Neue Regeln für .qa-Domains: Voraussetzungen und Nachweise ab dem 22. Oktober 2026
21.10.2026 18:18 41 Gesehen

Neue Regeln für .qa-Domains: Voraussetzungen und Nachweise ab dem 22. Oktober 2026

Ab dem 22. Oktober 2026 steht die katarische Länderendung .qa nicht mehr allen offen. Mit dem Umstieg auf eine neue Registry-Plattform führt die Qatar Domains Registry (QDR) für neue .qa-Domains der zweiten Ebene Vergabevoraussetzungen ein. Gefordert wird ein Bezug zu Katar: eine katarische ID (QID) oder Aufenthaltserlaubnis, ein Handelsregistereintrag bzw. eine Gewerbelizenz in Katar oder eine passende Markeneintragung. Wer bereits eine .qa-Domain hält, behält sie, und die Registrierung wird weiter verlängert. Sobald jedoch eine Änderung beantragt wird – etwa am Inhaber, an den Kontaktdaten oder an den Nameservern –, muss vorher die Berechtigung geprüft werden. Fällt die Prüfung negativ aus, ist die Domain zu löschen. Dieser Ratgeber trennt Bestätigtes von noch Offenem und zeigt, was Sie in Ihrer Situation tun sollten.

Kurz gesagt: die .qa-Änderung zum 22. Oktober 2026

  • Was ändert sich? Für neue .qa- und arabische قطر-Domains gelten Vergabevoraussetzungen; die Registry wechselt auf eine neue technische Plattform.
  • Wann? Die Umstellung beginnt am 22. Oktober 2026 um 00:00 Uhr Ortszeit Katar – in Deutschland, Österreich und der Schweiz am 21. Oktober um 23:00 Uhr MESZ.
  • Neuregistrierungen: Sie müssen in eine zugelassene Kategorie fallen und Nachweise vorlegen. Dass eine Domain als „verfügbar“ angezeigt wird, heißt nicht, dass Sie sie registrieren dürfen.
  • Bestehende Domains: werden nicht automatisch gekündigt und weiter verlängert.
  • Das eigentliche Risiko: Änderungsantrag an einer bestehenden Domain → Berechtigungsprüfung vor der Bearbeitung → bei negativem Ergebnis Löschung und 30-tägige Wiederherstellungsfrist.
  • Wartung: Während der Umstellung sind Registrierungen, Transfers und andere Registry-Vorgänge nicht möglich; ein Ende wurde noch nicht genannt. Website und E-Mail laufen weiter.

.qa-Domain prüfen: Verfügbarkeit und Voraussetzungen →

Domain-Check

Warum ändern sich die Regeln für .qa-Domains?

Die Länderendung .qa wird von der Qatar Domains Registry verwaltet, einer Funktion der katarischen Regulierungsbehörde Communications Regulatory Authority (CRA). Am 22. Oktober 2026 wechselt die QDR auf eine neue Registry-Plattform und passt dabei die Regeln für Registrierung, Transfer, Verlängerung, Ablauf und Inhaberschaft an. Betroffen sind nicht nur .qa, sondern auch com.qa, net.qa, name.qa und die übrigen Subdomains sowie die arabische IDN-Endung قطر (xn--wgbl6a).

Eine öffentliche Begründung für die Änderung hat die Registry nicht veröffentlicht – wir spekulieren daher nicht. Bekannt ist: Akkreditierte Registrare wurden am 14. Oktober 2026 offiziell informiert, am 21. Oktober folgten weitere Klarstellungen der CRA. Die neuen Richtliniendokumente sollten am 21. Oktober auf der Richtlinienseite der CRA erscheinen; bei Redaktionsschluss waren dort noch die bisherigen Fassungen abrufbar.

Deshalb trennen wir in diesem Ratgeber bestätigte Informationen – also das, was die CRA den akkreditierten Registraren mitgeteilt hat – von Punkten, die noch offen sind. Sobald die offiziellen Texte vorliegen, aktualisieren wir den Artikel.

Wer darf ab dem 22. Oktober 2026 eine .qa-Domain registrieren?

