

Ab dem 22. Oktober 2026 steht die katarische Länderendung .qa nicht mehr allen offen. Mit dem Umstieg auf eine neue Registry-Plattform führt die Qatar Domains Registry (QDR) für neue .qa-Domains der zweiten Ebene Vergabevoraussetzungen ein. Gefordert wird ein Bezug zu Katar: eine katarische ID (QID) oder Aufenthaltserlaubnis, ein Handelsregistereintrag bzw. eine Gewerbelizenz in Katar oder eine passende Markeneintragung. Wer bereits eine .qa-Domain hält, behält sie, und die Registrierung wird weiter verlängert. Sobald jedoch eine Änderung beantragt wird – etwa am Inhaber, an den Kontaktdaten oder an den Nameservern –, muss vorher die Berechtigung geprüft werden. Fällt die Prüfung negativ aus, ist die Domain zu löschen. Dieser Ratgeber trennt Bestätigtes von noch Offenem und zeigt, was Sie in Ihrer Situation tun sollten.
Kurz gesagt: die .qa-Änderung zum 22. Oktober 2026
Die Länderendung .qa wird von der Qatar Domains Registry verwaltet, einer Funktion der katarischen Regulierungsbehörde Communications Regulatory Authority (CRA). Am 22. Oktober 2026 wechselt die QDR auf eine neue Registry-Plattform und passt dabei die Regeln für Registrierung, Transfer, Verlängerung, Ablauf und Inhaberschaft an. Betroffen sind nicht nur .qa, sondern auch com.qa, net.qa, name.qa und die übrigen Subdomains sowie die arabische IDN-Endung قطر (xn--wgbl6a).
Eine öffentliche Begründung für die Änderung hat die Registry nicht veröffentlicht – wir spekulieren daher nicht. Bekannt ist: Akkreditierte Registrare wurden am 14. Oktober 2026 offiziell informiert, am 21. Oktober folgten weitere Klarstellungen der CRA. Die neuen Richtliniendokumente sollten am 21. Oktober auf der Richtlinienseite der CRA erscheinen; bei Redaktionsschluss waren dort noch die bisherigen Fassungen abrufbar.
Deshalb trennen wir in diesem Ratgeber bestätigte Informationen – also das, was die CRA den akkreditierten Registraren mitgeteilt hat – von Punkten, die noch offen sind. Sobald die offiziellen Texte vorliegen, aktualisieren wir den Artikel.
Nach Abschnitt 17.1 der bisherigen Richtlinie waren für .qa-Domains der zweiten Ebene weder Nachweise noch Vergabevoraussetzungen nötig – jeder weltweit konnte registrieren. Künftig muss der Antragsteller in eine der zugelassenen Kategorien fallen, die die Registry den akkreditierten Registraren mitgeteilt hat:
Für Antragsteller außerhalb Katars ist die Tür nicht ganz zu. Nach den Informationen an die Registrare können auch ausländische Antragsteller über Kategorien wie Marken- oder Handelsrechte berechtigt sein. Noch nicht geklärt ist allerdings, welche Markeneintragungen anerkannt werden – etwa ob die Marke in Katar eingetragen sein muss. Ob eine deutsche, österreichische, schweizerische oder EU-Marke ausreicht, können wir deshalb derzeit nicht verbindlich sagen.
| Thema | Bis 22. Oktober | Ab 22. Oktober |
|---|---|---|
| Neue .qa-Domain (zweite Ebene) | Für alle offen, keine Nachweise | Zugelassene Kategorie plus Nachweise |
| Wer bewahrt die Nachweise auf? | Keine Nachweise nötig | Der Registrar erhebt sie, bewahrt sie für die gesamte Laufzeit auf und legt sie der CRA auf Anfrage vor |
| Bestehende .qa-Domains | Normale Verlängerung | Weiterführung über die automatische Verlängerung der Registry |
| Änderungen an bestehenden Domains | Keine Berechtigungsprüfung | Erst Prüfung; bei negativem Ergebnis Löschung |
| Stornofrist nach Registrierung | 3 Tage | 5 Tage |
| Kulanzfrist nach Verlängerung | 3 Tage | 5 Tage |
| Automatische Transferfreigabe | 2 Tage | 5 Kalendertage |
| Verlängerung beim Transfer | Kein zusätzliches Jahr nötig | Verpflichtende Verlängerung um 1 Jahr |
| Verkauf, Vermietung | Kein ausdrückliches Verbot | Für .qa der zweiten Ebene ausdrücklich verboten |
Quelle: Bisherige Regeln: Domain Name Registration, Expiry, Renewal and Deletion Policy (V2) und Domain Name Transfer Policy (V2) der CRA. Neue Regeln: Mitteilungen der CRA an akkreditierte Registrare vom 14. und 21. Oktober 2026; nach Veröffentlichung der offiziellen Texte verlinken wir die einzelnen Abschnitte.
