.ax Domain: Die offizielle Endung der Ålandinseln
.ax ist die Top-Level-Domain der Ålandinseln, einer autonomen Region Finnlands, und steht seit dem 21. Juni 2006 in der Root-Zone. Betrieben wird die Registry nicht von einem Unternehmen, sondern von der Regierung von Åland selbst (Ålands landskapsregering); die Nameserver der Zone betreibt der Telekommunikationsanbieter der Inseln, Ålands Telekommunikation Ab. Auch die Regeln sind kein Unternehmensvertrag: Die Registrierung richtet sich nach dem Domain-Kapitel des finnischen Gesetzes über elektronische Kommunikationsdienste und nach der Domainnamen-Verordnung 68, beide in Kraft seit dem 5. September 2016. Anträge nimmt die Registry nicht selbst entgegen — registriert wird über Registrare.
Bei den Voraussetzungen hält .ax die Tür offen: Ein Sitz auf Åland, ein örtlicher Vertreter oder Nachweisdokumente werden nirgends verlangt, und die Registry erklärt die Endung ausdrücklich für jedermann zugänglich. Das lässt sich nachmessen: In der Zone sind Namen registriert, deren Inhaber in Deutschland, den USA und Bulgarien sitzen, und die von der Registry veröffentlichte Registrarliste verteilt sich auf 19 Länder. Was es dagegen nicht gibt, ist ein Privacy-Produkt: Bei gewerblichen Inhabern erscheinen Name, Registernummer, vollständige Postanschrift und Kontaktdaten unverändert in der Whois-Auskunft der Registry. Überlegen Sie deshalb vor der Registrierung, welche Anschrift dort stehen soll.
Den Kalender bestimmt jedoch das, was nach Ablauf geschieht. Endet die Laufzeit, wird der Name ohne Anhörung des Inhabers aus dem Register und aus der Root-Zone entfernt; einen Monat nach dieser Entfernung ist er für jedermann registrierbar. Die Registry behält das Datum nicht für sich: Ihre Whois-Auskunft nennt den Tag der Freigabe in einem eigenen Feld, sodass auch jeder andere Interessent ihn ablesen kann. Die lange Redemption-Kette generischer Endungen existiert hier nicht. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.
.AX-Domain auf einen Blick
- Zuteilende Behörde Ålands landskapsregering, die Regierung von Åland
- Technischer Betrieb Ålands Telekommunikation Ab, Mariehamn
- Aufnahme in die Root-Zone 21. Juni 2006
- Geltende Regelung Gesetz über elektronische Kommunikationsdienste und Domainnamen-Verordnung 68, 5. September 2016
- Nach Ablauf Der Name wird einen Monat später für jedermann frei
- Antragsweg Nur über Registrare; die Registry nimmt keine Direktanträge an
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .ax
- Land Aland Islands
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.ax-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
-
Neuregistrierung
$124.00 / Jahre -
Transfer
$129.99 / Jahre -
Verlängerung
$139.99 / Jahre -
Rückgängig machen
$299.90 -
Späte Verlängerung
$27.50
Bei jeder .ax-Domain inklusive
-
Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
-
Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
-
Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
-
Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
.ax-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.ax Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .ax
- Land Aland Islands
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.ax Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
Häufige Fragen zur .ax-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
-
Nein. Die Registry hält die Endung ausdrücklich für jedermann offen; ein Sitz auf Åland, eine lokale Anschrift, ein Vertreter oder ein Treuhänder wird in keinem Regeltext verlangt, Nachweisdokumente ebenso wenig. Das lässt sich nachmessen: In der Zone sind Namen registriert, deren Inhaber in Deutschland, den USA und Bulgarien sitzen. Auch die veröffentlichte Registrarliste verteilt sich auf 19 Länder, der Antrag muss also nicht von Åland ausgehen. Die einzige strukturelle Bedingung lautet, dass der Name auf den tatsächlichen Nutzer registriert wird und nicht auf den Registrar, der ihn für seinen Kunden verwaltet.
