.ma Domain: Die offizielle Länderendung Marokkos
.ma ist die Länderendung des Königreichs Marokko und steht seit dem 26. November 1993 in der Root-Zone. Verwaltet wird die Zone von ANRT, der Agence Nationale de Réglementation des Télécommunications; diese öffentliche Anstalt ist die Telekommunikationsbehörde des Landes und vereint beide Rollen, denn sie teilt die Namen zu und führt die Registry im eigenen Haus. Die Regeln sind kein Unternehmensvertrag, sondern eine im Amtsblatt veröffentlichte Verwaltungsentscheidung: In Kraft ist der ANRT-Beschluss 02/2024 vom 5. Februar 2024. Anträge nimmt die Registry nicht selbst entgegen, registriert wird über akkreditierte Anbieter.
Beim Kreis der Berechtigten ist die Tür weit: Jede natürliche oder juristische Person, ob in Marokko oder im Ausland ansässig, darf einen .ma Namen registrieren, ein Nachweis der Branche oder Geschäftstätigkeit wird nicht verlangt. Es gibt jedoch eine harte Bedingung. Wer außerhalb Marokkos ansässig ist, muss eine ordnungsgemäß bevollmächtigte, in Marokko ansässige natürliche Person als administrativen Kontakt benennen; sämtliche amtliche Korrespondenz der ANRT geht an diese Person. Der dritte Level für gewerbliche Tätigkeit ist .co.ma, wo dieselbe Vertretungspflicht gilt.
Drei weitere Details wirken sich auf Ihre Bestellung aus. Die Mindestlänge beträgt zwei Zeichen, ein zweibuchstabiger .ma Name ist also möglich, während einzeichige Namen durch die Regelung ausgeschlossen sind. Die Laufzeit reicht höchstens fünf Jahre, und auch die verbleibende Gültigkeit eines Namens darf diese Grenze nie überschreiten. Das dritte überrascht die meisten: Die Regelung untersagt ausdrücklich, eine Domain zum Verkauf anzubieten oder weiterzuverkaufen, und ein als verkäuflich beworbener Name kann ersatzlos gelöscht werden. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.
.MA-Domain auf einen Blick
- Zuteilende Behörde ANRT — Telekommunikationsbehörde Marokkos
- Aufnahme in die Root-Zone 26. November 1993
- Registrierte Namen 123.891 (Angabe der ANRT, Ende 2024)
- Lokale Vertretung In Marokko ansässiger administrativer Kontakt erforderlich
- Verkauf einer Domain Durch die Regelung untersagt; angebotener Name löschbar
- Streitbeilegung Vom WIPO-Schiedszentrum geführt, lokale UDRP-Variante
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .ma
- Land Marokko
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 4 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.ma-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$129.00 / Jahre -
Transfer
$129.00 / Jahre -
Verlängerung
$141.90 / Jahre
Bei jeder .ma-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .ma-Domain
Domain-Lebenszyklus
Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur FreigabeDomain ist registrierbar (Available)
Eine .ma-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.ma-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.ma Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .ma
- Land Marokko
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 4 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.ma Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Nein
.ma Domain-Registrierzeiten
- Registrierzeiträume 1,2,3,4 Jahre
- Verlängerungszeiträume 1,2,3,4 Jahre
- Vorregistrierung 0 Tage
- Abrechnungszeitraum 7 Tage
- Abschlussfrist 1 Tage
- Fehlerfrist 44 Tage
- Zahlungsfrist 61 Tage
- Wiederherstellungsfrist 0 Tage
- Löschsperrfrist 0 Tage
- Verlängerungszeitpunkt 0 Tag
Häufige Fragen zur .ma-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Ja, aber unter einer Bedingung. Die Regelung sagt ausdrücklich, dass der Inhaber in Marokko oder im Ausland ansässig sein darf; im selben Atemzug verlangt sie, dass jeder Inhaber durch eine ordnungsgemäß bevollmächtigte, in Marokko ansässige natürliche Person als administrativen Kontakt vertreten wird. Ist der Inhaber eine in Marokko lebende Privatperson, kann er diese Rolle selbst übernehmen; ein Unternehmen oder eine Person aus der Türkei braucht dagegen einen Vertreter in Marokko. Der Vertreter hat kein Recht an dem Namen, doch jede amtliche Mitteilung der ANRT erreicht ihn, einschließlich Mahnungen, Sperrungen und Löschungen, und der Inhaber kann sich nicht auf Unkenntnis berufen.
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Höchstens fünf Jahre. Die Laufzeitvorschrift bestimmt, dass ein Domainname für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren registriert werden kann und der Inhaber während dieses Zeitraums jederzeit zu denselben Bedingungen verlängern darf. Die Verlängerungsvorschrift schließt die Obergrenze ein zweites Mal und mit einem noch strengeren Satz: Ein Domainname darf keine Gültigkeitsdauer von mehr als fünf Jahren haben. Damit lässt sich durch aufeinanderfolgende Verlängerungen keine zehnjährige .ma Registrierung aufbauen, die verbleibende Laufzeit bleibt stets unter der Fünfjahresgrenze. Laufzeiten werden in vollen Jahren genommen, Bruchteile gibt es nicht. Nach Registry-Daten registrieren die meisten Inhaber dennoch jeweils nur für ein Jahr.
