com.mt Domain: Maltas Wirtschaftszone dritter Ebene
com.mt ist die kommerzielle Domainzone der Republik Malta, betrieben von NIC (Malta) auf dem Campus der Universität Malta. Die Tabelle in Artikel 3.2 der Registrierungsrichtlinie führt die fünf Zonen auf, unter denen Namen der dritten Ebene registriert werden dürfen; in der Zeile com.mt steht «auf kommerzieller Basis tätig, z. B. Gesellschaften mit beschränkter Haftung». Die Schwesterzonen sind reserviert: org.mt für gemeinnützige Einrichtungen, net.mt für Anbieter von Internet-Netzdiensten, edu.mt für vom maltesischen Bildungsministerium anerkannte Bildungseinrichtungen, gov.mt für den Staat.
Eine Ansässigkeit auf Malta ist nicht erforderlich — Artikel 4.3 sagt das ausdrücklich. com.mt hat jedoch eine eigene Bedingung: Artikel 4.1 verlangt vom Antragsteller die Erklärung, das registrierte Label als vollwertige Marke oder als Handels- bzw. Geschäftsbezeichnung nach maltesischem Recht nutzen zu dürfen. Das ist eine Frage des Rechts, nicht des Sitzes: Entscheidend ist nicht, wo Sie sind, sondern ob das maltesische Recht Ihren Anspruch auf das Label anerkennt. Ohne ein solches Recht ist die direkte .mt Registrierung von der Bedingung ausgenommen.
Registriert wird mit einer Anfangslaufzeit von einem Jahr; Verlängerungen laufen ein oder zwei Jahre, und die Gebühr muss vor dem Ablaufdatum beglichen sein. Die Registrierung erfolgt direkt bei NIC (Malta); als Inhaber bestellen Sie den Administrativen, den Abrechnungs- und den Technischen Vertreter. Artikel 6.2 untersagt Inhabern zweiter Ebene, unter ihrem eigenen Namen Registrierungen dritter Ebene zu verkaufen. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domainsuche.
.COM.MT-Domain auf einen Blick
- Registry NIC (Malta), Campus der Universität Malta, Msida
- Zweck der Zone Auf kommerzieller Basis tätige Einrichtungen, z. B. Kapitalgesellschaften (Art. 3.2)
- Ansässigkeit in Malta Nicht erforderlich — ausdrücklich in Artikel 4.3 der Richtlinie
- Berechtigungsprüfung Erklärtes Recht am Label als Marke oder Geschäftsbezeichnung nach maltesischem Recht
- Laufzeit Erstregistrierung ein Jahr; Verlängerung in Ein- oder Zweijahresschritten
- Öffentliches WHOIS Kein Server auf Port 43; Abfragen über die Weboberfläche der Registry
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Malta
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 1 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 4 Stück
.com.mt-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$69.99 /Jahr -
Transfer
$71.49 /Jahr -
Verlängerung
$108.89 /Jahr -
Rückgängig machen
$134.90
Bei jeder .com.mt-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
Lebenszyklus einer .com.mt-Domain
Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert
Tag 0 ist das Ablaufdatum der DomainKurz gesagt: Bei .com.mt legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .com.mt gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.
Domain ist registrierbar (Available)
Eine .com.mt-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.com.mt-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.com.mt Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Malta
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 1 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 4 Stück
.com.mt Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Nein
Erforderliche Dokumente für eine .com.mt-Domain
Häufige Fragen zur .com.mt-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. Artikel 4.3 der Registrierungsrichtlinie stellt fest: «Der Inhaber muss nicht in Malta ansässig sein.» Eine maltesische Gesellschaft, ein Büro oder ein örtlicher Vertreter sind nicht nötig. Was com.mt jedoch verlangt, ist eine Frage des Rechts: Artikel 4.1 fordert die Erklärung, das registrierte Label als vollwertige Marke oder als Handels- bzw. Geschäftsbezeichnung nach maltesischem Recht nutzen zu dürfen. Entscheidend ist nicht Ihr Sitz, sondern ob das maltesische Recht Ihren Anspruch auf dieses Label anerkennt.
