.gw Domain: Die offizielle Länderendung von Guinea-Bissau
.gw ist die Länderendung der Republik Guinea-Bissau — nicht zu verwechseln mit .gn, das zum Nachbarland Guinea gehört. Betrieben wird sie von der nationalen Regulierungsbehörde Autoridade Reguladora Nacional (ARN) in der Hauptstadt Bissau, die ihr Modell als gemeinnützig und Multi-Stakeholder-basiert beschreibt. Den technischen Betrieb der Zone übernimmt die portugiesische Registry Associação DNS.PT. Die Zone ist mit DNSSEC signiert, und die Registry führt acht akkreditierte Registrare.
Eine Zugangsbeschränkung gibt es nicht, und die Verordnung sagt es ausdrücklich: Freiberufler, Einzelunternehmer, Markeninhaber und alle übrigen natürlichen oder juristischen Personen dürfen registrieren, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Sitz der Gesellschaft. Auch Nachweise werden bei der Registrierung nicht verlangt; die ARN fordert sie erst bei ihrer nachgelagerten rechtlichen Prüfung an und räumt dafür sieben Tage ein. Wird die Frist versäumt oder sind die Daten fehlerhaft, wird der Name sofort entfernt.
Registriert wird für eine Erstlaufzeit von zwei Jahren, verlängerbar um gleich lange Zeiträume; nach Zahlung und Serverprüfung wird der Name binnen höchstens sieben Werktagen aktiviert. Die Registry warnt dreißig Tage vor Ablauf per E-Mail, doch wird die Verlängerungsrechnung nicht innerhalb von dreißig Tagen bezahlt, wird der Name ohne gesonderte Wiederherstellungsfrist wieder frei. Akzentzeichen werden seit Mai 2026 unterstützt. Prüfen Sie Ihren Namen unter Domain-Check.
.GW-Domain auf einen Blick
- Registry Autoridade Reguladora Nacional (ARN) — NIC.GW, Bissau
- Technischer Betreiber Associação DNS.PT (Lissabon, Portugal)
- Erstlaufzeit 2 Jahre, verlängerbar um gleich lange Zeiträume
- Ablaufhinweis E-Mail 30 Tage vorher; unbezahlte Namen werden direkt frei
- Gemessene Größe Ende 2025 mehr als 600 aktive und reservierte Namen
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Guinea-Bissau
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 2 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.gw-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$109.98 / 2 Jahre -
Transfer
$109.98 / 2 Jahre -
Verlängerung
$129.00 / 2 Jahre
Bei jeder .gw-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .gw-Domain
Domain-Lebenszyklus
Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur FreigabeDomain ist registrierbar (Available)
Eine .gw-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Löschsperrfrist (Pending Delete Period)
Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.gw-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.gw Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Guinea-Bissau
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 2 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.gw Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Jawohl
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Nein
.gw Domain-Registrierzeiten
- Registrierzeiträume 2,4,6,8,10 Jahre
- Verlängerungszeiträume 2,4,6,8,10 Jahre
- Vorregistrierung 11 Tage
- Abrechnungszeitraum 1 Tage
- Abschlussfrist 1 Tage
- Fehlerfrist 1 Tage
- Zahlungsfrist 1 Tage
- Wiederherstellungsfrist 1 Tage
- Löschsperrfrist 1 Tage
- Verlängerungszeitpunkt 1 Tag
Erforderliche Dokumente für eine .gw-Domain
Häufige Fragen zur .gw-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Ja, und die Verordnung sagt es ausdrücklich. Der einschlägige Artikel bestimmt, dass Freiberufler, Einzelunternehmer, Markenanmelder oder Markeninhaber und alle übrigen natürlichen oder juristischen Personen Namen unter .gw registrieren dürfen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und vom Sitz ihrer Gesellschaft. Ein Wohnsitz, eine Gesellschaft oder ein Vertreter in Guinea-Bissau sind nicht erforderlich. Der Name wird dem ersten Antragsteller zugeteilt, der die Bedingungen erfüllt.
