.is Domain: Die offizielle Länderendung Islands
.is ist die Länderendung Islands und steht seit dem 18. November 1987 in der Root-Zone — einer der ältesten Einträge dort. Betrieben wird die Registry von ISNIC — Internet á Íslandi hf. mit Sitz in Reykjavík; ihr Mandat ruht auf zwei Grundlagen, einer Vereinbarung mit der IANA und dem isländischen Gesetz Nr. 54/2021. Die geltenden Registrierungsregeln tragen das Datum 29. April 2022. Ein struktureller Unterschied fällt hier auf: ISNIC betreibt kein Registrarmodell, Inhaber haben unmittelbar mit der Registry zu tun. Der erste Name entstand 1986, der geregelte Registrierungsbetrieb begann 1989.
Bei den Voraussetzungen ist .is eine offene Endung: Wohnsitz, Firma oder isländische Personenkennzahl (Kennitala) werden nicht verlangt, Ausländer registrieren zu denselben Bedingungen wie Isländer. Das ist kein Versprechen, sondern ein Ergebnis, das der Zähler der Registry selbst zeigt — im Juli 2026 wurden 31.507 der 102.451 aktiven .is Namen, also rund ein Drittel, aus dem Ausland gehalten. Privatpersonen dürfen seit 1999 registrieren. Der Namensraum ist flach aufgebaut: Namen wie com.is, net.is und org.is sind reserviert und nicht registrierbar, ihrname.is bleibt also die einzige Adressform. Ein- und zweizeichige Namen existieren ebenfalls.
Zwei Details wirken sich unmittelbar auf Ihre Bestellung aus. Erstens die Technik: Die vorgesehenen Nameserver müssen der ISNIC bekannt sein, bevor der Name registriert wird, und die Anforderungen der Registry dauerhaft erfüllen; ohne fertige Server nehmen Sie den Namen zunächst in den kostenlosen Parkdienst und ziehen später um. Zweitens der Ablauf: Die lange Redemption-Kette generischer Endungen gibt es hier nicht, ein unbezahlter Name verschwindet am ersten Werktag nach Ablauf aus der Zone und wird dreißig Tage später gelöscht. Namen in isländischer Schrift sind seit dem 1. Juli 2004 möglich. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.
.IS-Domain auf einen Blick
- Registry-Betrieb ISNIC — Internet á Íslandi hf., Reykjavík
- Aufnahme in die Root-Zone 18. November 1987
- Registrierte Namen 102.451 (Registry-Statistik, Juli 2026)
- Aus dem Ausland gehalten 30,75 % (Juli 2026)
- Frist nach Ablauf 30 Tage, danach wird der Name gelöscht
- Geltende Regelung Registrierungsregeln vom 29. April 2022
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .is
- Land Island
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 1 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 4 Stück
.is-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$78.99 /Jahr -
Transfer
$0.00 /Jahr -
Verlängerung
$98.99 /Jahr -
Rückgängig machen
$195.87 -
Späte Verlängerung
$19.80
Bei jeder .is-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
Lebenszyklus einer .is-Domain
Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert
Tag 0 ist das Ablaufdatum der DomainKurz gesagt: Bei .is legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .is gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.
