.cx Domain: Die offizielle Länderendung der Weihnachtsinsel
.cx ist die Länderendung der Weihnachtsinsel, eines australischen Außengebiets im Indischen Ozean, und steht seit dem 24. April 1997 in der Root-Zone. Verwaltet wird die Insel zwar von Australien aus, die Endung hat jedoch eine eigene Registry: Zuständig ist Christmas Island Domain Administration Limited (cxDA), eine im Jahr 2000 gegründete, von ihren Mitgliedern kontrollierte Non-Profit-Gesellschaft. Den täglichen technischen Betrieb hat cxDA seit 2016 an CoCCA Registry Services in Neuseeland vergeben. Anträge nimmt die Registry nicht selbst entgegen — registriert wird ausschließlich über akkreditierte Registrare.
Bei den Voraussetzungen hält .cx kaum eine Tür geschlossen. Der Registrierungsvertrag verlangt nur eine einzige Eigenschaft: Der Antragsteller muss entweder eine identifizierbare natürliche Person über achtzehn Jahren oder eine rechtlich anerkannte Gesellschaft sein. Ein Wohnsitz auf der Insel oder in Australien, eine lokale Adresse, ein örtlicher Ansprechpartner, ein Treuhänder oder einzureichende Dokumente sind nicht erforderlich; ein Unternehmen aus dem Ausland registriert zu genau denselben Bedingungen wie eine Privatperson. Es gilt die zeitliche Priorität, und die Laufzeit wird in Ein-Jahres-Schritten von einem bis zu zehn Jahren gewählt.
Zwei Details prägen den Alltag in dieser Zone. Erstens die Reichweite der Regeln: Die Acceptable Use Policy von cxDA gilt rekursiv, also auch für jede Subdomain, die Sie unter Ihrem eigenen Namen anlegen. Zweitens der Ablauf — eine abgelaufene Domain fällt zunächst in ein Wiederherstellungsfenster, und sobald dieses schließt, wird sie binnen sieben Tagen gelöscht und für jeden registrierbar. Für eine verspätete Verlängerung bleibt damit wenig Spielraum. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite .cx Domain registrieren.
.CX-Domain auf einen Blick
- Zuständige Verwaltung Christmas Island Domain Administration Limited (cxDA)
- Technischer Registry-Betrieb CoCCA Registry Services (NZ) Limited, seit 2016
- Aufnahme in die Root-Zone 24. April 1997
- Registrierte Namen Rund 14.000 (Angabe der Registry selbst)
- Beschwerdeverfahren CoCCA Complaint Resolution Service — keine UDRP
- Anwendbares Recht Australisches Recht, Gerichtsstand in Australien
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .cx
- Land Weihnachtsinsel
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.cx-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$69.99 / Jahre -
Transfer
$69.99 / Jahre -
Verlängerung
$76.99 / Jahre -
Rückgängig machen
$136.00 -
Späte Verlängerung
$15.40
Bei jeder .cx-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .cx-Domain
Domain-Lebenszyklus
Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur FreigabeDomain ist registrierbar (Available)
Eine .cx-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Löschsperrfrist (Pending Delete Period)
Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.cx-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.cx Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .cx
- Land Weihnachtsinsel
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.cx Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
.cx Domain-Registrierzeiten
- Registrierzeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
- Verlängerungszeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9 Jahre
- Vorregistrierung 1 Tage
- Abrechnungszeitraum 45 Tage
- Abschlussfrist 1 Tage
- Fehlerfrist 45 Tage
- Zahlungsfrist 45 Tage
- Wiederherstellungsfrist 30 Tage
- Löschsperrfrist 30 Tage
- Verlängerungszeitpunkt 30 Tag
Häufige Fragen zur .cx-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. Der Registrierungsvertrag verlangt genau eine Eigenschaft: Der Antragsteller muss entweder eine identifizierbare natürliche Person über achtzehn Jahren oder eine rechtlich anerkannte Gesellschaft sein, etwa eine GmbH, Personengesellschaft, ein Verein oder eine Vereinigung. Ein Wohnsitz auf der Insel oder in Australien, eine lokale Adresse, ein örtlicher Ansprechpartner, ein Treuhänder oder einzureichende Nachweise kommen im gesamten Text nicht vor. Ein Unternehmen aus dem Ausland, ein Einzelunternehmer und eine Privatperson registrieren zu identischen Bedingungen. Es gilt allein die zeitliche Priorität, und der Vertrag stellt ausdrücklich klar, dass kein Name garantiert wird. Registriert wird ausschließlich über einen akkreditierten Registrar.
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Von einem bis zu zehn Jahren, in Ein-Jahres-Schritten. Der Registry-Vertrag bestimmt, dass Erstregistrierungen in Schritten von einem Jahr bis zu höchstens zehn Jahren erfolgen dürfen, und wiederholt zur Klarstellung, dass zehn Jahre nicht überschritten werden. Für die Verlängerung gilt dasselbe Prinzip mit einer wichtigen Besonderheit: Eine Verlängerung darf die Laufzeit nicht über zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der Verlängerung hinaus verlängern, nicht ab dem bisherigen Ablaufdatum. Alle Zwischenwerte sind zulässig, zwei, drei, fünf oder sieben Jahre also ebenfalls. Längere Laufzeiten verringern schlicht die Zahl der Termine, die Sie im Blick behalten müssen.
