.wf Domain: Die Länderendung von Wallis und Futuna
.wf ist die Länderendung von Wallis und Futuna, einer französischen Überseegemeinschaft im Südpazifik. Die Zone kam am 14. November 1997 in die Root-Zone und wurde im Dezember 2011 für Registrierungen geöffnet. Registry ist Afnic, der französische gemeinnützige Verein, der .fr seit 1986 verwaltet. Die Zone läuft über dieselben Nameserver wie das Festland-.fr und trägt einen DS-Eintrag in der Root; Afnic veröffentlicht zudem, dass diese fünf Überseezonen unter ihre ISO-27001-Zertifizierung fallen.
Dass es sich um eine kleine Gemeinschaft handelt, macht die Endung nicht unerreichbar — die Zulässigkeitsprüfung wird nur oft an der falschen Stelle gesucht. Artikel 5.1 der Naming Policy öffnet die Registrierung natürlichen Personen mit Wohnsitz und juristischen Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz. Eine Präsenz auf Wallis und Futuna ist nicht nötig. Die Türkei liegt jedoch außerhalb dieses Gebiets, weshalb eine dort ansässige Person oder Firma nicht selbst Inhaberin sein kann; Artikel 5.2 erstreckt dieselbe Prüfung auf den administrativen Kontakt.
Bei der Registrierung werden keine Unterlagen verlangt, denn das französische Recht gibt Afnic keine Prüfbefugnis — die Zulässigkeit bleibt dennoch verbindlich und die Kontrolle folgt später: Wird ein Nachweisverfahren eröffnet, ist Ihr Portfolio bis zu 7 Tage ausgesetzt, danach bis zu 30 Tage gesperrt und wird ohne Nachweis gelöscht. Namen brauchen mindestens drei Zeichen, Streitfälle laufen nur über SYRELI und PARL EXPERT. Prüfen Sie zuerst auf der Seite Domain-Check, ob Ihr Wunschname frei ist.
.WF-Domain auf einen Blick
- Registry Afnic (Association Française pour le Nommage Internet en Coopération)
- Registrierung eröffnet Dezember 2011 (Root-Zone-Eintrag: 14. November 1997)
- Zulässigkeitsgebiet EU-Mitgliedstaaten + Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
- Geltendes Regelwerk Afnic Naming Policy, Fassung vom 6. Juli 2026
- Vertriebsweg Ausschließlich Afnic-akkreditierte Registrare
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Wallis und Futuna
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.wf-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$14.99 /Jahr -
Transfer
$14.99 /Jahr -
Verlängerung
$16.99 /Jahr -
Rückgängig machen
$52.83 -
Späte Verlängerung
$3.30
Bei jeder .wf-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .wf-Domain
Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert
Tag 0 ist das Ablaufdatum der DomainKurz gesagt: Bei .wf legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .wf gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.
Domain ist registrierbar (Available)
Eine .wf-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.wf-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.wf Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Wallis und Futuna
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.wf Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
Erforderliche Dokumente für eine .wf-Domain
In order to register .WF domain, the domain owner must be a
company or natural person domiciled in European territory (European Union,
Iceland, Liechtenstein, Norway or Switzerland).
If you do not meet this requirement, we can register the
domain in the name of our local representatives and then make it available to
you. This option has an additional cost.
Häufige Fragen zur .wf-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nicht im eigenen Namen. Artikel 5.1 der Naming Policy öffnet die Registrierung nur natürlichen Personen mit Wohnsitz und juristischen Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz; die Türkei liegt außerhalb dieses Gebiets. Artikel 5.2 wendet dieselbe Prüfung auf den administrativen Kontakt an, beide Rollen sind also gemeinsam zu lösen. Mit einer europäischen Gesellschaft beantragen Sie direkt; ohne sie tritt eine zulässige Partei als Inhaber und Ansprechpartner auf, deren Preis bei der Bestellung erscheint.
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Nein. Das Regelwerk verlangt weder Adresse noch Niederlassung noch örtlichen Vertreter auf Wallis und Futuna, sondern knüpft die Bedingung an einen Kontinent statt an die Gemeinschaft. Diese Entscheidung unterscheidet die Endung von den meisten pazifischen Inselendungen: Ein europäisches Unternehmen, das eine an die Inseln gebundene Identität aufbauen will, kann eine .wf-Domain direkt halten. Geprüft wird allein der Wohnsitz oder Sitz in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz — ein weiterer Nachweis wird nicht verlangt.
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Bei der Registrierung keine. Artikel 3.2 hält fest, dass das französische Recht Afnic keine Befugnis zur Belegprüfung gibt. Verbindlich bleibt die Bedingung trotzdem, die Kontrolle folgt später: Afnic kann von sich aus, nach einer über das Website-Formular eingereichten Meldung Dritter oder auf Wunsch des Registrars eine Überprüfung eröffnen. Geht sie in ein Nachweisverfahren über, wird Ihr Portfolio bis zu 7 Tage ausgesetzt und danach bis zu 30 Tage gesperrt und ohne Nachweis gelöscht.
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Für ein bis zehn Jahre. Artikel 2.8 legt die Laufzeit auf ein bis zehn Jahre ab Registrierung fest und überlässt die Wahl dem Inhaber und dem Registrar; zwei, drei oder fünf Jahre funktionieren ebenso. Der letzte Absatz desselben Artikels macht die Verlängerung stillschweigend: Der Name verfällt nicht von selbst, sondern erst, wenn der Registrar aktiv einen Löschauftrag sendet. Das senkt das Risiko, eine Domain durch ein versäumtes Ablaufdatum zu verlieren.
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Es gibt zwei Vorgänge. Den Registrarwechsel regelt Artikel 6.6: Der Inhaber wählt den neuen Registrar frei, dieser muss sicherstellen, dass die Inhaberschaft unberührt bleibt. Den Inhaberwechsel regelt Artikel 6.4, und er wiegt schwerer: Registrare müssen vorab die Zustimmung beider Parteien einholen. Auch der neue Inhaber muss dieselbe Zulässigkeitsprüfung bestehen, die Domain lässt sich also nicht aus Europa heraus übertragen. Den Umzug starten Sie auf der Seite Domain-Transfer.
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Ausschließlich über die Verfahren von Afnic. Artikel 7.2 hält fest, dass sich der Inhaber vorbehaltlos den Verfahren SYRELI und PARL EXPERT unterwirft, und zieht sofort die Grenze: Afnic ist an kein anderes alternatives Streitbeilegungsverfahren gebunden. Praktisch heißt das, dass die aus gTLDs bekannte UDRP-Beschwerde hier nicht greift; ein Markeninhaber geht zu SYRELI oder vor Gericht. Vollzogen wird die Entscheidung über die Zwangsübertragung nach Artikel 6.5.
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