.com.na-Domain (Namibia)

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WAS IST EINE .COM.NA-DOMAIN

.com.na Domain: Der kommerzielle Namensraum Namibias

.com.na ist der kommerzielle Namensraum unter .na, der Länderendung der Republik Namibia, die 1991 in die Root-Zone eingetragen wurde. Die Registry ist das Namibian Network Information Center (NA-NiC) in der Küstenstadt Swakopmund; mit der Führung des Registers und der Verbreitung seiner Inhalte im Internet ist ein eigenes Unternehmen betraut: Omadhina Internet Services. Als technische Plattform dient CoCCA, und die Zone ist sowohl auf der Ebene .na als auch auf der Ebene .com.na mit DNSSEC signiert.

Die Registry arbeitet nicht direkt mit Kunden und schreibt das auf ihrer Website unmissverständlich: Wer einen Namen registrieren möchte, wird an einen für .na akkreditierten Registrar verwiesen, und bestehende Inhaber sollen alle Anliegen mit ihrem eigenen Registrar klären. Anträge aus dem Ausland sind Teil dieses Modells: Das Akkreditierungsdokument teilt Registrare in «Namibische Antragsteller» und «Ausländische Antragsteller» und sieht für beide getrennte Zugänge vor. In der Zone finden sich heute Namen, die über europäische und nordamerikanische Corporate-Registrare gehalten werden.

Die drei von der Registry veröffentlichten Dokumente — Akkreditierungsverfahren, Registrarvertrag und Acceptable Use Policy — richten sich an Registrare; Angaben für Inhaber wie Zulassungsvoraussetzungen, Laufzeit oder Nachweisliste sind nicht veröffentlicht. Die Acceptable Use Policy bindet Inhaber allerdings unmittelbar und hält fest, dass ein Verstoß zur Sperrung oder zum Widerruf des Namens führen kann. Um einen freien Namen zu finden und die Bedingungen bei der Registrierung zu klären, starten Sie unter Domain-Check.

Die Registrierungsregeln sind unveröffentlicht — und die Registry sagt es selbst: Die namibische Registry veröffentlicht auf ihrer Website genau drei Dokumente, alle an Registrare gerichtet. Eines davon, die Acceptable Use Policy, bindet Inhaber, und ihre vierte Klausel enthält diesen Satz: «Diese AUP gilt zusätzlich zu den Regeln über die Voraussetzungen für eine Registrierung.» Die Zulassungsregeln existieren also, sind aber nicht öffentlich. Die praktische Folge: Bedingungen, Laufzeit und erforderliche Nachweise für .com.na erfahren Sie aus dem Vertrag Ihres Registrars, nicht von der Website der Registry.
Logo der Domain-Endung .com.na

.COM.NA-Domain auf einen Blick

  • Registry Namibian Network Information Center (NA-NiC), Swakopmund
  • Registerbetreiber Omadhina Internet Services; technische Plattform CoCCA
  • Eintrag in der Root-Zone 8. Mai 1991 für .na
  • Registrierungsweg Nur akkreditierte Registrare; die Registry berät keine Antragsteller
  • Auskunftsdienst Kein WHOIS auf Port 43; der IANA-Eintrag nennt einen RDAP-Endpunkt
  • Dokumentenanforderung Dokumentation für Domainregistrierung erforderlich .com.na
  • Land Namibia
  • Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 5 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück

Ähnliche Domain-Endungen

Wenn Sie denselben Namen mit mehreren Endungen registrieren, kann niemand sonst Ihre Marke belegen.

.com.na-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren

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    Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.

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.com.na-Domain: Daten und Registrierungsregeln

Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.

.com.na Domain-Registrierung

  • Dokumentenanforderung Dokumentation für Domainregistrierung erforderlich .com.na
  • Land Namibia
  • Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 5 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück

.com.na Domain-Unterstützung

  • IDN-Unterstützung Nein
  • Transfer-Unterstützung Jawohl
  • Unterstützung für späte Verlängerung Nein

Häufige Fragen zur .com.na-Domain

Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.

  • Die Registry erkennt die Kategorie ausländischer Antragsteller in ihren eigenen Abläufen ausdrücklich an. Die betreffende Klausel des Akkreditierungsdokuments teilt Registrare in «Namibische Antragsteller» und «Ausländische Antragsteller» und sieht für jede Gruppe ein eigenes Konto vor; ausländische Registrar-Interessenten werden an eine gesonderte E-Mail-Adresse verwiesen. In der Zone finden sich heute Namen, die über Corporate-Registrare aus Europa und Nordamerika gehalten werden. Die genauen Bedingungen nennt Ihnen Ihr Registrar bei der Registrierung.