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Der Name ist nicht sofort verloren, das Zeitfenster ist aber schmal. Nach Ablauf fällt die Registrierung zunächst in eine Wiederherstellungsphase: Die Domain löst nicht mehr auf, die Registry weist sie mit dem Status redemptionPeriod aus, und zurückholen kann sie nur der Inhaber. Die Registry veröffentlicht dazu zwei getrennte Termine, das Ende der Wiederherstellungsphase und das Löschdatum; bei den geprüften Einträgen lag die Löschung genau sieben Tage nach dem Ende dieser Phase. Danach ist der Name für jeden registrierbar, ein Vorrecht des früheren Inhabers gibt es nicht. Kurz gesagt: Eine Rettung ist möglich, aber oft nur tagelang.
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Nach dem üblichen EPP-Verfahren. Die Registry folgt dem branchenweit eingesetzten EPP-Protokoll: Sie fordern beim bisherigen Registrar den Autorisierungscode an, übergeben ihn dem neuen Anbieter, und die Registry vermerkt den Wechsel als Transfer-Ereignis an der Domain. Aufhalten kann den Vorgang nur eine Sperre — viele .cx Registrierungen tragen den Status clientTransferProhibited, und ohne deren Aufhebung durch den bisherigen Anbieter beginnt gar nichts. Auch hier zählen aktuelle Kontaktdaten, denn der Code geht an die hinterlegte Adresse. Starten können Sie auf der Seite Domain-Transfer.
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In aller Regel nicht. Die Datenschutzerklärung der Registry setzt auf Datenminimierung: Verpflichtend ist allein der Kontaktdatensatz des Inhabers, administrative, technische und Abrechnungskontakte sind freiwillig. Dieselbe Erklärung sagt, dass bei der Offenlegung personenbezogener Daten über jede Registry-Schnittstelle der europäische Schutzstandard angewendet wird und dass dieser Schutz allen Nutzern unabhängig von ihrer Herkunft zugutekommt. Bei einer Messung im August 2026 gab die große Mehrheit der Einträge überhaupt keinen Inhaberblock aus — sichtbar waren nur Name, Daten, Statuscodes, Nameserver und die Angaben des Registrars. Ihren eigenen Eintrag prüfen Sie auf der Seite Whois-Suche.
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Nicht über die UDRP, sondern über den Complaint Resolution Service von CoCCA. Das Verfahren hat drei Stufen. Zuerst prüft die Registry nach Eingang eines unterschriebenen Beschwerdeformulars, ob die Domain zum Schutz des öffentlichen Interesses gesperrt werden muss. Danach geht der Vorgang an einen Ombudsmann zur Vermittlung, wobei der gesamte Schriftwechsel vertraulich bleibt; die Einreichung der Beschwerde und die Vermittlung selbst sind kostenfrei. Kommt keine gütliche Einigung zustande, entscheidet ein Experte bindend, und diese Stufe ist entgeltpflichtig. Die Registry setzt die Entscheidung um, den Parteien bleibt der Weg zu den Gerichten offen.
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Ja. Die Zone selbst ist signiert: Für .cx ist in der Root-Zone ein DS-Eintrag veröffentlicht, und validierende Resolver kennzeichnen die Antworten als authentifiziert. Auch die Inhaberseite funktioniert — die Registry veröffentlicht die über Ihren Registrar eingereichten DS-Einträge und zeigt in ihren Abfrageantworten das Kennzeichen delegationSigned samt Schlüsseldetails. Sie können Ihre eigene Domain also signieren und durchgängig überprüfbar machen. Die tatsächliche Verbreitung ist allerdings gering: Nahezu alle im August 2026 stichprobenartig abgefragten Einträge waren unsigniert. Aktiviert wird DNSSEC über den Registrar, denn die Registry nimmt keine Anträge von Inhabern entgegen.
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Verwaltet wird die Endung von Christmas Island Domain Administration Limited, kurz cxDA, mit Sitz auf der Insel selbst. Es handelt sich um eine gemeinnützige, von ihren Mitgliedern kontrollierte Gesellschaft, die die Endung nach eigener Darstellung treuhänderisch für die Gemeinschaft der Insel hält; ihre Funktionsträger arbeiten ehrenamtlich, die Jahresabschlüsse werden veröffentlicht. Der technische Betrieb ist an ein eigenständiges Unternehmen vergeben, CoCCA Registry Services in Neuseeland, was an der rechtlichen Zuständigkeit nichts ändert. Da die Insel australisches Außengebiet ist, gilt für den Vertrag australisches Recht mit Gerichtsstand in Australien. Fragen beantworten wir auf der Seite Kontakt.
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