Nach Abschnitt 17.1 der bisherigen Richtlinie waren für .qa-Domains der zweiten Ebene weder Nachweise noch Vergabevoraussetzungen nötig – jeder weltweit konnte registrieren. Künftig muss der Antragsteller in eine der zugelassenen Kategorien fallen, die die Registry den akkreditierten Registraren mitgeteilt hat:

  • Unternehmen: Firmen mit katarischem Handelsregistereintrag (Commercial Registration, CR) oder Gewerbelizenz (Trade Licence).
  • Markeninhaber: Antragsteller mit entsprechenden Markenrechten.
  • Privatpersonen: Inhaber einer katarischen ID (QID) oder Aufenthaltserlaubnis.
  • Organisationen: berechtigte Sport-, Wohltätigkeits-, öffentliche und religiöse Organisationen.
  • Bildungseinrichtungen: anerkannte Bildungseinrichtungen sowie staatliche und private Schulen.
  • Behörden und Militär: Stellen, die in ihrer jeweiligen offiziellen Kategorie berechtigt sind.

Für Antragsteller außerhalb Katars ist die Tür nicht ganz zu. Nach den Informationen an die Registrare können auch ausländische Antragsteller über Kategorien wie Marken- oder Handelsrechte berechtigt sein. Noch nicht geklärt ist allerdings, welche Markeneintragungen anerkannt werden – etwa ob die Marke in Katar eingetragen sein muss. Ob eine deutsche, österreichische, schweizerische oder EU-Marke ausreicht, können wir deshalb derzeit nicht verbindlich sagen.

Bisherige und neue Regeln im Überblick

ThemaBis 22. OktoberAb 22. Oktober
Neue .qa-Domain (zweite Ebene)Für alle offen, keine NachweiseZugelassene Kategorie plus Nachweise
Wer bewahrt die Nachweise auf?Keine Nachweise nötigDer Registrar erhebt sie, bewahrt sie für die gesamte Laufzeit auf und legt sie der CRA auf Anfrage vor
Bestehende .qa-DomainsNormale VerlängerungWeiterführung über die automatische Verlängerung der Registry
Änderungen an bestehenden DomainsKeine BerechtigungsprüfungErst Prüfung; bei negativem Ergebnis Löschung
Stornofrist nach Registrierung3 Tage5 Tage
Kulanzfrist nach Verlängerung3 Tage5 Tage
Automatische Transferfreigabe2 Tage5 Kalendertage
Verlängerung beim TransferKein zusätzliches Jahr nötigVerpflichtende Verlängerung um 1 Jahr
Verkauf, VermietungKein ausdrückliches VerbotFür .qa der zweiten Ebene ausdrücklich verboten

Quelle: Bisherige Regeln: Domain Name Registration, Expiry, Renewal and Deletion Policy (V2) und Domain Name Transfer Policy (V2) der CRA. Neue Regeln: Mitteilungen der CRA an akkreditierte Registrare vom 14. und 21. Oktober 2026; nach Veröffentlichung der offiziellen Texte verlinken wir die einzelnen Abschnitte.

Welche Nachweise braucht man für eine .qa-Domain?

Vorweg das Wichtigste: Niemand muss alle diese Dokumente vorlegen. Es genügt ein Satz an Nachweisen, der zu Ihrer Antragskategorie passt.

KategorieMögliche NachweiseGeeignet für
PrivatpersonGültige katarische ID (QID) oder AufenthaltserlaubnisKatarische Staatsangehörige und Einwohner Katars
UnternehmenHandelsregistereintrag (CR) oder GewerbelizenzIn Katar eingetragene Unternehmen und Niederlassungen
MarkeninhaberAnerkannte MarkenurkundeMarkeninhaber (anerkannte Eintragungsarten noch offen)
Sportverein, Stiftung o. Ä.Offizielle Registrierung oder GenehmigungVereine, Stiftungen, Clubs
BildungseinrichtungInstitutionelle Registrierung oder offizieller NachweisHochschulen, Schulen
Behörde / MilitärOffizielle ErmächtigungBerechtigte öffentliche und militärische Stellen

Die Nachweise müssen exakt zu den Antragsdaten passen und gültig, aktuell und gut lesbar sein. Weicht der Firmenname im Antrag vom Namen im Handelsregister ab oder ist die Marke auf ein anderes Unternehmen eingetragen, gerät die Prüfung ins Stocken. Zu den akzeptierten Sprachen und zu Übersetzungen gibt es noch keine Vorgaben. Liegen Ihre Unterlagen nicht auf Englisch oder Arabisch vor, fragen Sie daher vor dem Versand nach.

