.vg Domain - Britische Jungferninseln Länder-Domain

Den Markt in Britische Jungferninseln mit einer .VG-Domain erschließen.

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WAS IST EINE .VG-DOMAIN

.vg Domain: Die Länderendung der Britischen Jungferninseln

.vg ist die Länderendung der Britischen Jungferninseln und steht seit dem 20. Februar 1997 in der Root-Zone. Zugeteilt werden die Namen von der öffentlichen Regulierungsbehörde des Gebiets, der Telecommunications Regulatory Commission (TRC); betrieben wird die Registry unter der Lizenz der TRC von der KSregistry GmbH unter dem Handelsnamen Nic.VG, technisch läuft sie auf der Plattform von CentralNic. Maßgeblich sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Registry vom 14. April 2014. Direkte Anträge nimmt die Registry nicht entgegen — registriert wird ausschließlich über akkreditierte Registrare.

Bei den Voraussetzungen ist .vg nahezu ein leeres Blatt: In keinem der zehn Abschnitte der Regelung stehen Anforderungen an Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, gewerbliche Eigenschaft, lokale Adresse oder einen Treuhänder, und die Zahl der Namen pro Inhaber ist nicht begrenzt. Der Namensraum ist flach — registriert wird direkt auf der zweiten Ebene, eine delegierte dritte Ebene wie com.vg existiert nicht; solche Namen hält die Registry als gesperrte Registrierungen selbst. Zwei Grenzen gelten dennoch: Ein Name, der eine Stadt, eine Region, ein Land oder eine offiziell anerkannte Stelle bezeichnet, braucht deren schriftliche Zustimmung binnen sieben Tagen nach Aufforderung, und der Weiterverkauf von Subdomains ist ausdrücklich untersagt.

Zwei Details wirken sich unmittelbar auf Ihre Bestellung aus. Erstens die Länge: Die Regelung lässt den Namen bereits bei einem Zeichen beginnen, und einbuchstabige .vg Namen sind tatsächlich registriert — wer einen kurzen Namen sucht, findet hier also eine offene Zone. Zweitens das Verhalten am Laufzeitende: Registrierungen verlängern sich automatisch, sofern Ihr Registrar sie nicht ausdrücklich löscht, und ein gelöschter Name lässt sich über den bisherigen Registrar binnen dreißig Tagen zurückholen; danach ist er endgültig verloren. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.

Die Laufzeitregeln funktionieren hier anders: Zwei Klauseln verhalten sich bei .vg anders als bei generischen Endungen. Erstens verlängert die Registry den Namen am Ende der Laufzeit von selbst, solange der Registrar keinen ausdrücklichen Löschbefehl sendet — ein übersehenes Ablaufdatum lässt die Domain also nicht am selben Tag fallen. Zweitens verlängert ein ausgeführter Registrarwechsel die Laufzeit um ein Jahr, bis zur Obergrenze von zehn Jahren: Sie gewinnen Zeit, statt Tage zu verlieren. Nach einem Transfer ist ein weiterer Transfer dreißig Tage lang gesperrt — planen Sie den Anbieterwechsel deshalb in einem Zug.
Logo der Domain-Endung .vg

.VG-Domain auf einen Blick

  • Zuteilende Behörde Telecommunications Regulatory Commission (TRC), Road Town, Tortola
  • Registry-Betrieb Nic.VG — KSregistry GmbH; technische Plattform CentralNic
  • Aufnahme in die Root-Zone 20. Februar 1997
  • Wechsel der Verwaltung 3. Februar 2014 — die Zone ging an den öffentlichen Regulierer des Gebiets
  • Geltende Regelung Allgemeine Geschäftsbedingungen, 14. April 2014
  • Wiederherstellung nach Löschung Dreißig Tage, über den bisherigen Registrar
  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .vg
  • Land Britische Jungferninseln
  • Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 1 - 10 Stück

Ähnliche Domain-Endungen

Wenn Sie denselben Namen mit mehreren Endungen registrieren, kann niemand sonst Ihre Marke belegen.

.vg-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren

Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.

  • Transfer

    $50.00 / Jahre
  • Verlängerung

    $55.00 / Jahre
  • Rückgängig machen

    $139.90
  • Späte Verlängerung

    $11.00

Bei jeder .vg-Domain inklusive

  • Kostenlose DNS-Verwaltung

    A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.

  • Domain-Sperre

    Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.

