.co.ma-Domain (Marokko)

Den Markt in Marokko mit einer .CO.MA-Domain erschließen.

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WAS IST EINE .CO.MA-DOMAIN

.co.ma Domain: Marokkos kommerzielle Domain-Ebene

.co.ma ist der Namensraum auf der dritten Ebene unterhalb von .ma, der Länderendung des Königreichs Marokko, und die Regelung widmet ihn der gewerblichen Tätigkeit. Die übergeordnete Zone steht seit dem 26. November 1993 in der Root-Zone. Verwaltet wird sie von ANRT, der Agence Nationale de Réglementation des Télécommunications; diese öffentliche Anstalt ist die Telekommunikationsbehörde des Landes, teilt die Namen zu und führt die Registry im eigenen Haus. Die Regeln stammen aus einer im Amtsblatt veröffentlichten Verwaltungsentscheidung: In Kraft ist der ANRT-Beschluss 02/2024 vom 5. Februar 2024.

Am häufigsten wird bei dieser Endung das Wort gewerblich für eine Nachweishürde gehalten. Die Regelung zählt die Bereiche mit Vorprüfung und Berechtigungsnachweis abschließend auf, und diese Aufzählung umfasst allein die Bereiche Bildung, Presse und Verwaltung; .co.ma gehört nicht dazu. Sie brauchen daher weder Handelsregisterauszug noch Gewerbenachweis noch eine Vorabgenehmigung der ANRT, und eine gewöhnliche Registrierung ist binnen eines Werktags abgeschlossen. Auch Privatpersonen dürfen registrieren. Wenn Sie lieber direkt auf der zweiten Ebene registrieren, sehen Sie sich .ma an.

Die Voraussetzungen sind zwar entspannt, zwei Punkte prägen Ihre Bestellung dennoch. Erstens die Vertretung: Wer außerhalb Marokkos ansässig ist, muss eine bevollmächtigte, in Marokko ansässige natürliche Person als administrativen Kontakt benennen. Zweitens die Chance: Viele generische Namen, die unter .ma längst vergeben sind, stehen unter .co.ma noch offen, denn der Raum ist aktiv, aber dünn belegt. Zudem ist die Zone mit DNSSEC signiert und trägt eine eigene Vertrauenskette. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.

Das Etikett gewerblich verlangt keinen Nachweis, die Vertretungspflicht schon: Die Regelung widmet .co.ma der gewerblichen Tätigkeit, macht daraus aber keine Zugangshürde; Vorprüfung und Belege verlangt sie nur für die Bereiche Bildung, Presse und Verwaltung. Was hier sehr wohl gilt, ist die Vertretungspflicht der gesamten .ma Familie: Ob der Inhaber in Marokko oder im Ausland sitzt, der Name muss durch eine ordnungsgemäß bevollmächtigte, in Marokko ansässige natürliche Person vertreten werden. Diese Person hat kein Recht an dem Namen, doch jede amtliche Mitteilung der ANRT erreicht sie, Mahnungen und Löschungen eingeschlossen. Prüfen Sie nach Abschluss der Registrierung stets, wer als Inhaber eingetragen ist.
Logo der Domain-Endung .co.ma

.CO.MA-Domain auf einen Blick

  • Zuteilende Behörde ANRT — Telekommunikationsbehörde Marokkos
  • Stellung im Namensraum Dritte Ebene unter .ma, der gewerblichen Tätigkeit gewidmet
  • Nachweis der Gewerblichkeit Nicht verlangt; keine Vorprüfung wie bei anderen Bereichen
  • Lokale Vertretung In Marokko ansässiger administrativer Kontakt erforderlich
  • Zonensicherheit Eigene DNSSEC-signierte Delegation mit eigener Vertrauenskette
  • Verkauf einer Domain Durch die Regelung untersagt; angebotener Name löschbar
  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .co.ma
  • Land Marokko
  • Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück

Beliebte Domain-Endungen für Marokko

Wenn Sie denselben Namen mit mehreren Endungen registrieren, kann niemand sonst Ihre Marke belegen.

.co.ma-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren

Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.

  • Transfer

    $129.00 / Jahre
  • Verlängerung

    $141.90 / Jahre
  • Rückgängig machen

    $206.90

Bei jeder .co.ma-Domain inklusive

  • Kostenlose DNS-Verwaltung

    A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.

