.vi Domain: Die offizielle Endung der Jungferninseln
.vi ist die Länderendung der Amerikanischen Jungferninseln und steht seit dem 31. August 1995 in der Root-Zone. Betrieben wird die Zone unter dem Namen VI REGISTRY von Virgin Islands Public Telecommunications System, Inc. (VIPTS), einer nach dem Recht der Amerikanischen Jungferninseln gegründeten Gesellschaft, die die Registry-Funktion über ihr eigenes Netzwerk-Informationszentrum NIC.VI wahrnimmt. Die Regeln stammen nicht von einer gesonderten Regulierungsbehörde, sondern von der Registry selbst: Veröffentlicht ist ein Registrierungsvertrag mit fünfundzwanzig Klauseln, der den Antragsteller an den Vertrag und an die Richtlinien der Registry bindet.
Eine Zugangshürde gibt es bei .vi nicht: Sie müssen weder auf den Inseln wohnen noch dort ein eingetragenes Unternehmen führen, der lokale Status wirkt sich allein auf den zu zahlenden Betrag aus, den Sie bei der Bestellung sehen. Nicht ansässigen Antragstellern öffnet die Registry zwei Wege: die direkte Registrierung auf der zweiten Ebene unter .vi oder eine der eigenständig delegierten Zonen .co.vi, .com.vi, .net.vi und .org.vi. Diese Räume der dritten Ebene gehören derselben Registry und werden häufig für defensive Markenregistrierungen genutzt. Vergeben wird nach zeitlicher Priorität, und die Registry behält sich vor, einen Antrag abzulehnen.
Zwei Details wirken sich unmittelbar auf Ihre Bestellung aus. Erstens die Namenslänge: Die Abfrage der Registry kennzeichnet jede ein- und zweizeichige .vi Zeichenfolge als nicht registrierbar, der kürzeste wählbare Name hat also drei Zeichen. Zweitens die Sicherheit: Die .vi Zone ist nicht signiert, und die Registry veröffentlicht kein DNSSEC-Verfahren für Inhaber — planen Sie Ihren Schutz deshalb für eine unsignierte Zone. Kurze Namen mit drei Zeichen können durchaus noch frei sein; prüfen Sie den Status Ihres Wunschnamens auf der Seite .vi Domain registrieren.
.VI-Domain auf einen Blick
- Vergebende Stelle VI REGISTRY — Virgin Islands Public Telecommunications System, Inc.
- Betreibende Einheit NIC.VI, St. Thomas
- Aufnahme in die Root-Zone 31. August 1995
- Signierung der Zone Keine — .vi wird unsigniert veröffentlicht
- Streitweg Kein UDRP — Gerichtsbeschluss oder WIPO-Schiedszentrum
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .vi
- Land Amerikanische Jungferninseln
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.vi-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
-
Neuregistrierung
$350.00 /Jahr -
Transfer
$350.00 /Jahr -
Verlängerung
$350.00 /Jahr -
Rückgängig machen
$420.00
Bei jeder .vi-Domain inklusive
-
Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
-
Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
.vi-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.vi Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .vi
- Land Amerikanische Jungferninseln
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.vi Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Nein
Häufige Fragen zur .vi-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
-
Nein. Die Registry spricht nicht ansässige Antragsteller ausdrücklich an und eröffnet ihnen zwei Wege: die direkte Registrierung auf der zweiten Ebene unter .vi oder eine der Zonen .co.vi, .com.vi, .net.vi und .org.vi. Der lokale Status ist keine Zugangsvoraussetzung, sondern eine Preisvoraussetzung: Einwohner der Amerikanischen Jungferninseln und dort gegründete Unternehmen erhalten den ermäßigten Tarif, und dafür werden bei der Registrierung keine Unterlagen verlangt, sondern ein Konto bei der Registry und dessen Verifizierung. Ist die Prüfung abgeschlossen, aktualisiert sich der Tarif von selbst. Einen Bevollmächtigten oder Vertreter braucht ein nicht ansässiger Antragsteller ebenfalls nicht; die Registry hält im eigenen Gebührentext fest, dass ein Vermittler nicht erforderlich ist.
-
Drei Zeichen. Da die Registry ihre Regeln zur Namensbildung nicht als eigenes Dokument veröffentlicht, wurde diese Grenze durch Messung ermittelt: Sämtliche ein- und zweizeichigen Namen, die der Abfrage der Registry vorgelegt wurden, kamen mit einer besonderen Statuszeile zurück, die bedeutet, dass sie nicht registrierbar sind. Dreizeichige Namen kamen dagegen entweder als frei oder als tatsächlich registrierte Domains zurück. Ein langer, nicht existierender Kontrollname lieferte die gewöhnliche Antwort kein Objekt gefunden — die Methode war also kalibriert. Praktisch heißt das: Ein zweibuchstabiger .vi Name hat bei der Registry keine Entsprechung, ab drei Zeichen finden Sie dagegen durchaus noch freie Optionen.