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Die Namenswahl ist nicht frei; die Verordnung knüpft den Namen an die Art des Antragstellers. Bei juristischen Personen muss der Name mit dem ordnungsgemäß eingetragenen Firmennamen oder der Firmenbezeichnung übereinstimmen; bei Einzelunternehmern mit Name oder Firma, bei Freiberuflern muss er vollständig mit der Berufsbezeichnung übereinstimmen. Für Markeninhaber besteht ein eigener Weg: auf Sie eingetragene Wortmarken werden akzeptiert, bei internationalen Registrierungen muss sich die Marke auf Guinea-Bissau erstrecken. Abkürzungen und Akronyme sind ebenfalls zulässig.
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Bei der Registrierung nicht. Die Verordnung regelt das in zwei Absätzen: Die Registrierung erfordert keine Belege, solange die ARN sie nicht anfordert, und wo sie angefordert werden, genügt eine einfache Kopie als Nachweis; beglaubigte Kopien kann die ARN jederzeit verlangen. Nach der Registrierung findet eine gesonderte rechtliche Prüfung statt; hält die ARN es für nötig, fordert sie die Unterlagen per E-Mail oder Fax binnen sieben Tagen an. Verstöße oder unzureichende Daten führen zur sofortigen Entfernung.
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Die Verordnung sieht eine ungewöhnliche Laufzeitstruktur vor: Eine Domain wird für eine Erstlaufzeit von zwei Jahren registriert, verlängerbar um gleich lange Zeiträume. Die kleinste Einheit sind also zwei Jahre, nicht eines. Die Laufzeit beginnt am Registrierungstag; nach Zahlung und — soweit einschlägig — Prüfung der Serverkonfiguration wird der Name binnen höchstens sieben Werktagen aktiviert. Ein am 29. Februar registrierter Name endet in Nicht-Schaltjahren mit Ablauf des 28. Februar.
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Eine gesonderte Wiederherstellungsfrist gibt es nicht, deshalb ist die Fristenkontrolle wichtig. Die Registry warnt dreißig Tage vor dem Ablaufdatum per E-Mail und verweist auf den Verlängerungsmechanismus; wird dieser ausgelöst, ergeht eine neue Rechnung für einen gleich langen Zeitraum, die innerhalb von dreißig Tagen zu begleichen ist. Erfolgt in diesem Fenster keine Reaktivierung, wird der Name wieder registrierbar. Die Entfernung begründet keinen Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung.
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Teilweise. Die Verordnung legt als Grundzeichensatz Ziffern und die Buchstaben a-z fest und erlaubt in einem eigenen Absatz zusätzlich Akzentbuchstaben, die einzeln aufgelistet sind: á à â ã ä ç é ê ë í ï ñ ó ô õ ö ú ü. Die Registry hat diese Unterstützung am 19. Mai 2026 angekündigt. Zeichen außerhalb dieser Tabelle sind nicht abgedeckt. Ein Name darf 2 bis 63 Zeichen lang sein; der Bindestrich ist nur als Worttrenner zulässig und darf nicht am Anfang oder Ende stehen.
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Eine Übertragung ist möglich, aber genehmigungspflichtig. Die Verordnung gewährt dem Inhaber ein beschränktes, übertragbares, verlängerbares und ausschließliches Nutzungsrecht und zieht sogleich eine Grenze: Eine Domainregistrierung darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der ARN übertragen werden. Der Inhaberwechsel setzt einen ausdrücklichen Antrag an die ARN samt Belegen voraus; nach Genehmigung muss der Name den Bildungsregeln weiterhin entsprechen. Zudem kann ein registrierter Name nicht umbenannt werden.
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Die Registry verweist auf ein Schiedsverfahren. Ihre eigene Informationsseite hält fest: Ist der gewünschte Name bereits von jemand anderem registriert und sind Sie Inhaber eines älteren Rechts mit berechtigten Gründen für die Annahme eines Konflikts, können Sie das Schiedsverfahren in Anspruch nehmen. Die Einzelheiten verweist die Verordnung an einen eigenen Text, die Verordnung über Aufsicht, Sanktionen und Streitbeilegung. Anwendbar ist das Recht von Guinea-Bissau.
Hilfe bei der .gw Domainregistrierung erhalten
Wir sind jederzeit für Sie da!