  • Domain-Sperre

    Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.

  • Domain-Weiterleitung

    Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.

  • Kostenloser WHOIS-Schutz

    Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.

Lebenszyklus einer .co.ma-Domain

Aktive Registrierungsdauer 1 - 10 Jahre Sie wählen ihn bei der Registrierung
Karenzzeit 44 Tage Erstes Zeitfenster zur Verlängerung nach Ablauf
Wiederherstellungsfrist 30 Tage In dieser Zeit noch durch Verlängerung zurückholbar
Zahlungsfrist 61 Tage Zusätzliche Frist nach Ablauf

Domain-Lebenszyklus

Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur Freigabe
Verfügbar Vor der Registrierung
Aktiv 1 - 10 Jahre
Wiederherstellung 30 Tage
Löschsperre 5 Tage
Verfügbar Wieder frei

Domain ist registrierbar (Available)

Unbefristet

Eine .co.ma-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.

Domain ist aktiv (Active Period)

1 - 10 Jahre

Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.

Wiederherstellungsphase (Redemption Period)

30 Tage

Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.

Löschsperrfrist (Pending Delete Period)

5 Tage

Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.

Domain ist wieder frei

Unbefristet

Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.

.co.ma-Domain: Daten und Registrierungsregeln

Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.

.co.ma Domain-Registrierung

  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .co.ma
  • Land Marokko
  • Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück

.co.ma Domain-Unterstützung

  • IDN-Unterstützung Nein
  • Transfer-Unterstützung Jawohl
  • Unterstützung für späte Verlängerung Nein

.co.ma Domain-Registrierzeiten

  • Registrierzeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
  • Verlängerungszeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
  • Vorregistrierung 1 Tage
  • Abrechnungszeitraum 5 Tage
  • Abschlussfrist 1 Tage
  • Fehlerfrist 44 Tage
  • Zahlungsfrist 61 Tage
  • Wiederherstellungsfrist 30 Tage
  • Löschsperrfrist 5 Tage
  • Verlängerungszeitpunkt 5 Tag

Häufige Fragen zur .co.ma-Domain

Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.

  • Nein. Die Regelung widmet diese Endung der gewerblichen Tätigkeit, doch das ist ein Zweck-Etikett und keine Zugangshürde. Der Text zählt die Bereiche mit Vorprüfung und Berechtigungsnachweis abschließend auf, und diese Aufzählung umfasst allein die Endungen für Bildung, Presse und Verwaltung; .co.ma gehört nicht dazu. Sie brauchen daher weder Handelsregisterauszug noch Gewerbenachweis noch eine Vorabgenehmigung der ANRT. Auch der Kreis der Antragsteller ist weit gefasst: natürliche wie juristische Personen dürfen registrieren. Die Messung bestätigt das, denn .co.ma Namen werden sowohl von großen Unternehmen als auch von Privatpersonen gehalten. Anträge werden nach zeitlicher Priorität bearbeitet.

  • Ja, vorbehaltlich der Vertretungspflicht, die für die gesamte .ma Familie gilt. Die Regelung sagt, dass der Inhaber in Marokko oder im Ausland ansässig sein darf; zugleich verlangt sie, dass jeder Inhaber durch eine ordnungsgemäß bevollmächtigte, in Marokko ansässige natürliche Person als administrativen Kontakt vertreten wird. Für ein Unternehmen oder eine Person aus der Türkei heißt das, einen Vertreter in Marokko zu finden. Der Vertreter hat kein Recht an dem Namen, doch jede amtliche Mitteilung der ANRT erreicht ihn, einschließlich Mahnungen, Sperrungen und Löschungen, und der Inhaber kann sich nicht auf Unkenntnis berufen.

  • Regelung, Registry und Verwaltungsentscheidung sind bei beiden identisch; der Unterschied liegt in der Ebene und im Zweck-Etikett. .ma wird direkt auf der zweiten Ebene registriert, und die überwiegende Mehrheit des Marktes wählt diesen Weg. .co.ma liegt auf der dritten Ebene und ist der gewerblichen Tätigkeit gewidmet, wobei diese Widmung keine Unterlagen verlangt. Technisch ist die Zone ebenfalls eigenständig: .co.ma ist eine separate Delegation, wird über einen eigenen Nameserver ausgeliefert und trägt eine eigene DNSSEC-Signatur. Praktisch heißt das: Viele generische Namen, die unter .ma längst vergeben sind, stehen unter .co.ma noch offen.

