.cg-Domain (Kongo)

Den Markt in Kongo mit einer .CG-Domain erschließen.

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WAS IST EINE .CG-DOMAIN

.cg Domain: Die Länderendung der Republik Kongo

.cg ist die Länderendung der Republik Kongo mit der Hauptstadt Brazzaville und steht seit dem 14. Januar 1997 in der Root-Zone. Delegierte Autorität für die Endung ist das schweizerische Unternehmen Interpoint; den laufenden Betrieb sowie die technische und kaufmännische Verwaltung übernimmt die unter dem Namen DNSAfrica auftretende Betreibergesellschaft. Zuständige Stelle im Land ist die Regulierungsbehörde ARPCE in Brazzaville, der die Prüfung der Voraussetzungen für lokale Registrierungen ausschließlich obliegt. Verwechseln Sie diese Endung nicht mit .cd: Die gehört zur Demokratischen Republik Kongo mit der Hauptstadt Kinshasa.

Bei .cg richtet sich der Registrierungsweg danach, wer Sie sind. Privatpersonen, Firmen und Organisationen außerhalb des Kongo stellen ihren Antrag bei DNSAfrica; dieser Weg verlangt weder eine Adresse noch einen Vertreter noch einen Nameserver im Land. Sind Sie kongolesischer Staatsangehöriger oder ein nach kongolesischem Recht gegründetes Unternehmen, kehrt sich die Lage um: Sie müssen diese Eigenschaft belegen und sich direkt an die ARPCE in Brazzaville wenden. Die Registry fasst den lokalen Status eng, verlangt Staatsangehörigkeit zusammen mit tatsächlichem und dauerhaftem Wohnsitz und behandelt Niederlassungen ausländischer Firmen nicht als lokal. Treuhänder-, Vertreter- oder Strohmannkonstruktionen sind ausdrücklich untersagt.

Zwei weitere Details wirken sich auf Ihre Bestellung aus. Erstens die Länge: Ein- und zweistellige .cg Namen mit nur einem Buchstaben oder einer Ziffer sind registriert und in Gebrauch, und die Registry führt sie als eigene Klasse — die Suche nach einem kurzen Namen lohnt sich hier also. Zweitens der Ablauf: Registrierungen werden nicht automatisch, sondern manuell bearbeitet, die Registry kann Unterlagen oder Erklärungen nachfordern und sagt überhaupt keine Bearbeitungszeit zu. Praktisch heißt das, den Antrag deutlich vor dem gewünschten Starttermin einzureichen. Prüfen Sie Ihren .cg Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.

Nach Ablauf einer .cg Domain gibt es keine feste Rückholfrist: Die aus generischen Endungen bekannte Kette aus dreißig Tagen Gnadenfrist plus Redemption ist in dieser Zone gar nicht definiert. Die Regeln der Registry sagen nur: Ein nicht rechtzeitig verlängerter Name kann gesperrt, gelöscht oder ohne Entschädigung verloren werden, und die Wiederherstellung eines abgelaufenen Namens liegt im Ermessen der Registry, ist also kein Anspruch. Auch Erinnerungsmails sind kein Sicherheitsnetz, denn der Text stellt klar, dass nach Ablauf keinerlei Erinnerung garantiert ist. Ein zweites Risiko greift schon vor Ablauf: Jeder Name braucht mindestens einen funktionierenden autoritativen Nameserver, der korrekt antwortet; ein .cg Name, der nicht auflöst oder schlicht nie genutzt wird, kann nach Vorwarnung gesperrt werden. Eine .cg Domain zu parken und liegen zu lassen, ist deshalb keine sichere Strategie.
Logo der Domain-Endung .cg

.CG-Domain auf einen Blick

  • Delegierte Autorität Interpoint, Schweiz
  • Betreiber DNSAfrica
  • Zuständige Stelle im Land ARPCE, Brazzaville
  • Aufnahme in die Root-Zone 14. Januar 1997
  • Geltende Regelung DNSAfrica-Bedingungen, 13. August 2026
  • Öffentliches WHOIS Nicht vorhanden — Auskunft nur an die Kontakte des Namens
  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .cg
  • Land Kongo
  • Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück

Ähnliche Domain-Endungen

Wenn Sie denselben Namen mit mehreren Endungen registrieren, kann niemand sonst Ihre Marke belegen.

