.fr-Domain (Frankreich)

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WAS IST EINE .FR-DOMAIN

.fr Domain: Die offizielle Länderendung Frankreichs

.fr ist die Länderendung Frankreichs und steht seit dem 2. September 1986 in der Root-Zone — damit ist sie die älteste der sechs Zonen, die Afnic betreibt. Zugeteilt werden die Namen von Afnic, dem französischen gemeinnützigen Verein, dessen Mandat auf dem französischen Post- und Telekommunikationsgesetzbuch, einem Regierungsdekret vom 1. Juli 2022 und dem Vertrag mit dem französischen Staat beruht. Die Zone ist groß: Laut der Jahresbilanz von Afnic waren zum 31. Dezember 2025 genau 4.319.120 .fr-Namen registriert, allein im Jahr 2025 kamen 853.000 Neuregistrierungen hinzu.

Ob Sie registrieren dürfen, entscheidet sich in Europa und nicht in Frankreich. Artikel 5.1 der Naming Policy öffnet die Registrierung für natürliche Personen mit Wohnsitz und juristische Personen mit Sitz oder Hauptniederlassung in einem EU-Mitgliedstaat oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz. Eine französische Adresse ist nicht erforderlich — ein Unternehmen aus Berlin oder Madrid erfüllt die Bedingung genauso. Die Türkei steht nicht auf dieser Liste, deshalb kann eine dort ansässige Person oder Firma nicht im eigenen Namen Inhaberin sein; Artikel 5.2 dehnt dieselbe Prüfung zusätzlich auf den administrativen Kontakt aus.

Ihr Name muss heute direkt unter .fr liegen: Die Zonen .com.fr, .asso.fr und .tm.fr wurden am 15. März 2013 für Neuregistrierungen geschlossen, bestehende Namen werden lediglich weitergeführt. Bei der Registrierung werden keine Unterlagen verlangt, denn das französische Recht gibt Afnic keine Prüfbefugnis; die Zulässigkeit wird stattdessen im Nachhinein kontrolliert. Auch Streitfälle gehen einen eigenen Weg: Afnic ist allein an die Verfahren SYRELI und PARL EXPERT gebunden, die aus generischen Endungen bekannte UDRP gilt in dieser Zone nicht. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.

Keine Unterlagen bei der Registrierung — die Prüfung kommt später: Afnic verlangt bei der Registrierung keine Belege, denn das französische Recht räumt der Registry keine Prüfbefugnis ein. Verbindlich bleibt die Zulässigkeit trotzdem, die Kontrolle ist nur zeitlich verschoben. Wird ein Nachweisverfahren eröffnet, wird Ihr Portfolio zunächst bis zu sieben Tage ausgesetzt; bleibt der Nachweis aus, folgt eine Sperre von bis zu dreißig Tagen; fehlt er auch danach, wird das Portfolio gelöscht. Das Regelwerk hält eine weitere Einzelheit fest: Die Registrierungsgebühr schuldet man Afnic unabhängig vom Ausgang des Nachweisverfahrens. Praktisch heißt das: Eine Registrierung, die die Zulässigkeitsprüfung nicht besteht, kostet Sie den Namen und den gezahlten Betrag.
Logo der Domain-Endung .fr

.FR-Domain auf einen Blick

  • Registry Afnic (Association Française pour le Nommage Internet en Coopération)
  • Aufnahme in die Root-Zone 2. September 1986
  • Zulässigkeitsgebiet EU-Mitgliedstaaten + Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
  • Registrierte Namen 4.319.120 (Afnic, Stand 31. Dezember 2025)
  • Geschlossene Unterzonen .com.fr, .asso.fr, .tm.fr — keine Neuregistrierungen seit 15. März 2013
  • Geltendes Regelwerk Afnic Naming Policy, Fassung vom 6. Juli 2026
  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .fr
  • Land Frankreich
  • Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück

Ähnliche Domain-Endungen

Wenn Sie denselben Namen mit mehreren Endungen registrieren, kann niemand sonst Ihre Marke belegen.

.fr-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren

Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.

  • Transfer

    $19.99 /Jahr
  • Verlängerung

    $29.99 /Jahr
  • Rückgängig machen

    $52.83
  • Späte Verlängerung

    $7.00

Bei jeder .fr-Domain inklusive

  • Kostenlose DNS-Verwaltung

    A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.