Domain ist registrierbar (Available)
Eine .is-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Löschsperrfrist (Pending Delete Period)
Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.is-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.is Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .is
- Land Island
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 1 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 4 Stück
.is Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
.is Domain-Registrierzeiten
- Registrierzeiträume 1 Jahre
- Verlängerungszeiträume 1 Jahre
- Vorregistrierung 1 Tage
- Abrechnungszeitraum 45 Tage
- Abschlussfrist 1 Tage
- Fehlerfrist 45 Tage
- Zahlungsfrist 45 Tage
- Wiederherstellungsfrist 30 Tage
- Löschsperrfrist 30 Tage
- Verlängerungszeitpunkt 30 Tage
Häufige Fragen zur .is-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Ja. Die Registry stellt die Frage selbst und beantwortet sie unmissverständlich: Ein Ausländer darf einen .is Namen registrieren. Wohnsitz, Niederlassung, örtlicher Vertreter oder eine isländische Personenkennzahl (Kennitala) werden nicht verlangt; eine in der Türkei ansässige Firma, ein Einzelunternehmen und eine Privatperson registrieren zu denselben Bedingungen. Das steht nicht nur in den Regeln, es zeigt auch der Zähler: Im Juli 2026 wurden 31.507 der 102.451 aktiven .is Namen aus dem Ausland gehalten. Früher mussten ausländische Antragsteller eine in Island eingetragene Marke nachweisen; diese Anforderung wurde am 19. September 2007 aufgehoben. Halten Sie Ihre Registrierungsdaten korrekt, denn die Registry kann später Identitätsnachweise verlangen und den Namen sperren, wenn niemand antwortet.
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Ein Zeichen. Die Regeln definieren die Länge ausschließlich nach oben — ein Name darf einschließlich der Endung .is bis zu 66 Zeichen umfassen — und an keiner Stelle des Textes wird eine Mindestzeichenzahl festgelegt. Die Messung bestätigt das: Alle sechsunddreißig einzeichigen .is Namen, also jeder Buchstabe von a bis z und jede Ziffer von 0 bis 9, sind registriert. Verfügbar sind sie heute nicht wegen eines Verbots, sondern weil der Raum vollständig belegt ist. Der zweizeichige Bereich lebt dagegen weiter und enthält freie Namen; ein zweibuchstabiger Name wurde am 12. Februar 2025 neu registriert. Bei Namen mit isländischen Sonderbuchstaben sinkt die Grenze von 66 auf 59 Zeichen.
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Jährlich. Die Regeln bestimmen, dass das Recht an einem Namen grundsätzlich auf Jahresbasis gewährt wird, dass der Stichtag der Jahresgebühr jedes Jahr das Registrierungsdatum des Namens ist und dass die erste Jahresgebühr mit der Registrierung im Voraus entrichtet wird. Erworben wird kein Eigentum, sondern ein Nutzungsrecht — und dieses Recht ist unbefristet: Solange die Gebühr gezahlt und die Regeln eingehalten werden, halten Sie den Namen so viele Jahre, wie Sie möchten, eine Obergrenze gibt es nicht. Die Registry akzeptiert auch im Voraus bezahlte Verlängerungen; gemessene Namen mit Ablaufdaten in 2028 und sogar 2031 belegen, dass mehrere Jahre vorausbezahlt werden können.
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Sie haben dreißig Tage, danach nichts mehr. Ist der Name am Ablauftag unbezahlt, wird er am ersten Werktag darauf gegen 13:00 UTC abgeschaltet und aus der .is Zone entfernt; Website und E-Mail funktionieren in diesem Moment nicht mehr. Dann beginnt eine dreißigtägige Gnadenfrist: Der Name bleibt registriert, ist aber inaktiv, und die Registry verschickt in dieser Zeit überhaupt keine weiteren Warnungen. Nach Ablauf der dreißig Tage wird der Name am folgenden Werktag gelöscht und ist für jeden registrierbar. Die lange Redemption-Phase generischer Endungen existiert in dieser Zone nicht. Ein weiteres Detail: Löscht der Inhaber den Namen während der Gnadenfrist ausdrücklich, wird er sofort frei.
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Ja, seit dem 1. Juli 2004. Die Regeln nehmen zehn isländische Buchstaben in den erlaubten Zeichensatz auf: á, é, ý, ú, í, ó, þ, æ, ö und ð. Die Mitteilung der Registry vom selben Tag steckte auch den Rahmen ab: Namen sind auf das offizielle isländische Alphabet beschränkt, und zum Start lief bis zum 1. Januar 2005 eine Vorrangphase. Eine tote Vorschrift ist das nicht — nach dem Zähler der Registry sind heute 5.656 Namen in isländischer Schrift aktiv, mit zuletzt steigenden Jahreswerten. Das System koppelt jeden solchen Namen an eine Entsprechung in einfacher Schreibweise (þ wird zu th, æ zu ae, ð zu d) mit eigenem Gebührenposten.
