, und Unterlagen sind nicht einzureichen; Privatpersonen und Organisationen registrieren zu denselben Bedingungen, und die Priorität richtet sich allein nach der zeitlichen Reihenfolge. Die einzige Grenze liegt im Namen selbst: reservierte Namen der Regierung von Sint Maarten und Namen auf der Premium-Liste der Registry sind der allgemeinen Registrierung entzogen.
Zwei Punkte werden nach der Registrierung wichtig. Erstens der Datenschutz: Die Whois-Ausgabe der Registry veröffentlicht nur Organisation und Land des Inhabers und maskiert Name, Anschrift, Telefon und E-Mail — wer als Privatperson registriert, hinterlässt öffentlich keine personenbezogenen Daten. Zweitens der Streitweg: Die Regelung führt sämtliche Domainstreitigkeiten vor eine einzige Schiedsinstanz, das Tschechische Schiedsgericht, und während des Verfahrens bleibt der Name für eine Übertragung gesperrt. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.
.SX-Domain auf einen Blick
- Registry SX Registry SA B.V., Sint Maarten
- Technischer Betrieb CIRA, Kanada
- Aufnahme in die Root-Zone 20. Dezember 2010
- Weltweite Öffnung 15. November 2012
- Gnadenfrist nach Ablauf Fünfundvierzig Tage, der Name bleibt aktiv
- Streitbeilegung Tschechisches Schiedsgericht (UDRP und Schnellsperre)
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .sx
- Land Sint Maarten
- Zeichenanzahl 2 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 1 - 10 Stück
.sx-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$64.99 / Jahre -
Transfer
$64.99 / Jahre -
Verlängerung
$71.99 / Jahre -
Rückgängig machen
$161.20 -
Späte Verlängerung
$14.30
Bei jeder .sx-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .sx-Domain
Domain-Lebenszyklus
Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur FreigabeDomain ist registrierbar (Available)
Eine .sx-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Löschsperrfrist (Pending Delete Period)
Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.sx-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.sx Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .sx
- Land Sint Maarten
- Zeichenanzahl 2 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 1 - 10 Stück
.sx Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
.sx Domain-Registrierzeiten
- Registrierzeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
- Verlängerungszeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9 Jahre
- Vorregistrierung 1 Tage
- Abrechnungszeitraum 45 Tage
- Abschlussfrist 1 Tage
- Fehlerfrist 45 Tage
- Zahlungsfrist 45 Tage
- Wiederherstellungsfrist 30 Tage
- Löschsperrfrist 30 Tage
- Verlängerungszeitpunkt 30 Tag
Häufige Fragen zur .sx-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. Die Fragenseite der Registry formuliert es unmissverständlich: Jede natürliche Person und jede Organisation darf ihre .sx Domainnamen registrieren, eine Adresse auf der Insel Sint Maarten ist nicht erforderlich. Eine Privatperson aus der Türkei und ein dort ansässiges Unternehmen bewerben sich zu genau denselben Bedingungen. Eine lokale Anschrift, ein Zustellungsbevollmächtigter oder ein Treuhänder werden nicht verlangt, und Unterlagen wie Handelsregisterauszug oder Ausweiskopie sind nicht einzureichen. Zwingend ist allein der akkreditierte Registrar: Die Registry nimmt keine direkten Anträge an. Vergeben wird nach dem Prinzip der zeitlichen Priorität.
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Zwischen einem und zehn Jahren, in ganzen Jahren. Die Regelung verlangt, dass die registrierende oder verlängernde Person die Anzahl der Jahre selbst wählt, und setzt die Obergrenze bei zehn Jahren. Die Laufzeit beginnt am Tag der Registrierung und endet am gleichen Tag des betreffenden Monats; Ihr Ablauf richtet sich also nach Ihrem eigenen Jahrestag und nicht nach dem Kalenderjahr. Verlängern können Sie jederzeit vor Ende der Laufzeit. Eine Besonderheit kommt hinzu: Wechselt der Inhaber, verlängert sich die laufende Frist um ein Jahr, begrenzt durch die Zehnjahresgrenze.