.cg-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren

Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.

  • Verlängerung

    $494.98 /Jahr

Bei jeder .cg-Domain inklusive

  • Kostenlose DNS-Verwaltung

    A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.

  • Domain-Weiterleitung

    Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.

Lebenszyklus einer .cg-Domain

Aktive Registrierungsdauer 1 - 10 Jahre Sie wählen ihn bei der Registrierung

Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert

Tag 0 ist das Ablaufdatum der Domain

Kurz gesagt: Bei .cg legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .cg gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.

Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert Lebenszyklus-Diagramm für .cg, von links nach rechts: Zuerst ist der Name frei; nach der Registrierung gehört er Ihnen für die gewählte Laufzeit, Website und E-Mail laufen; Tag 0 ist das Ablaufdatum, danach ist der Name wieder für jeden frei. Verlängerung möglich Für alle frei Frei Registriert 1 - 10 Jahre Wieder frei ABLAUF Tag 0 Ablaufdatum Website und E-Mail laufen
Wischen Sie zur Seite, um die ganze Zeitleiste zu sehen

Domain ist registrierbar (Available)

Unbefristet

Eine .cg-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.

Domain ist aktiv (Active Period)

1 - 10 Jahre

Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.

Domain ist wieder frei

Unbefristet

Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.

.cg-Domain: Daten und Registrierungsregeln

Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.

.cg Domain-Registrierung

  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .cg
  • Land Kongo
  • Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück

.cg Domain-Unterstützung

  • IDN-Unterstützung Nein
  • Transfer-Unterstützung Nein
  • Unterstützung für späte Verlängerung Nein

Häufige Fragen zur .cg-Domain

Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.

  • Nein. Die Preis- und Konditionsseite der Registry nennt ausländische Antragsteller ausdrücklich: Privatpersonen, Firmen und Organisationen außerhalb des Landes dürfen .cg Namen registrieren. Dieselbe Seite hält zwei Erleichterungen schriftlich fest — ausländische Inhaber müssen weder einen Nameserver noch einen administrativen Kontakt im Land unterhalten. Eine Firma, ein Einzelunternehmen und eine Privatperson bewerben sich zu denselben Bedingungen. Ein Vorbehalt bleibt: Die Annahme erfolgt nicht automatisch. Die Registry hält fest, dass ein technisch frei erscheinender Name für sich genommen keinen Anspruch begründet und dass sie einen Antrag prüfen sowie weitere Angaben oder Nachweise anfordern kann. Konsistente und überprüfbare Angaben zu Identität, Adresse und Tätigkeit sind deshalb wichtig.

  • Unmittelbar bei der Regulierungsbehörde. Der französische Hinweis auf der Startseite der Registry ist eindeutig: Wer einen Namen als Bürger oder Unternehmen des Kongo beantragt — und diese Eigenschaft muss ordnungsgemäß nachgewiesen und dokumentiert werden —, muss sich ausschließlich an die ARPCE in Brazzaville wenden und nicht an den kommerziellen Betreiber. Der Maßstab für den lokalen Status ist eng: Eine natürliche Person braucht die Staatsangehörigkeit zusammen mit tatsächlichem, effektivem und dauerhaftem Wohnsitz im Land; eine juristische Person die Gründung nach kongolesischem Recht samt echter, wirksamer Tätigkeit dort. Niederlassungen ausländischer Firmen gelten nicht als lokal. Treuhand-, Vertreter- oder Strohmannkonstruktionen zur Vortäuschung lokaler Eigenschaft sind ausdrücklich untersagt.

  • Ein Zeichen. Die Preisseite der Registry behandelt ein- und zweibuchstabige Namen als eigene Klasse mit abweichender Bepreisung, und eine Registry bepreist keine Länge, die sie gar nicht vergibt. Die Messung bestätigt es: Von den sechsunddreißig möglichen einzeichigen Namen existieren nahezu alle in der .cg Zone, und zwar nicht als leere Platzhalter — sie laufen mit eigenen Nameservern, Adresseinträgen und Mailrouting, mehrere besitzen gültige TLS-Zertifikate. Damit gehört .cg zu den wenigen Länderendungen, in denen ein echter Einbuchstaben-Name möglich ist. Zeigt ein Bestellformular eine höhere Mindestlänge, stammt diese Grenze aus dem Bestellsystem und nicht von der Registry.