Vorweg das Wichtigste: Niemand muss alle diese Dokumente vorlegen. Es genügt ein Satz an Nachweisen, der zu Ihrer Antragskategorie passt.
| Kategorie | Mögliche Nachweise | Geeignet für |
|---|---|---|
| Privatperson | Gültige katarische ID (QID) oder Aufenthaltserlaubnis | Katarische Staatsangehörige und Einwohner Katars |
| Unternehmen | Handelsregistereintrag (CR) oder Gewerbelizenz | In Katar eingetragene Unternehmen und Niederlassungen |
| Markeninhaber | Anerkannte Markenurkunde | Markeninhaber (anerkannte Eintragungsarten noch offen) |
| Sportverein, Stiftung o. Ä. | Offizielle Registrierung oder Genehmigung | Vereine, Stiftungen, Clubs |
| Bildungseinrichtung | Institutionelle Registrierung oder offizieller Nachweis | Hochschulen, Schulen |
| Behörde / Militär | Offizielle Ermächtigung | Berechtigte öffentliche und militärische Stellen |
Die Nachweise müssen exakt zu den Antragsdaten passen und gültig, aktuell und gut lesbar sein. Weicht der Firmenname im Antrag vom Namen im Handelsregister ab oder ist die Marke auf ein anderes Unternehmen eingetragen, gerät die Prüfung ins Stocken. Zu den akzeptierten Sprachen und zu Übersetzungen gibt es noch keine Vorgaben. Liegen Ihre Unterlagen nicht auf Englisch oder Arabisch vor, fragen Sie daher vor dem Versand nach.
Da diese Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, sollten Sie sie nicht einfach irgendwohin schicken. Eröffnen Sie zuerst ein Support-Ticket und fragen Sie nach dem richtigen Übermittlungsweg.
Voraussetzungen und aktuellen Stand für .qa-Domains ansehen →
Für jede Endung im katarischen Namensraum gilt inzwischen eine Vergabevoraussetzung. Die Tabelle zeigt, für wen welche Endung gedacht ist und wie belastbar die Information derzeit ist.
| Endung | Wer darf registrieren? | Grundlage der Information |
|---|---|---|
| .qa | Zugelassene Kategorien: Unternehmen, Marke, Privatperson, Organisation, Bildung, Behörde | Registry-Mitteilung; offizieller Text ausstehend |
| قطر (xn--wgbl6a) | Dieselben Kategorien wie .qa | Registry-Mitteilung; offizieller Text ausstehend |
| .com.qa | Inhaber einer Gewerbelizenz oder Marke | Zugelassene Typwerte der Registry; bereits zuvor beschränkt |
| .net.qa | Handelsregister/Gewerbelizenz oder Marke; IKT-Unternehmen und Dienstleister | Registry-Mitteilung; offizieller Text ausstehend |
| .name.qa | Privatpersonen mit QID oder Aufenthaltserlaubnis | Registry-Mitteilung; bereits zuvor beschränkt |
| .org.qa | Berechtigte gemeinnützige Organisationen | Registry-Mitteilung (wenig Details); offizieller Text ausstehend |
| .edu.qa / .sch.qa | Berechtigte Bildungseinrichtungen und Schulen | Registry-Mitteilung (wenig Details); offizieller Text ausstehend |
| .gov.qa / .mil.qa | Berechtigte Behörden und militärische Stellen | Registry-Mitteilung (wenig Details); offizieller Text ausstehend |
Hinweis zu .com.qa: Die bisherige Richtlinie schrieb ausdrücklich vor, dass .com.qa-Domains in Katar gehostet werden müssen. Nach den Informationen an die Registrare wiederholt die neue Registrierungsrichtlinie diese Klausel nicht. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass die Pflicht entfallen ist – bis der offizielle Text etwas anderes sagt, sollten Sie davon ausgehen, dass sie weiter gilt. Haben Sie ein Unternehmen in Katar, prüfen Sie Ihren Namen auf der .com.qa-Suchseite.
Das ist die häufigste Frage von .qa-Inhabern. Die kurze Antwort: Ihre Domain wird am 22. Oktober nicht gelöscht. Die CRA hat bestätigt, dass bestehende Registrierungen über die automatische Verlängerung der neuen Plattform weiterlaufen. Ein Wohnsitz außerhalb Katars ist für sich genommen kein Kündigungsgrund.
