.li-Domain (Liechtenstein)

Den Markt in Liechtenstein mit einer .LI-Domain erschließen.

Bauen Sie in Liechtenstein eine lokale Präsenz auf und sichern Sie Ihre Marke vor der Konkurrenz.

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WAS IST EINE .LI-DOMAIN

.li Domain: Die offizielle Länderendung Liechtensteins

.li ist die Länderendung des Fürstentums Liechtenstein und steht seit dem 26. Februar 1993 in der Root-Zone. Die Hoheit über die Endung liegt beim Fürstentum; Regulierungsbehörde ist das Amt für Kommunikation, das den Betrieb der Registry der unabhängigen Stiftung Switch in Zürich mit einem verwaltungsrechtlichen Vertrag übertragen hat. Auch die Regeln stammen aus liechtensteinischem Recht: In Kraft ist die .li-Domainnamenverordnung, die seit dem 1. Februar 2025 gilt. Switch hat keinen direkten Kundenkontakt — registriert wird ausschliesslich über akkreditierte Registrare.

Voraussetzungen für die Registrierung gibt es keine. Die Registry stellt die Frage auf ihren eigenen Seiten und beantwortet sie klar: Sie müssen weder liechtensteinischer Staatsbürger noch dort wohnhaft sein, Dokumente oder ein Treuhänder werden nicht verlangt. Es gilt die zeitliche Priorität, eine Reservierung im Sinne einer vorläufigen Registrierung ist dagegen nicht möglich. Die Einschränkungen betreffen den Namen und nicht die Person: Der Anhang der Verordnung reserviert die Gemeinde- und Ortsnamen des Landes, fürstliche und staatliche Bezeichnungen, Rundfunknamen wie tv.li und rundfunk.li sowie nationale Cybersicherheitsnamen wie cert.li und ncsc.li. Namen mit Umlauten sind seit dem 1. März 2004 möglich.

Das entscheidende Detail auf der Registrierungsseite ist die Laufzeit: Die Registry führt kein Ablaufdatum, ein Name bleibt bei Ihnen, bis er gelöscht oder übertragen wird; die Jahresperiode bei Ihrem Registrar ist eine Abrechnungsperiode auf Anbieterebene. Wird ein Name gelöscht, beginnt eine Übergangsfrist, in der kein Dritter ihn registrieren kann und nur der bisherige Inhaber ihn über einen Registrar zurückholt; die von der Registry veröffentlichte Praxis nennt vierzig Tage. Ihre Inhaberdaten erscheinen nicht in der öffentlichen Abfrage, sichtbar sind nur die Angaben Ihres Registrars. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auf der Seite Domain-Check.

Hinter jeder .li Domain steckt nicht zwingend jemand aus Liechtenstein: Die Statistiken der Registry beziffern das genau: Nur rund achtzehn Prozent der .li Namen gehören Inhabern mit Sitz in Liechtenstein, mehr als ein Drittel wird in der Schweiz gehalten, und über sechzig Prozent sind auf ein Unternehmen oder eine Organisation registriert statt auf eine Privatperson. Die Registry weist ausdrücklich darauf hin, dass man hinter einer .li Domain nicht automatisch eine liechtensteinische Person oder Firma vermuten darf. Für Sie folgen daraus zwei Dinge. Erstens ist die Registrierung aus dem Ausland in dieser Zone die Regel und nicht die Ausnahme; einen örtlichen Bezug verlangt niemand. Zweitens verbessert das Ihre Chancen bei der Namenssuche: Bei etwas mehr als siebzigtausend Namen in der Zone sind kurze, generische Wörter oft noch frei, die in den grossen Endungen längst vergeben sind.
Logo der Domain-Endung .li

.LI-Domain auf einen Blick

  • Regulierungsbehörde Amt für Kommunikation, Fürstentum Liechtenstein
  • Registry-Betrieb Stiftung Switch, Zürich
  • Aufnahme in die Root-Zone 26. Februar 1993
  • Namen in der Zone 71.932 (Registry-Angabe, 15. Juli 2026)
  • Geltende Verordnung .li-Domainnamenverordnung, in Geltung seit 1. Februar 2025
  • Sitz der Inhaber Rund 18 % der Namen liegen bei Inhabern in Liechtenstein
  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .li
  • Land Liechtenstein
  • Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 1 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 1 - 13 Stück

Ähnliche Domain-Endungen

Wenn Sie denselben Namen mit mehreren Endungen registrieren, kann niemand sonst Ihre Marke belegen.

.li-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren

Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.

  • Transfer

    $0.00 /Jahr
  • Verlängerung

    $31.99 /Jahr
  • Rückgängig machen

    $64.68
  • Späte Verlängerung

    $6.38

Bei jeder .li-Domain inklusive

  • Kostenlose DNS-Verwaltung

    A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.

  • Domain-Weiterleitung

    Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.