-
Die Registry ist eine Behörde. Zugeteilt werden die Namen von der Regierung von Åland in Mariehamn (Ålands landskapsregering), die auch die ax-Root führt. Die Nameserver der Zone betreibt dagegen das Telekommunikationsunternehmen der Inseln, Ålands Telekommunikation Ab; die DNS-Einträge der Zone bestätigen diese Aufteilung. Die Zuständigkeit ist bemerkenswert: Domainnamen unterliegen der finnischen Gesetzgebung, doch die Verwaltung der ax-Root wurde der Regionalregierung durch eine Übereinkommensverordnung auf Grundlage des Autonomiegesetzes von Åland übertragen. Anträge aus der Öffentlichkeit nimmt die Registry selbst nicht entgegen.
-
Läuft die Laufzeit ab, wird der Name ohne Anhörung des Inhabers aus dem Register und aus der Root-Zone entfernt; das Gesetz sagt das unmissverständlich. Einen Monat nach dieser Entfernung wird der Name freigegeben und ist für jeden registrierbar. Die aus generischen Endungen bekannte Kette aus Gnadenfrist und Redemption gibt es hier nicht, weshalb eine Verzögerung von wenig mehr als einem Monat den Namen endgültig kosten kann. Die Whois-Auskunft der Registry gibt den Freigabetag als eigenes Feld aus, das Datum ist also für jeden sichtbar, der auf denselben Namen wartet.
-
Es sind zwei getrennte Vorgänge, die leicht verwechselt werden. Für den Registrarwechsel fordern Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter einen Transfercode an; er erreicht Sie per E-Mail, bleibt fünf Tage gültig, und Sie übergeben ihn dem neuen Anbieter, der ihn in seinem Panel einträgt — danach wandert die Domain automatisch. Der Inhaberwechsel ist ein eigenes Verfahren: Dafür wird ein gesonderter Übertragungsschlüssel erzeugt, der an den bisherigen Inhaber geht, von dort an den neuen, und der Registrar aktualisiert die Daten. Beginnen können Sie auf der Seite Domain-Transfer.
-
Bei gewerblichen Inhabern ja. Die Whois-Auskunft der Registry gibt bei Unternehmen und eingetragenen Gewerbetreibenden Name, Registernummer, vollständige Postanschrift, Land, Telefonnummer und E-Mail unverändert aus; in den gemessenen Datensätzen waren all diese Felder gefüllt. Ein käuflicher Privacy-Dienst existiert ebenfalls nicht. In einigen abgefragten Datensätzen wurde dagegen überhaupt kein Inhaberblock ausgegeben: Dort erscheinen nur der Name, die Daten, die Nameserver und die Angaben des Registrars. Wie Ihr eigener Eintrag aussieht, prüfen Sie auf der Seite Whois-Suche.
-
Es gilt Gesetzesrecht, kein Registry-Vertrag. Maßgeblich sind zwei Texte: das Domain-Kapitel des finnischen Gesetzes über elektronische Kommunikationsdienste und die darauf gestützte Domainnamen-Verordnung 68. Beide sind am 5. September 2016 in Kraft getreten, und dieselben Texte decken die finnische und die åländische Endung gemeinsam ab. Die Registry veröffentlicht englische Übersetzungen beider Dokumente samt amtlicher Begründung auf ihrer eigenen Website, die auf Schwedisch und Englisch angeboten wird. Geregelt sind darin Form und Inhalt des Namens, die erlaubten Zeichen, die Nameserver-Konfiguration, die Übertragungsverfahren und die Pflichten der Registrare.
-
Ausschließlich über einen Registrar. Anträge aus der Öffentlichkeit nimmt die Registry nicht an; selbst das Registrarkonto der Regierung verwaltet nur staatseigene Domains. Registrar werden kann jeder: Es gibt weder eine Akkreditierungsprüfung noch eine Kaution, eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit genügt. Deshalb reicht die veröffentlichte Liste von Einzelunternehmen bis zu internationalen Anbietern. Technisch nutzt die ax-Zone kein EPP; die Registrare arbeiten über Formulare im Browser. Für eine Registrierung über Atak Domain beginnen Sie auf der Seite Domain-Check.
Hilfe bei der .ax Domainregistrierung erhalten
Wir sind jederzeit für Sie da!