Da diese Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, sollten Sie sie nicht einfach irgendwohin schicken. Eröffnen Sie zuerst ein Support-Ticket und fragen Sie nach dem richtigen Übermittlungsweg.

Voraussetzungen und aktuellen Stand für .qa-Domains ansehen →

.qa, .com.qa, .net.qa und weitere Katar-Domains im Vergleich

Für jede Endung im katarischen Namensraum gilt inzwischen eine Vergabevoraussetzung. Die Tabelle zeigt, für wen welche Endung gedacht ist und wie belastbar die Information derzeit ist.

EndungWer darf registrieren?Grundlage der Information
.qaZugelassene Kategorien: Unternehmen, Marke, Privatperson, Organisation, Bildung, BehördeRegistry-Mitteilung; offizieller Text ausstehend
قطر (xn--wgbl6a)Dieselben Kategorien wie .qaRegistry-Mitteilung; offizieller Text ausstehend
.com.qaInhaber einer Gewerbelizenz oder MarkeZugelassene Typwerte der Registry; bereits zuvor beschränkt
.net.qaHandelsregister/Gewerbelizenz oder Marke; IKT-Unternehmen und DienstleisterRegistry-Mitteilung; offizieller Text ausstehend
.name.qaPrivatpersonen mit QID oder AufenthaltserlaubnisRegistry-Mitteilung; bereits zuvor beschränkt
.org.qaBerechtigte gemeinnützige OrganisationenRegistry-Mitteilung (wenig Details); offizieller Text ausstehend
.edu.qa / .sch.qaBerechtigte Bildungseinrichtungen und SchulenRegistry-Mitteilung (wenig Details); offizieller Text ausstehend
.gov.qa / .mil.qaBerechtigte Behörden und militärische StellenRegistry-Mitteilung (wenig Details); offizieller Text ausstehend

Hinweis zu .com.qa: Die bisherige Richtlinie schrieb ausdrücklich vor, dass .com.qa-Domains in Katar gehostet werden müssen. Nach den Informationen an die Registrare wiederholt die neue Registrierungsrichtlinie diese Klausel nicht. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass die Pflicht entfallen ist – bis der offizielle Text etwas anderes sagt, sollten Sie davon ausgehen, dass sie weiter gilt. Haben Sie ein Unternehmen in Katar, prüfen Sie Ihren Namen auf der .com.qa-Suchseite.

Was bedeuten die neuen Regeln für bestehende .qa-Domains?

Das ist die häufigste Frage von .qa-Inhabern. Die kurze Antwort: Ihre Domain wird am 22. Oktober nicht gelöscht. Die CRA hat bestätigt, dass bestehende Registrierungen über die automatische Verlängerung der neuen Plattform weiterlaufen. Ein Wohnsitz außerhalb Katars ist für sich genommen kein Kündigungsgrund.

Ein Freibrief auf Dauer ist das allerdings nicht. Nach der Klarstellung, die die CRA den Registraren am 21. Oktober übermittelt hat, muss vor jeder Änderung an einer bestehenden Registrierung die Berechtigung geprüft werden. Erfüllt der Inhaber die Voraussetzungen nicht, muss der Registrar die Domain löschen. Die gelöschte Domain geht in eine 30-tägige Wiederherstellungsfrist (Redemption Period) – in dieser Zeit können Website und E-Mail ausfallen.

Vorgänge, die eine Prüfung auslösen können:

  • Inhaberwechsel, etwa von einer Privatperson auf ein Unternehmen
  • Aktualisierung der hinterlegten Kontaktdaten
  • Nameserver-Wechsel
  • DNS-Änderungen, die unter die Vorgaben der CRA fallen
  • Sonstige Änderungen an den Registrierungsdaten

Ein weiteres Detail sollten Sie kennen: Die CRA hat den Registraren zudem empfohlen, die Berechtigung bestehender Inhaber zu überprüfen, damit Domains, die später ohnehin gelöscht werden müssten, nicht unnötig verlängert werden. Ihr Registrar kann also auch dann Nachweise anfordern, wenn Sie selbst keine Änderung beantragen.

