.dk Domain: Die offizielle Länderendung Dänemarks
.dk ist die Länderendung Dänemarks und steht seit dem 14. Juli 1987 in der Root-Zone — damit gehört sie zu den ältesten Länderendungen des Internets. Betrieben wird die Registry von Punktum dk A/S; das Unternehmen hieß bis zum 1. Mai 2023 DK Hostmaster und gehört vollständig dem Verein DIFO. Der Auftrag wird öffentlich ausgeschrieben, die Aufsicht führt Erhvervsstyrelsen, die dänische Wirtschaftsbehörde. Die Regeln sind mehr als ein Unternehmensvertrag: Den Rahmen setzt domæneloven, das dänische Gesetz über Internet-Domains aus dem Jahr 2014.
Bei den Voraussetzungen bleibt .dk offen: Jede natürliche oder juristische Person, dänisch oder ausländisch, darf registrieren; eine dänische Adresse, ein Zustellungsbevollmächtigter oder ein Treuhänder sind nicht erforderlich. Worauf die Registry dagegen besteht, ist die Identität. Wer in Dänemark wohnt, weist sie mit einer elektronischen ID nach, alle anderen durch Einreichen von Unterlagen — und die Anfrage muss fristgerecht beantwortet werden. .co.dk zielt auf dasselbe Land, gehört aber nicht zur offiziellen Registry: Es ist ein eigener Namensraum auf dritter Ebene, den ein privater Betreiber eröffnet hat.
Zwei Details unterscheiden .dk von den meisten Endungen. Erstens der Vertragspartner: Sie registrieren über einen Registrar, doch der Vertrag über die Domain kommt direkt mit Punktum dk zustande, und Sie können den Namen im Self-Service der Registry auch selbst verwalten. Wechseln Sie den Anbieter, bleibt der Name trotzdem bei Ihnen. Zweitens sind Ihre Registrierungsdaten öffentlich, denn das Gesetz schreibt die Veröffentlichung von Name, Anschrift und Telefonnummer vor. Die Zone ist mit DNSSEC signiert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.
.DK-Domain auf einen Blick
- Registry-Betrieb Punktum dk A/S (bis 1. Mai 2023 DK Hostmaster)
- Eigentümer und Aufsicht Verein DIFO; Aufsicht durch Erhvervsstyrelsen
- Aufnahme in die Root-Zone 14. Juli 1987
- Registrierte Namen 1.300.136 (Zähler der Registry, Juli 2026)
- Frist nach Ablauf Dreißig Tage Sperre, danach Löschung
- Rechtsrahmen domæneloven (2014); Registry-Bedingungen Version 15
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .dk
- Land Dänemark
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.dk-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$31.99 / Jahre -
Transfer
$0.00 / Jahre -
Verlängerung
$39.99 / Jahre -
Rückgängig machen
$78.92 -
Späte Verlängerung
$7.98
Bei jeder .dk-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .dk-Domain
Domain-Lebenszyklus
Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur FreigabeDomain ist registrierbar (Available)
Eine .dk-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Löschsperrfrist (Pending Delete Period)
Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.dk-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.dk Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .dk
- Land Dänemark
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.dk Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
.dk Domain-Registrierzeiten
- Registrierzeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
- Verlängerungszeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9 Jahre
- Vorregistrierung 1 Tage
- Abrechnungszeitraum 45 Tage
- Abschlussfrist 1 Tage
- Fehlerfrist 45 Tage
- Zahlungsfrist 45 Tage
- Wiederherstellungsfrist 30 Tage
- Löschsperrfrist 30 Tage
- Verlängerungszeitpunkt 30 Tag
Häufige Fragen zur .dk-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. Die dänische Registry verlangt weder Staatsangehörigkeit noch Wohnsitz noch eine gewerbliche Eigenschaft: Jede natürliche oder juristische Person, dänisch oder ausländisch, darf registrieren. Eine Adresse in Dänemark, ein örtlicher Vertreter oder ein Treuhänder sind nicht nötig, und die Zahl der Namen pro Inhaber ist nicht begrenzt. Eine in der Türkei ansässige Firma, ein Einzelunternehmen und eine Privatperson beantragen zu denselben Bedingungen, die Priorität richtet sich nach dem Eingang. Die einzige echte Hürde in dieser Zone ist nicht die Zulassung, sondern die Identität: Nach der Registrierung verlangt die Registry einen Nachweis darüber, wer Sie sind.
