.lu Domain: Die offizielle Länderendung Luxemburgs
.lu ist die Länderendung Luxemburgs, und betrieben wird die Zone nicht von einem Unternehmen, sondern von einer gemeinnützigen Stiftung: der Fondation RESTENA. Die Befugnis zur Verwaltung der Domain erhielt sie 1992 von der IANA, während der Eintrag in der IANA-Root-Zone auf 1995 datiert. Der Registry-Dienst firmiert unter dem Namen DNS-LU und wird vom Universitätscampus in Esch-sur-Alzette aus geführt. Anträge nimmt die Registry nicht selbst entgegen: Registriert wird über akkreditierte Registrare, streng nach dem Prinzip der zeitlichen Priorität. Maßgeblich ist allein der Zeitpunkt, zu dem ein vollständiger, technisch gültiger Antrag eingeht.
Bei den Voraussetzungen ist .lu eine offene Endung. Die Charta sagt es ausdrücklich: Registrieren dürfen natürliche wie juristische Personen, und wo der Inhaber ansässig ist, spielt überhaupt keine Rolle. Eine Adresse in Luxemburg, ein örtlicher Zustellungsbevollmächtigter oder ein Treuhänder sind nicht erforderlich. Die Zahlen bestätigen das: Von den 121.942 Namen, die die Registry zum 27. Juli 2026 meldete, wird knapp die Hälfte aus dem Ausland gehalten, angeführt von Frankreich, Belgien und Deutschland. Verlangt werden lediglich ein bevollmächtigter administrativer Kontakt und eine dauerhaft funktionierende E-Mail-Adresse.
Zwei Punkte wirken sich unmittelbar auf Ihre Bestellung aus. Erstens die Laufzeit: .lu läuft in Ein-Jahres-Perioden, die sich am Ende von selbst verlängern; eine mehrjährige Registrierung lässt sich gar nicht erst beauftragen. Zweitens eine technische Hürde: Die Registry prüft bei der Registrierung Ihre Nameserver. Fällt der Test durch, gehört der Name trotzdem Ihnen, bleibt aber im Zustand „reserviert“, und die Adresse geht nicht online. Halten Sie Ihre Nameserver deshalb vorab bereit. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.
.LU-Domain auf einen Blick
- Registry-Betrieb Fondation RESTENA — gemeinnützige Stiftung, Esch-sur-Alzette
- Verwaltungsbefugnis 1992 von der IANA erhalten (IANA-Root-Eintrag von 1995)
- Registrierte Namen 121.942 (Angabe der Registry, 27. Juli 2026)
- Nach Ablauf 30 Tage Quarantäne, ohne vorgelagerte Gnadenfrist
- Streitweg Kein ADR; zuständig sind die Gerichte Luxemburgs
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .lu
- Land Luxemburg
- Zeichenanzahl 2 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 1 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.lu-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$27.14 / Jahre -
Transfer
$29.99 / Jahre -
Verlängerung
$39.99 / Jahre -
Rückgängig machen
$211.90 -
Späte Verlängerung
$8.00
Bei jeder .lu-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .lu-Domain
Domain-Lebenszyklus
Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur FreigabeDomain ist registrierbar (Available)
Eine .lu-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Löschsperrfrist (Pending Delete Period)
Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.lu-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.lu Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .lu
- Land Luxemburg
- Zeichenanzahl 2 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 1 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.lu Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
.lu Domain-Registrierzeiten
- Registrierzeiträume 1 Jahre
- Verlängerungszeiträume 1 Jahre
- Vorregistrierung 1 Tage
- Abrechnungszeitraum 45 Tage
- Abschlussfrist 1 Tage
- Fehlerfrist 45 Tage
- Zahlungsfrist 45 Tage
- Wiederherstellungsfrist 30 Tage
- Löschsperrfrist 30 Tage
- Verlängerungszeitpunkt 30 Tag
Häufige Fragen zur .lu-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nein. Die Charta der Registry klärt das in zwei Sätzen: Registrieren dürfen natürliche wie juristische Personen, und wo der Inhaber ansässig ist, spielt keine Rolle. Ein Unternehmen aus der Türkei, ein Einzelunternehmer und eine Privatperson registrieren zu identischen Bedingungen; eine Adresse in Luxemburg, ein örtlicher Bevollmächtigter oder ein Treuhänder sind nicht nötig. Handelsregisterauszüge oder Ausweisdokumente werden bei der Registrierung nicht verlangt, denn die Registry prüft Namensrechte nicht vorab. Die Kehrseite: Die Recherche zu Marken und Firmennamen liegt vollständig bei Ihnen. Wie offen die Endung ist, zeigen die eigenen Zahlen der Registry — knapp die Hälfte aller Namen wird aus dem Ausland gehalten.
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Ausschließlich in Ein-Jahres-Perioden. Der Vertrag bestimmt, dass die Abonnementperiode am Registrierungstag beginnt und im Folgejahr am selben Tag desselben Monats endet, um sich danach automatisch zu denselben Bedingungen zu verlängern. Das ist keine Wahlmöglichkeit, sondern die einzige Betriebsart: Laut technischem Handbuch der Registry wird das Perioden-Feld des Registrierungsprotokolls überhaupt nicht akzeptiert, weil die Verlängerung automatisch erfolgt. Die Wirkung geht in beide Richtungen. Ihre .lu Domain fällt nicht durch Vergesslichkeit weg, denn Verlängern ist der Normalfall. Wollen Sie den Namen aber abgeben, genügt Passivität nicht — die Kündigung muss die Registry vor Periodenende erreichen, sonst wird die Verlängerungsgebühr fällig.