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Einen Anbieterwechsel wie bei generischen Endungen gibt es hier nicht, denn .is kennt überhaupt kein Registrarmodell; die Registry sagt das ausdrücklich, und Inhaber haben unmittelbar mit ihr zu tun. Ein Autorisierungscode wird weder ausgestellt noch benötigt. Was es gibt, ist der Inhaberwechsel: Der aktuelle Inhaber wählt im Portal der Registry den Übertragungsschritt, trägt das bereits aktivierte Benutzerkürzel des neuen Inhabers ein und bestätigt anschließend über einen Link, der ihm per E-Mail zugeht und im eingeloggten Zustand aufgerufen werden muss. Der neue Inhaber muss alle Anforderungen erfüllen, als wäre es eine Neuregistrierung. Ein gesperrter Name kann den Inhaber nicht wechseln. Starten können Sie auf der Seite Domain-Transfer.
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Bei Privatpersonen nicht, bei Unternehmen schon. Die Registry formuliert es klar: Die meisten persönlichen Angaben zu Privatpersonen werden standardmäßig nicht veröffentlicht, das Land dagegen immer; wer möchte, kann die Veröffentlichung in den eigenen Einstellungen einschalten, doch diese Wahl gilt ausschließlich für natürliche Personen. Die Messung bestätigt es: Bei privaten Einträgen erschienen nur Kürzel, Land und Erstellungsdatum — kein Name, keine Adresse, keine Telefonnummer, keine E-Mail. Juristische Personen werden hingegen vollständig veröffentlicht: Firmenname, Straße, Postleitzahl, Telefon und E-Mail. Wer auf eine Firma registriert, sollte einplanen, dass diese Angaben öffentlich sind. Einsehen können Sie das auf der Seite Whois-Suche.
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Es sind zwei Ebenen, und beide sind ernst gemeint. Die erste betrifft den Zeitpunkt: Die vorgesehenen Nameserver müssen von ihrem Betreiber bei der Registry angemeldet sein, bevor der Name selbst registriert wird. Sind Ihre Server noch nicht bereit, kostet der Ausweg nichts — der Name geht in den Parkdienst der Registry, und Sie ziehen jederzeit auf echte Server um; geparkt empfängt er allerdings weder E-Mail noch liefert er eine Website aus. Die zweite Ebene ist dauerhaft: Die Server müssen auf Anfragen antworten, auch über TCP arbeiten und eine Mindestgültigkeitsdauer für ihre Nameserver-Einträge einhalten; eine Zeitüberschreitung wird nicht akzeptiert. Die Registry prüft das monatlich.
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Nicht über die UDRP, sondern vor der unabhängigen Beschwerdekammer der Registry. Die Kammer entscheidet je Fall mit einem einzigen Mitglied, das die Befähigung zum Richteramt an einem Bezirksgericht besitzen muss, und kann auf drei Mitglieder erweitert werden — eines mit Kenntnissen im gewerblichen Rechtsschutz, eines im Bereich Technik. Die Gebühr wird im Voraus gezahlt und nicht erstattet; vor der Zahlung tritt die Kammer nicht zusammen. Das Verfahren ist schriftlich, der Gegenseite stehen mindestens zwei Wochen zur Stellungnahme zu. Eine Übertragung setzt alle drei Bedingungen zugleich voraus: Ähnlichkeit zu einer vor der Domainregistrierung in Island eingetragenen Marke, fehlendes berechtigtes Interesse und Bösgläubigkeit des Inhabers.
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