Ein Freibrief auf Dauer ist das allerdings nicht. Nach der Klarstellung, die die CRA den Registraren am 21. Oktober übermittelt hat, muss vor jeder Änderung an einer bestehenden Registrierung die Berechtigung geprüft werden. Erfüllt der Inhaber die Voraussetzungen nicht, muss der Registrar die Domain löschen. Die gelöschte Domain geht in eine 30-tägige Wiederherstellungsfrist (Redemption Period) – in dieser Zeit können Website und E-Mail ausfallen.
Vorgänge, die eine Prüfung auslösen können:
Ein weiteres Detail sollten Sie kennen: Die CRA hat den Registraren zudem empfohlen, die Berechtigung bestehender Inhaber zu überprüfen, damit Domains, die später ohnehin gelöscht werden müssten, nicht unnötig verlängert werden. Ihr Registrar kann also auch dann Nachweise anfordern, wenn Sie selbst keine Änderung beantragen.
Die wichtigste Regel für Inhaber ohne Bezug zu Katar
Hilfreich ist, zwei Vorgänge zu unterscheiden, die beide oft „DNS ändern“ genannt werden:
Technisch ist Letzteres kein Registry-Vorgang. Die CRA spricht in ihrer Klarstellung jedoch allgemein von „DNS-Updates“ und regelt nicht jedes Szenario mit externem DNS einzeln. Es wäre also falsch anzunehmen, dass Änderungen beim DNS-Anbieter grundsätzlich außerhalb der Regeln liegen. Ein externer DNS-Anbieter hebt die Berechtigungspflichten nicht auf.
Unsere Empfehlungen für die Praxis:
Die folgenden Punkte beruhen auf den Mitteilungen der CRA an die Registrare und sind nach Veröffentlichung der offiziellen Richtlinie zu bestätigen. Zum Vergleich ist die geltende Transfer Policy (V2) weiterhin auf der Website der CRA abrufbar.
Haben Sie keinen Bezug zu Katar und sind sich bei Ihrer Berechtigung unsicher, empfehlen wir, mit einem Transfer zu warten, bis die Lage klarer ist.
Auf der neuen Plattform wird eine ablaufende Domain bei der Registry technisch um ein Jahr verlängert; anschließend beginnt eine 45-tägige Kulanzfrist. In dieser Zeit kann der Registrar die Domain löschen, ohne die Registry-Gebühr zu zahlen. Die automatische Verlängerung ist also ein Abrechnungsmechanismus zwischen Registry und Registrar – kostenlos wird die Verlängerung dadurch nicht.
Sie bedeutet auch nicht, dass Atak Domain die Verlängerung automatisch für Sie bezahlt. Behalten Sie das Ablaufdatum in Ihrem Kundenkonto im Blick und zahlen Sie rechtzeitig vor Ablauf. Unter den neuen Regeln kostet der Verlust einer Domain mehr als nur eine Wiederherstellungsgebühr: Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, können Sie die Domain unter Umständen nicht erneut registrieren.
Nach den Informationen der CRA an die Registrare sieht der Lebenszyklus auf der neuen Plattform so aus. Nach den bisherigen Regeln blieb eine Domain 30 Tage im Status „Expired Hold“ und wurde einen Tag später gelöscht (Richtlinie V2, Abschnitt 25).
Gerade der letzte Schritt ist für Inhaber ohne Bezug zu Katar entscheidend. Früher ließ sich eine versehentlich abgelaufene Domain oft neu registrieren; erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, ist dieser Weg künftig versperrt. Warten Sie mit der Verlängerung also nicht bis zum letzten Tag.
Nein. Nach den Informationen an die Registrare verbietet Abschnitt 5.17.5 der überarbeiteten Registrierungsrichtlinie ausdrücklich, .qa-Domains der zweiten Ebene zu verkaufen, zu vermieten oder anderen zur Nutzung zu überlassen. Das betrifft vor allem Domain-Investoren, Broker und alle, die eine kurzfristige Vermietung planen. Auch bei legitimen Inhaberwechseln, etwa bei Fusion oder Umstrukturierung, muss der neue Inhaber die Voraussetzungen erfüllen.
Ein Wort der Warnung: Eine .qa-Domain über die QID eines Bekannten oder den Namen einer katarischen Firma zu registrieren, sie aber selbst zu nutzen, mag wie ein cleverer Ausweg wirken. Rechtlicher Inhaber ist dann jedoch diese Person oder Firma – und wegen des Vermietungsverbots kann schon die Vereinbarung selbst gegen die Regeln verstoßen. Wir raten davon ab.