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Keine. Kein Regelwerk nennt eine Markenurkunde oder einen Registerauszug, der dem Antrag beizulegen wäre; Artikel 4.1 verlangt eine Erklärung, kein Dokument. Die Prüfung folgt später: Bedingung 4.2 der Nutzungsbedingungen bestimmt, dass Sie bei nachträglich festgestellter fehlender Berechtigung nach maltesischem Recht die volle Verantwortung für entstehende Schäden tragen und die Registry die Domain unbefristet löschen darf. Es gibt also keinen Papierkram, aber die Berechtigung ist echt.
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Ja, und der Unterschied steckt in einem einzigen Artikel. Artikel 4.1 verlangt für Namen der dritten Ebene die Erklärung eines Marken- oder Firmennamensrechts nach maltesischem Recht, während der unmittelbar folgende Artikel 4.2 dieselbe Bedingung für die zweite Ebene nicht aufstellt — dort stehen nur drei Zusagen. Der Vergleich macht aus dem Schweigen eine bewusste Entscheidung. Wer keine maltesische Marke oder Geschäftsbezeichnung hat, für den ist .mt die zugängliche Endung; beide parallel sind ebenfalls möglich.
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Neue Namen werden für eine Anfangslaufzeit von einem Jahr registriert, wie die Registry auf ihrer Gebührenseite festhält. Bestehende Namen lassen sich danach für ein oder zwei Jahre verlängern. Eine mehrjährige Option bei der Erstregistrierung existiert nicht. Der Preis eines neuen Namens setzt sich aus einmaliger Einrichtungsgebühr und Jahresgebühr zusammen; die Registry weist darauf hin, dass Gebühren für neue Domains binnen eines Monats nach Registrierung zu zahlen sind, sonst drohen Sperrung oder Löschung.
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Ein garantierter Rückweg steht in den Regeln nicht. Die Registry hält fest, dass Verlängerungsgebühren zwei Monate vor Ablauf fällig werden und vor dem Ablauf zu zahlen sind, um Sperrung oder Löschung zu vermeiden; Bedingung 13.3 nennt Sperrung oder Widerruf nach Ermessen der Registry als Folge der Nichtzahlung. Malta veröffentlicht weder eine Redemption-Phase noch eine Nachfrist, und kein Dokument definiert einen gezählten Rückholzeitraum. Frühzeitiges Verlängern ist daher der einzige verlässliche Weg.
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Ja, vorbehaltlich der Zustimmung der Registry. Die Richtlinienartikel 5.12 bis 5.14 regeln den Übergang eines Namens auf einen anderen Inhaber und bestätigen, dass Rechte und Pflichten mitwandern; Bedingung 17.1 unterwirft jede Abtretung der «vorherigen schriftlichen Zustimmung». Einen Registrarwechsel gibt es auf Malta nicht; das Gegenstück ist der Vertreterwechsel. Bedingung 13.4 ergänzt: Legt der Administrative Vertreter sein Amt nieder, muss der Inhaber einen Nachfolger bestellen, sonst kann die Domain gesperrt oder widerrufen werden.
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Nein. Artikel 6.2 der Richtlinie untersagt Inhabern von Namen der zweiten Ebene, unter ihrem registrierten Namen Registrierungen der dritten Ebene an andere Rechtsträger zu verkaufen oder ihnen sonst zur Verfügung zu stellen. Die einzige Ausnahme ist der Konzernverbund: Sie dürfen den Namen Ihrer Holding, Tochter-, Mutter- oder Schwestergesellschaft oder einer Einheit Ihrer Konzernstruktur zugänglich machen. Die Regel soll verhindern, dass der .mt Namensraum zum Sekundärmarkt wird; ein Verstoß kann die Registrierung kosten.
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Geben Sie einen Namen ein und sehen Sie in Sekunden, ob er unter .com.mt frei ist. Ist er vergeben, zeigen wir sofort ähnliche Alternativen.
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