.ga Domain - Gabun Länder-Domain

Den Markt in Gabun mit einer .GA-Domain erschließen.

Bauen Sie in Gabun eine lokale Präsenz auf und sichern Sie Ihre Marke vor der Konkurrenz.

$90.70 $39,00 / jahr 57% Rabatt
100K+ Kunde in 200+ Ländern aktiv
25 Jahre Erfahrung Domain & Hosting
1.600+ Erweiterung inkl. ccTLD
WAS IST EINE .GA-DOMAIN

.ga Domain: Die offizielle Länderendung Gabuns

.ga ist die Länderendung Gabuns und steht seit dem 12. Dezember 1994 in der Root-Zone. Verwaltet wird die Zone von einer staatlichen Agentur: ANINF, der Agence Nationale des Infrastructures Numériques et des Fréquences mit Sitz in Libreville. Die technische Registry-Plattform stellt die französische Registry Afnic bereit, die rechtliche Zuständigkeit und die Rechte an der Registrierungsdatenbank bleiben jedoch bei ANINF. Anträge nimmt die Registry nicht selbst entgegen: Registriert wird über akkreditierte Registrare, und wer zuerst anfragt, bekommt den Namen.

Die Richtlinie verlangt von Ihnen die Erklärung einer Verbindung nach Gabun: dort zu leben, dort beruflich, persönlich, gewerblich oder kulturell tätig zu sein oder eine sonstige unmittelbare oder mittelbare Verbindung zu Gabun zu haben. Unterlagen laden Sie bei der Registrierung nicht hoch, es zählt die Erklärung. Bestimmte Namen sind allerdings von vornherein gesperrt: geografische Bezeichnungen Gabuns, seine Denkmäler und Symbole sowie deren Varianten dürfen ohne Zustimmung der Registry nicht registriert werden, Namen von Behörden und öffentlichen Diensten bleiben den jeweiligen Stellen vorbehalten. Untersagt sind außerdem das Halten eines Namens allein zum Weiterverkauf und der Verkauf von Namen dritter Ebene an Dritte.

Wenn Sie .ga als jahrelang kostenlos verteilte Endung in Erinnerung haben: Diese Zeit endete am 3. Juni 2023. Die Verwaltung wurde dem bisherigen Betreiber entzogen und an ANINF übergeben, seitdem läuft die Zone wie eine gewöhnliche Länderendung. Auch rechtlich ist die Lage klar — Streitfälle werden nach dem UDRP-Verfahren gemäß den WIPO-Regeln entschieden, und die Richtlinie unterliegt gabunischem Recht. Da die öffentliche Abfrage keine Inhaberdaten ausgibt, macht eine Registrierung Ihre Identität nicht öffentlich. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.

Die Voraussetzungen werden auch nachträglich geprüft: Bei der Registrierung wird kein Nachweis verlangt, die Registry kann Ihre Kontaktdaten oder Ihre Verbindung nach Gabun aber später abfragen. Stellt sie einen Verstoß oder unrichtige Kontaktdaten fest, werden Sie zunächst kontaktiert und haben fünfzehn Tage Zeit, die Sache zu bereinigen. Bleibt die Beanstandung offen, wird der Name mindestens fünfzehn Tage gesperrt und anschließend gelöscht, ohne Erstattung der Registrierungsgebühr. Praktisch bedeutet das: Die im Datensatz hinterlegte E-Mail-Adresse muss dauerhaft erreichbar sein, denn dorthin geht die Warnung — und die Frist läuft, ohne dass Sie es merken.
Logo der Domain-Endung .ga

.GA-Domain auf einen Blick

  • Zuteilende Behörde ANINF — nationale Agentur Gabuns für digitale Infrastruktur und Frequenzen
  • Technische Registry-Plattform Afnic (Frankreich)
  • Aufnahme in die Root-Zone 12. Dezember 1994
  • Übergabe an ANINF 3. Juni 2023
  • Streitbeilegung UDRP nach den WIPO-Regeln
  • Öffentliche Abfrage Keine Inhaberdaten werden veröffentlicht
  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .ga
  • Land Gabun
  • Zeichenanzahl 4 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück

Ähnliche Domain-Endungen

Wenn Sie denselben Namen mit mehreren Endungen registrieren, kann niemand sonst Ihre Marke belegen.

.ga-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren

Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.