Die wichtigste Regel für Inhaber ohne Bezug zu Katar

  • Ist Ihre Domain aktiv, sind die Verlängerungen bezahlt und planen Sie keine Änderungen, müssen Sie allein wegen der neuen Plattform keinen neuen Antrag stellen. Registry oder Registrar können aber später Nachweise verlangen. Vor allem gilt: Fragen Sie nach dem 22. Oktober unseren Support, bevor Sie irgendeine Änderung beantragen. Für Inhaber, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, ist genau der Änderungsantrag der Schritt, der die Domain gefährdet.

DNS- und Nameserver-Änderungen: Worauf Sie achten sollten

Hilfreich ist, zwei Vorgänge zu unterscheiden, die beide oft „DNS ändern“ genannt werden:

  • Nameserver-Wechsel: Sie ändern im Registry-Eintrag, welche DNS-Server die Domain nutzt. Das ist ein EPP-Vorgang bei der Registry und löst nach den neuen Regeln eine Prüfung aus.
  • DNS-Einträge bearbeiten: Die Nameserver bleiben gleich, Sie ändern bei Ihrem DNS-Anbieter A-, MX-, TXT- oder CNAME-Einträge. Das erreicht die Registry normalerweise gar nicht.

Technisch ist Letzteres kein Registry-Vorgang. Die CRA spricht in ihrer Klarstellung jedoch allgemein von „DNS-Updates“ und regelt nicht jedes Szenario mit externem DNS einzeln. Es wäre also falsch anzunehmen, dass Änderungen beim DNS-Anbieter grundsätzlich außerhalb der Regeln liegen. Ein externer DNS-Anbieter hebt die Berechtigungspflichten nicht auf.

Unsere Empfehlungen für die Praxis:

  • Legen Sie die Nameserver auf die DNS-Infrastruktur, die Sie langfristig nutzen wollen, und wechseln Sie sie möglichst selten.
  • Beim Umzug einer Website oder eines Postfachs lieber die Einträge beim bestehenden DNS-Anbieter anpassen statt die Nameserver zu wechseln.
  • Prüfen und sichern Sie Ihre aktuelle Konfiguration mit unserem DNS-Lookup – das hilft bei Umzügen und Störungen.

Transfer und Verlängerung von .qa-Domains

Was ändert sich beim Transfer?

Die folgenden Punkte beruhen auf den Mitteilungen der CRA an die Registrare und sind nach Veröffentlichung der offiziellen Richtlinie zu bestätigen. Zum Vergleich ist die geltende Transfer Policy (V2) weiterhin auf der Website der CRA abrufbar.

  • Frist: Die automatische Freigabe eines Transfers zwischen Registraren verlängert sich von 2 auf 5 Kalendertage (sofern nicht vorher bestätigt).
  • 60-Tage-Regel: Grundsätzlich kann eine Domain innerhalb von 60 Tagen nach der Erstregistrierung oder dem letzten Transfer nicht zu einem anderen Registrar umziehen.
  • Pflichtverlängerung: Jeder Transfer beinhaltet künftig eine verpflichtende Verlängerung um ein Jahr. Eine gesonderte Transfergebühr ist unzulässig, die Verlängerungsgebühr darf aber berechnet werden.
  • Berechtigung: Auch Transfers zwischen Registraren sollen die neuen Vergaberegeln auslösen. Der genaue Prüfablauf und mögliche Ausnahmen sind noch nicht vollständig geklärt.

Haben Sie keinen Bezug zu Katar und sind sich bei Ihrer Berechtigung unsicher, empfehlen wir, mit einem Transfer zu warten, bis die Lage klarer ist.

Automatische Verlängerung bei der Registry heißt nicht automatische Zahlung

Auf der neuen Plattform wird eine ablaufende Domain bei der Registry technisch um ein Jahr verlängert; anschließend beginnt eine 45-tägige Kulanzfrist. In dieser Zeit kann der Registrar die Domain löschen, ohne die Registry-Gebühr zu zahlen. Die automatische Verlängerung ist also ein Abrechnungsmechanismus zwischen Registry und Registrar – kostenlos wird die Verlängerung dadurch nicht.

