.mc-Domain (Monaco)

Den Markt in Monaco mit einer .MC-Domain erschließen.

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WAS IST EINE .MC-DOMAIN

.mc Domain: Die offizielle Länderendung Monacos

.mc ist die Länderendung des Fürstentums Monaco und wurde am 20. Januar 1995 in die Root-Zone eingetragen. Registry ist weder eine Stiftung noch ein Unternehmen, sondern eine Regierungsstelle: die Direction des Plateformes et des Ressources Numériques, im Regelwerk NIC Monaco genannt. Auch die Regeln stehen im Amtsblatt — die Namenscharta ist Anhang 1 der Ministerialverordnung Nr. 2022-38 vom 21. Januar 2022, die Artikel 20 des Gesetzes Nr. 1.383 vom 2. August 2011 umsetzt.

Die Zulassung ist vollständig an Monaco gebunden. Artikel 4.1 nennt sechs Gruppen: juristische Personen mit Sitz, Hauptniederlassung oder Verwaltungsbüro in Monaco; monegassische Auslandsvertretungen; monegassische Vereine, Einrichtungen und Stiftungen; monegassische Inhaber von in Monaco eingetragenen oder geschützten Marken; natürliche Personen in einer durch Entscheidung des Staatsministers zugelassenen selbständigen Tätigkeit; sowie öffentliche Einrichtungen Monacos. Auch der Treuhandweg ist versperrt — Artikel 4.2 bestimmt: «Ist der administrative Kontakt nicht der Inhaber, hat er keinerlei Rechte an der Domain.»

Der Name ist ebenfalls nicht frei wählbar: Artikel 5.5 verlangt, dass er exakt übereinstimmt mit der Firmierung in Ihrem Registerauszug oder Ihrer Markenurkunde. Die Gültigkeit läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch; eine abgelaufene oder gelöschte Domain tritt unter Beibehaltung des Stichtags in eine dreißigtägige Wiederherstellungsfrist ein. Zu Streitfällen ist Artikel 7.2 eindeutig: NIC Monaco ist an keinem Verfahren beteiligt und handelt nur auf Gerichtsbeschluss. Ohne Niederlassung in Monaco vergleichen Sie Alternativen auf der Seite Domain-Check.

Ohne Niederlassung in Monaco bleibt diese Endung verschlossen: Alle sechs Zulassungsgruppen in Artikel 4.1 der Charta sind an Monaco gebunden; selbst der Markenweg ist als «MONEGASSISCHE Inhaber von im Fürstentum Monaco eingetragenen und/oder geschützten Marken» formuliert. Ein Treuhandservice hilft ebenfalls nicht, denn nach Artikel 4.2 hat ein administrativer Kontakt, der nicht zugleich Inhaber ist, keinerlei Rechte an der Domain — die Zulassungsvoraussetzungen muss der Inhaber selbst erfüllen. Kurz: Ein Unternehmen ohne Sitz, Geschäftsbetrieb oder Verwaltungsbüro in Monaco kann .mc nicht erhalten. Genau hier unterscheidet sich die Zone von .no oder .co.th, wo eine lokale Einheit den Namen für Sie halten darf. Erforderliche Dokumente ansehen →
Logo der Domain-Endung .mc

.MC-Domain auf einen Blick

  • Registry Direction des Plateformes et des Ressources Numériques (NIC Monaco)
  • Eintrag in die Root-Zone 20. Januar 1995
  • Regelwerk Namenscharta — Ministerialverordnung Nr. 2022-38 vom 21. Januar 2022
  • Veröffentlichung Journal de Monaco, Anhang zur Ausgabe Nr. 8.575 vom 28. Januar 2022
  • Namensregel Muss exakt der Firmierung im Registerauszug oder der Markenurkunde entsprechen
  • Streitbeilegung Kein veröffentlichtes ADR — allein die Gerichte Monacos
  • Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
  • Land Monaco
  • Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück

Ähnliche Domain-Endungen

Wenn Sie denselben Namen mit mehreren Endungen registrieren, kann niemand sonst Ihre Marke belegen.

.mc-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren

Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.

  • Verlängerung

    $66.00 /Jahr

Bei jeder .mc-Domain inklusive

  • Kostenlose DNS-Verwaltung

    A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.

  • Domain-Weiterleitung

    Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.

Lebenszyklus einer .mc-Domain

Aktive Registrierungsdauer 1 Jahre Sie wählen ihn bei der Registrierung
Wiederherstellungsfrist 30 Tage In dieser Zeit noch durch Verlängerung zurückholbar
Abrechnungszeitraum 30 Tage Abrechnungszyklus der Registry

Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert

Tag 0 ist das Ablaufdatum der Domain

Kurz gesagt: Bei .mc legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .mc gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.

Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert Lebenszyklus-Diagramm für .mc, von links nach rechts: Zuerst ist der Name frei; nach der Registrierung gehört er Ihnen für die gewählte Laufzeit, Website und E-Mail laufen; Tag 0 ist das Ablaufdatum. Danach folgen: Wiederherstellung (30 Tage). Am Ende von Tag 30 ist der Name wieder für jeden frei. Verlängerung möglich Rückholung möglich Für alle frei Frei Registriert 1 Jahre Wiederherstellung 30 Tage Wieder frei ABLAUF Tag 0 Ablaufdatum Tag 30 Name wird frei Website und E-Mail laufen Abgelaufen – Sie müssen sie zurückholen
Wischen Sie zur Seite, um die ganze Zeitleiste zu sehen

Domain ist registrierbar (Available)

Unbefristet

Eine .mc-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.