Lebenszyklus einer .li-Domain

Aktive Registrierungsdauer 1 - 1 Jahre Sie wählen ihn bei der Registrierung
Karenzzeit 45 Tage Erstes Zeitfenster zur Verlängerung nach Ablauf
Wiederherstellungsfrist 30 Tage In dieser Zeit noch durch Verlängerung zurückholbar
Zahlungsfrist 45 Tage Zusätzliche Frist nach Ablauf

Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert

Tag 0 ist das Ablaufdatum der Domain

Kurz gesagt: Bei .li legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .li gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.

Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert Lebenszyklus-Diagramm für .li, von links nach rechts: Zuerst ist der Name frei; nach der Registrierung gehört er Ihnen für die gewählte Laufzeit, Website und E-Mail laufen; Tag 0 ist das Ablaufdatum. Danach folgen: Wiederherstellung (30 Tage), Löschsperre (30 Tage). Am Ende von Tag 60 ist der Name wieder für jeden frei. Verlängerung möglich Rückholung möglich Nichts möglich Für alle frei Frei Registriert 1 - 1 Jahre Wiederherstellung 30 Tage Löschsperre 30 Tage Wieder frei ABLAUF Tag 0 Ablaufdatum Tag 30 Rückholung endet Tag 60 Name wird frei Website und E-Mail laufen Abgelaufen – Sie müssen sie zurückholen
Wischen Sie zur Seite, um die ganze Zeitleiste zu sehen

Domain ist registrierbar (Available)

Unbefristet

Eine .li-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.

Domain ist aktiv (Active Period)

1 - 1 Jahre

Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.

Wiederherstellungsphase (Redemption Period)

Tag 0 – 30

Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.

Löschsperrfrist (Pending Delete Period)

Tag 30 – 60

Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.

Domain ist wieder frei

Ab Tag 60

Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.

.li-Domain: Daten und Registrierungsregeln

Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.

.li Domain-Registrierung

  • Dokumentenanforderung Für die Domainregistrierung ist kein Dokument erforderlich .li
  • Land Liechtenstein
  • Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 1 - 1 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 1 - 13 Stück

.li Domain-Unterstützung

  • IDN-Unterstützung Nein
  • Transfer-Unterstützung Jawohl
  • Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl

.li Domain-Registrierzeiten

  • Registrierzeiträume 1 Jahre
  • Verlängerungszeiträume 1 Jahre
  • Vorregistrierung 1 Tage
  • Abrechnungszeitraum 45 Tage
  • Abschlussfrist 1 Tage
  • Fehlerfrist 45 Tage
  • Zahlungsfrist 45 Tage
  • Wiederherstellungsfrist 30 Tage
  • Löschsperrfrist 30 Tage
  • Verlängerungszeitpunkt 30 Tage

Häufige Fragen zur .li-Domain

Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.

  • Nein. Die Registry stellt diese Frage auf ihren eigenen Seiten und beantwortet sie unmittelbar: Sie müssen weder liechtensteinischer Staatsbürger noch dort wohnhaft sein, um einen .li Namen zu registrieren. Auch die Verordnung enthält keine Bestimmung zu Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Sitz des Registranten; ihre Verweigerungsgründe betreffen den Namen und nicht die Person. Eine in der Türkei ansässige Firma, ein Einzelunternehmen und eine Privatperson unterliegen identischen Bedingungen; Dokumente, eine lokale Adresse oder ein Treuhänder werden nicht verlangt. Die Registry nennt auch die Kehrseite: Hinter einer .li Domain steckt nicht zwingend eine liechtensteinische Person oder Firma.

  • Auf Registry-Ebene gibt es keine Laufzeit. Die Geschäftsbedingungen der Registry bezeichnen die Registrierung als unbefristet und lassen den Namen nur durch Löschung oder Übertragung enden; auch die Verordnung kennt keine Laufzeitbestimmung, sondern beschreibt das mit der Zuteilung erworbene Recht als übertragbares und ausschliessliches Nutzungsrecht. Die Jahresperiode bei Ihrem Registrar ist eine Abrechnungsperiode auf Anbieterebene. Praktisch bedeutet das: Die von generischen Endungen bekannte Kette aus Ablauf und Gnadenfrist greift hier nicht, ein Name verfällt nicht von selbst. Gelöscht wird er, wenn Ihr Registrar den Löschauftrag erteilt — entscheidend ist die Zahlungsbeziehung zum Anbieter.

  • Drei Zeichen. Der Anhang der Verordnung verlangt, dass der Name beziehungsweise sein Punycode-Pendant aus «3 bis 63 Zeichen» besteht, und die Geschäftsbedingungen der Registry werten weniger als drei oder mehr als dreiundsechzig Zeichen als direkten Ablehnungsgrund. Die einzige Ausnahme ist nicht käuflich: In begründeten Fällen kann die Regulierungsbehörde einen kürzeren Namen genehmigen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse dies rechtfertigt und der Name vom Staat oder seinen Institutionen genutzt wird. Die Obergrenze von dreiundsechzig gilt für die Punycode-Form, bei Namen mit Umlauten bleiben also weniger sichtbare Zeichen.