  • Domain-Weiterleitung

    Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.

  • Kostenloser WHOIS-Schutz

    Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.

Lebenszyklus einer .vg-Domain

Aktive Registrierungsdauer 1 - 10 Jahre Sie wählen ihn bei der Registrierung
Karenzzeit 45 Tage Erstes Zeitfenster zur Verlängerung nach Ablauf
Wiederherstellungsfrist 30 Tage In dieser Zeit noch durch Verlängerung zurückholbar
Zahlungsfrist 45 Tage Zusätzliche Frist nach Ablauf

Domain-Lebenszyklus

Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur Freigabe
Verfügbar Vor der Registrierung
Aktiv 1 - 10 Jahre
Wiederherstellung 30 Tage
Löschsperre 30 Tage
Verfügbar Wieder frei

Domain ist registrierbar (Available)

Unbefristet

Eine .vg-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.

Domain ist aktiv (Active Period)

1 - 10 Jahre

Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.

Wiederherstellungsphase (Redemption Period)

30 Tage

Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.

Löschsperrfrist (Pending Delete Period)

30 Tage

Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.

Domain ist wieder frei

Unbefristet

Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.

.vg-Domain: Daten und Registrierungsregeln

Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.

.vg Domain-Registrierung

  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .vg
  • Land Britische Jungferninseln
  • Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 1 - 10 Stück

.vg Domain-Unterstützung

  • IDN-Unterstützung Nein
  • Transfer-Unterstützung Jawohl
  • Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl

.vg Domain-Registrierzeiten

  • Registrierzeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
  • Verlängerungszeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9 Jahre
  • Vorregistrierung 1 Tage
  • Abrechnungszeitraum 45 Tage
  • Abschlussfrist 1 Tage
  • Fehlerfrist 45 Tage
  • Zahlungsfrist 45 Tage
  • Wiederherstellungsfrist 30 Tage
  • Löschsperrfrist 30 Tage
  • Verlängerungszeitpunkt 30 Tag

Häufige Fragen zur .vg-Domain

Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.

  • Nein. In keinem der zehn Abschnitte der Regelung finden sich Anforderungen an Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, gewerbliche Eigenschaft, lokale Adresse oder einen Treuhänder; eine in der Türkei ansässige Firma, ein Einzelunternehmen und eine Privatperson registrieren zu identischen Bedingungen. Auch die Zahl der Namen pro Inhaber ist nicht gedeckelt. Zwingend ist allein der Weg: Die Registry nimmt keine direkten Anträge entgegen, registriert wird über einen akkreditierten Registrar oder dessen Reseller. Die Registry muss die Angaben des Antragstellers nicht prüfen, behält sich aber vor, einen Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen — halten Sie sich deshalb von fremden Marken fern.

  • Von einem bis zehn Jahre, in vollen Jahren. Die Regelung setzt die Laufzeit auf ein bis zehn Jahre und schließt nichts dazwischen aus, eine drei- oder siebenjährige Registrierung ist also ebenso möglich. Wichtiger ist das Standardverhalten: Registrierungen verlängern sich am Ende der Laufzeit automatisch. Die Registry lässt einen Namen nur fallen, wenn der Registrar einen ausdrücklichen Löschbefehl sendet oder wenn dessen Guthabenkonto am Ablauftag nicht gedeckt ist. Ein um einen Tag verpasstes Ablaufdatum kostet Sie also nicht die Domain; da die Entscheidung aber am Konto Ihres Anbieters hängt, sollten Sie Ablauftermine selbst im Blick behalten.

  • Ein Zeichen. Die Regelung definiert den Namen mit einem bis dreiundsechzig Zeichen, und die Messung bestätigt das: Einbuchstabige und einstellige .vg Namen sind registriert, manche seit über einem Jahrzehnt in Gebrauch. Wenn Sie also einen zwei- oder dreibuchstabigen Namen suchen, steht die Syntax dem nicht entgegen; das einzige Hindernis ist, dass jemand ihn bereits hält. Die Abfrage der Registry behandelt kurze Namen nicht gesondert und beantwortet einen regelwidrigen Namen genauso wie einen freien. Prüfen Sie kurze Namen deshalb vor der Bestellung auf der Seite Domain-Check.