  • Domain-Weiterleitung

    Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.

Lebenszyklus einer .fr-Domain

Aktive Registrierungsdauer 1 - 10 Jahre Sie wählen ihn bei der Registrierung
Wiederherstellungsfrist 30 Tage In dieser Zeit noch durch Verlängerung zurückholbar

Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert

Tag 0 ist das Ablaufdatum der Domain

Kurz gesagt: Bei .fr legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .fr gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.

Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert Lebenszyklus-Diagramm für .fr, von links nach rechts: Zuerst ist der Name frei; nach der Registrierung gehört er Ihnen für die gewählte Laufzeit, Website und E-Mail laufen; Tag 0 ist das Ablaufdatum. Danach folgen: Wiederherstellung (30 Tage). Am Ende von Tag 30 ist der Name wieder für jeden frei. Verlängerung möglich Rückholung möglich Für alle frei Frei Registriert 1 - 10 Jahre Wiederherstellung 30 Tage Wieder frei ABLAUF Tag 0 Ablaufdatum Tag 30 Name wird frei Website und E-Mail laufen Abgelaufen – Sie müssen sie zurückholen
Wischen Sie zur Seite, um die ganze Zeitleiste zu sehen

Domain ist registrierbar (Available)

Unbefristet

Eine .fr-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.

Domain ist aktiv (Active Period)

1 - 10 Jahre

Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.

Wiederherstellungsphase (Redemption Period)

Tag 0 – 30

Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.

Domain ist wieder frei

Ab Tag 30

Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.

.fr-Domain: Daten und Registrierungsregeln

Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.

.fr Domain-Registrierung

  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .fr
  • Land Frankreich
  • Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück

.fr Domain-Unterstützung

  • IDN-Unterstützung Nein
  • Transfer-Unterstützung Jawohl
  • Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl

Häufige Fragen zur .fr-Domain

Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.

  • In Frankreich nicht, in Europa schon. Artikel 5.1 der Naming Policy öffnet die Registrierung ausschließlich für natürliche Personen mit Wohnsitz und juristische Personen mit Sitz oder Hauptniederlassung in einem EU-Mitgliedstaat oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz. Eine französische Adresse wird nicht verlangt: Ein Unternehmen aus Berlin und eine Privatperson aus Lissabon registrieren zu denselben Bedingungen. Die Türkei steht nicht auf dieser Liste, deshalb kann eine dort ansässige Person oder Firma nicht im eigenen Namen Inhaberin sein. Artikel 5.2 wendet dieselbe Prüfung auf den administrativen Kontakt an, sodass eine zulässige Partei zugleich als Inhaber und als Ansprechpartner auftreten muss.

  • Für eine gewöhnliche .fr Registrierung überhaupt keine. Das ist keine Großzügigkeit, sondern eine Grenze der Befugnisse: Das Regelwerk hält fest, dass das französische Recht Afnic keine Handhabe gibt, eingereichte Belege wie einen Handelsregisterauszug, eine Markenquittung oder eine Präfekturbescheinigung zu prüfen. Die Kontrolle ist stattdessen nachgelagert. Afnic kann ein Nachweisverfahren von sich aus, auf Hinweis eines Dritten oder auf Antrag des Registrars eröffnen; dann wird Ihr Portfolio bis zu sieben Tage ausgesetzt, bei ausbleibendem Nachweis bis zu dreißig Tage gesperrt und ohne Nachweis schließlich gelöscht. Zwei Ausnahmen sind dokumentiert: Namen mit Vorabprüfung und die dem Staat vorbehaltenen gouv.fr-Namen.

  • Zunächst zum Mechanismus: Die Verlängerung unter .fr erfolgt stillschweigend. Das Regelwerk bestimmt, dass ein Domainname als verlängert gilt, solange der Registrar keinen Löschantrag stellt — der Name fällt am Ablauftag also nicht von selbst weg. Gelöscht wird er nur auf Antrag Ihres Registrars, und ausschließlich in diesem Fall läuft eine Redemption-Frist, während der die Domain mit derselben Konfiguration reaktiviert werden kann. Bei allen anderen Löschgründen — Gerichtsentscheidung, im Streitverfahren angeordnete Übertragung, behördliche Anordnung, fehlgeschlagene Prüfung, Verfahren für verwaiste Domains — gibt es keine Redemption-Frist, und der Name fällt unmittelbar zurück in die Allgemeinheit.