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Zwei Zeichen. Die Regelung zählt die nicht registrierbaren Namen abschließend auf, und diese Aufzählung enthält nur einzeichige Namen, Namen mit mehr als 63 Zeichen, Namen, die mit einem Bindestrich beginnen oder enden, sowie Namen mit einem Leerzeichen; zwei Zeichen sind nicht untersagt. Dieselbe Vorschrift ergänzt, dass für zweizeichige Namen ein eigener Tarif gelten kann, die Registry verkauft sie also bewusst und bepreist sie gesondert. Die Messung bestätigt es: Zweibuchstabige .ma Namen sind registriert und in Gebrauch, einige davon erst in den letzten Jahren angelegt. Einzeichige Abfragen gelten nicht als frei, sondern werden als nicht registrierbar markiert. Ein Bindestrich darf nicht an dritter oder vierter Stelle stehen.
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Die Kette unterscheidet sich von generischen Endungen. Ihr Anbieter muss Sie mindestens dreißig Tage vor Ablauf warnen. Am Ablaufdatum tritt der Name in eine dreißigtägige Gnadenfrist ein und wird dabei im Status eingefroren gehalten; in diesem Fenster können Sie verlängern oder kündigen. Was danach folgt, überrascht die meisten: Am Ende der Gnadenfrist wird der Name nicht freigegeben, sondern nach der Regelung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert und in Rechnung gestellt. Aus diesem Kreislauf führt nur eine Kündigung durch Sie oder Ihren Anbieter. Ein gekündigter Name wird dann bis zu dreißig Tage gesperrt, in denen Sie ihn erneut registrieren können, und danach gelöscht.
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Ja. Die Vorschrift zur Namensbildung führt die zulässigen Buchstaben auf und nennt die französischen Akzentzeichen einzeln: à, â, ç, è, é, ê, ë, î, ï, ô, ù, û, ü und ÿ. Ein Name mit Akzentbuchstaben gelangt in die Zone, nachdem er auf Registry-Ebene in seine Punycode-Entsprechung mit dem Präfix xn-- umgewandelt wurde. Diese Unterstützung beruht auf einer eigenen Verwaltungsentscheidung und gilt seit Jahren; die Messung bestätigte, dass ein akzentuierter .ma Name tatsächlich registriert und aktiv ist. Ein wichtiger Vorbehalt: Es handelt sich nicht um einen Bündelmechanismus, die akzentfreie Schreibweise verschafft Ihnen die akzentuierte also nicht automatisch.
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Beide liegen bei derselben Behörde unter derselben Verwaltungsentscheidung; der Unterschied liegt in der Ebene und im Zweck-Etikett. .ma wird direkt auf der zweiten Ebene registriert, und das ist auch der tatsächlich gewählte Weg, denn nach Registry-Daten liegt die weit überwiegende Mehrheit der Namen unmittelbar unter .ma. .co.ma ist dagegen ein dritter Level, den die Regelung für gewerbliche Tätigkeit vorsieht. Häufig wird dieses Etikett für eine Nachweispflicht gehalten, was es nicht ist. Vorprüfung und Belege verlangt die Regelung nur für die Bereiche Bildung, Presse und Verwaltung; .co.ma fehlt in dieser Liste, ein Handelsregisterauszug ist also entbehrlich.
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Standardmäßig ja, und zwar in großem Umfang. Die Regelung zählt die veröffentlichten Felder einzeln auf: den Domainnamen, den Namen des Inhabers (vollständiger Name bei natürlichen Personen, Firma bei juristischen Personen), den Namen des Anbieters, Erstellungs- und Ablaufdatum, den Status des Namens, Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des administrativen und des technischen Kontakts sowie die Nameserver. Mit der Registrierung gilt diese Veröffentlichung als akzeptiert. Die geltende Entscheidung hat eine Tür geöffnet: Der Inhaber kann verlangen, dass Telefonnummer und E-Mail-Adresse von ihm und seinem administrativen Kontakt unveröffentlicht bleiben. Den Namen verbirgt das nicht. Prüfen können Sie das auf der Seite Whois-Suche.
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Es sind zwei getrennte Vorgänge, die leicht verwechselt werden. Für den Anbieterwechsel fordern Sie bei Ihrer bisherigen Firma den Autorisierungscode an; sie muss ihn binnen zwei Werktagen herausgeben und Sperren aufheben, andernfalls übermittelt die ANRT Ihnen den Code direkt. Der abgebende Anbieter hat zwei Werktage Zeit zum Widerspruch, bleibt er stumm, wird der Wechsel automatisch vollzogen und Ihre Restlaufzeit bleibt unangetastet. Der Inhaberwechsel ist ein völlig eigenes Verfahren: Ein von beiden Seiten unterzeichnetes Übertragungsformular geht an die ANRT, die binnen fünf Werktagen entscheidet, der Vorgang ist entgeltpflichtig und setzt das Erstellungsdatum neu. Beginnen Sie auf der Seite Domain-Transfer.
Hilfe bei der .ma Domainregistrierung erhalten
Wir sind jederzeit für Sie da!