Domain ist aktiv (Active Period)

1 Jahre

Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.

Wiederherstellungsphase (Redemption Period)

Tag 0 – 30

Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.

Domain ist wieder frei

Ab Tag 30

Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.

.mc-Domain: Daten und Registrierungsregeln

Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.

.mc Domain-Registrierung

  • Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
  • Land Monaco
  • Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück

.mc Domain-Unterstützung

  • IDN-Unterstützung Nein
  • Transfer-Unterstützung Nein
  • Unterstützung für späte Verlängerung Nein

Erforderliche Dokumente für eine .mc-Domain

.MC: 
In order to register in this extension, the domain owner must have an enterprise recognized by the state of the Principality of Monaco and also have an address in Monaco. The name of the company must match the name of the registered domain.


Häufige Fragen zur .mc-Domain

Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.

  • Ohne Niederlassung in Monaco nicht. Artikel 4.1 der Namenscharta nennt sechs zulässige Gruppen, und alle sechs sind an das Fürstentum gebunden: juristische Personen mit Sitz, Hauptniederlassung oder Verwaltungsbüro in Monaco; monegassische Auslandsvertretungen; monegassische Vereine, Einrichtungen und Stiftungen; monegassische Inhaber von in Monaco eingetragenen oder geschützten Marken; natürliche Personen in einer zugelassenen selbständigen Tätigkeit; sowie öffentliche Einrichtungen Monacos.

  • Die Charta sieht keinen Treuhandweg vor. Artikel 4.2 lässt zwar zu, dass administrativer und technischer Kontakt der Inhaber, der Registrar oder ein Dritter sind, zieht dann aber die Grenze: «Ist der administrative Kontakt nicht der Inhaber, hat er keinerlei Rechte an der Domain.» Die Zulassungsvoraussetzungen muss also der Inhaber selbst erfüllen und nicht ein für ihn handelnder Kontakt. Das unterscheidet .mc von Zonen, in denen eine lokale Einheit den Namen für einen ausländischen Kunden hält.

  • Artikel 5.6 zählt sie nach Antragstellertyp auf. Eine im Handels- und Industrieregister Monacos eingetragene Gesellschaft legt einen höchstens drei Monate alten Registerauszug vor, aus dem hervorgeht, dass der gewünschte Name der Firmierung entspricht. Vereine und sonstige Einrichtungen reichen eine Kopie der Veröffentlichung ihrer Anmeldebescheinigung im Journal de Monaco ein, Inhaber einer monegassischen Marke die Eintragungsurkunde, selbständige Berufstätige eine Berufsbescheinigung. Artikel 5.7 erlaubt NIC Monaco, weitere Nachweise anzufordern.

  • Nein. Artikel 5.5 bindet den Namen an Ihre Unterlagen: Bei einer im Handels- und Industrieregister eingetragenen Gesellschaft muss er exakt der Firmierung oder einer dort ausdrücklich genannten Marke entsprechen; bei einem Verein dem exakten Namen in der Satzung; bei einer Marke der Urkunde; bei Selbständigen dem eingetragenen Geschäftsnamen. Bindestriche und Punkte dürfen entfallen. Nach Artikel 5.7 ist eine Abweichung von den Nachweisen ein unmittelbarer Ablehnungsgrund.

  • Jeweils für ein Jahr. Artikel 5.9 bestimmt, dass «eine Domain ab ihrer Registrierung für einen Zeitraum von einem (1) Jahr gültig ist» und sich die Gültigkeit, sofern vor Ablauf kein Löschauftrag beim Registrar eingeht, gegen Zahlung der Abgabe automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Artikel 6.2 wiederholt die Regel unter der Überschrift Verlängerung. Mehrjährige Registrierungen gibt es hier nicht, und die Verlängerung erfolgt stillschweigend — Sie müssen sie nicht gesondert beantragen.

  • Ja, binnen dreißig Tagen. Artikel 6.11 bestimmt, dass ein abgelaufener oder aus beliebigem Grund gelöschter Name «in eine Wiederherstellungsfrist von dreißig (30) Tagen eintritt, während der er zu denselben Bedingungen wiederhergestellt werden kann», und dass «der Stichtag unverändert bleibt, auch wenn die Domain zwischenzeitlich inaktiv war». Eine Abgrenzung ist wichtig: Die «Annullierung» nach Artikel 6.10 ist etwas anderes — sie trifft bösgläubig erlangte Namen, wirkt sofort und unwiderruflich und kennt keine Wiederherstellungsfrist.

  • Vor Gericht. Artikel 7.2 schließt die Registry ausdrücklich aus: «Jeder Streit oder jede Beanstandung hinsichtlich der Inhaberschaft oder Nutzung einer Domain wird zwischen den betroffenen Parteien geklärt. NIC Monaco ist unter keinen Umständen Partei eines Verfahrens über die Domains, für die sie zuständig ist.» Einstweilige Maßnahmen kann die Registry ebenfalls nicht anordnen; sie setzt nur um, was ein Gerichtsbeschluss vorgibt. Einigen sich die Parteien gütlich, erfolgen Änderungen nur mit Zustimmung beider.

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