  • Hier werden zwei Vorgänge verwechselt. Beim Registrarwechsel wählt der Inhaber den neuen Anbieter frei; das Regelwerk verpflichtet diesen Anbieter sicherzustellen, dass der Wechsel das Eigentum am Domainnamen in keiner Weise berührt. Der Inhaberwechsel ist ein eigenes Verfahren: Der Registrar muss vorab die Zustimmung beider Parteien einholen, bei Insolvenz oder Liquidation kann diese nur der bestellte Verwalter erteilen, und der neue Inhaber durchläuft Identitäts- und Zulässigkeitsprüfungen. Bei Namen mit Vorabprüfung greift eine zusätzliche Sperre: Die Übertragung erfolgt erst, wenn der neue Inhaber die Genehmigung von Afnic zu denselben Bedingungen erhalten hat. Starten können Sie auf der Seite Domain-Transfer.

  • Nein. Das Regelwerk erledigt das in einem Satz: Die Namenszonen .tm.fr, .asso.fr und .com.fr wurden am 15. März 2013 für Registrierungen geschlossen, zuvor vergebene Namen werden weitergeführt. Für diese Namen werden nur Vorgänge akzeptiert, die der Policy entsprechen, und nur Qualifizierungsvorgänge zur Existenz und Erreichbarkeit des Inhabers durchgeführt — bestehende Inhaber nutzen und verlängern also weiter, ein neuer Name entsteht in diesen Zonen jedoch nicht. Die praktische Folge ist eindeutig: Wer sich im französischen Markt einen Namen sichern will, geht auf die zweite Ebene direkt unter .fr. Die Messung bestätigt das, denn diese Präfixe werden aus der .fr-Zone heraus bedient und sind keine eigenen Zonen.

  • Bei natürlichen Personen nicht. Der Grundsatz lautet zwar, dass sämtliche Angaben zu Inhaber sowie administrativem und technischem Kontakt veröffentlicht werden; auf Verlangen der französischen Datenschutzbehörde und in Anwendung der DSGVO gilt jedoch für eine von einer natürlichen Person registrierte Domain standardmäßig die Option „eingeschränkte Veröffentlichung“. Dann erscheinen im Whois keine personenbezogenen Daten, sichtbar bleiben nur technische Angaben: Registrardaten und Nameserver. Aufgehoben wird die Maskierung nur durch eine gerichtliche Anordnung, das Verlangen einer auskunftsberechtigten Behörde oder ein Formular auf der Afnic-Website — automatisch geschieht das nicht, denn Afnic kann den Antrag je nach Status und Zweck ablehnen. Prüfen können Sie das auf der Seite Whois-Suche.

  • Zwei von Afnic selbst geführte Verfahren. Das Regelwerk bindet den Inhaber vorbehaltlos an die Verfahren SYRELI und PARL EXPERT und zieht unmittelbar danach die Grenze: An kein anderes alternatives Streitbeilegungsverfahren ist Afnic gebunden. Die aus generischen Endungen bekannte UDRP greift in dieser Zone nicht; ein Angriff auf einen .fr Namen oder auf den Ihren läuft also über eines dieser beiden Verfahren. Der Rechtsweg bleibt daneben offen, doch ist Afnic dort nie Partei und hat keine Befugnis zu einstweiligen Maßnahmen — diese werden nur aufgrund einer den Anforderungen entsprechenden gerichtlichen Entscheidung umgesetzt. Zusätzlich betreibt Afnic einen eigenen Mediationsdienst.

  • Afnic führt eine Liste der vorab zu prüfenden Begriffe und veröffentlicht sie auf der eigenen Website; das Regelwerk sagt allerdings deutlich, dass die veröffentlichte Liste nicht abschließend ist, weil die Veröffentlichung mancher Begriffe Teile der Öffentlichkeit verletzen könnte. Bei einem solchen Namen sendet der Registrar die Belege vorab an Afnic; fällt die Prüfung positiv aus, erzeugt Afnic einen Autorisierungscode, und ohne diesen Code lässt sich der Name nicht registrieren. Der Maßstab ist zweigliedrig: Der Name darf weder die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder verfassungsmäßige Rechte stören noch Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechte verletzen oder mit dem Namen der Französischen Republik, einer Gebietskörperschaft oder eines öffentlichen Dienstes identisch oder ähnlich sein.

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