  • Transfer

    $39.00 / Jahre
  • Verlängerung

    $49.00 / Jahre

Bei jeder .ga-Domain inklusive

  • Kostenlose DNS-Verwaltung

    A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.

  • Domain-Sperre

    Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.

  • Domain-Weiterleitung

    Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.

  • Kostenloser WHOIS-Schutz

    Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.

Lebenszyklus einer .ga-Domain

Aktive Registrierungsdauer 1 - 10 Jahre Sie wählen ihn bei der Registrierung

Domain-Lebenszyklus

Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur Freigabe
Verfügbar Vor der Registrierung
Aktiv 1 - 10 Jahre
Verfügbar Wieder frei

Domain ist registrierbar (Available)

Unbefristet

Eine .ga-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.

Domain ist aktiv (Active Period)

1 - 10 Jahre

Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.

Domain ist wieder frei

Unbefristet

Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.

.ga-Domain: Daten und Registrierungsregeln

Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.

.ga Domain-Registrierung

  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .ga
  • Land Gabun
  • Zeichenanzahl 4 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück

.ga Domain-Unterstützung

  • IDN-Unterstützung Nein
  • Transfer-Unterstützung Nein
  • Unterstützung für späte Verlängerung Nein

.ga Domain-Registrierzeiten

  • Registrierzeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
  • Verlängerungszeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
  • Vorregistrierung 0 Tage
  • Abrechnungszeitraum 0 Tage
  • Abschlussfrist 0 Tage
  • Fehlerfrist 0 Tage
  • Zahlungsfrist 0 Tage
  • Wiederherstellungsfrist 0 Tage
  • Löschsperrfrist 0 Tage
  • Verlängerungszeitpunkt 0 Tag

Häufige Fragen zur .ga-Domain

Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.

  • Nein, ein Wohnsitz im Land ist nicht erforderlich. Die Registrierungsrichtlinie nennt drei Alternativen: in Gabun zu leben, dort beruflich, persönlich, gewerblich oder kulturell tätig zu sein oder eine sonstige unmittelbare oder mittelbare Verbindung zu Gabun zu haben. Die dritte Variante hält die Tür weit offen; eine Adresse, ein Zustellungsbevollmächtigter oder ein Treuhänder in Gabun wird nicht verlangt, und die Endung wird weltweit über akkreditierte Registrare vertrieben. Einen Nachweis der erklärten Verbindung fordert die Registry bei der Registrierung nicht, sie kann ihn aber später verlangen. Registrieren Sie deshalb auf einer Grundlage, die Sie tatsächlich vertreten können: Fällt die Voraussetzung weg, darf die Registry den Namen sperren und löschen.

  • Die Richtlinie sperrt drei Gruppen. Erstens geografische Bezeichnungen: Namen, die sich auf das Staatsgebiet der Republik Gabun, seine Denkmäler und Symbole oder auf andere im Land bekannte Orte beziehen, dürfen einschließlich Varianten und Abkürzungen nicht ohne Zustimmung der Registry registriert werden. Zweitens den öffentlichen Bereich: Namen von Behörden jeder Ebene sowie Namen, die mit öffentlichen Aufgaben wie Sicherheit und öffentlicher Ordnung, Gesundheit, Steuern, Verkehr, Stadtplanung, Umwelt, Kultur und Tourismus verbunden sind, bleiben den zuständigen Stellen vorbehalten. Drittens eine Reserveliste im Ermessen der Registry; sie darf Namen von der Registrierung ausnehmen und diese Liste auch unveröffentlicht lassen. Untersagt ist zudem, einen Namen allein zum Verkauf oder Weiterverkauf zu halten.

  • Weil der Betrieb der Zone gewechselt hat. Jahrelang wurde .ga von einem privaten Betreiber kostenlos vergeben; die gabunischen Behörden beendeten den Vertrag mit der Begründung, der Dienst sei nicht zufriedenstellend, und holten die Verwaltung ins Land zurück. Die Übergabe wurde am 3. Juni 2023 wirksam. Seitdem führt ANINF die Zone, die technische Plattform stellt die französische Registry Afnic. Für Sie bedeutet das schlicht: .ga ist heute eine gewöhnliche Länderendung mit benannter Registry und veröffentlichter Richtlinie, registrierbar über akkreditierte Registrare. Ein Großteil der Namen aus der kostenlosen Zeit wurde abgebaut, weil sie niemand verlängert hat.