Die Qatar Domains Registry startet am 22. Oktober 2026 um 00:00 Uhr Ortszeit Katar (21. Oktober, 23:00 Uhr MESZ) eine umfassende Wartung mit Systemumstellung. Ein Ende wurde noch nicht angekündigt.
| Funktioniert während der Wartung weiter | Während der Wartung nicht möglich |
|---|---|
| Ihre bestehende Website (solange DNS und Hosting laufen) | Neuregistrierungen von .qa und Subdomains |
| Ihre E-Mail-Dienste | Transfers zwischen Registraren |
| Änderungen an DNS-Einträgen bei Ihrem DNS-Anbieter (ohne Registry) | Verlängerungen und Wiederherstellungen |
| Domain-Abfragen (eine Domain kann „verfügbar“ erscheinen, die Registrierung ist aber nicht abschließbar) | Registry-abhängige Änderungen wie Nameserver, Inhaber und Kontaktdaten |
Bis die offiziellen Richtlinien veröffentlicht sind und die Registry wieder öffnet, bleiben diese Fragen offen:
Wenn Sie in die Golfregion exportieren oder dort wachsen wollen, brauchen Sie für eine .qa-Domain zunächst einen Bezug zu Katar: eine lokale Gesellschaft, eine Niederlassung, eine Lizenz oder eine anerkannte Markeneintragung. Das braucht Zeit. Konzentrieren Sie sich deshalb auf diesen Bezug, statt der Domain hinterherzulaufen. In der Zwischenzeit können Sie Ihren Wunschnamen über die .qa-Domainsuche und unsere Whois-Suche beobachten.
Nicht jedes Unternehmen hat – oder braucht – eine Gesellschaft in Katar. Es gibt mehrere praktikable Wege, Kunden am Golf zu erreichen:
Nach der Registry-Richtlinie werden .qa-Domains über von der CRA akkreditierte Registrare registriert. In dieser Übergangszeit können Sie als Kunde von Atak Domain:
Wunschnamen jetzt festlegen. Damit Sie bereit sind, wenn die Registrierung wieder öffnet: Prüfen Sie den Status Ihres Wunschnamens und stellen Sie Ihre Nachweise zusammen.
Die neuen Regeln gelten ab dem 22. Oktober 2026, wenn die neue Registry-Plattform startet. Die Umstellung beginnt um 00:00 Uhr Ortszeit Katar (21. Oktober, 23:00 Uhr MESZ).
Nicht mehr ohne Einschränkung. Sie müssen in eine zugelassene Kategorie fallen. Antragsteller außerhalb Katars können über Kategorien wie Marken- oder Handelsrechte berechtigt sein; welche Nachweise anerkannt werden, ist aber noch nicht vollständig geklärt.
Nein. Sie wird nicht automatisch gekündigt und weiter verlängert. Beantragen Sie jedoch eine Änderung, wird vorher die Berechtigung geprüft; fällt die Prüfung negativ aus, wird die Domain gelöscht und geht in eine 30-tägige Wiederherstellungsfrist.
Ein Nameserver-Wechsel ist ein Registry-Vorgang und löst eine Berechtigungsprüfung aus. Fällt sie negativ aus, kann die Domain gelöscht werden. Fragen Sie vorher unseren Support.
Bleiben die Nameserver gleich und ändern Sie Einträge bei Ihrem DNS-Anbieter, geht normalerweise nichts an die Registry. Da die CRA allgemein formuliert, können wir jedoch nicht sagen, dass dies in jedem Fall ausgenommen ist.
Das hängt von Ihrer Kategorie ab: QID oder Aufenthaltserlaubnis für Privatpersonen, Handelsregistereintrag oder Gewerbelizenz für Unternehmen, Markenurkunde für Markeninhaber. Es genügt der Satz, der zu Ihrer Kategorie passt.
Nicht immer. Die Registry erlaubt nach der Registrierung ein 5-tägiges Prüffenster. Reichen die Nachweise nicht aus, kann die Domain in dieser Zeit gelöscht werden; Zahlung oder erste Aktivierung sind keine endgültige Freigabe.
Die automatische Freigabe dauert bis zu 5 Kalendertage, innerhalb von 60 Tagen nach Registrierung oder letztem Transfer ist ein Umzug grundsätzlich nicht möglich, und jeder Transfer enthält eine verpflichtende Verlängerung um ein Jahr.
Ja. Die Wartung stoppt nur Registry-Vorgänge; solange DNS und Hosting laufen, sind Website und E-Mail nicht betroffen.
Nein. Die überarbeitete Richtlinie verbietet Verkauf, Vermietung und Nutzungsüberlassung von .qa-Domains der zweiten Ebene ausdrücklich.
.com.qa war bereits beschränkt und erfordert weiterhin eine Gewerbelizenz oder Marke. Ob die Hosting-Pflicht in Katar bestehen bleibt, klärt erst der offizielle Text.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind stets die offiziellen Richtlinien der Qatar Domains Registry und die Vorgaben der CRA. Wir aktualisieren den Inhalt, sobald die offiziellen Texte vorliegen.