Sie bedeutet auch nicht, dass Atak Domain die Verlängerung automatisch für Sie bezahlt. Behalten Sie das Ablaufdatum in Ihrem Kundenkonto im Blick und zahlen Sie rechtzeitig vor Ablauf. Unter den neuen Regeln kostet der Verlust einer Domain mehr als nur eine Wiederherstellungsgebühr: Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, können Sie die Domain unter Umständen nicht erneut registrieren.

Was passiert, wenn eine .qa-Domain abläuft oder gelöscht wird?

Nach den Informationen der CRA an die Registrare sieht der Lebenszyklus auf der neuen Plattform so aus. Nach den bisherigen Regeln blieb eine Domain 30 Tage im Status „Expired Hold“ und wurde einen Tag später gelöscht (Richtlinie V2, Abschnitt 25).

  1. Ablauf: Die Domain wird bei der Registry um ein Jahr verlängert, eine 45-tägige Kulanzfrist beginnt. Wird die Verlängerung nicht bezahlt, kann der Registrar die Domain in dieser Zeit löschen.
  2. 30-tägige Wiederherstellungsfrist (Redemption): Eine gelöschte Domain kann vom betreuenden Registrar nach den geltenden Regeln und gegen Gebühr wiederhergestellt werden. In dieser Zeit kann die Domain aus dem DNS entfernt sein – Website und E-Mail fallen aus.
  3. 1 Tag „Pending Delete“: Ab hier gibt es kein Zurück mehr.
  4. Endgültige Löschung: Die Domain ist wieder frei, eine Neuregistrierung unterliegt aber den Vergabevoraussetzungen.

Gerade der letzte Schritt ist für Inhaber ohne Bezug zu Katar entscheidend. Früher ließ sich eine versehentlich abgelaufene Domain oft neu registrieren; erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, ist dieser Weg künftig versperrt. Warten Sie mit der Verlängerung also nicht bis zum letzten Tag.

Darf man .qa-Domains verkaufen oder vermieten?

Nein. Nach den Informationen an die Registrare verbietet Abschnitt 5.17.5 der überarbeiteten Registrierungsrichtlinie ausdrücklich, .qa-Domains der zweiten Ebene zu verkaufen, zu vermieten oder anderen zur Nutzung zu überlassen. Das betrifft vor allem Domain-Investoren, Broker und alle, die eine kurzfristige Vermietung planen. Auch bei legitimen Inhaberwechseln, etwa bei Fusion oder Umstrukturierung, muss der neue Inhaber die Voraussetzungen erfüllen.

Ein Wort der Warnung: Eine .qa-Domain über die QID eines Bekannten oder den Namen einer katarischen Firma zu registrieren, sie aber selbst zu nutzen, mag wie ein cleverer Ausweg wirken. Rechtlicher Inhaber ist dann jedoch diese Person oder Firma – und wegen des Vermietungsverbots kann schon die Vereinbarung selbst gegen die Regeln verstoßen. Wir raten davon ab.

Wartung der Registry: Was funktioniert, was nicht?

Die Qatar Domains Registry startet am 22. Oktober 2026 um 00:00 Uhr Ortszeit Katar (21. Oktober, 23:00 Uhr MESZ) eine umfassende Wartung mit Systemumstellung. Ein Ende wurde noch nicht angekündigt.

Funktioniert während der Wartung weiterWährend der Wartung nicht möglich
Ihre bestehende Website (solange DNS und Hosting laufen)Neuregistrierungen von .qa und Subdomains
Ihre E-Mail-DiensteTransfers zwischen Registraren
Änderungen an DNS-Einträgen bei Ihrem DNS-Anbieter (ohne Registry)Verlängerungen und Wiederherstellungen
Domain-Abfragen (eine Domain kann „verfügbar“ erscheinen, die Registrierung ist aber nicht abschließbar)Registry-abhängige Änderungen wie Nameserver, Inhaber und Kontaktdaten

Was noch offen ist

Bis die offiziellen Richtlinien veröffentlicht sind und die Registry wieder öffnet, bleiben diese Fragen offen:

  • Ob eine außerhalb Katars eingetragene Marke anerkannt wird
  • Ob Treuhand- oder Local-Presence-Dienste für Antragsteller außerhalb Katars zulässig sind (von der Registry nicht bestätigt)
  • In welchen Sprachen und Formaten Nachweise akzeptiert werden und ob Übersetzungen nötig sind
  • Welche Vorgänge der Begriff „DNS-Updates“ genau umfasst
  • Wie die Prüfung bei Transfer und Inhaberwechsel abläuft und ob es Ausnahmen gibt
  • Wann die Wartung endet
  • Ob die Hosting-Pflicht in Katar für .com.qa weiterhin gilt

Was sollten Sie jetzt tun? Checkliste nach Situation

Sie leben außerhalb Katars und besitzen eine .qa-Domain

  1. Behalten Sie das Ablaufdatum im Kundenkonto im Blick und verlängern Sie rechtzeitig.
  2. Stellen Sie sicher, dass Ihre Registrierungsdaten stimmen – fragen Sie nach der Umstellung aber vor jeder Änderung unseren Support.
  3. Haben Sie eine Marke oder eine geschäftliche Verbindung nach Katar, stellen Sie die Nachweise schon jetzt zusammen.
  4. Halten Sie die Nameserver stabil und nehmen Sie DNS-Anpassungen möglichst über die Einträge bei Ihrem DNS-Anbieter vor.

Sie haben ein Unternehmen, eine Niederlassung oder eine Lizenz in Katar

  1. Prüfen Sie, ob Handelsregistereintrag bzw. Gewerbelizenz aktuell und gültig sind.
  2. Achten Sie darauf, dass der Inhabername der Domain exakt mit dem Namen in Ihren Unterlagen übereinstimmt.
  3. Sichern Sie neben .qa auch .com.qa – beide zusammen stärken den Markenschutz.

Sie planen den Markteintritt in Katar

Wenn Sie in die Golfregion exportieren oder dort wachsen wollen, brauchen Sie für eine .qa-Domain zunächst einen Bezug zu Katar: eine lokale Gesellschaft, eine Niederlassung, eine Lizenz oder eine anerkannte Markeneintragung. Das braucht Zeit. Konzentrieren Sie sich deshalb auf diesen Bezug, statt der Domain hinterherzulaufen. In der Zwischenzeit können Sie Ihren Wunschnamen über die .qa-Domainsuche und unsere Whois-Suche beobachten.

Sie sind Reseller oder Agentur

  • Informieren Sie Ihre Kunden über die .qa-Änderung; Sie können diesen Artikel gern weitergeben.
  • Versprechen Sie während der Wartung keine neuen .qa-Registrierungen.
  • Sammeln Sie schon jetzt die Nachweise von Kunden, die registrieren möchten.
  • Nehmen Sie Bestellungen automatisiert über WHMCS oder eine API an, prüfen Sie Ihren Ablauf: „Zahlung eingegangen“ heißt nicht mehr „Domain gesichert“.

Kein Bezug zu Katar? Ihre Alternativen

Nicht jedes Unternehmen hat – oder braucht – eine Gesellschaft in Katar. Es gibt mehrere praktikable Wege, Kunden am Golf zu erreichen:

  • Eine starke globale Domain: Bieten Sie auf Ihrer .com-Domain arabische und englische Inhalte an, mit einem eigenen Unterverzeichnis oder einer Subdomain für Katar.
  • Eine Markenstrategie: Eine Markeneintragung in Katar ist der am häufigsten genannte Weg in eine der Kategorien. Ein Blick darauf lohnt sich, sobald die anerkannten Eintragungsarten feststehen.
  • Eine lokale Präsenz: Planen Sie ohnehin eine Niederlassung oder Gesellschaft in Katar, sind .qa und .com.qa die naheliegende Wahl.

Ihre .qa-Domain mit Atak Domain verwalten

Nach der Registry-Richtlinie werden .qa-Domains über von der CRA akkreditierte Registrare registriert. In dieser Übergangszeit können Sie als Kunde von Atak Domain:

  • Fragen stellen: Bei Fragen zu Berechtigung, Nachweisen oder Ihrer bestehenden Registrierung eröffnen Sie ein Support-Ticket.
  • Bestehende Domains schützen: Ablaufdaten im Kundenkonto verfolgen, rechtzeitig verlängern und vor jeder Änderung unseren Support fragen.
  • Auf dem Laufenden bleiben: Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald die Wartung endet und die offiziellen Richtlinien veröffentlicht sind.
  • Den Auftritt vervollständigen: Ist Ihre Domain bereit, verwalten Sie Hosting und Business-E-Mail für Katar in einem Konto.
  • Reseller: Partner unseres Domain-Reseller-Programms können diesen Artikel an ihre Kunden weiterleiten.

