.ky Domain: Die offizielle Länderendung der Kaimaninseln
.ky ist die Länderendung der Kaimaninseln und steht seit dem 3. Mai 1995 in der Root-Zone. Verwaltet wird sie nicht von einem Unternehmen, sondern von OfReg, der Regulierungsbehörde der Inseln (Utility Regulation and Competition Office), die diese Aufgabe von ihrer Vorgängerin ICTA übernommen hat. Der technische Betrieb liegt woanders: Tucows Registry Services in Toronto betreibt die Nameserver, die Rechtshoheit bleibt also auf den Inseln, die Infrastruktur nicht. Anträge nimmt OfReg nicht selbst entgegen — registriert wird ausschließlich über akkreditierte Registrare.
Am 2. September 2015 wurde die Endung weltweit geöffnet, und seither macht OfReg keinen Unterschied nach Herkunft, sondern vergibt die Namen an den zuerst Antragstellenden. Sie brauchen weder Firma noch Anschrift noch einen Vertreter auf den Kaimaninseln; ein Antrag aus dem Ausland wird genauso behandelt wie einer von der Insel. Registriert wird direkt auf der zweiten Ebene, Ihr Name steht also unmittelbar unter .ky. Daneben ist auch die dritte Ebene offen, unter com.ky, org.ky, net.ky und edu.ky; geschlossen ist allein gov.ky, das der Inselregierung vorbehalten bleibt.
Die am häufigsten überlesene Klausel betrifft die zulässige Nutzung: Eine .ky Domain darf nicht für Darstellung, Verkauf, Vermarktung oder Vertrieb von Alkohol oder pornografischem Material verwendet werden, und Glücksspiel samt dessen Bewerbung steht auf derselben Liste. Das ist keine Ermahnung, sondern ein Widerrufsgrund — eine Seite, die in diese Themen abrutscht, kann eines Tages schlicht nicht mehr erreichbar sein. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Kaimaninseln, zuständig sind die dortigen Gerichte. Passt Ihr Vorhaben in diesen Rahmen, prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.
.KY-Domain auf einen Blick
- Zuteilende Behörde OfReg — Utility Regulation and Competition Office
- Technischer Betrieb Tucows Registry Services, Toronto
- Aufnahme in die Root-Zone 3. Mai 1995
- Weltweite Öffnung 2. September 2015, wer zuerst kommt
- Veröffentlichte Streitentscheidungen 2 Entscheidungen (Stand August 2026)
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .ky
- Land Cayman Inseln
- Zeichenanzahl 4 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.ky-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$79.90 / Jahre -
Transfer
$72.79 / Jahre -
Verlängerung
$78.39 / Jahre -
Rückgängig machen
$167.90
Bei jeder .ky-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
.ky-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.ky Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .ky
- Land Cayman Inseln
- Zeichenanzahl 4 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.ky Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Nein
Häufige Fragen zur .ky-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. Am 2. September 2015 wurde die Endung weltweit geöffnet, seither gibt es keine Herkunftsbedingung mehr: OfReg schreibt auf der eigenen Seite, dass Namen an jedermann auf der Welt nach dem Prinzip der zeitlichen Priorität vergeben werden. Die Übergangsklausel des Vertrags stellt beide Regime nebeneinander — vor 2015 war die Registrierung nur auf den Inseln ansässigen Personen und im Handelsregister der Kaimaninseln eingetragenen Firmen möglich, samt Anschrift und Telefonnummer vor Ort; danach darf jeder unabhängig von seinem geografischen Standort registrieren. Adresse, Vertreter oder Treuhänder auf der Insel sind nicht nötig. Anbieterseiten, die weiterhin eine lokale Präsenz verlangen, beschreiben die Regeln vor 2015.
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OfReg, die Regulierungsbehörde der Inseln (Utility Regulation and Competition Office). Auf ihrer eigenen Seite hält sie fest, dass ihre Regulierungsfunktion für Informations- und Kommunikationstechnik für Verwaltung und Administration der .ky Domain zuständig ist. Die Aufgabe übernahm sie von ihrer Vorgängerin ICTA, deren Name bis heute in manchen Antworttexten der Registry und im Registrierungsvertrag auftaucht, weil diese Texte nie aktualisiert wurden. Die technische Seite ist davon getrennt: Tucows Registry Services in Toronto betreibt die Nameserver. Ihr rechtlicher Ansprechpartner sitzt also auf den Kaimaninseln, die Infrastruktur in Kanada. Anträge nimmt die Registry nicht direkt an, registriert wird über akkreditierte Registrare.