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Insgesamt bleiben achtzig Tage, doch die drei Stufen unterscheiden sich deutlich. Mit dem Ende der Laufzeit beginnt eine Gnadenfrist von fünfundvierzig Tagen: Der Name wird automatisch verlängert und bleibt aktiv, Website und E-Mail laufen weiter. Danach folgt eine Redemption-Periode von dreißig Tagen, in der die Domain nicht mehr funktioniert und deren Rückholung zusätzlich zur Verlängerung eine Wiederherstellungsgebühr kostet. Das letzte Glied ist eine fünftägige Löschfrist; hier ist kein Vorgang mehr möglich, und am Ende wird der Name gelöscht und für jeden freigegeben. Die Registry muss Sie vorab nicht warnen — notieren Sie den Termin selbst.
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Es sind zwei getrennte Vorgänge. Beim Registrarwechsel beauftragen Sie den neuen Anbieter, dieser meldet den Wechsel der Registry, und die Registry sendet Ihnen unmittelbar eine E-Mail mit einem Bestätigungscode. Bestätigen Sie nicht innerhalb von sieben Tagen, folgt eine Erinnerung mit einer weiteren Sieben-Tage-Frist; verstreicht auch diese, wird der Vorgang automatisch storniert. Deshalb muss die bei der Registry hinterlegte Adresse erreichbar sein. Beim Inhaberwechsel bestätigen beide Seiten, und nach Abschluss verlängert sich die Laufzeit um ein Jahr. Starten können Sie auf der Seite Domain-Transfer.
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Weitgehend nicht. In der Whois-Ausgabe der Registry erscheinen Name, Straße, Ort, Postleitzahl, Telefon und Fax des Inhabers sowie der administrativen, technischen und Rechnungskontakte durchgängig als aus Datenschutzgründen entfernt; statt einer Adresse steht in der E-Mail-Zeile ein fester Satz, der auf den Registrar verweist. Veröffentlicht werden genau zwei Felder: Organisation und Land des Inhabers. Praktisch heißt das: Steht der Name auf einer Firma, ist die Firma sichtbar; registrieren Sie als Privatperson, fehlt die Organisation und es bleiben keine personenbezogenen Daten öffentlich. Prüfen können Sie das auf der Seite Whois-Suche.
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Bei einer einzigen Schiedsinstanz. Die Regelung bestimmt, dass jeder Domaininhaber akzeptiert, dass sämtliche Verfahren zu seinem Namen vor dem Tschechischen Schiedsgericht geführt werden, angewandt werden dabei die einheitliche Streitbeilegungsrichtlinie der ICANN und das Verfahren der schnellen Sperrung. Das unterscheidet die Endung von vielen generischen: Dort kann ein Beschwerdeführer unter mehreren zugelassenen Anbietern wählen, hier führt der Weg zu einer Institution. Der Inhaber verpflichtet sich zudem zur Mitwirkung nach Treu und Glauben. Wirtschaftlich wichtig ist die Folge: Während des Verfahrens ist der Name nicht übertragbar, eine Übertragung wird erst nach der Entscheidung möglich.
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Nein. Die Regelung lässt für einen .sx Namen ausschließlich die Buchstaben a-z, die Ziffern 0-9 und den Bindestrich zu; Umlaute, das Eszett und jede nicht lateinische Schrift werden zurückgewiesen. Für den Bindestrich gelten eigene Vorgaben: Ein Name darf weder mit ihm beginnen noch enden, und an dritter und vierter Stelle dürfen keine zwei Bindestriche hintereinander stehen — genau diese Position belegt das Punycode-Präfix. Auch im Repositorium der IANA für Tabellen internationalisierter Domainnamen hat die Registry keine Sprachtabelle hinterlegt. Umlaute müssen Sie im Namen daher umschreiben.
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Die Endung entstand zugleich mit einem Land. Am 10. Oktober 2010 wurden die Niederländischen Antillen aufgelöst, und Sint Maarten wurde ein autonomes Land innerhalb des Königreichs der Niederlande, gleichrangig mit Aruba und Curaçao; der Insel wurde der ISO-Ländercode SX zugewiesen, und .sx kam am 20. Dezember desselben Jahres in die Root-Zone. Die Endung trat die Nachfolge der antillianischen Adresse .an an, und der Übergang war geregelt: Auf der Insel ansässige Inhaber von .an Namen erhielten ein Vorrecht auf den entsprechenden .sx Namen. Nach Marken-, Lokal- und Landrush-Phase öffnete die Zone am 15. November 2012 weltweit.
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