-
Alle liegen bei derselben Registry; der Unterschied liegt in der Ebene und in der Preispositionierung. .vi wird direkt auf der zweiten Ebene registriert. .co.vi, .com.vi, .net.vi und .org.vi sind als eigenständige Zonen delegiert, was die Messung bestätigt: Jede von ihnen liefert über eigene autoritative Server einen eigenen Startdatensatz. Über den Tarif lenkt die Registry nicht ansässige Antragsteller in diese Räume der dritten Ebene und positioniert die direkte .vi Registrierung darüber. In der Praxis tauchen die dritten Ebenen vor allem bei defensiven Markenregistrierungen internationaler Unternehmen auf; wollen Sie Ihre Marke auf der sichtbareren Adresse führen, ist die direkte .vi Seite die stärkere Wahl.
-
In der Praxis nicht. Eine Abfrage bei der Registry gibt den Domainnamen, die Registry-Kennung, Erstellungs- und Ablaufdatum, die Statuscodes, die Nameserver und die Angaben des Registrars aus; Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Inhabers erscheinen überhaupt nicht. Zusätzlich betreibt die Registry einen RDAP-Dienst nach dem ICANN-Antwortprofil. Die Datenklausel des Registrierungsvertrags sieht allerdings das Gegenteil vor und verlangt vom Antragsteller die Einwilligung, dass die Registrierungsdaten öffentlich zugänglich sind. Die heute leere Ausgabe ist damit ein gemessenes Veröffentlichungsverhalten und keine vertragliche Zusicherung. Wie Ihr eigener Eintrag aussieht, prüfen Sie auf der Seite Whois-Suche.
-
Die UDRP gilt in dieser Zone nicht. Die veröffentlichte Streitbeilegungsrichtlinie hält fest, dass NIC.VI an Streitigkeiten zwischen Parteien nicht teilnimmt und eine Domain nur dann sperrt oder löscht, wenn ein Gerichtsbeschluss der Vereinigten Staaten ausdrücklich eine bestimmte Handlung anordnet. Der Registrierungsvertrag ergänzt das: Ohne Anweisung des Virgin Islands Territorial Court oder eines bestellten Vertreters des Schieds- und Mediationszentrums der WIPO darf die Registry keine Registrierung aufheben; anwendbar ist das Recht der Amerikanischen Jungferninseln. Praktisch wird von Ihnen erwartet, sich zunächst mit der Gegenseite zu einigen und andernfalls den Gerichtsweg zu gehen, statt ein Verwaltungspanel anzurufen.
-
Der Inhaberwechsel folgt dem eigenen Verfahren der Registry. Der Registrierungsvertrag bestimmt, dass die Registrierung nur unter strikter Beachtung des zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden Verfahrens und gegen Zahlung der anfallenden Transfergebühr übertragen werden darf und dass keine andere Übertragungsmethode zulässig ist. Der Gebührentext erklärt, wie sich der Betrag bestimmt: Ein Transfer wird nicht über den Verlängerungsposten, sondern über den aktuellen Posten für die Neuregistrierung des jeweiligen Namens bepreist — die Unterscheidung zwischen lokal und international gilt also auch hier. Die Zustimmung des Übertragenden ist erforderlich. Starten können Sie auf der Seite Domain-Transfer.
-
Nein. Die Messung liefert aus drei getrennten Richtungen dasselbe Ergebnis. In der Root-Zone ist für .vi kein DS-Eintrag veröffentlicht, die Vertrauenskette beginnt also gar nicht; jeder abgefragte .vi Eintrag wird in der Ausgabe als unsigniert gekennzeichnet; und die Registry veröffentlicht weder ein Verfahren noch einen Gebührenposten für die Übermittlung von Schlüsselmaterial durch den Inhaber. Für die Unterzonen .co.vi, .com.vi, .net.vi und .org.vi gilt dasselbe. Praktisch bedeutet das: Sie können nicht damit rechnen, dass die DNS-Antworten Ihrer Domain kryptografisch validiert werden — bauen Sie Ihren Schutz deshalb auf Maßnahmen der Transportschicht und auf eine solide Kontosicherheit.
Hilfe bei der .vi Domainregistrierung erhalten
Wir sind jederzeit für Sie da!