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Ist die Registrierung abgeschlossen, fordert die Registry Sie auf, Ihre Identität zu bestätigen. Inhaber mit Wohnsitz in Dänemark tun das mit einer elektronischen ID; Inhaber im Ausland gehen den Weg über Unterlagen, die auf Dänisch, Englisch oder in den weiteren von der Registry unterstützten Sprachen eingereicht werden. Für neue und für bestehende Inhaber gibt es jeweils eigene Verfahren, noch einmal getrennt nach Wohnsitz innerhalb und außerhalb Dänemarks. Entscheidend ist die Frist: Bleibt die Aufforderung unbeantwortet, kann der Vertrag gekündigt werden. Halten Sie die bei der Registry hinterlegte E-Mail-Adresse deshalb dauerhaft erreichbar.
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Ja, und das ist Gesetz und keine Produktentscheidung. Das dänische Gesetz über Internet-Domains verlangt, dass die öffentliche Whois-Datenbank der Registry Name, Anschrift und Telefonnummer des Inhabers führt; bei Gesellschaften, die keine Einzelunternehmen sind, erscheint in der Regel auch die E-Mail-Adresse. Einen käuflichen Privacy-Dienst gibt es nicht. Die einzige Ausnahme sind Privatpersonen mit Namens- und Adressschutz im dänischen Melderegister. Rechnungskontakt und Bevollmächtigte bleiben in jedem Fall verborgen. Den öffentlichen Eintrag eines Namens können Sie auf der Seite Whois-Suche einsehen.
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Sie haben dreißig Tage. Wird die Gebühr für die neue Periode nicht gezahlt, sperrt die Registry den Domainnamen für dreißig Tage; in dieser Zeit ist die Adresse praktisch nicht erreichbar, der Name gehört aber weiterhin Ihnen. Für die Rückholung zahlen Sie nicht nur die Periodengebühr, sondern zusätzlich eine Wiederherstellungsgebühr. Sind die dreißig Tage vorbei, wird der Name gelöscht. Die aus generischen Endungen bekannte Kette aus dreißig Tagen Gnadenfrist plus Redemption existiert hier nicht: Das gesamte Fenster beträgt dreißig Tage, danach ist der Verlust endgültig.
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Dänemark betreibt dafür eine förmliche, kostenpflichtige Warteschlange. Die Registry führt eine Warteliste: Wer einen bereits vergebenen Namen haben möchte, wird in der Reihenfolge eingetragen, in der die Anträge bei der Registry eingehen. Wird der Name frei, geht das Registrierungsangebot an die Person an der Spitze der Liste, und diese hat vierzehn Tage Zeit, den Namen zu registrieren; nimmt sie nicht an, rückt die nächste nach. Ein Listenplatz ist gebührenpflichtig und wird jährlich erneuert; bleibt die Gebühr für die Folgeperiode aus, wird der Platz gelöscht. Ein Wettrennen um freiwerdende Namen gibt es hier also nicht.
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Nein. Das dänische Gesetz über Internet-Domains verbietet das ausdrücklich: Inhaber dürfen Domainnamen nicht allein zum Zweck des Weiterverkaufs oder der Vermietung registrieren und halten. Dieselbe Vorschrift untersagt außerdem, Domainnamen entgegen der sogenannten guten Domainnamenpraxis zu registrieren und zu nutzen. Was in den meisten Endungen nur eine Vertragsklausel ist, steht hier im Gesetz; ein Verstoß kann vor das Beschwerdegremium gebracht werden, das die Löschung oder die Übertragung des Namens anordnen kann. Wer Domainhandel als Geschäftsmodell plant, ist in dieser Zone falsch aufgehoben.
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Die UDRP der ICANN gilt in dieser Zone nicht. Dänemark hat ein gesetzlich geschaffenes, unabhängiges Gremium: Klagenævnet for Domænenavne, das Beschwerdegremium für Domainnamen. Es entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen der Registry ebenso wie über Streitigkeiten zwischen Inhabern und Dritten über Registrierung und Nutzung eines Namens. Seine Befugnisse sind festgelegt: Der Name kann bestehen bleiben, gelöscht, gesperrt oder auf die beschwerdeführende Partei beziehungsweise eine von ihr benannte Person übertragen werden. Schadensersatz oder Entschädigung kann es nicht zusprechen. Einreichen darf jede Person mit hinreichendem Interesse am Ausgang.
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Zwei getrennte Vorgänge werden leicht verwechselt. Der Registrarwechsel ändert nur, welches Unternehmen den Namen verwaltet; Ihr Vertrag mit der Registry bleibt unverändert, und seit dem 1. Januar 2025 erhebt die Registry dafür kein Entgelt. Der Inhaberwechsel ist ein eigenes Verfahren und setzt voraus, dass der neue Inhaber seine eigene Identitätsprüfung durchläuft. Beruhigend am dänischen Modell ist, dass Sie den Namen gar keinem Unternehmen überlassen müssen: Sie können ihn im Self-Service der Registry selbst verwalten. Starten können Sie auf der Seite Domain-Transfer.
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