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Der Name geht unmittelbar in eine dreißigtägige Quarantäne. Die aus generischen Endungen bekannte Kette aus dreißig Tagen Gnadenfrist und anschließender Redemption gibt es in dieser Zone nicht; es bleibt ein einziges kurzes Fenster. Wichtiger noch: Die Quarantäne ist kein Warteraum, in dem die Domain weiterläuft. Das technische Handbuch der Registry hält fest, dass ein Name mit Eintritt in die Quarantäne nicht mehr auf die .lu-Server ausgespielt wird. Website und E-Mail stehen also schon am ersten Tag still. Innerhalb dieser dreißig Tage lässt sich der Name über eine gesonderte Reaktivierung zurückholen, die eine neue Jahresperiode eröffnet. Danach ist er wieder frei registrierbar.
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Ein .lu Transfer läuft über E-Mail-Freigabe statt über einen Auth-Code. Das technische Handbuch der Registry hält ausdrücklich fest, dass das authInfo-Feld des Registrierungsprotokolls ignoriert wird. Der Ablauf: Nur der aufnehmende Registrar darf den Antrag stellen, der abgebende nie. Die Registry schickt daraufhin eine Freigabeanfrage per E-Mail an den aktuellen administrativen Kontakt der Domain, der sie über eine eigene Seite bestätigt. Die Frist steht als Zahl im Vertrag: fünfzehn Tage. Bleibt eine Antwort aus, wird der Wechsel nicht wirksam und der vorherige Stand bleibt bestehen — Schweigen bedeutet also Ablehnung, nicht Zustimmung. Der abgebende Registrar kann nicht widersprechen, auch nicht wegen offener Rechnungen. Starten Sie auf der Seite Domain-Transfer.
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Vor Gericht. Für .lu gibt es weder UDRP noch ein alternatives Streitbeilegungsverfahren; die Registry schreibt das wörtlich in ihr eigenes Informationsblatt, und der Vertrag stellt klar, dass sie in Konflikten niemals schlichtet. Die Parteien müssen ein Gerichtsurteil erwirken oder sich außergerichtlich einigen; zuständig sind ausschließlich die Gerichte Luxemburgs, anwendbar ist luxemburgisches Recht. Das einzige Instrument der Registry ist kein Weg zum Gewinnen, sondern zum Einfrieren: Wer ein glaubhaftes Recht darlegt und erklärt, förmliche Schritte eingeleitet zu haben, kann einen Streitvermerk eintragen lassen. Eine so vermerkte Domain bleibt für den Inhaber nutzbar, kann aber an niemanden übertragen werden.
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Das hängt von einem Status ab, den Sie bei der Registrierung wählen müssen. Der Vertrag verpflichtet den Antragsteller, als künftigen Inhaber entweder Privatperson oder Firma/Organisation anzugeben, und allein diese Wahl entscheidet, ob die Daten im Whois erscheinen. Bei Namen, die als Privatperson registriert sind, werden die persönlichen Identifikationsdaten nicht veröffentlicht; sichtbar bleibt in jedem Fall nur das Land des Inhabers. Das ist kein zubuchbarer Privacy-Dienst, sondern die Funktionsweise des Registrierungsregimes selbst. Ein privater Inhaber ist nicht direkt kontaktierbar: Interessierte stellen bei der Registry einen begründeten Weiterleitungsantrag. Prüfen können Sie das auf der Seite Whois-Suche.
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Sehr wahrscheinlich steht der Name im Zustand „reserviert“. Bei .lu wird ein Name entweder aktiv geführt, also im DNS delegiert, oder reserviert, also registriert, aber nicht delegiert. Die Registry führt bei der Registrierung einen Nameserver-Test durch, und eine aktive Registrierung verlangt mindestens zwei verschiedene Nameserver. Fällt der Test durch, wird die Registrierung nicht abgelehnt — der Name gehört Ihnen — aber er wird als reserviert angelegt, und die Adresse geht nicht online. Derselbe Test läuft auch nach einem Inhaberwechsel erneut, und eine Domain kann von aktiv auf reserviert zurückgestuft werden. Bringen Sie Ihre Nameserver zum Laufen und lassen Sie den Namen dann von Ihrem Registrar aktiv schalten.
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Ja. Die Zone .lu ist signiert: Eine Messung vom 16. August 2026 fand einen gültigen DS-Eintrag in der Root und Signaturschlüssel in der Zone, die Validierung war erfolgreich. Auch auf Inhaberseite lässt sich die Kette aufbauen. Ein technisches Detail sollten Sie kennen: Die Registry akzeptiert DNSSEC-Daten ausschließlich in der DS-Digest-Form, nicht als reine Schlüsseldaten. Praktisch heißt das, Sie übergeben Ihrem Registrar den Digest Ihres DNS-Anbieters und nicht den Schlüssel selbst. Die Nutzung ist freiwillig und noch nicht verbreitet: Nach der veröffentlichten Zahl der Registry waren zum 27. Juli 2026 9,76 % der registrierten Namen mit DNSSEC geschützt.
Hilfe bei der .lu Domainregistrierung erhalten
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