  • Buchstaben, Ziffern und der Bindestrich. Einen Punkt hält die Richtlinie ausdrücklich fest: akzentuierte und sonstige Sonderzeichen des Französischen sind ausgenommen. Da Französisch Amtssprache Gabuns ist, läuft die Zone damit praktisch nur mit einfachen lateinischen Buchstaben, ein Name mit é, è oder ç ist nicht registrierbar. Auch der Bindestrich ist begrenzt: Ein Name darf nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden, und ein doppelter Bindestrich an dritter und vierter Stelle wird nicht akzeptiert. In der Messung wies das System der Registry solche Schreibweisen als ungültigen Domainnamen zurück, statt sie als frei zu melden. Wer diese drei Grenzen von Anfang an beachtet, vermeidet eine gescheiterte Bestellung.

  • Über ein vertrautes Verfahren statt über ein lokales Schiedsmodell. Die Registrierungsrichtlinie wendet die von ANINF übernommene UDRP an, die einheitliche Richtlinie zur Beilegung von Domainstreitigkeiten nach den Bestimmungen der WIPO, und hält fest, dass die Registry an kein anderes Streitbeilegungsverfahren gebunden ist. Mit der Registrierung unterwirft sich der Inhaber diesem Verfahren. Daneben hat die Registry eine eigene Handhabe: Sie kann einen Namen zurückweisen, sperren oder löschen, wenn die Voraussetzungen entfallen oder die Kontaktdaten unrichtig sind, und sie darf eingreifen, um Integrität, Sicherheit und Stabilität der Registry zu schützen oder einer gerichtlichen Anordnung nachzukommen. Es gilt gabunisches Recht.

  • Die Inhaberdaten nicht. Die Richtlinie stellt klar, dass nach dem gabunischen Datenschutzrecht sämtliche Inhaberdaten nur eingeschränkt zirkulieren und keine Inhaberdaten online in der Abfragedatenbank veröffentlicht werden. Die Messung bestätigt das: In den abgefragten Datensätzen waren Name, Anschrift, Ort, Land, Telefon und E-Mail durchgängig maskiert, und zwar ohne Unterschied zwischen natürlichen Personen und Organisationen. Sichtbar sind die Datensatzkennung, Erstellungs- und Ablaufdatum, Statuscodes, die Nameserver und der Name des Registrars. Eine Offenlegung ist nur auf gerichtliche Anordnung oder Requisition oder über das Antragsformular der Registry möglich, und die Registry darf den Antrag ablehnen. Ihren eigenen Datensatz prüfen Sie auf der Seite Whois-Suche.

  • Ausschließlich über einen akkreditierten Registrar. ANINF arbeitet als Registry und nimmt keine Anträge direkt entgegen; der Inhaber ist sowohl an die Registrierungsrichtlinie der Registry als auch an den Vertrag mit dem gewählten Registrar gebunden. Vergeben wird nach dem Grundsatz der zeitlichen Priorität, in der chronologischen Reihenfolge der Registraranfragen; ein Reservierungsverfahren oder eine Warteliste gibt es nicht. Die Richtlinie formuliert außerdem einen Vorbehalt, den man kennen sollte: Auch wenn ein Name im Moment der Anfrage frei erscheint, garantiert die Registry nicht, dass Sie ihn erhalten. Sobald Sie einen Kandidaten haben, prüfen Sie ihn auf der Seite Domain-Check.

  • In zwei Fällen. Der erste betrifft Voraussetzungen und Kontaktdaten: Stellt die Registry einen Verstoß gegen die Richtlinie oder unrichtige beziehungsweise veraltete Kontaktdaten fest, kontaktiert sie Sie, räumt fünfzehn Tage zur Klärung ein und sperrt den Namen bei ausbleibender Bereinigung für mindestens fünfzehn Tage, bevor er gelöscht wird. Eine Erstattung der Registrierungsgebühr gibt es dann nicht. Der zweite betrifft verbotene Nutzung: Verbreitung von Schadsoftware, Phishing, Botnetz-Missbrauch, Verletzung von Schutzrechten, betrügerische oder täuschende Praktiken sowie jede Nutzung, die das Publikum über den Ort oder die amtliche Herkunft des Namens in die Irre führt. Aktuelle Kontaktdaten schalten das am leichtesten vermeidbare Risiko aus.

Hilfe bei der .ga Domainregistrierung erhalten

Wir sind jederzeit für Sie da!