  • Ja, seit dem 1. März 2004. Der Anhang der Verordnung zählt die zulässigen Zeichen einzeln auf: a–z, 0–9, den Bindestrich und zweiunddreissig akzentuierte lateinische Buchstaben wie ä, ö, ü, é, à und ç. Der Name gelangt in Punycode-Form ins DNS: Aus bücher.li wird in der Zonendatei xn--bcher-kva.li. Kaufmännisch wichtig ist eine Einschränkung: Die Form mit Umlaut und die Form ohne sind zwei verschiedene Namen und werden nicht automatisch gemeinsam vergeben — wollen Sie beide, müssen Sie beide registrieren. Eine Gewähr für die Funktion in jedem Browser oder Mailprogramm gibt die Registry nicht.

  • Ja, innerhalb der Übergangsfrist. Ein gelöschter Name wird nicht sofort wieder zur Zuteilung freigegeben: Die Geschäftsbedingungen und die Supportseiten der Registry nennen dafür vierzig Tage, in denen kein Dritter den Namen registrieren kann, während Ihr Registrar ihn auf Antrag wieder für Sie registrieren darf. Die Verordnung ihrerseits setzt eine Mindestfrist von dreissig Tagen, bevor der Name frei wird. Die sichere Lesart lautet daher: Ihnen bleiben mindestens dreissig Tage und nach der veröffentlichten Praxis vierzig. Geht Ihr Registrar in Konkurs oder endet sein Vertrag, haben Sie neunzig Tage für den Wechsel.

  • Weniger als ein Fünftel. Die Statistikseiten der Registry nennen die Zahlen: Nur rund achtzehn Prozent der Namen gehören Inhabern mit Sitz in Liechtenstein, mehr als ein Drittel wird in der Schweiz gehalten, und über sechzig Prozent sind auf ein Unternehmen oder eine Organisation registriert statt auf eine Privatperson. Das schwächt den Identitätsanspruch der Endung nicht, rückt aber Ihre Erwartung zurecht: .li ist keine Zone nur für Einheimische, die Registrierung aus dem Ausland ist hier die Regel. Bei etwas mehr als siebzigtausend Namen sind kurze Wörter oft noch frei.

  • Nein. Die Verordnung zählt die Felder, die die Registry führen muss, abschliessend auf: den Namen selbst und seine Punycode-Form, die Nameserver, die Angabe, ob der Name mit DNSSEC geschützt ist, das Datum der ersten Zuteilung sowie die Angaben des verwaltenden Registrars. Die Veröffentlichung von Inhaberdaten ist nicht zwingend; die Registry darf sie nur veröffentlichen, wenn der Inhaber eine juristische Person ist oder zugestimmt hat. Wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, erhält Online-Zugang, wofür die Registry ein angemessenes Entgelt verlangen kann. Was zu Ihrem Namen erscheint, prüfen Sie auf der Seite Whois-Suche.

  • Nicht über das von generischen Endungen bekannte Verfahren, sondern über den eigenen zweistufigen Dienst der Registry. Die Verordnung verpflichtet die Registry, einen solchen Dienst einzurichten, und steckt den Rahmen ab: Das Verfahren führen neutrale und unabhängige Experten, der Entscheid kann keinen Schadenersatz zusprechen und betrifft allein die Rechtmässigkeit der Zuteilung. Die erste Stufe ist ein höchstens einstündiges Schlichtungsgespräch; scheitert es, kann auf der zweiten Stufe ein Expertenentscheid beantragt werden. Materiell geht es um klare Verstösse gegen schweizerisches oder liechtensteinisches Marken- und Lauterkeitsrecht. Der Entscheid bindet die Registry, sofern nicht fristgerecht ein Zivilverfahren eingeleitet wird.

  • Verwechseln Sie die beiden Vorgänge nicht. Für den Registrarwechsel fordern Sie beim bisherigen Anbieter den Transfercode (Auth-Code) an und übergeben ihn dem neuen; die Verordnung verpflichtet die Registry, ein technisches und administratives Verfahren bereitzustellen, das diesen Wechsel einfach macht. Der Inhaber bleibt derselbe, und da die Registrierung unbefristet ist, verlieren Sie keine Tage. Der Inhaberwechsel ist ein eigenes Verfahren: Der Name wird auf Antrag des Inhabers über den verwaltenden Registrar an einen Dritten übertragen, der die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllen muss. Starten können Sie auf der Seite Domain-Transfer.

Hilfe bei der .li Domainregistrierung erhalten

Wir sind jederzeit für Sie da!