Zur Katar-.qa-Domainsuche →

Wunschnamen jetzt festlegen. Damit Sie bereit sind, wenn die Registrierung wieder öffnet: Prüfen Sie den Status Ihres Wunschnamens und stellen Sie Ihre Nachweise zusammen.

Häufige Fragen

Wann ändern sich die Regeln für .qa-Domains?

Die neuen Regeln gelten ab dem 22. Oktober 2026, wenn die neue Registry-Plattform startet. Die Umstellung beginnt um 00:00 Uhr Ortszeit Katar (21. Oktober, 23:00 Uhr MESZ).

Kann ich nach dem 22. Oktober eine .qa-Domain aus dem Ausland registrieren?

Nicht mehr ohne Einschränkung. Sie müssen in eine zugelassene Kategorie fallen. Antragsteller außerhalb Katars können über Kategorien wie Marken- oder Handelsrechte berechtigt sein; welche Nachweise anerkannt werden, ist aber noch nicht vollständig geklärt.

Wird meine bestehende .qa-Domain gekündigt?

Nein. Sie wird nicht automatisch gekündigt und weiter verlängert. Beantragen Sie jedoch eine Änderung, wird vorher die Berechtigung geprüft; fällt die Prüfung negativ aus, wird die Domain gelöscht und geht in eine 30-tägige Wiederherstellungsfrist.

Was passiert, wenn ich die Nameserver ändere?

Ein Nameserver-Wechsel ist ein Registry-Vorgang und löst eine Berechtigungsprüfung aus. Fällt sie negativ aus, kann die Domain gelöscht werden. Fragen Sie vorher unseren Support.

Löst auch das Bearbeiten von DNS-Einträgen (A, MX) eine Prüfung aus?

Bleiben die Nameserver gleich und ändern Sie Einträge bei Ihrem DNS-Anbieter, geht normalerweise nichts an die Registry. Da die CRA allgemein formuliert, können wir jedoch nicht sagen, dass dies in jedem Fall ausgenommen ist.

Welche Nachweise braucht man für eine .qa-Domain?

Das hängt von Ihrer Kategorie ab: QID oder Aufenthaltserlaubnis für Privatpersonen, Handelsregistereintrag oder Gewerbelizenz für Unternehmen, Markenurkunde für Markeninhaber. Es genügt der Satz, der zu Ihrer Kategorie passt.

Ist meine Registrierung mit der Zahlung endgültig?

Nicht immer. Die Registry erlaubt nach der Registrierung ein 5-tägiges Prüffenster. Reichen die Nachweise nicht aus, kann die Domain in dieser Zeit gelöscht werden; Zahlung oder erste Aktivierung sind keine endgültige Freigabe.

Wie hat sich der Transfer von .qa-Domains geändert?

Die automatische Freigabe dauert bis zu 5 Kalendertage, innerhalb von 60 Tagen nach Registrierung oder letztem Transfer ist ein Umzug grundsätzlich nicht möglich, und jeder Transfer enthält eine verpflichtende Verlängerung um ein Jahr.

Funktionieren Website und E-Mail während der Wartung?

Ja. Die Wartung stoppt nur Registry-Vorgänge; solange DNS und Hosting laufen, sind Website und E-Mail nicht betroffen.

Darf ich eine .qa-Domain verkaufen oder vermieten?

Nein. Die überarbeitete Richtlinie verbietet Verkauf, Vermietung und Nutzungsüberlassung von .qa-Domains der zweiten Ebene ausdrücklich.

Haben sich die Voraussetzungen für .com.qa geändert?

.com.qa war bereits beschränkt und erfordert weiterhin eine Gewerbelizenz oder Marke. Ob die Hosting-Pflicht in Katar bestehen bleibt, klärt erst der offizielle Text.

Quellen

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind stets die offiziellen Richtlinien der Qatar Domains Registry und die Vorgaben der CRA. Wir aktualisieren den Inhalt, sobald die offiziellen Texte vorliegen.

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