  • Lateinische Buchstaben, Ziffern und der Bindestrich. Die Regelung nennt als erlaubten Zeichensatz die Buchstaben A bis Z, Ziffern und den Bindestrich; zwischen Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden, und ein Name darf weder mit einem Bindestrich beginnen noch damit enden. Namen in einer lokalen Schrift werden in dieser Zone nicht unterstützt: Die Registry veröffentlicht weder eine Zeichentabelle noch einen Konverter. Zwei Klassen von Namen sind zusätzlich zustimmungspflichtig — Namen, die eine Stadt, eine Region oder ein Land bezeichnen, und Namen einer offiziell anerkannten Stelle brauchen deren schriftliche Zustimmung, vorzulegen binnen sieben Tagen nach Aufforderung.

  • Sie fordern bei Ihrem bisherigen Registrar den Transfercode an und übergeben ihn dem neuen Anbieter; den Antrag darf nur der Inhaber oder sein administrativer Kontakt stellen. Ein Transfer hat bei .vg eine ungewöhnliche Folge: Mit Ausführung des Vorgangs wird die Laufzeit um ein Jahr verlängert, solange die Obergrenze von zehn Jahren nicht überschritten wird. Der Anbieterwechsel bringt Ihnen also Zeit, statt Tage zu kosten. Eine Warnung: Nach einem abgeschlossenen Transfer ist ein weiterer dreißig Tage lang gesperrt. Liegt eine Registrarsperre auf dem Namen, startet der Vorgang nicht — lassen Sie sie vorher aufheben. Beginnen Sie auf der Seite Domain-Transfer.

  • Ja, aber das Fenster ist schmal. Zuerst der angenehme Teil: Registrierungen verlängern sich am Laufzeitende automatisch, die Domain fällt am Ablauftag also nicht einfach weg. Gelöscht wird sie erst, wenn der Registrar sie ausdrücklich löscht oder sein Konto nicht gedeckt ist. Nach der Löschung räumt die Regelung eine dreißigtägige Wiederherstellungsfrist ein, und in dieser Zeit kann allein Ihr bisheriger Registrar den Namen auf Ihren Wunsch zurückholen. In dieser Phase ist der Name im DNS bereits abgeschaltet, Website und E-Mail funktionieren also nicht. Danach wird er endgültig freigegeben und für jeden registrierbar.

  • Nein. Die öffentliche Ausgabe der Registry enthält weder Name noch Firma, Postanschrift oder Telefonnummer des Inhabers; an der Stelle der E-Mail-Felder steht jeweils ein Link auf das Kontaktformular der Registry. Sichtbar sind der Domainname, die Kennung der Registry, Name und Kontaktdaten des Registrars, Erstellungs-, Änderungs- und Ablaufdatum, die Statuscodes, die Nameserver und das DNSSEC-Kennzeichen. Diese Maskierung ist das Standardverhalten der Registry und kein zusätzlich gekauftes Datenschutzprodukt. Was bei Ihrem eigenen Namen erscheint, prüfen Sie auf der Seite Whois-Suche.

  • Über die UDRP. Die Regelung bestimmt, dass jeder Domainstreit unter .vg nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy der ICANN beigelegt wird; ein eigenes lokales Verfahren betreibt die Registry nicht. Ordnet ein Schiedspanel Löschung oder Übertragung an, setzt der Registrar das um; einzige Ausnahme ist der Nachweis des Inhabers, binnen zehn Tagen nach der Entscheidung Klage gegen den Beschwerdeführer erhoben zu haben. Genannt werden zudem drei zuständige Gerichtsstände: der Wohnsitz des Inhabers, der rechtliche Sitz des Registrars und die Gerichte der Inseln selbst. Achten Sie deshalb von Anfang an auf fremde Markenrechte.

  • Praktisch derzeit nicht. Die Registry führt auf Protokollebene ein DNSSEC-Feld, Ihr Registrar kann also einen DS-Eintrag übermitteln. Die Messung zeigt jedoch zweierlei zugleich: Die Zone .vg ist zwar in sich signiert, in der Root-Zone ist für .vg aber kein DS-Eintrag veröffentlicht. Damit schließt sich die Vertrauenskette nie, und validierende Resolver können keinen Namen unter .vg authentifizieren. Auch alle abgefragten .vg Registrierungen weisen sich als unsigniert aus. Kurz gesagt bringt ein DS-Eintrag heute keinen messbaren Sicherheitsgewinn; wirksamer sind eine Registrarsperre und eine gut abgesicherte Kontoanmeldung.

Hilfe bei der .vg Domainregistrierung erhalten

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