  • Das muss man offen sagen: Die Registry veröffentlicht keinen Text zu den Zulassungsvoraussetzungen für Inhaber. Auf ihrer Website stehen genau drei Dokumente, alle an Registrare gerichtet — Akkreditierungsverfahren, Registrarvertrag und Acceptable Use Policy. Letztere bindet Inhaber unmittelbar und hält in ihrer vierten Klausel fest: «Diese AUP gilt zusätzlich zu den Regeln über die Voraussetzungen für eine Registrierung.» Die Zulassungsregeln existieren also, sind aber nicht öffentlich; die Bedingungen erfahren Sie aus dem Vertrag Ihres Registrars.

  • Ausschließlich über einen akkreditierten Registrar. Die Registry formuliert das auf ihrer Website in zwei Sätzen: Wer einen Namen registrieren möchte, soll einen für .na akkreditierten Registrar suchen, und die Registry «berät keine (potenziellen) Antragsteller»; bestehende Inhaber sollen jedes Anliegen mit ihrem eigenen Registrar klären. Der Registrarvertrag setzt dem ein Gegengewicht entgegen: Registrare müssen Verfahren einrichten, die ihren Kunden einen freien Registrarwechsel ohne Nutzungsunterbrechung ermöglichen.

  • Standardmäßig nicht. Die Registry hat keinen WHOIS-Server auf Port 43; der IANA-Eintrag verweist stattdessen auf einen RDAP-Endpunkt. In dessen Antworten kommen die Objekte für Inhaber und administrativen Kontakt mit dem Vermerk «REDACTED FOR PRIVACY» zurück: Name, Organisation und Adresszeilen sind maskiert, sichtbar bleibt nur der Ländercode. Die Angaben des Registrars werden dagegen vollständig veröffentlicht. Datenschutz ist hier also kein kostenpflichtiger Zusatz, sondern das Standardverhalten des Registers.

  • Ja, und das wurde gleich auf drei Ebenen gemessen. Eine Messung vom 13. August 2026 fand in der Root-Zone einen DS-Eintrag für .na und in der Zone .na einen eigenen DS-Eintrag für .com.na; zusätzlich meldet der RDAP-Endpunkt der Registry für eine Domain unter .com.na eine signierte Delegation. Diese dritte Messung ist die entscheidende: Ob eine Zone signiert ist und ob ein Inhaber seinen eigenen Namen signieren kann, sind zwei verschiedene Dinge — hier wurde auch Zweiteres bestätigt.

  • Das regelt die Acceptable Use Policy, und ihre Reichweite ist groß. Ein Verstoß kann zur Sperrung oder zum Widerruf des Nutzungsrechts führen, und die Sanktion kann über den beanstandeten Namen hinaus auch andere Namen desselben Inhabers erfassen. Zu den verbotenen Nutzungen zählen Verletzungen von Urheber-, Design-, Patent- und Markenrechten, die Nutzung eines Namens zur rechtswidrigen Störung fremder Geschäftstätigkeit, das absichtliche Herbeiführen von Verwechslungsgefahr sowie Sperrregistrierungen gegen einen Inhaber überlegener Rechte.

  • Ja, und dieses Recht ist vertraglich abgesichert. Die betreffende Klausel des Registrarvertrags verpflichtet Registrare dazu, Verfahren einzurichten, die ihren Kunden einen freien Registrarwechsel ohne Unterbrechung der Nutzung des zugeteilten Domainnamens erlauben. Derselbe Vertrag hält fest, dass die Zahl der von der Registry akkreditierten Registrare nicht begrenzt ist. In der Praxis liegt es an Ihnen, ob Ihr Name eine Transfersperre trägt; über die Seite Domain Transfer starten Sie den Vorgang.

  • Der Weg steht in der Nutzungsrichtlinie und wird nach außen verwiesen. Die einschlägige Klausel bestimmt, dass die Registry oder betroffene Parteien die Beschwerdelösungsdienste des Council of Country Code Administrators (CoCCA) nutzen können, um Streitigkeiten über Auslegung und Umsetzung der Richtlinie beizulegen. Es gilt namibisches Recht, und der Betrieb der Endung unterliegt namibischer Gerichtsbarkeit. Die Richtlinie definiert außerdem Punkt für Punkt Verwechslung mit in Namibia eingetragenen Marken, bösgläubige Registrierung und Sperrregistrierungen.

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