.re-Domain (Reunion Island)

Den Markt in Reunion Island mit einer .RE-Domain erschließen.

Bauen Sie in Reunion Island eine lokale Präsenz auf und sichern Sie Ihre Marke vor der Konkurrenz.

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WAS IST EINE .RE-DOMAIN

.re Domain: Die offizielle Länderendung von Réunion

.re ist die Länderendung von Réunion, einem französischen Überseedepartement im Indischen Ozean. Die Zone wurde am 7. April 1997 in die Root-Zone eingetragen und im Juli 2001 für Registrierungen geöffnet — damit ist sie die älteste und mit Abstand meistgenutzte der fünf Überseeendungen, die Afnic betreibt. Registry ist Afnic, der französische gemeinnützige Verein, der .fr seit 1986 verwaltet. Afnic nennt die Größe der Zone auf der eigenen Produktseite: rund 36.000 Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen nutzen einen .re-Namen.

Ob Sie registrieren dürfen, entscheidet sich in Europa, nicht auf der Insel. Artikel 5.1 der Naming Policy öffnet die Registrierung für natürliche Personen mit Wohnsitz und juristische Personen mit Sitz oder Hauptniederlassung in einem EU-Mitgliedstaat oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz. Eine Präsenz auf Réunion ist nicht nötig — ein Unternehmen aus Paris oder Berlin erfüllt die Bedingung ebenso. Die Türkei steht nicht auf dieser Liste, deshalb kann eine dort ansässige Person oder Firma nicht selbst Inhaberin sein. Artikel 5.2 dehnt dieselbe Prüfung auf den administrativen Kontakt aus.

Bei der Registrierung werden keine Unterlagen verlangt, denn das französische Recht gibt Afnic keine Befugnis zur Belegprüfung. Die Zulässigkeit bleibt trotzdem verbindlich, die Kontrolle kommt nur später: Wird ein Nachweisverfahren eröffnet, wird Ihr Portfolio zunächst bis zu 7 Tage ausgesetzt, dann bis zu 30 Tage gesperrt und ohne Nachweis gelöscht. Streitfälle laufen ausschließlich über die Afnic-Verfahren SYRELI und PARL EXPERT; UDRP gilt hier nicht. Prüfen Sie zuerst auf der Seite Domain-Check, ob Ihr Wunschname frei ist.

Die Zulässigkeit ist kontinental, nicht lokal: Die meisten Länderendungen verlangen eine Niederlassung im Land selbst. Afnic hat daraus einen Kontinent gemacht: Eine Adresse auf Réunion brauchen Sie nicht, aber außerhalb der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz können Sie nicht im eigenen Namen Inhaber sein. Die Regel greift zweimal — sowohl der Inhaber als auch der administrative Kontakt müssen in diesem Gebiet sitzen. Ohne europäische Gesellschaft bleibt nur, dass eine zulässige Partei als Inhaber und Ansprechpartner auftritt; der aktuelle Preis dieses Dienstes erscheint bei der Bestellung. Erforderliche Dokumente ansehen →
Logo der Domain-Endung .re

.RE-Domain auf einen Blick

  • Registry Afnic (Association Française pour le Nommage Internet en Coopération)
  • Registrierung eröffnet Juli 2001 (Root-Zone-Eintrag: 7. April 1997)
  • Zulässigkeitsgebiet EU-Mitgliedstaaten + Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
  • Geltendes Regelwerk Afnic Naming Policy, Fassung vom 6. Juli 2026
  • Registrierte Namen Rund 36.000 (Afnic, Stand 2026)
  • Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
  • Land Reunion Island
  • Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 12 Stück

Ähnliche Domain-Endungen

Wenn Sie denselben Namen mit mehreren Endungen registrieren, kann niemand sonst Ihre Marke belegen.

.re-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren

Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.

  • Transfer

    $38.99 /Jahr
  • Verlängerung

    $42.99 /Jahr
  • Rückgängig machen

    $52.83
  • Späte Verlängerung

    $8.58

Bei jeder .re-Domain inklusive

  • Kostenlose DNS-Verwaltung

    A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.

  • Domain-Weiterleitung

    Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.

Lebenszyklus einer .re-Domain

Aktive Registrierungsdauer 1 - 10 Jahre Sie wählen ihn bei der Registrierung
Wiederherstellungsfrist 30 Tage In dieser Zeit noch durch Verlängerung zurückholbar

Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert

Tag 0 ist das Ablaufdatum der Domain

Kurz gesagt: Bei .re legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .re gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.

Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert Lebenszyklus-Diagramm für .re, von links nach rechts: Zuerst ist der Name frei; nach der Registrierung gehört er Ihnen für die gewählte Laufzeit, Website und E-Mail laufen; Tag 0 ist das Ablaufdatum. Danach folgen: Wiederherstellung (30 Tage). Am Ende von Tag 30 ist der Name wieder für jeden frei. Verlängerung möglich Rückholung möglich Für alle frei Frei Registriert 1 - 10 Jahre Wiederherstellung 30 Tage Wieder frei ABLAUF Tag 0 Ablaufdatum Tag 30 Name wird frei Website und E-Mail laufen Abgelaufen – Sie müssen sie zurückholen
Wischen Sie zur Seite, um die ganze Zeitleiste zu sehen

Domain ist registrierbar (Available)

Unbefristet

Eine .re-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.

Domain ist aktiv (Active Period)

1 - 10 Jahre

Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.

Wiederherstellungsphase (Redemption Period)

Tag 0 – 30

Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.

Domain ist wieder frei

Ab Tag 30

Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.

.re-Domain: Daten und Registrierungsregeln

Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.

.re Domain-Registrierung

  • Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
  • Land Reunion Island
  • Zeichenanzahl 1 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 12 Stück

.re Domain-Unterstützung

  • IDN-Unterstützung Nein
  • Transfer-Unterstützung Jawohl
  • Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl

Erforderliche Dokumente für eine .re-Domain

In order to register a .RE domain, the domain owner must be a company or natural person domiciled in European territory (European Union, Iceland, Liechtenstein, Norway or Switzerland).

If you do not meet this requirement, we can register the domain in the name of our local representatives and then make it available to you.

Häufige Fragen zur .re-Domain

Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.

  • Nicht im eigenen Namen. Artikel 5.1 der Naming Policy öffnet die Registrierung nur natürlichen Personen mit Wohnsitz und juristischen Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz. Artikel 5.2 wendet dieselbe Prüfung auf den administrativen Kontakt an, beide Rollen müssen also in diesem Gebiet liegen. Mit einer europäischen Gesellschaft können Sie direkt beantragen. Ohne sie bleibt nur, dass eine zulässige Partei als Inhaber und Ansprechpartner auftritt; der aktuelle Preis erscheint bei der Bestellung.

  • Bei der Registrierung nicht. Artikel 3.2 nennt den Grund ausdrücklich: Das französische Post- und Telekommunikationsgesetz gibt Afnic keine Befugnis, die von Antragstellern eingereichten Belege zu prüfen. Weich ist die Bedingung deshalb nicht. Afnic kann von sich aus, nach einer Meldung Dritter oder auf Wunsch des Registrars eine Überprüfung starten; geht sie in ein Nachweisverfahren über, wird Ihr Portfolio bis zu 7 Tage ausgesetzt und danach bis zu 30 Tage gesperrt und ohne Nachweis gelöscht.

  • Mindestens drei. Artikel 2.2 §21 nennt diese fünf Endungen namentlich und erlaubt keine Registrierung von Namen mit einem oder zwei Zeichen (.pm, .re, .tf, .wf, .yt). Da unter dem Festland-.fr ein- und zweistellige Namen möglich sind, wird eine Bestellung ohne Kenntnis dieser Ausnahme schlicht abgelehnt. Die Obergrenze liegt bei 63 Zeichen, und ein Name darf weder mit einem Bindestrich beginnen noch enden. Französische Akzentbuchstaben wie é, è, ç und ô sind im Regelwerk einzeln als zulässig aufgeführt.

  • Für ein bis zehn Jahre. Artikel 2.8 definiert die Laufzeit als ein bis zehn Jahre ab Registrierung und bindet die Dauer an die Option, die der Inhaber mit dem Registrar wählt. Zwischenwerte sind nicht ausgeschlossen, zwei, drei oder fünf Jahre sind ebenso möglich. Der dritte Absatz desselben Artikels dreht die Verlängerungslogik der meisten Länderendungen um: die Verlängerung erfolgt stillschweigend, und der Name verfällt erst, wenn der Registrar aktiv einen Löschauftrag sendet.

  • Es sind zwei getrennte Vorgänge. Der Registrarwechsel steht in Artikel 6.6: Der Inhaber wählt den neuen Registrar frei, dieser erledigt die Formalitäten und muss sicherstellen, dass die Inhaberschaft unberührt bleibt. Der Inhaberwechsel steht in Artikel 6.4 und wiegt schwerer: Registrare müssen vorab die Zustimmung beider Parteien einholen. Auch der neue Inhaber muss die Zulässigkeitsprüfung bestehen. Den Umzug starten Sie auf der Seite Domain-Transfer.

  • Bei natürlichen Personen nicht. Artikel 8.4 hält fest, dass eine von einer natürlichen Person registrierte Domain auf Verlangen der CNIL und nach der DSGVO standardmäßig unter die eingeschränkte Veröffentlichung fällt: Im Whois erscheinen keine personenbezogenen Daten, nur technische Angaben, und Sie bleiben per E-Mail erreichbar, ohne dass Ihre Kontaktdaten offengelegt werden. Firmenregistrierungen werden veröffentlicht, denn die Option gilt nur für natürliche Personen als Inhaber. Abfragen können Sie über die Whois-Suche.

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