  • Die Registry sagt überhaupt keine Frist zu, rechnen Sie also nicht mit einem sofortigen Ergebnis. Ihre Regeln beschreiben das Umfeld unmittelbar: .cg Registrierungen laufen in einer teilweise manuellen, von Menschen bedienten Umgebung. Derselbe Text stellt fest, dass weder Bearbeitungs- noch Antwort- noch Ausführungszeiten garantiert sind und dass Prüfung, Wartezeiten und manuelle Bearbeitung zum Wesen des Dienstes gehören und nicht als Vertragsverletzung gelten. Die Registry darf einen Antrag zudem zurückstellen, einreihen oder Erläuterungen und Unterlagen nachfordern. Praktisch heißt das: Muss der Name zu einem Kampagnen-, Launch- oder Vertragstermin stehen, beginnen Sie deutlich früher und beantworten Sie Rückfragen zügig.

  • Die aus generischen Endungen bekannte, in Tagen gezählte Kette existiert hier nicht. Die Regeln kennen weder eine dreißigtägige Gnadenfrist noch eine Redemption-Periode noch einen Pending-Delete-Status. Sie sagen lediglich: Ein nicht vor Ablauf verlängerter Name kann gesperrt, gelöscht oder ohne Entschädigung verloren werden, und die Wiederherstellung eines abgelaufenen Namens liegt im Ermessen der Registry und kann zusätzlich entgeltpflichtig sein. Auch Erinnerungen schützen nicht, denn der Text sagt klar, dass nach Ablauf keinerlei Erinnerung garantiert ist. Tragen Sie Verlängerungstermine für .cg deshalb selbst ein und warten Sie nicht bis zum letzten Tag, weil eine Rückholung vertraglich nicht zugesichert ist.

  • Ja, und die Regeln behandeln das ausdrücklich. Jeder .cg Name braucht mindestens einen funktionierenden autoritativen Nameserver, der den geltenden Standards entspricht und für die Domain korrekt antwortet. Die Registry darf die Auflösung überprüfen und einen Namen sperren oder löschen, der nicht auflöst, keinen funktionsfähigen autoritativen Server hat oder technisch fehlkonfiguriert ist; eine Vorwarnung erfolgt, wo angemessen. Der Text geht noch weiter: Eine Domain zu registrieren und sie inaktiv, nicht auflösend oder unbezahlt liegen zu lassen, gilt nicht als akzeptable Nutzung des Dienstes. Die praktische Lehre ist eindeutig — richten Sie den Namen vom ersten Tag an auf einen funktionierenden DNS-Server aus.

  • Nein, denn für .cg existiert überhaupt kein öffentlicher Whois-Dienst. Die Messung bestätigt das dreifach: Auf dem üblichen Whois-Port antwortet kein Server, die internationale RDAP-Liste enthält keinen Eintrag für .cg, und die Registry veröffentlicht auch keine eigene öffentliche Abfragemaske. Eine Abfrage läuft über das Support-System der Registry, und das Ergebnis geht ausschließlich an die aktuellen administrativen und Rechnungskontakte des betreffenden Namens; an Dritte wird es ohne ordnungsgemäße Ermächtigung nicht herausgegeben. Der Datenschutz ist hier also strukturell bedingt und kein kostenpflichtiger Zusatz. Ihre eigenen Namen prüfen Sie auf der Seite Whois-Suche.

  • Zunächst eine Unterscheidung: .cg kennt kein System akkreditierter Registrare, deshalb gibt es den aus generischen Endungen vertrauten Registrarwechsel samt Autorisierungscode schlicht nicht. Möglich ist der Inhaberwechsel: Werden administrativer und Rechnungskontakt gemeinsam geändert oder geht die tatsächliche Kontrolle auf eine andere Person oder Gesellschaft über, gilt das als vollständiger Wechsel. Dafür kann die Registry eine Vollmacht, Briefkopf, Unterschrift und Stempel, Firmenunterlagen sowie eine manuelle Identitätsprüfung verlangen. Zwei Einschränkungen zählen: Ein binnen eines Jahres ablaufender Name muss unter Umständen zuerst verlängert werden, und zwischen zwei aufeinanderfolgenden Wechseln kann ein Mindestabstand von einem Jahr gelten. Zum Ablauf siehe Domain-Transfer.

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