  • Höchstens fünf Jahre. Die Laufzeitvorschrift bestimmt, dass ein Domainname für bis zu fünf Jahre registriert werden kann und der Inhaber während dieses Zeitraums jederzeit zu denselben Bedingungen verlängern darf; diese Vorschriften unterscheiden nicht nach Endung und erfassen damit auch .co.ma. Die Verlängerungsvorschrift schließt die Obergrenze ein zweites Mal und strenger: Ein Domainname darf keine Gültigkeitsdauer von mehr als fünf Jahren haben. Eine zehnjährige .co.ma Registrierung durch aufeinanderfolgende Verlängerungen ist damit ausgeschlossen, die Restlaufzeit bleibt stets unter der Fünfjahresgrenze. Laufzeiten werden in vollen Jahren genommen; kein gemessener Eintrag überschritt diese Grenze.

  • Zwei Zeichen. Die Regelung zählt die nicht registrierbaren Namen abschließend auf, und diese Aufzählung enthält nur einzeichige Namen, Namen mit mehr als 63 Zeichen, Namen, die mit einem Bindestrich beginnen oder enden, sowie Namen mit einem Leerzeichen; zwei Zeichen sind nicht untersagt, und die Vorschrift unterscheidet nicht nach Endung. Die Längenstatistik der Registry weist ausdrücklich aus, dass ihre Messung alle Endungen einschließlich .co.ma erfasst, und nennt zwei Zeichen als Untergrenze. Die Messung bestätigt es: Eine einzeichige .co.ma Abfrage gilt nicht als frei, sondern als nicht registrierbar, zweizeichige Abfragen dagegen als frei und registrierbar.

  • Die Kette unterscheidet sich von generischen Endungen und entspricht genau der von .ma. Ihr Anbieter muss Sie mindestens dreißig Tage vor Ablauf warnen. Am Ablaufdatum tritt der Name in eine dreißigtägige Gnadenfrist ein und wird dabei eingefroren gehalten; in diesem Fenster können Sie verlängern oder kündigen. Was danach folgt, überrascht die meisten: Am Ende der Gnadenfrist wird der Name nicht freigegeben, sondern automatisch um ein weiteres Jahr verlängert und in Rechnung gestellt. Aus diesem Kreislauf führt nur eine Kündigung. Ein gekündigter Name wird bis zu dreißig Tage gesperrt, in denen Sie ihn erneut registrieren können, und danach gelöscht.

  • Standardmäßig ja. Die Regelung zählt die veröffentlichten Felder einzeln auf: den Domainnamen, den Namen des Inhabers (vollständiger Name bei natürlichen Personen, Firma bei juristischen Personen), den Namen des Anbieters, Erstellungs- und Ablaufdatum, den Status des Namens, Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des administrativen und des technischen Kontakts sowie die Nameserver. Mit der Registrierung gilt diese Veröffentlichung als akzeptiert, und die Messung bestätigte, dass Inhabernamen bei .co.ma Einträgen offen sichtbar sind. Die geltende Entscheidung öffnete eine Tür: Der Inhaber kann verlangen, dass Telefonnummer und E-Mail-Adresse unveröffentlicht bleiben. Prüfen können Sie das auf der Seite Whois-Suche.

  • Es sind zwei getrennte Vorgänge, die leicht verwechselt werden. Für den Anbieterwechsel fordern Sie bei Ihrer bisherigen Firma den Autorisierungscode an; sie muss ihn binnen zwei Werktagen herausgeben und Sperren aufheben, andernfalls übermittelt die ANRT Ihnen den Code direkt. Der abgebende Anbieter hat zwei Werktage Zeit zum Widerspruch, bleibt er stumm, wird der Wechsel automatisch vollzogen und Ihre Restlaufzeit bleibt unangetastet. Der Inhaberwechsel ist ein eigenes Verfahren: Ein von beiden Seiten unterzeichnetes Übertragungsformular geht an die ANRT, die binnen fünf Werktagen entscheidet, der Vorgang ist entgeltpflichtig und setzt das Erstellungsdatum neu. Beginnen Sie auf der Seite Domain-Transfer.

Hilfe bei der .co.ma Domainregistrierung erhalten

Wir sind jederzeit für Sie da!