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Ja, das ist möglich. Ihr Name kann ohne Zwischenstufe wie com.ky unmittelbar unter .ky stehen; der Abfragedienst der Registry meldet freie Namen der zweiten Ebene als registrierbar, und auf dieser Ebene sind seit Jahren Namen in aktiver Nutzung. Auch die dritte Ebene ist nicht verschlossen: Unter com.ky, org.ky, net.ky und edu.ky lässt sich ebenfalls registrieren, und jede dieser Zonen ist eine eigenständig signierte Unterzone. Die einzige Ausnahme ist gov.ky — der Inselregierung vorbehalten, für die Allgemeinheit gesperrt und nicht über die Infrastruktur der Registry, sondern über den eigenen DNS-Anbieter der Regierung betrieben.
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Der Registrierungsvertrag zählt vier Punkte einzeln auf. Eine .ky Domain darf nicht genutzt werden für Darstellung, Verkauf, Vermarktung oder Vertrieb von pornografischem Material oder Alkohol, für Glücksspiel oder dessen Bewerbung, für den Massenversand unverlangter E-Mails sowie dafür, andere zu betrügen, zu missbrauchen, zu belästigen, zu bedrohen oder zu behelligen. Die Sanktion steht in derselben Klausel: Ein Verstoß führt zum sofortigen Entzug der Domain, etwaige rechtliche Folgen kommen hinzu. Ergänzend verlangt der Vertrag die Einhaltung des Rechts der Kaimaninseln, insbesondere der Vorschriften zu elektronischen Transaktionen und Computermissbrauch. Für inhaltlich heikle Vorhaben ist .ky damit die falsche Wahl.
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Es sind zwei getrennte Vorgänge. Der Registrarwechsel ist erlaubt, hat aber eine Wartezeit: Laut Vertrag darf der Inhaber den Registrar of Record jederzeit wechseln, sobald seit dem Registrierungsdatum 60 Tage vergangen sind. Eine frisch registrierte .ky Domain lässt sich in den ersten zwei Monaten also nicht umziehen. Zusätzlich tragen die meisten Einträge eine vom Registrar gesetzte Transfersperre, die vorher aufgehoben werden muss. Der Inhaberwechsel ist etwas anderes: Rechte und Pflichten dürfen laut Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Behörde nicht übertragen werden. Starten können Sie auf der Seite Domain-Transfer.
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Es gilt die UDRP, entschieden wird aber von der Behörde selbst und nicht von einem Schiedsanbieter. OfReg übernahm die UDRP der ICANN am 1. Oktober 2003 und behandelt Beschwerden im eigenen Haus. Zunächst müssen die Parteien einen ernsthaften Einigungsversuch unternommen und dafür Belege vorgelegt haben. Nach Weiterleitung der Beschwerde hat der Inhaber zwanzig Tage für seine Stellungnahme, der Beschwerdeführer zehn Tage für die Erwiderung; anschließend führt ein geschultes Teammitglied eine vertrauliche Mediation, und bleibt die Sache binnen zehn Tagen ungelöst, kann eine förmliche Entscheidung beantragt werden. Entscheidungen werden veröffentlicht. Zuständig sind ausschließlich die Gerichte der Kaimaninseln.
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Nein, sie sind es nicht. In der Ausgabe der Registry sind Inhaber sowie administrativer und technischer Kontakt vollständig als aus Datenschutzgründen entfernt gekennzeichnet; statt einer E-Mail-Adresse erhalten Sie einen Verweis zurück an den Registrar. Sichtbar bleiben nur der Name selbst, die Angaben und der Missbrauchskontakt des Registrars, Erstellungs-, Änderungs- und Ablaufdatum, die Statuscodes, die Nameserver und das Signaturkennzeichen. Wichtig: Das ist kein zugekaufter Datenschutzdienst, sondern das Standardverhalten der Registry. Den Zustand eines Namens können Sie selbst auf der Seite Whois-Suche prüfen.
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Nein, ein Teil ist gesperrt. Der Vertrag hält fest, dass bestimmte Namen von der Behörde reserviert wurden und ohne deren vorherige Zustimmung nicht registriert werden können; wird ein solcher Name abgefragt, meldet der Dienst weder frei noch vergeben, sondern eine eigene Auskunft, der Name sei für eine spätere Registrierung reserviert. Auch Namen mit Schimpfwörtern bedürfen der vorherigen Zustimmung und müssen direkt bei der Behörde beantragt werden. Zudem ist die Annahme eine Ermessensentscheidung: Die Behörde darf jeden Antrag ohne Begründung ablehnen und einen Namen binnen dreißig Tagen nach Registrierung sperren oder löschen. Prüfen Sie den Namen daher vor der Bestellung.
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